Verkehrszentralregister - Punkte Auskunft, Verfall und Verjährung! So werden Sie Ihre Punkte wieder los

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 25. Juli 2023

Bei einem Verstoß gegen geltende Verkehrsregeln kann es dazu kommen, dass man "Punkte in Flensburg" erhält, wie man umgangssprachlich sagt. Die Flensburger Verkehrssünderdatei bringt dabei einige Fragen mit sich. So etwa, ob man auch Punkte während der Probezeit sammeln kann oder ob die Punkte in Flensburg irgendwann einmal auch verjähren.

Verkehrszentralregister - Allgemeines

Das Flensburger VerkehrszentralreVerkehrszentralregister in Flensburg (Foto: (c) kamasings / Fotolia.com)
Verkehrszentralregister in Flensburg (Foto: (c) kamasings / Fotolia.com)
gister wird durch das Kraftfahrtbundesamt betrieben und das schon seit dem Jahr 1958. Es sollte jedoch noch einmal 16 weitere Jahre dauern, bis es zu dem heute bekannten Punktesystem für Verkehrssünder kam. Punkte Flensburg werden maßgeblich aus zwei Gründen verteilt: als Maßnahme zur Verkehrserziehung und um zum Schutz der Verkehrssicherheit beizutragen. Hier wird auf die abschreckende Wirkung der möglichen Strafen wie Bußgeld oder Fahrverbot gesetzt. Denn das Risiko, durch verkehrswidriges Verhalten sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden zu können, wird von vielen Autofahrern ausgeblendet. Da hilft es meist nur, Geldstrafen festzulegen oder gleich gänzlich den Führerschein einzustreichen.

Wichtig: Besonders hart trifft es Wiederholungstäter, die sich wiederholt nicht einsichtig zeigen und sich nicht an geltende Verkehrsregeln halten. Damit von ihnen keine weitere Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mehr ausgesehen kann, ist ab 8 Punkten in Flensburg der Entzug der Fahrerlaubnis vorgesehen.

Fachanwalt.de-Hinweis: Eintragungen im Punktesystem finden sich nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger! Schon ab einem Alter von 12 Jahren können Punkte in Flensburg gesammelt werden. Dies kann sich sogar negativ auf die spätere Erteilung der Fahrerlaubnis auswirken!

Wann gibt es Punkte in Flensburg?

Punkte Flensburg (© michael-ebardt / fotolia.com)
Punkte Flensburg (© michael-ebardt / fotolia.com)
Einen Punkt in Flensburg gibt es für:

  • Ordnungswidrigkeiten, für die der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von mehr als 60 Euro vorsieht
  • und die direkte Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit haben.

Das heißt also, dass nicht jede Ordnungswidrigkeit, die einem Autofahrer teuer zu stehen kommt, auch gleich Punkte nach sich zieht. So werden beispielsweise 80 Euro fällig, wenn man keine gültige Umweltplakette vorzuweisen hat und dennoch eine gekennzeichnete Umweltzone befährt. Da jedoch dadurch keine Straßenverkehrsgefährdung entsteht, bleibt es bei der Geldzahlung und es gibt keinen Punkte-Eintrag.

Punktesystem

  • 1 Punkt: schwerer Verstoß (z.B. Fahren ohne Zulassung, Missachtung der Vorfahrt, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h, fehlerhafte oder defekte Beleuchtung, Missachtung von Vorschriftszeichen oder Verkehrshindernissen)
  • 2 Punkte: sehr schwerer Verstoß (z.B. Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, Missachtung des Überholverbots, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Kennzeichenmissbrauch (soweit kein Fahrverbot erteilt wurde), Gefährdung und gefährliche Eingriffe des Verkehrs, Verstoß gegen die Wartepflicht an einem Bahnübergang).
  • 3 Punkte: Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis (z.B. Nötigung, unterlassene Hilfeleistung, Kennzeichenmissbrauch, fahrlässige Tötung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Vollrausch (mindestens 1,1 Promille im Blut), Trunkenheit am Steuer mit Sachbeschädigung)

Tipp: Wer wissen will, wie viele Punkte sich mittlerweile auf seinem Flensburger Konto befinden, kann seinen Punktestand auch abfragen.

Bei 1 bis 3 Punkten wird als Maßnahme eine Vormerkung vorgenommen. Bei 4 bis 5 Punkten erfolgt eine Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten wird eine Verwarnung erteilt und ab 8 Punkten in Flensburg kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis.

  • Vormerkung: Es erfolgt eine Vormerkung beim KBA, Strafen erfolgen nicht.
  • Ermahnung: Die Ermahnung erfolgt schriftlich und wird dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.
  • Verwarnung: Auch hier wird dem Fahrzeughalter wieder eine schriftliche und kostenpflichtige Benachrichtigung zugestellt. Es ist ratsam, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Punkte Flensburg lassen sich dadurch nicht abbauen, vielmehr soll man zeigen, dass man sich durchaus als Autofahrer eignet und bereit ist, sein Verhalten im Straßenverkehr zu ändern.
  • Entzug der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis wird ab 8 Punkten Flensburg entzogen. Dann muss man den Führerschein abgeben. Darauf folgt eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. Der Verkehrssünder muss zudem an einer medizinisch-psychologischen-Untersuchung, kurz MPU, teilnehmen.

Ein freiwilliges Punkteabbau-Seminar kann bis zu einem Punktestand von 5 Punkten absolviert werden. Durch die Teilnahme kann ein Punkt Flensburg abgebaut werden.

Punkte Flensburg - Verjährung

Für die Punkte in Flensburg gelten unterschiedliche Verjährungsfristen. Für Punkte, die vor dem 1. Mai 2014 gesammelt wurden, also vor der Punktereform, gelten die folgenden Verjährungsfristen:

  • 1-Punkt-Verstöße verjähren nach zweieinhalb Jahren
  • Punkte für Straftaten verjähren nach 5 Jahren
  • Punkte für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis verjähren nach 10 Jahren

Wichtig dabei ist, dass jeder Punkt Einfluss auf einen anderen haben konnte. Das heißt, dass ein neuer Punkt das Verfallen der bereits vorhandenen Punkte Flensburg stoppte. Der Verfall begann dann von vorne.

Nun gilt ein neues System. Die maßgebliche Änderung liegt darin, dass jeder Punkt für sich verjährt. Begeht man also wieder eine Verkehrssünde und erhält dafür einen Punkt, wird dadurch nicht der Verfall der alten Punkte unterbrochen. Ansonsten ist es aber dabei geblieben, dass 1-Punkt-Ordnungswidrigkeiten nach zweieinhalb Jahren verjähren, 2-Punkt-Ordnungswidrigkeiten-oder-Straftaten nach 5 Jahren und 3-Punke-Straftaten nach 10 Jahren.

Fachanwalt.de-Hinweis:
Bis zur Punktereform 2014 konnten 18 Punkte Flensburg gesammelt werden, nun sind es nur noch 8. Die alten Punkte wurden durch die Reform auf das neue System übertragen und entsprechend umgerechnet – sie wurden also nicht gelöscht oder erlassen.
Was jedoch nicht übertragen wurde, sind Punkte, die für Verstöße erteilt wurden, bei denen keine Sicherheitsgefährdung vorgelegen hat. Es finden sich online verschiedene Umrechnungstabellen, um den neuen Punktestand nachvollziehen zu können, wenn sich die Punktezahl auf einmal verändert hat.

Überliegefrist

Eine Besonderheit bei der Verjährung und Löschung der Punkte Flensburg ist die Überliegefrist. Hierbei handelt es sich um eine Verlängerung der Tilgung um 1 Jahr. Der Verfall der Punkte tritt demnach nicht nach zweieinhalb, 5 oder 10 Jahren ein, sondern immer erst ein Jahr später. Dieses eine Jahr befindet sich der Punkt dann in der sogenannten Überliegefrist. Die Behörden sehen ihn dann nicht mehr.

Punkte abbauen

Es gibt Möglichkeiten, sich aktiv am Abbau seiner Punkte Flensburg zu beteiligen:

  • Freiwilliger Punkteabbau (möglich bei einem Punktestand von maximal 5 Punkten).
  • Freiwilliges Fahreignungsseminar (hierdurch wird 1 Punkt erlassen).
  • Es kann nur einmal innerhalb von 5 Jahren an einem freiwilligen Punkteabbau teilgenommen werden.

Ein freiwilliges Punkteabbau-Seminar kann also bis zu einem Punktestand von 5 Punkten absolviert werden. Durch die Teilnahme kann ein Punkt Flensburg abgebaut werden.

Punktestand abfragen

Jeder Autofahrer hat einen Anspruch darauf, Auskunft über seinen Punktestand zu erhalten, und das kostenlos. Eine Anfrage kann auf postalischem Weg in Flensburg eingereicht werden (Antrag und Kopie des Personalausweises). Mittels Personalausweis mit Datenchip kann die Punkteabfrage auch online erfolgen.

Fachanwalt.de-Tipp:
Punkte in der Probezeit können Auswirkungen auf die Probezeit haben. Hier muss aber zwischen verschiedenen Arten von Verstößen unterschieden werden, die sich unterschiedliche auf die Dauer der Probezeit auswirken können oder einen ASF-Kurs nach sich ziehen. Fahranfänger sind gerade dabei, sich als verantwortungsvolle Autofahrer zu beweisen und sollten möglichst davon absehen, schon so früh mit dem Sammeln von Punkten zu beginnen.



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