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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Pfandbriefgeschäft
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Generell keine Kontoführungsgebühr bei Bausparverträgen
Karlsruhe (jur). Auch in der Ansparphase eines Bausparvertrags darf die Bausparkasse keine Kontoführungsgebühren verlangen. Das hat am Dienstag, 15. November 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: XI ZR 551/21).  Im konkreten Fall erhob die BHW Bausparkasse AG nach ihren Geschäftsklauseln in der Ansparphase ein „Jahresentgelt“ von zwölf Euro. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hielt dies für unzulässig und klagte. Die BHW Bausparkasse dürfe diese Geschäftsklausel nicht mehr verwenden.  Der BGH hatte bereits 2017 entschieden, dass Bausparkassen in der Darlehensphase keine Kontoführungsgebühr erheben dürfen (Urteil und JurAgentur-Meldung vom 9. Mai 2017, Az.: XI ZR 308/15). In dem neuen Streit hatte in der Vorinstanz schon das Oberlandesgericht Celle gemeint, ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Dieselgate - Fahrzeug zurück! Darlehensnehmer von Autobanken aufgepasst! Widerrufsjoker sticht!
Darlehens-/Leasingnehmer von VW, Skoda, Audi u.a. aufgepasst! Das Landgericht Ravensburg (Urt. v. 07.08.2018, Az.: 2 O 259/17, nicht rechtskräftig) öffnet  Tür und Tor und ermöglicht Rückgabe des Fahrzeugs an Autobank durch Widerruf des Darlehens-/Leasingvertrages! In der Sache:    I.    Nachfolgender Angriffspunkt - im Rahmen der Widerrufsinformation - konnen, in der rechtlich grds. sehr umstrittenen Widerrufsmaterie, vorliegend ausfindig gemacht werden:   Die Widerrufsinformationen der VW-/Skoda-/Audi-Banksinddeshalb häufig nicht ordnungsgemäß, weil der Darlehensnehmer nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht gem. Art. 247 § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 b EGBGB belehrt worden ist. Nach dieser Vorschrift muss die erforderliche Belehrung ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Anleger der Daimler AG können auf Schadenersatz hoffen
Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Daimler AG wegen angeblich verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden ihres damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Schrempp die Sache zu weiteren Sachverhaltsfeststellungen an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.   Am 17. Mai 2005 erörterte der damalige Vorstandsvorsitzende von Daimler Prof. Schrempp mit dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Kopper seine Absicht, zum Ende des Jahres 2005 von seinem Amt zurückzutreten. In der Folgezeit informierte Schrempp weitere Mitarbeiter über seine Pläne und besprach sie mit dem Vorsitzenden des Konzern- und Gesamtbetriebsrats.   Am 27. Juli 2005 beschloss der ... weiter lesen
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