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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Kreditkartenrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Bei überzahlter Rente für Verstorbenen muss Bank Auskunft geben
Kassel (jur). Hebt eine anonyme Person vom Konto eines Verstorbenen eine überzahlte Rente ab, muss das Geldinstitut dem Rentenversicherungsträger Auskunft über Namen und Anschrift der Kontobevollmächtigten geben. Das Geldinstitut wird mit dieser Auskunftspflicht nicht unangemessen belastet, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Donnerstag, 27. Juli 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: B 5 R 25/21 R).
Konkret ging es um einen im Januar 2017 verstorbenen Rentner aus Berlin. Der Rentenversicherungsträger überwies auch für den Folgemonat noch die Altersrente sowie eine Witwerrente auf dessen Sparkassenkonto. Eine anonyme Person hob mit der Geldkarte und PIN des Verstorbenen dreimal Geld ab.
Als der Rentenversicherungsträger von der vorrangig zuständigen Sparkasse die ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Verjährungsverzicht und Vergleich im Video kurz erklärt
Anleger der deutschen P&R-Gesellschaften erhalten Post von den Insolvenzverwaltern. Der bloße Umfang schreckt bereits ab. Aber nicht nur der Umfang ist für normale Anleger abschreckend, auch der Inhalt ist inhaltlich schwere Kost.
Im Kern geht es um zwei Punkte: Zum einen sollen mittels eines Vergleiches neue Forderungsanmeldungen vorgenommen werden. Des Weiteren sollen die Anleger einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklären, der sich auf die in der Vergangenheit erhaltenen Zahlungen und eine darauf gerichtete Anfechtung – also die Geltendmachung der Rückzahlung durch die Insolvenzverwalter - bezieht.
Im Rahmen des Vergleiches sollen die Anleger erklären, dass sie keine Ansprüche gegen die übrigen deutschen P&R-Gesellschaften und die in der Schweiz ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei bankseitig gekündigten Verbraucherdarlehen
Betroffene Darlehensnehmer können Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verweigern!
Leistet ein Verbraucherdarlehensnehmer nicht ordnungsgemäß, so kann die Bank diese sog. notleidenden Kredite nach § 490 und § 498 BGB kündigen. Regelmäßig ist dies der Fall, wenn der Darlehensnehmer seine Raten nicht mehr begleichen kann oder sich seine finanzielle Situation drastisch verschlechtert.
In seinem Urteil vom 22.11.2016 (XI ZR 187/14) schloss der BGH allerdings Vorfälligkeitsentschädigungen bei bankseitig gekündigten Darlehen aus. Dies begründet er damit, dass § 497 Abs. 1 BGB eine spezielle Regelung enthält;
„zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten, die vom ... weiter lesen
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