Scheidung zwischen Deutschen & Ausländern und Scheidungen nach ausländischem Recht

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 20. Januar 2024

Scheidung Ausländer (© Gina Sanders / fotolia.com)
Scheidung Ausländer (© Gina Sanders / fotolia.com)
Wenn man sich von einem Ehepartner im Ausland scheiden lassen möchte oder von einem ausländischen Ehepartner, ist die Frage, welches Recht anzuwenden ist? Gilt deutsches Recht oder das ausländische Recht? Eine legitime Frage, denn das Scheidungsrecht ist keineswegs europaweit oder gar weltweit in irgendeiner Weise egalitär geregelt. Es ist aber keineswegs so, dass man sich nur in dem Land scheiden lassen kann, in dem man geheiratet hat. Wer also beispielsweise in Las Vegas geheiratet hat, muss sich für die Scheidung nicht wieder in die USA begeben.

Scheidung Ausländer - deutsches Gericht

Grundsätzlich sind deutsche Gerichte (zumindest auch) für die Scheidung zuständig, wenn

  • die beiden Parteien der Scheidung ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik haben,
  • einer von beiden deutscher Staatsangehöriger ist oder bei dem Eheversprechen war,
  • für eine der beiden Parteien keine Staatsangehörigkeit nachzuweisen ist, sie aber in Deutschland lebt.
  • Eine der beiden Parteien in Deutschland lebt.

Eine andere Frage ist, ob das deutsche Scheidungsurteil in der Heimat des ausländischen Staatsangehörigen anerkannt wird. Dies variiert von Land zu Land und sollte für den Einzelfall geklärt werden.

Scheidung in Deutschland nach ausländischem Recht

EU-Recht (© Zerbor / fotolia.com)
EU-Recht (© Zerbor / fotolia.com)
Prinzipiell besteht in Deutschland in Bezug auf eine Scheidung Rechtswahl. Möglich wird dies durch die EU-Verordnung „Rom III“, die im Sommer 2012 in Kraft getreten ist. Scheidungsparteien zweier Nationen können also selbst entscheiden, nach welchem Recht sie sich scheiden lassen möchten. Um vor einem deutschen Gericht nach ausländischem Recht geschieden zu werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • die Eheleute treffen eine einvernehmliche Rechtswahl. Dies können sie am besten durch die Schließung eines notariell beglaubigten Ehevertrages.
  • Ein Ehegatte besitzt die Staatsangehörigkeit, dessen Recht bei der Scheidung zur Anwendung gebracht werden soll.

Sind sich die Eheleute bei der Rechtswahl nicht einig, wird nach folgenden Kriterien entschieden, welches Recht zum Tragen kommt:

  • In welchem Land hatten die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Aufenthalt?
  • ist einer von beiden seit über einem Jahr in einem anderen Staat ansässig, so kommt das Recht jenes Staates zum Tragen, dessen Staatsangehörigkeit beide Eheleute besitzen.
  • Haben die Eheleute das Land ihres gemeinschaftlichen Aufenthaltes verlassen oder sind die Parteien weder in demselben Land ansässig noch haben sie die gleiche Staatsbürgerschaft, dann wir das Scheidungsrecht des Landes angewandt, in dem das Familiengericht angerufen wurde.
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FAQ zur Scheidung von Ausländern in Deutschland

Welche Voraussetzungen müssen für eine Scheidung von Ausländern in Deutschland erfüllt sein?

Gemäß dem deutschen Familienrecht gelten bestimmte Kriterien, um eine Scheidung in Deutschland durchführen zu können. Erstens: Mindestens ein Ehepartner muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das bedeutet, dass diese Person sich nachhaltig in Deutschland aufhalten muss und die Absicht haben muss, auf unbestimmte Zeit in Deutschland zu leben.

Es handelt sich hierbei um die Anwendung des in § 1565 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegten Grundsatzes. Zweitens: Bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann, muss das Paar seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Dies wird als "Trennungsjahr" bezeichnet und ist in § 1566 BGB festgelegt. Drittens: Der Scheidungsantrag muss durch einen Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden.

  • Gewöhnlicher Aufenthalt: Mindestens einer der Ehepartner muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Trennungsjahr: Die Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt leben.
  • Rechtsanwalt: Der Scheidungsantrag muss durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden.

Wie verläuft das Scheidungsverfahren in Deutschland?

Das Scheidungsverfahren in Deutschland ist ein formalisierter Prozess, der in § 114 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) geregelt ist. Es beginnt mit der Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht durch einen Anwalt. Anschließend wird der Antrag dem anderen Ehepartner zugestellt und er bekommt Gelegenheit, darauf zu antworten. Falls Kinder beteiligt sind, wird das Gericht auch den Aspekt des Sorgerechts, des Umgangsrechts und des Unterhalts prüfen und regeln.

Sobald alle relevanten Aspekte geklärt sind, setzt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. Bei diesem Termin haben beide Ehepartner die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Nach der mündlichen Verhandlung wird das Gericht eine Entscheidung treffen und einen Scheidungsbeschluss erlassen. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt wurden.

Wie wirkt sich die Staatsangehörigkeit auf das Scheidungsverfahren aus

Die Staatsangehörigkeit der Ehepartner kann einen erheblichen Einfluss auf das Scheidungsverfahren haben. Insbesondere kann sie bestimmen, welches Recht auf die Ehe und die Scheidung anwendbar ist. Nach Artikel 17 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) ist grundsätzlich das Recht des Staates anwendbar, dem beide Ehegatten angehören. Sind die Ehegatten unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, gilt gemäß Artikel 14 EGBGB das Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Beispiel: Ein Paar, bei dem ein Partner deutscher und der andere britischer Staatsbürger ist, lebt und arbeitet in Deutschland. In diesem Fall wäre das deutsche Recht anwendbar, da beide Ehepartner ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Es ist jedoch wichtig, individuellen Rat von einem Rechtsberater einzuholen, da die Anwendung ausländischen Rechts verschiedene Konsequenzen haben kann, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung der Scheidung in anderen Ländern.




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