Was gibt es bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine zu beachten?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 16. November 2023

Seit Wochen tobt in der Ukraine ein Angriffskrieg, den der russische Machthaber Wladimir Putin befohlen hat. Seit dem 24.02.2022 wird die Ukraine von Russland aus nahezu allen Richtungen bombardiert. Die Folge ist, dass Millionen Menschen aus der Ukraine flüchten, vor allem in den Westen, auch nach Deutschland. Die Kriegsflüchtlinge brauchen schnelle, unbürokratische Hilfe. Man darf auch als Privatperson Flüchtlinge aufnehmen. Doch wie genau läuft das ab? Worauf muss man achten und vor allem, wie lange darf man Flüchtlinge in der Mietwohnung aufnehmen?

Darf ich Flüchtlinge aus der Ukraine in meine Mietwohnung aufnehmen?

Aufnahme von Flüchtlingen (© Jonathan Stutz – stock.adobe.com)
Aufnahme von Flüchtlingen (© Jonathan Stutz – stock.adobe.com)
Die Antwort ist eindeutig: Ja!

Wenn man zur Miete wohnt, darf man in der Regel Flüchtlinge in seine Wohnung aufnehmen.

Als Mieter hat man das Recht, selbst zu entscheiden, wen man in seine Wohnung lässt.

Daher ist die Aufnahme von Flüchtlingen kein Problem, solange diese als Besuch anzusehen sind.

Ukrainische Flüchtlinge reisen visumfrei? Unabhängig vom Pass?

Fraglich ist, ob die ukrainischen Flüchtlinge ein Visum benötigen, um in Deutschland einzureisen, damit man sie aufnehmen kann. Ukrainische Flüchtlinge sind – wenn man diese mit Flüchtlingen aus anderen Ländern vergleich – quasi privilegiert.

Bei Flüchtlingen muss unterschieden werden zwischen Flüchtlingen mit und ohne Asylstatus. Für Geflüchtete aus der Ukraine gilt die Massen-Zustrom-Richtlinie der Europäischen Union. Diese beinhaltet, dass ukrainische Staatsangehörige mit ihren Kindern ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen. Sie dürfen zudem ohne Asylverfahren in Deutschland wohnen.

Flüchtlinge, die einen Asylstatus haben (z.B. aus Syrien, Irak etc.) kommen nach Ankunft in Deutschland zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen. Wenn diese Personen dann in eine private Unterkunft wollen oder bei dritten Personen unterkommen wollen, benötigen sie eine Erlaubnis seitens der Behörden (Ausländerbehörde bzw. Bundesamt). Wenn die Personen jedoch als Asylbewerber anerkannt werden, dürfen sie sich auch eine eigene Wohnung nehmen.

Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine als Eigentümer

Als Eigentümer ist die Handhabung einfacher, da man keine Erlaubnis vom Vermieter benötigt, weil man selbst der Vermieter ist.

In diesem Fall können die Flüchtlinge so bleiben wie man es mit ihnen vereinbart.

Fachanwalt.de-Tipp: Man sollte als Eigentümer einen Mietvertrag mit den Flüchtlingen vereinbaren und diesen Vertrag dem örtlichen Sozialamt (Grundsicherungsamt) vorlegen, welches u.a. für die Mietkosten der Flüchtlinge aufkommen wird.

Wie lange darf die Aufnahme erfolgen? Untervermietung möglich?

Im Mietrecht gelten 6 bis 8 Wochen als erlaubnisfrei. Daher darf man die Flüchtlinge zunächst ohne Weiteres für 6 bis 8 Wochen aufnehmen.

Der Vermieter hat auf der anderen Seite ein Recht darauf, zu erfahren, wer in seinem Eigentum wohnt. Wenn man also einen Flüchtling aufnimmt, gilt dieser - rechtlich gesehen - als Untermieter nach § 535 BGB.

Fachanwalt.de-Tipp: Mieterinnen und Mieter dürfen somit für einen Zeitraum von 6 bis 8 Wochen Geflüchtete aufnehmen, ohne dafür eine Erlaubnis vom Vermieter einholen zu müssen. Der Vermieter muss auch nicht informiert werden. Ab 8 Wochen sollte man seinen Vermieter informieren und eine Erlaubnis einholen. Zudem sollte man danach mit den Flüchtlingen einen entsprechenden Untermietvertrag abschließen. Sollte mit der Aufnahme der Flüchtlinge eine Überbelegung der jeweiligen Wohnung verbunden sein, ist dies nicht weiter relevant. Wenn jedoch die Aufnahme länger gehen soll, hat man den Vermieter zu informieren und um entsprechende Erlaubnis zu bitten. Andernfalls riskiert man eine Abmahnung bzw. gar eine Kündigung des Mietverhältnisses.

Praktisches Beispiel

Aufnahme einer Familie (© sewcream – stock.adobe.com)
Aufnahme einer Familie (© sewcream – stock.adobe.com)
A und B sind Eheleute und bewohnen eine 3-Zimmer-Wohnung in Hamburg.

Sie möchten sich im Rahmen der Ukraine-Krise engagieren und hierzu eine ukrainische Familie (Mutter, Tochter, Sohn) für 6 Monate unentgeltlich aufnehmen.

Müssen sie ihren Vermieter informieren und eine Genehmigung einholen?

In diesem Fall will das Ehepaar die ukrainische Familie für länger als 6 bis 8 Wochen aufnehmen. 6 Monate überschreiten definitiv die „normale“ Besuchszeit.

Daher gilt die ukrainische Familie nicht mehr als Besuch, so dass das Ehepaar den Vermieter informieren muss und von ihm eine Genehmigung einholen muss.

Benötige ich immer eine Erlaubnis, wenn ich Menschen länger als 8 Wochen aufnehme?

Im Falle von Flüchtlingen, die man aufnimmt, gilt dies immer, wenn man sie länger als 8 Wochen aufnehmen möchte.

Für folgende Menschen benötigt man allerdings auch dann keine Erlaubnis, wenn sie länger als 8 Wochen bleiben sollen:

  • Ehepartner
  • Lebenspartner
  • Eigene Kinder
  • Eltern

Wie muss die Erlaubnis des Vermieters aussehen?

Für die Erlaubnis des Vermieters gibt es keine gesetzliche Formvorgabe. Theoretisch gesehen, reicht also auch die mündliche Erlaubnis aus.

Da man als Mieter aber im Streitfalle den Beweis für die Erlaubnis erbringen muss, sollte man sich die Erlaubnis schriftlich geben lassen.

Was passiert, wenn ich für die Aufnahme der Flüchtling keine Erlaubnis einhole?

Wenn man Flüchtlinge für längere Zeit als 8 Wochen aufnimmt, jedoch den Vermieter nicht informiert bzw. keine Erlaubnis einholt, dann riskiert man durchaus das Mietverhältnis. Der Vermieter darf den Mieter zunächst mindestens abmahnen und den Mieter dazu auffordern, die Flüchtlinge innerhalb einer bestimmten Frist auszuquartieren und gleichzeitig mit einer fristlosen Kündigung drohen. Sollte der Mieter dem nicht nachkommen, riskiert er spätestens jetzt eine fristlose Kündigung.

Darf der Vermieter einen Mietzuschlag verlangen?

Wenn der Mieter einen Flüchtling aufgenommen hat, darf der Vermieter die monatliche Miete und die Nebenkosten angemessen zu erhöhen. In der Regel bestehen keine Bedenken bein einem Aufschlag bis zu 20 %.

Wer haftet für angerichtete Schäden?

Haftung für Schäden (© bluedesign – stock.adobe.com)
Haftung für Schäden (© bluedesign – stock.adobe.com)
Als Mieter muss man sich das Verhalten der Besucher - und in diesem Fall der Flüchtlinge – anrechnen lassen. Wenn also die Flüchtlinge sich vertragswidrig verhalten und/oder Schäden anrichten, muss man als Mieter dafür aufkommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Besuch lediglich 1 Tag oder gar einige Wochen oder Monate in der Wohnung verbleibt.

Was ist mit der Krankenversicherung?

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums erhalten die Flüchtlinge aus der Ukraine eine sogenannte Krankenversicherungskarte. Somit haben sie einen Anspruch auf Krankenbehandlung, so dass die notwendige gesundheitliche Versorgung gewährleistet ist

Anspruch auf einen Corona-Test?

Ja, die Flüchtlinge aus der Ukraine – aber auch andere Flüchtlinge – haben einen Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest. Auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben einen solchen Anspruch. Grundsätzlich reicht ein amtlicher Lichtbildausweis aus. Wenn die Flüchtlinge allerdings einen solchen Ausweis nicht vorlegen können, sollte man ein anderes Dokument wie Führerschein oder ein Dokument auf dem Handy verlangen.

Haben Geflüchtete einen Anspruch auf Corona-Impfung?

Ja, nach § 1 Abs. 1 Corona-Impfverordnung haben auch Personen einen solchen Anspruch, wenn sie keine Krankenversicherung haben; sie müssen lediglich ihren Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Somit haben auch die hier lebenden Flüchtlinge einen Anspruch auf die Corona-Schutzimpfung, wenn sie noch keine Krankenversicherung haben.

Gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat bei einer privaten Unterbringung?

Die Menschen aus der Ukraine sind im Vergleich zu anderen Geflüchteten privilegiert und müssen keinen Asylantrag stellen. Nach Beginn des Krieges im Februar 2022 bis Ende Mai 2022 haben sie dennoch zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, bis sie eine Aufenthalsterlaubnis erhalten haben. Seit dem 01.06.2022 haben die Flüchtlinge aus der Ukraine vom ersten Tag an einen Anspruch auf Bürgergeld (Arbeitslosengeld 2), wenn die Voraussetzungen erfüllt sind; u.a. muss eine sogenannte Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vorgelegt werden und die Registrierung im Ausländerzentralregister (AZR) erfolgt sein.

Demnach erhalten die Geflüchteten aus der Ukraine Hilfe vom Staat u.a. in folgenden Punkten:

  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Gesundheitsversorgung
  • weitere Leistungen wie z.B. die Aufnahme der Kinder in Kitas und Schulen, Kindergeld, Elterngeld etc.

Besonderheiten bei der Aufnahme unbegleiteter Kinder

Flüchtlingskinder (© ruslanshug - fotolia.com)
Flüchtlingskinder (© ruslanshug - fotolia.com)
Es gibt Besonderheiten zu beachten, wenn unbegleitete Minderjährige als Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland ankommen.

Information an das Jugendamt

Wenn man sich im Rahmen der Ukraine-Krise engagieren möchte und Kinder aufnehmen möchte, sollte man sich in erster Linie an die örtlichen Jugendämter wenden. Dies kann man entweder persönlich machen oder aber telefonisch und vor allem via Email. Das Jugendamt prüft dann, ob man hierfür geeignet ist und verlangt einige Dokumente. Hierbei handelt es sich meistens um folgende Unterlagen:

  • erweitertes polizeiliches Führungs-Zeugnis
  • Verdienst-Bescheinigungen
  • ärztliches Attest, damit Sucht-Erkrankungen ausgeschlossen werden können
  • Informationen über die Wohnsituation vor Ort (das Jugendamt schaut sich ggf. die Wohnsituation selber an, um sicher zu gehen, dass auch wirklich genug Platz vorhanden ist)

FAQ zur Aufnahme von Ukrainern

Was bedeutet "Aufnahme von Ukrainern"?

Die (private) Aufnahme von Ukrainern bezieht sich auf die Möglichkeit für Einzelpersonen oder Organisationen, Flüchtlinge aus der Ukraine in ihr eigenes Land aufzunehmen und Unterstützung anzubieten.

Darf ich als Mieter/in ukrainische Flüchtlinge aufnehmen?

Ja.

Brauchen die ukrainischen Flüchtlinge ein Visum zur Einreise?

Nein, dies ist nicht erforderlich aufgrund der Massen-Zustrom-Richtlinie der Europäischen Union. Diese beinhaltet, dass ukrainische Staatsangehörige mit ihren Kindern ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen. Sie dürfen zudem ohne Asylverfahren in Deutschland wohnen.

Wie lange darf ich die ukrainischen Flüchtlinge aufnehmen?

Im Mietrecht gelten 6 bis 8 Wochen als erlaubnisfrei. Daher darf man die Flüchtlinge zunächst ohne Weiteres für 6 bis 8 Wochen aufnehmen. Bleibt die aufgenommene Person länger, muss man den Vermieter um Erlaubnis bitten. Der Vermieter hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer in seinem Eigentum wohnt. Wenn man also einen Flüchtling aufnimmt, gilt dieser - rechtlich gesehen - als Untermieter nach § 535 BGB.

Wie muss die Erlaubnis des Vermieters aussehen?

Für die Erlaubnis des Vermieters gibt es keine gesetzliche Formvorgabe. Theoretisch gesehen, reicht also auch die mündliche Erlaubnis aus. Da man als Mieter aber im Streitfalle den Beweis für die Erlaubnis erbringen muss, sollte man sich die Erlaubnis schriftlich geben lassen.


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