Was ist der Taschengeldparagraph? – Definition und Höhe gemäß BGB, einfach erklärt mit Tabelle und Beispiel

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 26. Februar 2024

Der Taschengeldparagraph, ein Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 110 BGB), regelt die finanzielle Selbstständigkeit Minderjähriger im Rahmen ihres Taschengeldes. Er ermöglicht Jugendlichen, über kleinere Beträge eigenverantwortlich zu verfügen und damit verbundene rechtliche Verpflichtungen einzugehen. Diese Regelung ist fundamental für die Entwicklung der finanziellen Kompetenz und Unabhängigkeit Heranwachsender. Die genaue Höhe des Taschengeldes ist jedoch nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern orientiert sich an Alter, Bedürfnissen und elterlichen Möglichkeiten.

§110 BGB: Was besagt der Taschengeldparagraph?

Taschengeldparagrapf (©  FFCucina Liz Collet  - stock.adobe.com)
Taschengeldparagrapf (© FFCucina Liz Collet - stock.adobe.com)
Der Taschengeldparagraph, formal bekannt als §110 des BGB, ist eine wichtige rechtliche Grundlage, die die finanzielle Handlungsfähigkeit Minderjähriger regelt. Dieser Paragraph erlaubt es Kindern und Jugendlichen, Geschäfte des täglichen Lebens mit ihrem eigenen Taschengeld abzuschließen. Die Besonderheit dabei ist, dass solche Geschäfte sofort wirksam werden, auch ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Die Anwendung der Bestimmungen des § 110 BGB hat weitreichende Bedeutung für die Entwicklung von Jugendlichen. Er ermöglicht ihnen, innerhalb der Grenzen ihres Taschengeldes eigenverantwortlich zu agieren und dabei wichtige Erfahrungen im Umgang mit Geld zu sammeln. Durch diese Regelung lernen sie, die Konsequenzen ihrer finanziellen Entscheidungen zu verstehen und zu tragen.

Doch setzt der Taschengeldparagraph Grenzen. Er deckt nur Geschäfte ab, die mit dem zur Verfügung stehenden Taschengeld oder mit Mitteln, die zum freien Gebrauch bestimmt sind, bestritten werden können. Darüberhinausgehende Geschäfte, insbesondere solche, die eine langfristige Verpflichtung oder hohe Ausgaben beinhalten, bedürfen weiterhin der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

In der Praxis bedeutet dies, dass ein Minderjähriger beispielsweise mit seinem Taschengeld ein Buch oder ein Spiel kaufen kann, ohne dass die Eltern dem zustimmen müssen. Hingegen wäre der Kauf eines teuren Fahrrads, das über den Rahmen des üblichen Taschengeldes hinausgeht, ohne Zustimmung der Eltern nicht rechtsgültig.

Tabelle nach Alter und Höhe des Taschengeldes

Die Höhe des Taschengeldes variiert je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Beträge, aber es existieren Empfehlungen, die eine Orientierung bieten. Diese Empfehlungen basieren auf dem durchschnittlichen Bedarf und den üblichen Lebenshaltungskosten.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die empfohlenen Taschengeldbeträge nach Alter:

Alter

Höhe des Taschengeldes

Unter 6 Jahre:

0,50-1,00 Euro/Woche

6 Jahre:           

1,00-1,50 Euro/Woche

7 Jahre:

1,50-2,00 Euro/Woche

8 Jahre

2,00-2,50 Euro/Woche

9 Jahre:           

2,50-3,00 Euro/Woche

10 Jahre:

16,00-18,50 Euro/Monat

11 Jahre:           

18,50-21,00 Euro/Monat

12 Jahre:           

21,00-23,50 Euro/Monat

13 Jahre

23,50-26,00 Euro/Monat

14 Jahre:           

26,00-31,00 Euro/Monat

15 Jahre:           

31,00-39,00 Euro/Monat

16 Jahre:           

39,00-47,00 Euro/Monat

17 Jahre:           

47,00-63,00 Euro/Monat

ab 18 Jahre:           

63,00-79,00 Euro/Monat

Quelle: familienportal.de vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; basierend auf der Empfehlung des Deutschen Jugendinstitut e.V.

Das Taschengeld sollte regelmäßig und pünktlich ausgezahlt werden, um den Kindern zu helfen, ein Gefühl für den Umgang mit regelmäßigen Einkünften zu entwickeln. Zudem wird empfohlen, die Höhe des Taschengeldes mit zunehmendem Alter und wachsender Verantwortung des Kindes schrittweise zu erhöhen. Dadurch wird das Kind an größere finanzielle Verantwortung herangeführt und lernt, mit Geld umzugehen.

Die genannten Beträge sind lediglich Empfehlungen und ergo nicht bindend. Sie dienen als Anhaltspunkt für eine angemessene finanzielle Unterstützung, die den Kindern hilft, den Umgang mit Geld zu erlernen und gleichzeitig ihre finanzielle Unabhängigkeit schrittweise zu erhöhen.

Fachanwalt.de-Tipp: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für die Eltern, ihren Kindern ein Taschengeld zu zahlen – es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Die Höhe des Taschengeldes, also die Summe, die ein Kind für seine Ausgaben verwenden darf, wird in der Regel von den Jugendämtern festgelegt und kann variieren.

Taschengeld mit 14 Jahren – einfach erklärt am Beispiel

Der 14-jährige Max entscheidet sich, von seinem Taschengeld ein neues Videospiel zu kaufen, das 25 Euro kostet. Da der Kaufpreis innerhalb seines monatlichen Taschengeldes (€ 30,--) liegt, ist der Kauf gemäß §110 BGB ohne weiteres zulässig und rechtlich bindend. Max' Eltern müssen diesem Kauf nicht zustimmen, da er im Rahmen seines Taschengeldes agiert.

Ein wichtiges Element in diesem Kontext ist die Kommunikation zwischen Eltern und Kindern über finanzielle Entscheidungen. Obwohl der Taschengeldparagraph Jugendlichen eine gewisse Autonomie gewährt, ist es förderlich, wenn Eltern ihre Kinder in ihren finanziellen Entscheidungen begleiten und beraten. Dadurch können Jugendliche nicht nur ihre finanzielle Unabhängigkeit schrittweise erhöhen, sondern auch den Umgang mit Geld erlernen, was ihnen in ihrem späteren Leben zugutekommen wird.

Beispiel aus der Rechtsprechung

Amtsgericht FreiburgUrteil vom 24.10.199751 C 3570/9: Rückforderung des Kaufpreises bei minderjährigen Käufern

Wenn ein 14-jähriger eine Airsoftgun samt Munition von seinem Taschengeld ohne die elterliche Einwilligung erwirbt, ist der daraus resultierende Kaufvertrag nicht gültig. In einem solchen Fall steht dem Jugendlichen das Recht zu, die Erstattung des bezahlten Betrags zu fordern. Der Grund hierfür liegt in der fehlenden Zustimmung der Eltern, die für derartige Käufe, insbesondere bei Gegenständen wie einer Airsoftgun, unerlässlich ist. Dadurch wird der Schutz des Minderjährigen in rechtlichen Angelegenheiten, die über die Grenzen des Taschengeldparagraphen hinausgehen, gewährleistet.

Das sollten Sie noch beim Thema Taschengeldparagraph beachten

Taschengeld nach Alter (©  photophonie - stock.adobe.com)
Taschengeld nach Alter (© photophonie - stock.adobe.com)
Neben den Grundlagen des Taschengeldparagraphen gibt es einige zusätzliche Aspekte, die Eltern und Erziehungsberechtigte berücksichtigen sollten, auch um potenzielle rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

  • Regelmäßige Anpassung und Kommunikation: Regelmäßige Anpassung and die Bedürfnisse des Kindes ist empfohlen. Eine offene Kommunikation über finanzielle Themen und wachsende Verantwortung fördert das Verständnis und die Verantwortung der Kinder.
  • Erlernen des Sparens und der Budgetierung: Die Ermutigung, einen Teil ihres Taschengeldes zu sparen oder für größere Anschaffungen zu budgetieren, lehrt sie den Wert des Sparens und den bewussten Umgang mit finanziellen Ressourcen.
  • Verständnis für Grenzen des Taschengeldparagraphen: Der Taschengeldparagraph dient nicht für alle Arten von Käufen. Die Klarstellung, dass teurere Anschaffungen oder Verträge, die über den Rahmen des Taschengeldes hinausgehen, der Zustimmung der Eltern bedürfen, ist erforderlich.
  • Rechtliche Beratung bei Unklarheiten: Bei Unklarheiten oder Konflikten bezüglich des Taschengeldparagraphen kann eine rechtliche Beratung hilfreich sein. Ein Anwalt für Familienrecht kann Eltern und Jugendlichen bei der Interpretation des Gesetzes helfen und Unterstützung bieten, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Beispielsweise kann ein Anwalt klären, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen der Taschengeldparagraph greift, und Rat geben, wie mit Situationen umzugehen ist, in denen ein Kind über seine Verhältnisse lebt oder finanziell unüberlegte Entscheidungen trifft.
  • Präventive Maßnahmen: Es ist ratsam, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Probleme zu vermeiden. Dazu gehören klare Absprachen über die Höhe und Verwendung des Taschengeldes sowie das Festlegen von Regeln für größere Ausgaben.

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