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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Wertpapierhandelsrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Verjährter Darlehensrückzahlungsanspruch?
Darlehensnehmer von Immobliardarlehen aufgepasst! 1. Verjährte Darlehensrückzahlungsforderung: Der Darlehensrückzahlungsanspruch Ihres Darlehensgebers - in der Regel Ihrer Bank - kann verjährt sein: 2. Verjährungsfrist (3 Jahre). Dieser Anspruch verjährt grundsätzlich innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. 3. Beginn der Verjährung: Die Dreijahresfrist beginnt nach Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195 , 199 Abs. 1 BGB).  Enstanden ist der Anspruch, wenn er fällig ist. In der Regel muss der Darlehensgeber eine Kündigungsfrist einhalten. Häufig kann sich der Darlehensnehmer auch auf eine Rückzahlungsfrist berufen. Bis zu deren Ablauf darf der ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Bei überzahlter Rente für Verstorbenen muss Bank Auskunft geben
Kassel (jur). Hebt eine anonyme Person vom Konto eines Verstorbenen eine überzahlte Rente ab, muss das Geldinstitut dem Rentenversicherungsträger Auskunft über Namen und Anschrift der Kontobevollmächtigten geben. Das Geldinstitut wird mit dieser Auskunftspflicht nicht unangemessen belastet, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Donnerstag, 27. Juli 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: B 5 R 25/21 R).  Konkret ging es um einen im Januar 2017 verstorbenen Rentner aus Berlin. Der Rentenversicherungsträger überwies auch für den Folgemonat noch die Altersrente sowie eine Witwerrente auf dessen Sparkassenkonto. Eine anonyme Person hob mit der Geldkarte und PIN des Verstorbenen dreimal Geld ab.  Als der Rentenversicherungsträger von der vorrangig zuständigen Sparkasse die ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Darlehensnehmer aufgepasst: Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung!
Verbraucher , denen das Darlehen seitens ihrer Bank infolge Zahlungsverzugs gekündigt wurde, schulden ihrer Bank  keine  Vorfälligkeitsentschädigung. Dies hat der Bundesgerichtsshof in seiner Entscheidung vom 19.01.2016 ausgeurteilt (Az.: XI ZR 103/15). Hintergrund dieser darlehensnehmerfreundlichen Rechtsprechung ist die Vorschrift des  § 497 Abs. 1 BGB a. F. Diese enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten  im Fall wegen Zahlungsverzugs gekündigter Verbraucherdarlehen-/kredite. In dieser Situation entfällt der vertragliche Zinsanspruch der Bank. Stattdessen steht ihr ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens zu, wobei Sie ihren Verzugsschaden konkret oder abstrakt berechnen kann (BGHZ 104,337, 338 f.). ... weiter lesen
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