Testament erstellen – mit oder ohne Notar / Rechtsanwalt: So gehen Sie vor

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 12. April 2024

Das Testament ist die eigenhändige Verfestigung des letzten Willens einer Person. Darin wird schriftlich festgehalten, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll. Damit ein Testament rechtskräftig ist, müssen jedoch einige Details beachtet werden. Daher holen sich viele Menschen Hilfe von einem Notar oder Rechtsanwalt. Ein Testament erstellen, das ist grundsätzlich auch alleine möglich. In dem Fall sollte allerdings besonders umsichtig gearbeitet werden.

Bevor Sie ein Testament erstellen: Das sollten Sie übers Erben wissen

Testament erstellen (© Gina Sanders - stock.adobe.com)
Testament erstellen (© Gina Sanders - stock.adobe.com)
In einem Testament können bestimmte Details über die Aufteilung des Erbes festgehalten werden. Neben dem Testament gibt es noch weitere Wege, die im deutschen Erbrecht anerkannt sind. Dazu gehört beispielsweise ein Erbvertrag oder die Schenkung zu Lebzeiten. Wird die Verteilung des Vermögens vor dem Tod nicht geregelt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese ist in den §§ 1924 ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgehalten. Der gesetzlichen Erbfolge nach erben zunächst die Abkömmlinge. Nach diesen folgen andere Verwandtschaftsmitglieder in festgelegter Reihenfolge.

Gemäß § 2229 BGB kann jeder ein Testament erstellen, der bereits 16 Jahre alt und testierfähig oder volljährig ist. Von Testierfähigkeit wird ausgegangen, es sei denn, das Gegenteil kann beispielsweise aufgrund krankhafter Geistesschwäche bewiesen werden.

Fachanwalt.de-Tipp: Gibt es Gründe an der Testierfähigkeit zu zweifeln, kann ein ärztlich erstelltes Attest das Gegenteil beweisen. Dieses kann dem Testament beigefügt werden und bestätigen, dass der Ersteller zum Zeitpunkt der Ausstellung testierfähig gewesen ist.

Grundsätzlich kann der Erblasser in einem Testament das Vermögen aufteilen, wie er möchte. Allerdings müssen dabei sogenannte Pflichtteile beachtet werden. Der Pflichtteil ist der Teil des Erbes, der bestimmten Verwandten in jedem Fall zusteht und für sie sogar einklagbar ist. Dies betrifft vor allem die Kinder, aber auch Ehegatten. Er beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Festgelegt ist dies in §2303 BGB.

Warum es sinnvoll ist ein Testament zu erstellen

Handschriftliches Testament (© Norbert Kiel - stock.adobe.com)
Handschriftliches Testament (© Norbert Kiel - stock.adobe.com)
Ein Testament anzufertigen ist weder verpflichtend noch notwendig. Allerdings muss sich der Erblasser darüber im Klaren sein, dass ohne schriftlichen letzten Willen die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt.

In bestimmten Fällen kann ein Testament daher sehr sinnvoll sein. Unter anderem sorgt ein Testament für die folgenden Vorteile:

  • Ruhiges Gewissen: Sie wissen, Ihr Nachlass ist geregelt und niemand muss sich mehr um die Aufteilung kümmern.
  • Vermeidung von Streit und Ungewissheit: Haben Sie die Aufteilung schriftlich festgehalten, lässt dies wenig Raum für Streit zwischen den Erben.
  • Verteilung des Vermögens nach Wunsch: Sie haben die Möglichkeit, Ihr Vermögen bis ins letzte Detail genau an die Personen zu verteilen, die Sie sich als Erben wünschen.

Vor allem für kinderlose Personen kann ein Testament ein sinnvoller Weg das Vermögen zu verteilen sein. Wer beispielsweise sein Erbe bestimmten Freunden oder gar einer gemeinnützigen Organisation hinterlassen möchte, kann dies in einem Testament festlegen.

Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Vermögens haben auch engste Freunde nicht. Auch in Fällen, in denen keine gute Beziehung zu letzten überlebenden Verwandten besteht, ist das Aufsetzen eines Testaments empfehlenswert. So haben beispielsweise schon Geschwister keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Möchte der Erblasser sein Vermögen lieber an nahestehende Freunde vermachen, hat er die Möglichkeit, dies in einem Testament festzulegen.

Ein Testament kann auch dann sinnvoll sein, wenn besonders wertvolle Gegenstände oder Immobilien Teil des Vermögens sind. Diese werden nämlich nicht automatisch aufgeteilt.

Ein Beispiel: Ist der Erblasser Eigentümer eines Hauses und hinterlässt zwei Kinder, haben beide Kinder den gleichen Anspruch auf das Haus. Sie haben entweder die Möglichkeit, sich über das Haus und das restliche Vermögen zu einigen, das Haus gemeinsam zu nutzen oder das Haus zu verkaufen und dessen Gewinn aufzuteilen. Dies kann bei unterschiedlichen Ansichten jedoch schnell zu Streit führen. Daher ist es häufig für alle Beteiligten einfacher, wenn der Erblasser in seinem Testament direkt bestimmt, wer welche Gegenstände bekommt. Bei der Aufteilung müssen nur die Pflichtteile bedacht werden.

Ein weiteres Beispiel: Erblasser A hat zwei Kinder. Sein Vermögen beträgt insgesamt 400.000€. Dazu gehört eine Immobilie im Wert von 200.000€. Diese Immobilie möchte er gerne seiner ältesten Tochter überlassen. Hinterlässt er kein Testament, haben jedoch beide Kinder den gleichen Anspruch auf die Immobilie und müssen sich einigen. Schaffen sie das nicht, muss das Haus unter Umständen verkauft werden. Schreibt A in einem Testament fest, dass die älteste Tochter die Immobilie erben soll, ist dies jedoch ohne weiteren Streit zwischen den Geschwistern geregelt. Dem zweiten Kind steht ein Pflichtteil in Höhe von 50 % des gesetzlichen Erbes zu. Bei einem Vermögen im Gesamtwert von 400.000 € beträgt der gesetzliche Teil 200.000 €. Der Pflichtteil eines Kindes beträgt daher immer noch 100.000 €. A hat die Möglichkeit die verbleibenden 200.000 € zu gleichen Teilen unter den Kindern aufzuteilen oder aber der ältesten Tochter das Haus und der zweiten Tochter das restliche Vermögen zu vermachen.

Arten / Formen von Testamenten

Ein Testament kann auf verschiedene Art und Weise gefertigt. Unterschieden wird zwischen:

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament ist die einfachste Version des letzten Willens. Es wird vom Erblasser eigenhändig erstellt und ist ohne Notar oder Rechtsanwalt gültig.

Wichtig! Das Testament muss jedoch handschriftlich verfasst und unterzeichnet werden, andernfalls hat es keine Gültigkeit.

Außerdem ist es empfehlenswert, den letzten Willen deutlich als solchen zu kennzeichnen und so zu verstauen, dass er im Todesfall schnell gefunden wird. Letztlich müssen auf dem eigenhändigen Testament Ort und Datum der Ausstellung zu sehen sein.

Vorteile:

  • Das Testament kann kostenfrei erstellt werden
  • Die Anfertigung ist grundsätzlich einfach – Sie benötigen nur einen Stift und ein Blatt Papier
  • Sie können das Testament jederzeit vernichten und neu schreiben, wenn sich Ihre Wünsche ändern

Nachteile:

  • Die Verwahrung kann schwierig sein
  • Die Fälschungsgefahr und das Anfechtungsrisiko sind größer
Fachanwalt.de-Tipp: Ein eigenhändiges Testament zu verstauen ist nicht immer einfach. Schließlich muss es im Todesfall leicht zu finden sein, andererseits auch sicher gelagert werden. Wissen zu viele Menschen, wo sich der letzte Wille befindet, kann dies das Fälschungsrisiko erhöhen. Viele Menschen weihen deshalb eine vertraute Person oder sogar einen Notar oder Rechtsanwalt ein, der sich um die Verwahrung kümmert bzw. den Ort kennt.

Hier finden Sie ein Muster als Vorlage für Ihr eigenhändiges Testament.

Notarielles Testament

Notarielle Beurkundung (© maho - stock.adobe.com)
Notarielle Beurkundung (© maho - stock.adobe.com)
Das notarielle Testament ist, wie der Name schon sagt, ein Testament, das mit Hilfe eines Notars erstellt wurde. Der Notar bezeugt und beurkundet die Echtheit des Testaments sowie die Testierfähigkeit des Erblassers. Dadurch sollen etwaige Zweifel ausgeschlossen werden. Außerdem kümmert sich der Notar um die Verwahrung des letzten Willens beim Amtsgerichts

Vorteile:

  • Geringes Risiko für Fehler, Fälschung oder Anfechtung des Testaments
  • Sichere Aufbewahrung

Nachteile:

  • Höhere Kosten und Aufwand als bei eigenhändiger Erstellung
  • Änderungen können im Nachhinein nicht im Alleingang vorgenommen werden

Gemeinschaftliches Testament

Während ein Testament grundsätzlich alleine angefertigt wird, haben verheiratete Personen die Option, eine Ausnahmeregelung zu nutzen: Das gemeinschaftliche Testament. Das Testament wird daher auch als Ehegatten-Testament bezeichnet und gilt für Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gleichermaßen. Es darf sowohl als eigenhändiges als auch als notarielles Testament verfasst werden.

Vorteil:

  • Gemeinschaftliches Vermögen wird gemeinschaftlich verwaltet

Nachteil:

  • Das gemeinschaftlich aufgesetzte Testament kann nicht im Alleingang verändert werden

Berliner Testament

Das Berliner Testament setzt den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner als Alleinerben ein. Gemeinsame Kinder werden durch diese Testamentform nur als Nacherben eingesetzt – sie Erben erst dann, wenn der Partner ebenfalls verstorben ist. Dadurch kann beispielsweise der Verbleib des gemeinsamen Hauses beim Partner geregelt werden. Allerdings können insbesondere bei Streitigkeiten mit den Kindern dennoch Pflichtteile anfallen, die zu zahlen sind.

Vorteil:

  • Vermögensgegenstände wie das gemeinschaftliche Haus bleiben im Eigentum des Partners

Nachteil:

  • Pflichtteile für die Kinder fallen an und können für Schwierigkeiten sorgen

Hier finden Sie ein Muster als Vorlage für ein Berliner Testament.

Behindertentestament

Das sogenannte Behindertentestament kommt in Betracht, wenn zu den Erben ein Kind mit Behinderung gehört. Es sorgt mit Hilfe von Experten dafür, dass die Verteilung des Vermögens im Sinne des Kindes stattfindet, auch wenn dafür nicht das Kind selber erben wird. Benötigt das Kind beispielsweise eine gesetzliche Betreuung oder generelle Hilfe bei der Gestaltung des Alltags soll das Testament zu aufgesetzt werden, wird entsprechend Vorsorge getätigt. Ziel ist die Erhaltung des Lebensstils über dem Sozialhilfeniveau.

Fachanwalt.de-Tipp: Das Testament ohne Notar zu erstellen ist durchaus möglich und deutlich kostengünstiger. Allerdings bietet die Erstellung mit Hilfe eines Notars mehr Sicherheit. Alternativ kann auch das Hinzuziehen eines Fachanwalts für Erbrecht Unterstützung in Form von rechtssicherer Beratung über Inhalt, Form und Aufbewahrung des Testaments bieten.

Wie erstelle ich ein Testament? - Anleitung in fünf Schritten

Die Erstellung eines Testaments gelingt in wenigen Schritten:

Schritt 1: Wer sein Vermögen an viele verschiedene Personen verteilen möchte, sollte sich über den Umfang des Vermögens im Klaren sein. Außerdem sollte die Verteilung nach Möglichkeit bereits vor Hinzuziehen eines Experten kurz durchdacht werden.

Schritt 2: Die Art des Testaments wird geregelt: Bevorzugen Sie ein eigenhändiges oder notariell erstelltes Testament?

Schritt 3: Nach Wunsch wird vor der Anfertigung des letzten Willens ein Rechtsanwalt oder Notar zur Beratung aufgesucht.

Schritt 4:Ein eigenhändiges Testament wird unter Beachtung der Formvorgaben einfach mit einem Stift und Blatt Papier zuhause angefertigt. Für das notarielle Testament ist ein Termin bei einem Notar notwendig.

Schritt 5: Nach Ausstellung ist die Aufbewahrung zu klären – dies geschieht bei einem notariellen Testament automatisch.

Fachanwalt.de-Tipp: Ein Testament wird mit Hilfe des Notars automatisch sicher verstaut. Auch eigenhändig angefertigt kann der letzte Wille gegen eine Gebühr beim Amtsgericht eingelagert werden. Alternativ eignet sich auch die Aufbewahrung im Zentralen Testamentregister (ebenfalls gegen eine kleine Gebühr).

Kann ein Rechtsanwalt ein Testament erstellen?

Beratung durch Rechtsanwalt (© Tippapatt - stock.adobe.com)
Beratung durch Rechtsanwalt (© Tippapatt - stock.adobe.com)
Anders als ein Notar kann der Rechtsanwalt das Testament nicht für einen anderen erstellen oder beurkunden. Allerdings kann er bei der Erstellung eines Testaments sehr behilflich sein. Er kennt die detaillierten gesetzlichen Regelungen und kann Unterstützung geben, wenn es Probleme bei der Aufteilung des Erbes gibt.

Ein Fachanwalt für Erbrecht ist ein Spezialist auf dem Gebiet und informiert rechtssicher über die gesetzlichen Regelungen zur Form des Testaments, zur Verteilung unter Berücksichtigung von Pflichtteilen und sogar steuerliche Vor- und Nachteile bei der Aufteilung.

Um das Risiko von Auseinandersetzungen um das Erbe möglichst gering zu halten, ist die Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Erbrecht äußerst empfehlenswert.


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