Alleiniges Sorgerecht beantragen – Muster und Tipps für Ihren Antrag

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 5. April 2024

Üblicherweise haben beide Elternteile das Sorgerecht für das gemeinsame Kind inne. Ist es der Wunsch der Eltern oder gibt es Gründe dafür, kann auch von einem Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt werden. Dies ist vor allem der Fall, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls durch einen Elternteil vorliegt, z.B. durch Vernachlässigung, Drogenmissbrauch oder ein gefährliches Umfeld. Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts erfolgt durch das Familiengericht, nachdem ein entsprechender Antrag gestellt wurde.

Was bedeutet alleiniges Sorgerecht?

Alleiniges Sorgerecht (© Christian Stoll - stock.adobe.com)
Alleiniges Sorgerecht (© Christian Stoll - stock.adobe.com)
In der Regel haben zunächst einmal beide Elternteile das Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind, man spricht hier vom gemeinsamen Sorgerecht. Sind die Eltern miteinander verheiratet, gilt automatisch das geteilte Sorgerecht, das auch bei einer Scheidung weiter bestehen bleibt. Sind die Eltern unverheiratet, hat die Kindesmutter automatisch das Sorgerecht und der Vater kann dieses beantragen.

Es kann aber Gründe geben, die es rechtfertigen oder sogar nahelegen, dass ein Elternteil allein das Sorgerecht innehaben sollte. Das kann der Fall sein, wenn es der ausdrückliche Wunsch beider Eltern ist, dass nur ein Elternteil das Sorgerecht innehat oder auch, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und der Elternteil, der für die Gefährdung verantwortlich ist, vom Sorgerecht ausgeschlossen werden soll.

Das alleinige Sorgerecht findet auch dann Anwendung, wenn ein Elternteil verstirbt. Das alleinige Sorgerecht geht dann automatisch auf den noch lebenden Elternteil über. Der Elternteil, der dann das alleinige Sorgerecht innehat, kann dann alleine über alle Angelegenheiten entscheiden, die das Kind betreffen. Dazu gehören beispielsweise Entscheidungen die Freizeitgestaltung, Religionswahl und Ausbildung des Kindes betreffend. Der Elternteil mit dem alleinigen Sorgerecht ist auch allein für alle Fragen die Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung und den Aufenthalt des Kindes zuständig.

Der alleinig sorgeberechtigte Elternteil kann ebenso über medizinische Eingriffe das Kind betreffend entscheiden, kümmert sich allein um dessen Vermögensverwaltung und entscheidet, welchen Umgang das Kind mit anderen Personen hat. Auch wenn es um einen Umzug des Kindes geht, kommt es nur noch auf die Zustimmung des alleinig Sorgeberechtigten an, da dieser nun auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Der Sorgeberechtigte ist weiterhin die gesetzliche Vertretung des Kindes.

Das alleinige Sorgerecht innezuhaben unterscheidet sich also deutlich davon, sich das Sorgerecht mit dem anderen Elternteil zu teilen. Denn beim gemeinsamen Sorgerecht darf man alleine nur über die ganz alltäglichen Angelegenheiten des Kindes entscheiden, also z.B. Fragen die Ernährung oder die Schlafenszeit betreffend. Hat man das alleinige Sorgerecht, trägt man hingegen auch die volle Verantwortung aller Entscheidungen das Kind betreffend allein – angefangen von der Wahl einer neuen Schule bis hin zur Frage, ob das Kind geimpft werden soll.

Alleiniges Sorgerecht bedeutet also, dass ein Elternteil alle Entscheidungen das Kind betreffend allein treffen kann – die Zustimmung des anderen Elternteils ist nicht mehr erforderlich! Dies bedeutet auch, dass der alleinige Sorgeberechtigte die Verantwortung für das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes von nun an allein trägt.

Das Sorgerecht ist jedoch vom Umgangsrecht gem. § 1684 BGB zu unterscheiden. Wer allein sorgeberechtigt ist, kann dem anderen Elternteil nicht dem Umgang mit dem Kind verbieten und ihn von jedem Kontakt mit dem Kind ausschließen. Der andere Elternteil kann sein Kind also weiterhin sehen – und während er dieses Recht weiterhin genießt, hat er auch eine weiterhin bestehende Pflicht. Denn der Elternteil, dem das Sorgerecht entzogen wurde, bleibt dem Kind gegenüber weiterhin unterhaltspflichtig.

Gründe: Wann kann Mutter / Vater das alleinige Sorgerecht beantragen?

Es gibt zwei Möglichkeiten, wann alleiniges Sorgerecht beantragt werden kann. Zum einen, wenn die Eltern sich darüber einigen, dass das Sorgerecht fortan allein nur noch einem Elternteil zustehen soll. Zum anderen, wenn es einen guten Grund dafür gibt, dass ein Elternteil für sich das alleinige Sorgerecht haben will.

Die Gründe, warum ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen möchte, können sehr unterschiedlich sein, führen aber in der Regel immer darauf hin, dass von dem anderen Elternteil eine Gefährdung des Kindeswohls ausgeht. Es muss also von einer Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes auszugehen sein oder von einer Gefahr für das Vermögen des Kindes.

Fachanwalt.de-Tipp: Das Argument, dass ein Sorgeberechtigter lediglich ein „schlechter Umgang“ für das Kind sei, genügt alleine nicht, wenn sonst keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Möglich wäre es in diesem Fall gegebenenfalls, das Umgangsrecht einzuschränken. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Eltern bei allen Angelegenheiten des Sorge- und Umfangrechts weiterhelfen. Hier finden Sie Fachanwälte, die sich auf Sorgerecht spezialisieren.

Kindeswohl gefährdet? (© Africa Studio - stock.adobe.com)
Kindeswohl gefährdet? (© Africa Studio - stock.adobe.com)
Gründe für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts indes können u.a. sein:

  • Schwere Erziehungsfehler
  • Misshandlung des Kindes (körperlich oder seelisch)
  • Ein Elternteil wurde dem anderen gegenüber schwer gewalttätig
  • Kindesmissbrauch
  • Veruntreuung des Vermögens des Kindes
  • Vernachlässigung (z.B. durch mangelnde Ernährung oder Kleidung oder ungenügende Pflege)
  • Drogen-, Alkohol- oder Tablettenmissbrauch
  • Gefährliches Umfeld
  • Gesundheitsgefährdung des Kindes (z.B. indem dem Kind eine wichtige ärztliche Behandlung oder Operation verweigert wird)
  • Spielsucht
  • Kind lehnt einen Elternteil in besonderem Maße ab bzw. entwickelt eine Abneigung gegenüber dem Elternteil
  • Verweigerung des Umgangsrechts
  • Der Elternteil zeigt keine Kooperationsbereitschaft
  • Sorgerechtsmissbrauch (z.B. indem das Kind zu strafbaren Handlungen aufgefordert oder es vom Besuch der Schule abgehalten wird)

Bei Beantragung des alleinigen Sorgerechts muss eben diese Kindeswohlgefährdung auch detailliert nachgewiesen werden können. Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass die Entscheidung, nur noch einem Elternteil das Sorgerecht zu überlassen, dem Kindeswohl dient.

Fachanwalt.de-Tipp: Es ist im Übrigen nicht erforderlich, dass die Eltern ihren Erziehungspflichten in schuldhafter Weise nicht nachkommen. Auch bei reinem Unvermögen kann einem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden. Zum Beispiel, wenn Eltern trotz guter Absichten mit der Erziehung mental, zeitlich oder in finanzieller Hinsicht überfordert sind.

Kann das Jugendamt alleiniges Sorgerecht beantragen?

In der Regel ist es ein Elternteil, der das alleinige Sorgerecht selbst beantragt. Liegt ein Härtefall vor, kann der Antrag aber auch durch das Jugendamt gestellt werden. Ein Sorgerechtsentzug durch das Jugendamt kommt nur dann in Frage, wenn es von Amts wegen zur Einleitung eines Verfahrens kommt, das darauf abzielt, die Gefährdung des Kindeswohls abzuwehren. Eine rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 1666 BGB.

Wie und wo wird der Antrag gestellt?

Antrag (© Gina Sanders - stock.adobe.com)
Antrag (© Gina Sanders - stock.adobe.com)
Das alleinige Sorgerecht wird schriftlich beim zuständigen Familiengericht beantragt, § 1671 BGB. Zuständig ist das Gericht am Wohnort des Kindes.

Dabei gibt es zwei Konstellationen:

1. Der andere Elternteil stimmt der Übertragung des alleinigen Sorgerechts zu:

In diesem Fall ist kein umfassender Antrag notwendig, der schriftliche Antrag kann entsprechend knapp ausfallen. Der Elternteil, der sein Sorgerecht aufgibt, muss jedoch seine schriftliche Zustimmung erteilen.

2. Der andere Elternteil stimmt der Übertragung des alleinigen Sorgerechts nicht zu:

In diesem Fall ist die Beantragung des alleinigen Sorgerechts etwas aufwändiger. Der Antrag muss entsprechend ausführlich begründet werden. Dem Antrag sind außerdem entsprechende Beweise beizulegen, aus denen die Kindeswohlgefährdung detailliert hervorgeht. Es muss aus dem Antrag klar erkennbar sein, warum der andere Elternteil nicht dazu geeignet ist, das Sorgerecht mitzutragen und warum deshalb ein Entzug des Sorgerechts gerechtfertigt und für das Kind die beste Lösung ist.

Der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht für sich beanspruchen will, kann hierzu neben einer ausführlichen Begründung Beweise u.a. in Form von Fotos des Kindes, Nachrichten des anderen Elternteils oder auch Aussagen von anderen Familienmitgliedern vorbringen.

Ist der Antrag beim zuständigen Familiengericht eingegangen, wird dieses den Antrag umfassend prüfen – immer unter der Berücksichtigung, was das Beste für das Kind ist. Hierbei wird u.a. mit einbezogen, wo und wie das Kind untergebracht ist, welches Umfeld die Elternteile dem Kind bieten, oder auch, wie die finanzielle Situation der Eltern ist.

Um alle wichtigen Aspekte bei der Entscheidung miteinbeziehen zu können, stehen dem Gericht verschiedene Optionen zur Entscheidungsfindung zur Verfügung. U.a. kann eine Überprüfung durch das Jugendamt erfolgen oder das Kind selbst wird durch das Jugendamt befragt. Auch kann der andere Elternteil, dem das Sorgerecht entzogen werden soll, zu einer Stellungnahme aufgefordert werden oder es werden Zeugen befragt, wie diese die familiäre Situation einschätzen. Schließlich hat das Gericht auch die Möglichkeit, ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag zu geben.

Vorlage für Ihren Antrag

Um einen Antrag auf Sorgerecht zu stellen, ist es sinnvoll, eine der Vorlagen zu nutzen, die im Internet zu finden sind. Dies kann einfach auf die persönlichen Anforderungen angepasst werden.

Formular

Mittlerweile stellen aber auch viele Familiengerichte auf ihrem Online-Portal ein Formular zu Beantragung des alleinigen Sorgerechts zum Herunterladen zur Verfügung. So z.B. die Vorlage vom Amtsgericht Köln.

Muster - Formloser Antrag auf alleiniges Sorgerecht

Im Folgenden finden Sie zudem ein Muster für den Antrag auf das alleinige Sorgerecht, das ebenfalls als Vorlage genutzt werden kann. In diesem Muster wird vorausgesetzt, dass der Ex-Partner der Übertragung des Sorgerechts zustimmt.

Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts mit Zustimmung des anderen Elternteils – Muster

An das Amtsgericht …
- Familiengericht -
Anschrift

Ort, den xx.xx.xxxx

Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts

in der Kindschaftssache

betreffend das minderjährige Kind …., geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft …..

 

Antragsteller/in:

Vorname, Nachname
Wohnort
Geburtsdatum
Familienstand
Nationalität
Telefonnummer

 

Kind, für das das alleinige Sorgerecht beantragt wird:

Vorname
Nachname
Wohnort
Geburtsdatum
Nationalität

 

Antragsgegner/in:

Vorname
Nachname
Wohnort
Geburtsdatum
Familienstand
Nationalität
Telefonnummer

 

Begründung:

Die Beteiligten leben seit dem xx.xx.xxxx voneinander getrennt. Bislang ist ein Scheidungsverfahren noch nicht anhängig. Aus der Ehe ist der gemeinsame Sohn …, geboren am xx.xx.xxxx hervorgegangen. Die Eltern tragen bisher gemeinsame elterliche Sorge und der Sohn lebt seit der Trennung bei der Antragstellerin. Der Antragsgegner ist hiermit einverstanden.

 

Aufgrund der Tätigkeit des Antragsgegners bei XXXX, verbringt dieser die überwiegende Zeit des Jahres im Ausland und ist nur sehr selten zuhause. Er ist während seiner Auslandsaufenthalte auch nur eingeschränkt erreichbar. Die Beteiligten sind sich daher darüber einig geworden, dass das alleinige Sorgerecht auf die Antragstellerin übergehen soll. Die Zustimmung des Antragsgegners hierzu liegt vor.

Mit freundlichen Grüßen

 

Datum und Unterschrift Antragsteller/in

 

Datum und Unterschrift Antragsgegner/in

 

Muster - Formloser Antrag auf alleiniges Sorgerecht hier kostenlos herunterladen!

Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Fachanwalt für Familienrecht für individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.

Dauer

Ohne viel Aufwand und damit auch nur wenige Wochen in Anspruch nehmend lässt sich das alleinige Sorgerecht dann beantragen, wenn sich die Eltern einig sind und der andere Elternteil seine Zustimmung dazu gibt.

Anders sieht es auch, wenn die Sorgerechtsübertragung nicht einvernehmlich stattfindet. Dann nämlich landet der Sorgerechtsstreit vor Gericht und kann sich über viele Wochen oder gar Monate hinziehen. Dabei kommt es vor allem darauf an, wie viele Gerichtstermine für das Verfahren festgelegt wurden. Es gibt unterschiedliche Faktoren, die das Verfahren in die Länge ziehen können, z.B., wenn zusätzliche Anhörungen nötig werden oder auch noch Gutachten erstellt werden müssen. Erst wenn das Gericht sein Urteil fällt, kommt es dann auch zur Übertragung des alleinigen Sorgerechts.

Kosten

Anwalt für Familienrecht (© Zerbor - stock.adobe.com)
Anwalt für Familienrecht (© Zerbor - stock.adobe.com)
Beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht zu beantragen ist erst einmal mit keinen Kosten verbunden. Mit Kosten ist dann zu rechnen, wenn eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen wird oder wenn der Sorgerechtsstreit vor Gericht landet, weil der andere Elternteil nicht seine Zustimmung dazu gibt, das Sorgerecht aufzugeben.

Bei einer anwaltlichen Erstberatung ist mit Kosten von maximal 230 Euro zu rechnen. Wird eine anwaltliche Vertretung in Anspruch genommen, kommen noch einmal Anwaltskosten hinzu. Diese liegen bei ca. 600 bis 800 Euro. Sollte es auch zu einer Gerichtsverhandlung kommen, betragen die Gerichtskosten etwa 50 Euro.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten, die im Rahmen einer Sorgerechtsbeantragung entstehen.

Wer das alleinige Sorgerecht übertragen bekommen möchte oder wem ein Sorgerechtsentzug droht, sollte sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Ein Anwalt kann die persönliche Situation sowie die Erfolgsaussichten vor Gericht einschätzen und Unterstützung dabei leisten, die Gerichtsentscheidung im eigenen Sinne zu beeinflussen. Auch wird ein Anwalt versuchen, zunächst eine außergerichtliche Einigung der Eltern zu erreichen, bei der den Interessen des Kindes Rechnung getragen wird. Sollte dies nicht möglich sein, bietet er während des Sorgerechtsstreits kompetente Unterstützung, u.a. indem er die stichhaltige Beweisführung vor Gericht übernimmt.

FAQ zum formlosen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht

Was versteht man unter einem formlosen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht?

Ein formloser Antrag auf gemeinsames Sorgerecht ist ein Antrag, der ohne spezielle Formulare oder Vordrucke bei dem zuständigen Familiengericht gestellt wird. Das bedeutet, dass der Antragsteller in der Regel selbst einen Brief an das Gericht verfasst und diesen dort einreicht.

Wer kann einen formlosen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen?

Einen formlosen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht können in der Regel alle Eltern eines minderjährigen Kindes stellen, sofern sie miteinander verheiratet sind oder waren oder eine Sorgeerklärung abgegeben haben.

Welche Voraussetzungen müssen für einen formlosen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht erfüllt sein?

Um einen formlosen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen zu können, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Beide Eltern sind miteinander verheiratet oder waren es zumindest zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
  • Beide Eltern haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder sind in Deutschland gemeldet
  • Beide Eltern sind mit dem Antrag einverstanden

Welche Angaben müssen in einem formlosen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht enthalten sein?

Ein formloser Antrag auf gemeinsames Sorgerecht sollte folgende Angaben enthalten:

  • Namen und Anschriften der Eltern
  • Name und Geburtsdatum des Kindes
  • Erklärung, dass beide Eltern mit dem Antrag einverstanden sind
  • Erklärung, dass beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben möchten

Wie muss ein formloser Antrag auf gemeinsames Sorgerecht beim Familiengericht eingereicht werden?

Ein formloser Antrag auf gemeinsames Sorgerecht kann schriftlich beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Es empfiehlt sich, den Antrag per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Zeitpunkt der Einreichung zu haben.

Welche Vorteile hat ein formloser Antrag auf gemeinsames Sorgerecht?

Ein formloser Antrag auf gemeinsames Sorgerecht hat in der Regel den Vorteil, dass er schnell und unkompliziert gestellt werden kann. Auch entfallen die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Erstellung des Antrags.

Welche Nachteile hat ein formloser Antrag auf gemeinsames Sorgerecht?

Ein Nachteil eines formlosen Antrags auf gemeinsames Sorgerecht kann sein, dass er formell nicht den Anforderungen des Gerichts entspricht. Dadurch kann es zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags kommen.

Wie lange dauert es, bis ein formloser Antrag auf gemeinsames Sorgerecht bearbeitet wird?

Wie lange es dauert, bis ein formloser Antrag auf gemeinsames Sorgerecht bearbeitet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Auslastung des zuständigen Familiengerichts oder der Komplexität des Falles. In der Regel dauert die Bearbeitung jedoch einige Wochen bis Monate.

Können Eltern auch ohne Antrag gemeinsames Sorgerecht ausüben?

Ja, Eltern können auch ohne Antrag gemeinsames Sorgerecht ausüben, wenn sie bei der Geburt des Kindes miteinander verheiratet waren oder eine Sorgeerklärung abgegeben haben.

Fachanwalt.de-Tipp: Ein formloser Antrag auf gemeinsames Sorgerecht kann eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit sein, um das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind zu beantragen. Allerdings müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und es kann zu formellen Problemen kommen. Wer unsicher ist, ob ein formloser Antrag die richtige Wahl ist, sollte sich an einen Rechtsanwalt oder das zuständige Familiengericht wenden.

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