Blitzer und Radarfallen in Deutschland im Überblick - Welche Messfehler gibt es?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 1. Februar 2024

Blitzer (© Klaus Epperle / fotolia.com)
Blitzer (© Klaus Epperle / fotolia.com)
Den Nutzen von Radarfallen bzw. Geschwindigkeitsmessungen sehen viele Bürger lediglich darin, dass die Aktionen den Gemeindesäckel auffüllen. In der Tat sind die Einnahmen, die hier der öffentlichen Hand zufließen, nicht von schlechten Eltern. Doch nicht die finanzielle Bereicherung von Städten und Gemeinden ist die eigentliche Ursache dafür, dass Blitzer notwendig sind. Es liegt vielmehr, so ungern dies auch gehört wird, an der mangelnden Disziplin und Selbstüberschätzung der Kraftfahrzeugführer. Jedes Tempolimit hat guten Grund. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind notwendig, um die Sicherheit jedes Einzelnen im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die Geschwindigkeitsüberwachung durch Radar oder Laserpistolen oder mit anderen Methoden dient also der Überwachung der Einhaltung von sehr sinnvollen Regelungen. Ein Verstoß kann beweiskräftig dokumentiert werden. Es gibt diverse Möglichkeiten der Geschwindigkeitsüberwachung.

Stationäre Blitzanlagen

Fest angelegte Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung haben sich vor allem an Lokalitäten, die als Unfallschwerpunkte erkannt wurden, bewährt. Oft laden längere gerade, übersichtliche Strecken geradezu dazu ein, schneller zu fahren, Kreuzungen, Ampelanlagen werden nicht hinreichend registriert. Das Wissen um eine Radarfalle an diesen Orten, auf diesen Strecken, kann helfen, diese Örtlichkeiten sicherer zu machen, trägt zur Vermeidung von Unfällen in der Zukunft bei. Auch die stationären Geschwindigkeitsmesstechniken sind unterschiedlich.

Feste Radarmessung

Radar
Radar
Die sogenannten „Starenkästen“ hat wohl jeder Kraftfahrzeugführer schon einmal gesehen. Sie sehen ganz so aus wie etwa eine Ampelanlage. Die Geräte funktionieren mithilfe von elektromagnetischen Signalen. Dabei wird das Gerät mehrere starke elektromagnetische Wellen produzieren, die sogenannte Primärwellen. Die treffen nun auf das zu überprüfende Fahrzeug, werden zurückgeworfen, reflektiert, gelangen als Sekundärsignale wieder in dem Gerät an.

Durch den sogenannten Doppler-Effekt, der eine Stauchung beziehungsweise Dehnung des elektromagnetischen Signals beschreiben möchte, lässt sich ganz einfach der Abstand, also die Geschwindigkeit des herannahenden Kraftfahrtzeuges errechnen. Bei dem Signalhorn eines Krankenwagens beispielsweise wird man beim Näherkommen des Autos den Ton als höher wahrnehmen, während er tiefer wirken wird, wenn sich das Fahrzeug mit dem Martinshorn wieder entfernt. Hier sind es nicht die elektromagnetischen Wellen, wie bei der Radarfalle, die gestaucht beziehungsweise gedehnt werden, sondern vielmehr die Schallwellen, die von dem Martinshorn ausgingen und als Primärsignal an unser Ohr drangen. Das Gerät ist nun mit einer Voreinstellung versehen, die einen Fotomechanismus, zumeist mit Blitz, auslöst, wenn die ermittelte Geschwindigkeit einen bestimmten Wert überschreitet. Die Maschine fotografiert das Fahrzeug, welches es gerade erfasst hat, mitsamt Fahrer und Nummernschild. Kritiker vermerken, dass Radaranlagen veraltet seien, sehr störanfällig und unzuverlässig. Es sei angeraten, diese Technologie auszumustern. So würden die Ergebnisse der Geräte nur dann der Realität entsprechen, wenn sie in einem ganz bestimmten Winkel zur Fahrbahn montiert seien, weiter müsse der fotografierte Wagen unbedingt die Fahrtrichtung beibehalten, würde er die Spur wechseln, könnte das Gerät keine vernünftige Aufnahme zustande bringen.

Des Weiteren gibt es bei diesen Radarfallen immer das Problem der sogenannten „Knickstrahlenreflektion“. Die kann durch alle möglichen Gegenstände, auch Verkehrsschilder ausgelöst werden. Bei einer festen Radarmessung wird die Behörde immer einen Toleranzwert von 3 Prozent abziehen, wenn die Geschwindigkeit über 100 km/h lag, unter diesem Wert werden es 3 km/h sein. Der Blitz beim „Blitzer“ findet sich immer seltener, hauptsächlich nur noch bei älteren Radaranlagen.  Mittlerweile arbeitet man mit Infrarot, das hat auch den Vorteil, dass der Fahrzeugführer nicht geblendet werden kann, die Strahlen sind für das menschliche Auge nicht sichtbar.

Piezo-Technologie

Wenn der empörte, „geblitzte“ Bürger der Meinung ist, die Behörden, die Polizei, die Stadt, die Gemeinde wolle ihn nur abzocken, so ist dem entgegen zu halten, dass eine einzige Anlage zur  Geschwindigkeitsmessung mittels Piezo-Technologie alleine bis zu einer Viertelmillion Euro kosten kann. Stellt sich lediglich die Frage, ob so viel investiert würde, wenn nicht nach dem Profitmaximierungsprinzip gehandelt würde und der Bau einer solchen modernen Anlage sich auch sehr schnell amortisieren würde.

Bei der Piezo-Technologie werden drei Messingstreifen in der Fahrbahn versenkt, etwa in 2,5 Zentimeter Tiefe. Sie haben einen Abstand von etwa einem Meter. Auf diesen Messingstreifen angebracht finden sich Piezokristalle, abgedeckt von sehr widerstandsfähigem, gesondert gefertigtem Material zur Dichtung. Wirkt nun eine „mechanische Verformung“ auf eines dieser Piezokristalle, löst dies eine schwache elektrische Entladung aus, die ohne weiteres gemessen werden kann. Aus der Zeitdifferenz der drei Signale wird die Geschwindigkeit des Objekts berechnet, das die Piezokristalle zum Schwingen brachte. Die Kristalle arbeiten dermaßen genau, dass auch ein Fußgänger registriert würde, Fahrräder werden übrigens ohnehin vermessen. Bleibt als Minuspunkt neben dem Preis, dass die Kosten für Reparaturarbeiten ebenfalls sehr hoch sind und sich zudem sehr aufwendig gestalten. Des Weiteren ist eine Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit dieses Systems eine nahezu makellose Fahrbahnoberfläche.

Induktionsschleifen

Auch hier muss eine saubere Fahrbahnoberfläche vorhanden sein, will heißen, der Straßenbelag muss intakt sein. Die Induktionsschleifen arbeiten vom Prinzip her ähnlich wie die Piezokristalle, nur die Art der Auslösung des Impulses ist ein anderer. Während es bei den Kristallen der Gewichtsdruck ist, funktionieren Induktionsschleifen mit Magnetfeldern. Sobald ein Kraftfahrzeug durch das Magnetfeld rauscht, ändert sich die Beschaffenheit des Feldes. Da mehrere der Schleifen in gleichmäßigen Abstand in etwa acht Zentimeter Tiefe untergebracht sind, generiert man somit messbare Signale, die Differenz der Impulse lässt auf die Geschwindigkeit schließen – die Kamera kann ausgelöst werden.

Lichtmessgeräte

Mit Licht, will heißen Helligkeit beziehungsweise Dunkelheit, arbeiten die seltsamen Geräte, die ab und an an den Rändern belebter Straße zu sehen sind. Es handelt sich um Einseitensensoren, im Volksmund auch „Fünfauge“ genannt. In dieser Gerätschaft verbergen sich fünf Sensoren, die auf Licht reagieren, auf Hell-Dunkel-Effekte. Das System arbeitet raffiniert. Während drei der Sensoren, nämlich der Sensor in der Mitte zusammen mit den beiden äußeren – sie finden sich jeweils im rechten Winkel zur Fahrbahnoberfläche, sind 25 Zentimeter voneinander entfernt – jeweils die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges feststellen, arbeiten die zwei äußeren als Messer für den Abstand des bemessenen Fahrzeuges zum Ausgangspunkt, dem Lichtmessgerät. So ist es möglich, ein Fahrzeug auch über mehrere Spuren hinweg auszumessen. Wichtig dabei ist das Helligkeitsprofil, das von den Lichtsensoren erfasst wird, sein Auftauchen an den unterschiedlichen Sensoren. Die Zeit, die dazwischen liegt, dient der Berechnung der Geschwindigkeit. Ein solches Lichtmessgerät ist auch in Dunkelheit, in Tunneln, gar in Kurven einsetzbar. Es wird die Behörden etwa 100 000 Euro kosten, eines anzuschaffen.

Laserpistolen - LIDAR

Polizei im Einsatz (© Karl-Heinz H  / fotolia.com)
Polizei im Einsatz (© Karl-Heinz H / fotolia.com)
Wesentlich günstiger für die Gemeinden, Städte, Kommunen sind dagegen die „Laserkanonen“. Die werden lediglich etwa 20 000 Euro pro Stück ausmachen. Die „Lidar-Technik“ ist sowohl im mobilen Einsatz möglich, als sie auch stationär angebracht werden kann. LIDAR ist im Übrigen die Abkürzung für Light Detection and Ranging. Es wird dabei mit einem Impuls-Lasertrahl gearbeitet. Bei den mobilen Geräten wird ein versierter, speziell geschulter Beamter zum Einsatz kommen, der das zu kontrollierende Fahrzeug mit seiner Laserkanone verfolgt. Die Impulse, die in genauem zeitlichem Abstand in den Laserstrahl eingebaut sind, dienen als Markierungen, um letztlich die Geschwindigkeit des Fahrzeuges zu erfassen.

Weitaus komplexer geben sich die stationären Anlagen. Mithilfe von sogenannten Lasersäulen ist das System in der Lage, eine bis drei Fahrspuren zu überwachen. Dabei kommen fächerartig angeordnete Laserstrahlen von diversen, auch mit Kameras ausgerüsteten Lasersäulen zum Einsatz. Das computerunterstützte System verteilt dabei an die einzelnen Fahrzeuge, die sich in seinem Überwachungsareal befinden, Identifikationsnummern. So kann ein Fahrzeug gezielt von dem Laserimpuls verfolgt werden. Auch Fahrbahnwechsel oder eventuell dichter Verkehr sind dabei kein Hindernis. Wie ebenso bei anderen Systemen zur Geschwindigkeitsüberwachung wird ein Fotosystem ausgelöst, welches in diesem Fall jedoch mit einer ganzen Reihe von Kameras arbeitet, die von unterschiedlichen Blickwinkeln aus fotografieren. Die Anlage beziehungsweise der Steuerungscomputer wird sich nun im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung diejenige Kamera aussuchen, die das beste Foto zur Taterkennung und Identifizierung des Fahrzeughalters- bzw. Fahrers realisieren kann. Alles Weitere kann ohne Probleme über das Internet abgewickelt werden, doch die Beweise werden ebenso auf Speichermedien gesichert. Werden die Aufnahmen von einem Beamten mit einer Laserpistole gemacht, ist das zumindest fragwürdig. Denn Fachleute befinden Laserpistolen für sehr störanfällig, sehr schwer zu handhaben. Oft sind die Ergebnisse verfälscht. So können falsche Winkel oder auch Bewegungen Einfluss nehmen. Vielmals werden keine Beweisaufnahmen gemacht. Hier gilt eine Toleranz von drei Prozent.

Lichtschrankenmessung

Verwenden die Behörden die Möglichkeit der Lichtschrankenmessung, wird die Anlage zur Geschwindigkeitsmessung aus mehreren Lichtschranken bestehen, die parallel gegenüber, die Fahrbahn in der Mitte, aufgebaut sind. Sie sind durch einen Lichtstrahl – keinen Laserstrahl – verbunden. Fährt nun ein Objekt durch den ersten und den zweiten und vielleicht dritten Lichtstrahl, können die entsprechenden Daten zur Geschwindigkeitsberechnung verwendet werden. Ein Beweisfoto wird ausgelöst. Es gilt allgemein eine Toleranz von drei Prozent.

Police-Pilot-System -  Provida

Hier sehen wir uns das Undercover-Programm der Polizeibehörden an. Proov Video Data meint die Geschwindigkeitsüberwachung im fließenden Verkehr, zumeist auf Autobahnen. Die findet nun nicht von Brücken oder Autobahnüberführungen in Richtungsweisern versteckt statt, sondern von einem unauffälligen Zivilfahrzeug aus. Die Fahrzeuge, auch Provida-Autos genannt, sind technisch aufwendig hochgerüstet, verfügen über Abstandmesser, hochauflösende Videokameras, einen geeichten Tacho und einen Computer, um all dies zu verbinden und abzugleichen. Es wird eine Toleranz von 5 – 10 Prozent gerechnet.

Abstandsmessung

 Videokamera zur Abstandsmessung (© Countrypixel  / fotolia.com)
Videokamera zur Abstandsmessung (© Countrypixel / fotolia.com)
Der Gesetzgeber hat in der Straßenverkehrsordnung keine genaue Definition eines vorgeschriebenen Abstandes zum Vordermann im Straßenverkehr festgelegt. Im Paragraphen 4 Absatz 1 der StVO heißt es lediglich:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen“.

Man kann sich als Kraftfahrzeugführer an eine ungefähre Faustformel für den Abstand halten. Es gilt nämlich, dass der halbe Wert von der Geschwindigkeit, die auf dem Tacho angegeben ist, in Metern die Distanz zum Vordermann angibt. Will meinen, wenn ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h unterwegs ist, sollte es einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten.

Messfehler bei der Abstandsmessung

Auch bei der Messung des Abstandes zwischen zwei Fahrzeugen sind Messfehler möglich, welche einen Bußgeldbescheid ungültig machen. Bei einer Abstandmessung  auf einer Brücke einer Autobahn ist es möglich,  dass Autofahrer die Geräte auf der Brücke  erkennen und blitzartig bremsen, der Abstand zum Auto davor verringert sich stark.

Eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat wegen zu dichtem Auffahren gibt es aber erst dann, wenn tatsächlich über einen längeren Zeitraum hinweg zu dicht aufgefahren wurde. Die zu geringen Abstände, die passieren können, wenn der Vordermann auf einmal abbremst, weil er die Falle gesehen hat, können nicht als Straftat bewertet werden. Es existieren verschiedene Methoden, welche die Behörden anwenden, um eine Abstandmessung vorzunehmen.

VSTP Abstandsmessung

Ein Verfahren, das schon vielen Autofahrern, vornehmlich auf Autobahnen zu schaffen gemacht hat, ist die ViBrAM-Messung mittels einer VSTP-Stoppuhr. Die Anlage wird in aller Regel auf Brücken oder auch brückenartigen Konstruktionen montiert. Hier installiert man eine Videokamera mit Verbindung zu einem Computer. Auf dieser Kamera, die einen Raum der Fahrbahn von etwa 300 bis 500 Meter zu überwachen in der Lage ist, werden nun die Bilder an den Computer gesendet, hinter dem in unseren Tagen noch immer ein Beamter sitzen muss. Dieser analysiert die Bilder der Kamera. Sobald er ein Fahrzeug ausgemacht hat, das ganz offensichtlich die Regeln zur Abstandhaltung verletzt hat, wird er weitere Kameras am Fahrbahnrand auslösen, die nun ein Konterfei des Fahrers sowie das Kennzeichen abbilden werden. Mithilfe der Stoppuhr und Messmarken, die längs der Fahrbahn angebracht sind, kann so ohne weiteres der Abstand ausgemessen werden, die Fotos sind beweiskräftig.

JVC/Piller CG-P50E

Was man auch öfters mal am Straßenrand sieht, oder eben auch nicht, ist der CG-P50E. Sieht aus wie eine kleine Ampelanlage mit nur einem Licht auf einem Stativ. Das Gerät wird sowohl zur Messung von Abständen zwischen Fahrzeugen benutzt, als auch zur Geschwindigkeitsüberwachung. Hier zeichnet eine Kamera zusammen mit einem Speichermedium den fließenden Straßenverkehr auf mehreren Spuren gleichzeitig auf. Wenn die Signale von der Kamera an den Speicher gehen, passiert das mit einem Code, der genau die Zeit des jeweiligen Bildes angibt. So kann Abstand als auch Geschwindigkeit abgebildet werden. Der Speicher, Videorekorder oder ähnliches, wird in regelmäßigen Abständen durchgesehen. Werden dabei Verstöße gegen die Verkehrsregeln dokumentiert, werden die entsprechenden Bußgeldbescheide verschickt. Es gilt eine Toleranz von 10 Prozent.

Fehlerquellen:

  • Keine eigentliche Uhr
  • ungenaue Messung
  • Bildfolge unvollständig
  • Eichung

Verkehrskontrollsystem VKS 3.0

Auch mit diesem Verkehrskontrollsystem, welches auf Brücken installiert wird, können Geschwindigkeit und Abstand vermessen werden. Die zwei Herzstücke des Systems sind eine hervorragende Kamera und ein ausgeklügeltes Computerprogramm. Die Anlage funktioniert, indem auf einem Fahrbahnteilabschnitt, der eine Länge von wenigstens 100 Metern aufweisen sollte, sechs Markierungen angelegt werden. Mithilfe dieser Markierungen gewinnt der Computer auf dem Kameramaterial, unter Einsatz von Zeitcodes im Film, die genauen Daten über Abstand und Geschwindigkeit. Die hochauflösende Kamera zeigt beispielsweise ebenso, ob ein Verkehrsteilnehmer gerade mit seinem Smartphone telefoniert oder ebenso, ob er angeschnallt ist. Des Weiteren ist es mit diesem System möglich, Differenzabgleichungen zwischen den Geschwindigkeiten zweier Fahrzeuge vorzunehmen. So können zum Beispiel die sogenannten „Elefantenrennen“ nachgewiesen werden.

Fehlerquellen:

  • Nicht eingehaltene Messstrecke
  • Falsche Bedienung
  • Fehlerhafte Markierungen
  • Falsche Aufstellhöhe des Messgeräts

Beweiskraft der Blitzfotos

Immer wird man Zweifel hegen, hinsichtlich der Beweiskraft der dem Bußgeldbescheid zugrunde liegenden Fotos der diversen Blitz-Anlagen, die oben lediglich im Überblick behandelt wurden. Oft sind berechtigte Zweifel es wert, den Bußgeldbescheid in Frage zu stellen, beziehungsweise die Beweiskraft der Fotos anzuzweifeln. Das kann notwendig sein, wenn beispielsweise der Fahrer oder das Kennzeichen auf dem Foto nicht wirklich zu erkennen sind, wenn die Wetterverhältnisse sehr schlecht waren, die Sichtverhältnisse vielleicht unzureichend. Im Allgemeinen wird es wenig nützen, gegen die Dokumente, welche der Behörden vorliegen, einzuschreiten, sie für unzureichend zu erklären. Eine solche Aktion sollte auf jeden Fall immer mit einem Rechtsanwalt abgesprochen werden.

Was kostet es, erwischt zu werden?

Ganz allgemein ist eine Geschwindigkeitsübertretung kein Kavaliersdelikt. Die Fotos und Daten der Blitzanlagen gelten als einwandfreie Beweismittel, die Gesetzeslage zur Übertretung von Geschwindigkeitsbegrenzungen inner- und außerorts, auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen sind gesetzlich klar geregelt, die Gesetzgebung ist rigide, das Thema heikel. Ein Verstoß kann eine Menge an Ärger und immense Kosten nach sich ziehen. Nicht immer wird nämlich lediglich der Bußgeldkatalog zum Einsatz kommen.

Ganz genauso kann es im Zweifelsfall zu lebenslangen Fahrverbot und einer Haftstrafe kommen. Ein Bußgeldbescheid ist im Übrigen in aller Regel fristgerecht, 14 Tage nach dem Erhalt in der Regel, zu bezahlen. Wer finanziell nicht in der Lage ist, die geforderte Summe zu begleichen, kann versuchen, mit der entsprechenden Behörde Kontakt aufzunehmen und eine Zahlung in Raten vereinbaren. Wer die Sache einfach laufen lässt und nicht bezahlt, kann letztlich mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen, die, nur beispielsweise, bis zur eidesstattlichen Erklärung oder der Erzwingungshaft gehen können. Außerdem wird die ganze Sache geldwert „überproportional“ teuer.

Möglichkeiten

Das Internet und einschlägige Zeitschriften sind, wenn man danach sucht, voll von Angeboten, die Blitz-Warnanlagen, Radarfallenmelder, Abschirmsysteme und eine Unzahl von nahezu phantastischen Gadgets bieten. Seit 2002 ist allerdings die Verwendung von Radarwarngeräten gemäß § 23 Absatz 1b StVO in Deutschland verboten. Der Fahrzeugführer darf ein technisches Gerät, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigt bzw. stört, nicht betreiben bzw. betriebsbereit mit sich führen. Eine vollkommen legale Methode, Radarfallen zu passieren, ohne geblitzt zu werden, sind die Nachrichten in bestimmten Verkehrsfunksendern, auch eine Liste von fest installierten Blitzeinrichtungen ist vor Beginn der Fahrt schnell zur Hand.

Was die mobilen Blitzeinsätze der Polizei anbelangt, erweist sich die neue Smartphonetechnik sicherlich als äußerst hilfreich. Hier existieren Apps, teilweise gratis, die nicht nur auf die festen Blitzer hinweisen, sondern ebenso, je nach Qualität der Anwendung, alle 5 Minuten erneuerte Meldungen zu mobilen Radarfallen beziehungsweise Geschwindigkeitskontrollen abliefern. Allerdings, und darauf ist in jedem Fall hinzuweisen, gilt ein Smartphone-Nutzungsverbot während der Fahrt - jedoch nur für den Fahrzeugführer. Es ist also rein theoretisch dem Beifahrer erlaubt, eine Blitzer-App auf dem Smartphone zu nutzen. Dies führt zu keiner Strafe. Jedoch ist es dem Beifahrer verboten, den Fahrer direkt auf eine Radarkontrolle hinzuweisen. Er darf dieses nur versteckt andeuten (z. B. den Fahrer bitten, langsamer zu fahren).

Grauzone der Rechtsprechung

Grundsätzlich sieht die Sache einmal so aus: In Paragraph 23 1b StVO ist festgehalten, dass die Mitführung und vor allem Verwendung von technischen Geräten zum Schutz vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen und Geschwindigkeitskontrollen verboten ist. Der Gesetzgeber hält  auf der anderen Seite dem entgegen, dass Smartphones nicht für diesen Zweck konstruiert seien. Auch stellt ein Einblick in das Smartphone einen Eingriff in die Privatsphäre des Besitzers dar, der als unverhältnismäßig bezeichnet wird. Ein Handy muss also, zumindest grundsätzlich, keinem Polizisten ausgehändigt werden. Eine in ein Navigationsgerät eingebaute Warnfunktion jedoch muss laut Gesetz ausgeschaltet sein. Wer nun aber aus irgendeinem Grund trotzdem bei der Nutzung erwischt worden ist, wird mit einem Bußgeld von 75 Euro bestraft. Außerdem kostet es ein Bußgeld ab 60 Euro und einen Punkt in der Flensburger Datensammlung.

Blitz-Marathon

 Blitzmarathon (© animaflora / fotolia.com)
Blitzmarathon (© animaflora / fotolia.com)
Wenn die Polizei im Komplettaufgebot auf die Jagd nach Geschwindigkeitsübertretern geht, ist das, um gegen die Unfallursache Nummer 1 auf bundesdeutschen Straßen vorzugehen: die überhöhte Geschwindigkeit. Nordrhein-Westfalen war im Jahre 2012 das erste Bundesland, welches eine solche Aktion durchzog. Das Beispiel machte Karriere. Im Oktober 2013 fand das „Spektakel“ bundesweit statt, am 16. April 2015 und am 21. April 2016 gar europaweit. Dabei kam alles zum Einsatz, was zur Verfügung stand. So waren uniformierte sowie zivile Radarfahrzeuge unterwegs, an Unfallschwerpunkten und an Raserstrecken, die bekannt sind, zeigte man verstärkt Präsenz. Selbstverständlich kamen auch alle zur Verfügung stehenden stationären Radaranlagen und  Messstellen mit Piezo-Technologie oder Induktionsstreifen, Lichtschranken zum Einsatz. Weiter selbstverständlich wurden auch persönliche Einschätzungen von Beamten vorgenommen, ebenso kamen Laserpistolen und zivile und offizielle  Videomessfahrzeuge zur Anwendung, Fahrzeug und Personenkontrollen. Dass es bei den Kontrollen nicht nur um Geschwindigkeitsübertretungen ging, sei nur nebenbei erwähnt.

Blitzer-Marathon Umfang

Nachdem der Blitz-Marathon in Nordrhein-Westfalen so grandios eingeschlagen hatte, kam es Mitte Mai 2013 im Verlauf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder zu dem Beschluss, die Aktion nunmehr zusammen und länderübergreifend anzugehen. Der erste Blitzmarathon in NRW brachte um die 17000 Bußgeldbescheide, kontrolliert wurden dabei ungefähr eine halbe Million Fahrzeuge. Bei der zweiten gemeinsamen Aktion waren es drei Millionen überprüfte Fahrer, 13000 Polizeibeamte, etwa 7500 Messstellen und dabei ertappte, zu bestrafende Verkehrssünder 93000. Die Ämter und Behörden zeigten sich zufrieden. In Köln beispielsweise habe sich das Verhältnis von weniger relevanten  Überschreitungen zu den hohen Überschreitungen um nahezu 20 Prozent reduziert.

Kritik am Blitzmarathon

Es gibt tatsächlich Menschen, die aus ganz vernünftigen, eher psychologischen Gründen gegen eine solch geballte, martialische Art und Weise der Geschwindigkeitskontrolle sind. Sie postulieren, der Blitz-Marathon sei nicht zielführend, denn „man erzeuge mit einer solchen Aktion keine Einsicht, sondern vielmehr Gehorsam, der schnell wieder weg sei“. Ein weiteres Argument von dieser Seite ist selbstverständlich die offensichtliche Abzocke der Gemeinden, Kommunen, Städte. Gegen die nachgewiesene Behauptung, sie würden die Messstellen bevorzugt an „wirtschaftlich wertvollen“ Standorten postieren, also nicht die Unfallträchtigkeit in den Vordergrund rücken, sondern den Staatssäckel, wehren sich diese vehement.




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