Testament – Definition, Inhalt und Bedeutung im deutschen Erbrecht einfach erklärt

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 8. März 2024

Ein Testament ist ein Rechtsdokument, das die Verteilung des Vermögens einer Person nach ihrem Tod regelt. Beim Verfassen eines solchen Dokuments müssen verschiedene Aspekte und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, die das Erbrecht in Bezug auf Testamente regelt. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1922 ff. festgelegt. Das BGB enthält Vorschriften zur gesetzlichen Erbfolge, zur Erstellung und Aufbewahrung von Testamenten sowie zu Pflichtteilen und Vermächtnissen.

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist eine formelle schriftliche Erklärung, in der eine Person festlegt, wie ihr Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Es gibt hauptsächlich zwei Arten:

  • das öffentliche Testament, beurkundet von einem Notar,
  • und das eigenhändige, handschriftlich verfasste Testament.

Welche Formalitäten müssen bei der Erstellung eines Testaments beachtet werden?

Das Testament muss klar formuliert sein und die Unterschrift des Erblassers enthalten. Bei öffentlichen Testamenten (vor einem Notar oder einer anderen berechtigten Stelle errichtet), ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Testierfähigkeit: Wer darf ein Testament schreiben bzw. verfassen? 

Testierfähigkeit (© Norbert Kiel - stock.adobe.com)
Testierfähigkeit (© Norbert Kiel - stock.adobe.com)
Die Testierfähigkeit ist ein entscheidender Begriff im Erbrecht und bezieht sich auf die rechtliche Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu erstellen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind im § 2229 BGB verankert. Mit der Testierfähigkeit einher, geht auch die Testierfreiheit, die dem Testierenden die Freiheit über die inhaltliche Gestaltung des Dokuments zuspricht.

Alter

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 2229 ff BGB) ist grundsätzlich eine natürliche Person testierfähig, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bei Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren besteht jedoch eine eingeschränkte Testierfähigkeit, und sie dürfen nur in bestimmten Fällen ein Testament erstellen. In solchen Fällen ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich.

Geistiger Zustand

Eine Person muss bei der Errichtung des Testaments bei klarem Verstand und geistig gesund sein. Das bedeutet, dass der Erblasser die Tragweite seiner Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Testament und deren Auswirkungen verstehen muss.

Fachanwalt.de-Tipp: Geistige und Bewusstseinsstörungen wie Demenz, Schizophrenie oder eine durch Drogen- oder Alkoholkonsum verursachte Einschränkung können die Testierfähigkeit beeinträchtigen. Demenz schließt die Testierfähigkeit nicht notwendigerweise aus, wenn der Testierende trotzdem die Folgen seiner Entscheidungen versteht (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2017, Az. 20 W 233/17).

Die Testierfähigkeit zu beurteilen, vor allem wenn es sich um nahestehende Menschen handelt, kann schwierig sein. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar ist zu empfehlen.

Luzides Intervall

Das Erbrecht kennt auch das Konzept der "luziden Intervalle". Dies bedeutet, dass eine Person, die an einer schweren psychischen Erkrankung leidet, als testierfähig angesehen werden kann, wenn sie während eines klaren Intervalls, in dem sie die Tragweite ihrer Handlungen versteht, ein Testament errichtet. Solche Intervalle sind nur durch Testierfähigkeitsgutachten zu klären (BGH Urteil vom 19.10.2016, Az. IV ZR 533/15).

Prüfung der Testierfähigkeit

Bei der Erstellung eines Testaments durch einen Notar, überzeugt sich dieser in der Praxis von der Testierfähigkeit des Erblassers. Wenn es Zweifel an der geistigen Gesundheit gibt, kann ein medizinisches Gutachten eingeholt werden. Ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Testierfähigkeit vor dem Tod des Erblassers ist grundsätzlich nicht zulässig.

Anfechtung eines Testaments wegen Testierunfähigkeit

Wenn nahe Angehörige oder potenzielle Erben der Meinung sind, dass der Erblasser beim Erstellen des Testaments nicht testierfähig war, können sie das Testament anfechten. In solchen Fällen liegt die Beweislast bei der Person, die die Testierunfähigkeit geltend macht, und es ist oft erforderlich, medizinische Bewertungen als Beweis vorzulegen. Ein angefochtenes Testament kann innerhalb eines Jahres für ungültig erklärt werden, wenn die Testierunfähigkeit nachgewiesen wird. Die Anfechtungsrechte verfallen 30 Jahre nach dem Tod des Erblassers.

Zweck und Inhalt: Was kann in einem Testament festgelegt werden

Notarielles Testament (© maho - stock.adobe.com)
Notarielles Testament (© maho - stock.adobe.com)
Das Testament spielt eine grundlegende Rolle im Erbrecht, indem es die Übertragung von Vermögensrechten und -pflichten nach dem Tod einer Person regelt. Der Hauptzweck besteht darin, dem Erblasser die Möglichkeit zu geben, über die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen und damit Streitigkeiten zu vermeiden.

Es gibt verschiedene Formen von Testamenten wie eigen- oder fremdhändig verfasst oder notariell hinterlegte Testamente, die vielfältige Bestimmungen enthalten können.

Eine wesentliche Bestimmung betrifft die Erbeinsetzung, wobei der Erblasser Personen als Erben benennt, an die er sein Vermögen weitergeben möchte. Dabei gibt es keine Beschränkungen bezüglich der Auswahl und Anzahl der Erben. Es ist auch möglich, Vor- und Nacherbschaften zu bestimmen, um Erbengenerationen festzulegen.

  • Festlegung von Vermächtnissen: Werte und Rechte einzelnen Personen zuweisen. Diese haften allerdings nicht für die Schulden des Erblassers.
  • Ausschluss von Personen: Wird auch als Enterbung bezeichnet. Es ist zu beachten, dass der gesetzlich zugesicherte Pflichtteil nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Auflagen und Bedingungen, mit denen bestimmte Verhaltensweisen oder Handlungen der Erben erzwungen und beschränkt werden.
  • Regelung der Testamentsvollstreckung.
  • Gemeinsames Testament von Eheleuten zur Bestimmung von Schlusserben (mehr zu Berliner Testament).

Eigenhändiges Testament: Vor- und Nachteile

Das eigenhändig erstellte Dokument, mit dem der Erblasser seinen „letzten Willen“ festlegt, erfordert spezifische Vorbedingungen und kann entweder privat aufbewahrt oder offiziell hinterlegt werden. Zeugen sind nicht erforderlich, und selbst Ehegatten können gemeinsam ein eigenhändiges Testament verfassen. Durch dieses Dokument kann die gesetzliche Erbfolge angepasst werden und es ermöglicht individuelle Festlegungen in Bezug auf Erbteilungen, Vermächtnisse und Enterbungen. Insbesondere in komplexen Familiensituationen wie bei Patchwork-Familien sind testamentarische Regelungen von immenser Wichtigkeit.

Eigenhändige Testamentsgestaltung

Vorteile

Nachteile

Individualisierte Vermögensverteilung gemäß dem letzten Willen.

Aufwand bei der Erstellung und mögliche Kosten.

Möglichkeit der Enterbung von Erben und Gewährung des Pflichtteils.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Formvorschriften.

Sicherstellung einer geregelten Vermögensübertragung, insbesondere in komplexen Familiensituationen.

Risiko der Anfechtung bei Zweifeln an der Testierfähigkeit.

Möglichkeit der amtlichen Hinterlegung zur Sicherstellung der Auffindbarkeit.

Zusätzliche Kosten bei Hinzuziehung eines Notars oder Fachanwalts.

 

Fachanwalt.de-Tipp: Ein eigenhändiges Testament eröffnet den Testierenden die Möglichkeit, ihre letztwilligen Verfügungen nach persönlichen Vorstellungen festzulegen. Es bietet Raum für präzise gestaltete Anordnungen, um den individuellen Nachlass gemäß den Wünschen des Erblassers zu regeln. Durch diese Form und die persönliche Niederschrift wird die Authentizität und Eindeutigkeit des Testaments gewahrt. Die gewählten Formulierungen können maßgeblich dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und eine klare Auslegung der letztwilligen Verfügung sicherzustellen.

Lesen Sie hier weiter zum Thema "Handschriftliches Testament richtig verfassen – mit Muster / Vorlage".

Anwalt oder Notar: Wann ist professionelle Hilfe bei der Testamentsgestaltung ratsam?

Die Testamentsgestaltung ist ein essenzieller Bestandteil der Nachlassplanung, welcher detaillierte Kenntnisse erfordert. Bei der Wahl zwischen einem Notar und einem Rechtsanwalt sind sowohl Kostenaspekte als auch die spezifischen Anforderungen des Einzelfalls zu berücksichtigen.

Notare

Fachanwälte für Erbrecht

Beglaubigen von Testamenten

Detaillierte Beratung in komplexen Fällen

Geringere Gebühren

Hilfe bei der Formulierung spezifischer Klauseln

Kein Erbschein erforderlich

Beratungsgebühr, aber keine Geschäftsgebühr

Wichtige Bestimmungen: Welche Regeln und Klauseln sollten im Testament berücksichtigt werden?

Um sicherzustellen, dass das Testament klar und rechtlich bindend ist, müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden.

  1. Erben und Vermächtnisnehmer: Das Testament sollte vollständige Angaben enthalten, die eine eindeutige Identifikation des / der Erben ermöglichen (mind. Name und Geburtsdatum) und spezifizieren, welche Vermögenswerte an welche Personen gehen.
  2. Ersatzerben: Für den Fall, dass ein Haupterbe vor oder gleichzeitig mit dem Erblasser verstirbt, sollte ein Ersatzerbe bestimmt werden.
  3. Testamentsvollstrecker: Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers kann hilfreich sein, um sicherzustellen, dass die Wünsche des Erblassers ordnungsgemäß umgesetzt werden.
  4. Schutz minderjähriger oder behinderter Erben: Für diese können Vorkehrungen getroffen werden, um deren Anteile zu schützen.
  5. Klare Formulierungen, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.
  6. Einhaltung gesetzlicher Anforderungen: Jede Form des Testaments hat spezifische rechtliche Anforderungen, wie z. B., dass ein eigenhändiges Testament handschriftlich verfasst und unterschrieben sein muss.
  7. Steuerplanung: Es kann ratsam sein, Erbschaftssteuern zu berücksichtigen und diese durch geeignete Maßnahmen im Sinne der Erben zu optimieren.
  8. Widerruf und Änderungen: Das Testament sollte Anweisungen enthalten, wie es geändert oder widerrufen werden kann.
Fachanwalt.de-Tipp: Der rechtlich fundierte Rat eines Fachanwaltes für Erbrecht stellt sicher, dass das Testament rechtlich wirksam ist und den Wünschen des Erblassers entspricht.

Sichere Wege zum Schutz des letzten Willens: Testament-Aufbewahrungsoptionen

Sichere Aufbewarung (© Gina Sanders - stock.adobe.com)
Sichere Aufbewarung (© Gina Sanders - stock.adobe.com)
Es ist unerlässlich, dass ein Testament sicher aufbewahrt und nach dem Tod der betreffenden Person leicht auffindbar ist. Optionen:

  • Hinterlegung beim Nachlassgericht / Amtsgericht ist die sicherste Option, weil das Testament damit gegen Diebstahl, Fälschung und Verlust geschützt ist (§ 2232 BGB). Die Kosten für die Hinterlegung eines Testaments sind mit einer Pauschalgebühr von 75,00 Euro und 18,00 Euro für den Eintrag im zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer relativ gering. Ein hinterlegtes Testament wird nach dem Tod des Erblassers automatisch geöffnet, eine Anhörung wird angesetzt, um die Begünstigten zu benachrichtigen und den Inhalt des Testaments offenzulegen. Eine Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung ist jederzeit möglich (§ 2272 BGB).
  • Eine Alternative zur amtlichen Hinterlegung besteht darin, das Testament im eigenen Heim aufzubewahren. Über den konkreten Aufbewahrungsort gibt es keine rechtlichen Vorgaben. Anzuraten ist die Aufbewahrung in einer Dokumentenmappe an einem sicheren Ort (Safe, verschlossener Schreibtisch, …). Weiters sollte eine vertrauenswürdige Person über die Existenz und den Aufbewahrungsort des Testaments informiert werden. Das Risiko von Fälschungen oder Unterschlagungen kann durch die Erstellung von Kopien des Testaments verringert werden.
  • Zusätzlich zur Hinterlegung bei einem Amtsgericht besteht auch die Möglichkeit, das Testament bei einem Notar zu hinterlegen. Diese Option gewährleistet ebenfalls, dass das Dokument im Anlassfall gefunden und zur Vollstreckung übergeben wird.

Die Kosten der Testamentsgestaltung

In der Nachlassplanung ist die Erstellung eines Testaments ein wesentlicher Schritt, jedoch können die Kosten für die Erstellung variieren.

Einerseits können private Testamente ohne Kosten erstellt werden, es fallen aber Gebühren für die Notarbeglaubigung und Änderungen an. Andererseits erfordern notarielle Testamente Konsultations-, Entwurfs- und Notariatsgebühren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass die Gebühr für die Erstellung eines Testaments durch eine "Beratungsgebühr" und nicht durch den Wert des Nachlasses bestimmt wird.

Darüber hinaus gibt es auch die Option, einen Fachanwalt für Erbrecht zur Unterstützung bei der Testamentsgestaltung hinzuzuziehen. Es ist wichtig zu beachten, dass unklare oder fehlerhafte Testamente zu Rechtsstreitigkeiten führen können, die erhebliche Kosten verursachen.

Ein weiterer Aspekt, der in Betracht gezogen werden muss, sind Strategien zur Optimierung der Erbschaftssteuer. Dazu gehören Freibeträge, lebenslange Schenkungen und Eheverträge, die die Erbschaftssteuer reduzieren oder umgehen können.

Fachanwalt.de-Tipp: Es ist anzuraten, bei der Erstellung eines Testaments gründlich und umsichtig vorzugehen. Ein Fachanwalt für Erbrecht ist in jedem Fall der kompetente Ansprechpartner, wenn es um die Nachlassregelungen geht.

Lesen Sie hier weiter zum  Thema Testament Kosten.

Die Testamentseröffnung: Ein präziser Blick auf ein Kernverfahren des Erbrechts

Nach dem Tod des Erblassers wird das Testament im Rahmen einer Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht offiziell bekannt gemacht. Wenn ein solcher im letzten Willen bestimmt ist, nimmt nun ein Testamentsvollstrecker seine Arbeit auf.

Die Testamentseröffnung repräsentiert einen kritischen Prozess im Erbrecht, bei dem das Nachlassgericht formell den Inhalt eines Testaments zur Kenntnis nimmt und die begünstigten Erben benachrichtigt. Entgegen populären filmischen Darstellungen wird dieses Verfahren nicht von Anwälten, sondern vom Nachlassgericht durchgeführt.

Das Gericht beurteilt während der Testamentseröffnung weder die Rechtskraft des Testaments noch die Gültigkeit der letztwilligen Verfügungen. Alles Aspekte, die von den Erben rechtlich hinterfragt werden können, falls stichhaltige Gründe vorliegen. Der Fokus liegt auf der Prüfung des Testaments, der Dokumentation der Verfügungen des Erblassers und der Erstellung eines Protokolls.

Amtlich hinterlegte Testamente werden automatisch eröffnet, private hingegen erfordern eine aktive Einreichung beim Nachlassgericht. Die Testamentseröffnung obliegt ausschließlich dem Nachlassgericht, was dem Verfahren seinen Namen verleiht, da es den offiziellen Akt des Öffnens des Testaments umfasst.

Nach Abschluss des Prozesses sind die Erben in Besitz einer Kopie des Testaments und des Eröffnungsprotokolls, die ihre Stellung als Rechtsnachfolger bekräftigen können. Dies ist insbesondere für Bankgeschäfte und Eigentumsübertragungen relevant. Unter Umständen kann ein Erbschein notwendig sein, der nach der Testamentseröffnung beim Nachlassgericht beantragt werden kann.

Für die Erben sind Kosten und Fristen zu beachten. Das Gericht gewährt eine sechswöchige Frist zur Ausschlagung des Erbes. Nach deren Verstreichen wird das Erbe als akzeptiert betrachtet. Zudem tragen die Erben oder die Erbengemeinschaft sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Testamentseröffnung, einschließlich Bearbeitungsgebühren und Versandkosten.

Fachanwalt.de-Tipp: Für weitere Informationen empfehlen wir die Broschüre des Bundesministeriums für Justiz zum Thema Erben & Vererben.

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