Drogentest / Alkoholtest mit Urin, Blut, Speichel oder Schweiß - Welche Strafen drohnen, wenn man im Straßenverkehr mit Drogen erwischt wird oder getrunken hat?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 29. Januar 2024

Drogen- und Alkoholkonsum im Straßenverkehr gefährden alle Verkehrsteilnehmer, was häufig den Führerscheinentzug, Punkte im Flensburger Verkehrsregister, Bußgelder und Strafverfahren nach sich zieht. Häufig werden im Rahmen von Verkehrskontrollen von der Polizei ein Alkoholtest bzw. ein Drogenschnelltest durchgeführt, wenn bei einem Autofahrer ein begründeter Verdacht auf Missbrauch von Alkohol bzw. Drogen am Steuer besteht. Der Konsum von Drogen am Steuer ist allgemein verboten. Bei Drogen spielt der Cut-Off-Wert eine Rolle, während beim Alkohol die Promillegrenze ausschlaggebend ist. Wird die in Deutschland geltende 0,5-Promille-Grenze (§ 24a Straßenverkehrsgesetz) überschritten und durch einen Alkoholtest nachgewiesen, handelt es sich um eine Straftat. Während der Probezeit gilt für Fahranfänger sogar 0-Promille ohne jede Toleranz (§ 24 c StVG).

Wie lange sind die einzelnen Substanzen nachweisbar?

Drogen (© kytalpa / fotolia.com)
Drogen (© kytalpa / fotolia.com)
Alkohol und Drogen werden über die Niere ausgeschieden und sind somit über einen bestimmten Zeitraum nach dem Konsum durch Tests nachweisbar:

Droge Nachweis im Blut Nachweis im Urin
Alkohol   12 Stunden
Cannabis (THC) 3 Tage 2-3 Tage
regelmäßiger Konsum bis 30 Tage bis 12 Wochen
Crystal Meth 1 Tag 1-3 Tage
Ecstasy 24 Stunden 1-4 Tage
Heroin 8 Stunden 1-4 Tage
Kokain 24 Stunden 2-4 Tage
LSD 12 Stunden 1-2 Tage
Speed 1 Tag 1-3 Tage

Gibt es private Drogen- und Alkoholtests?

In Apotheken sind Teststreifen für einen Drogenschnelltest erhältlich, mit denen man über die Haut oder verdächtige Gegenstände wischen kann. Mit einem privaten Alkoholtester kann man vor Fahrbeginn die Alkoholkonzentration im Atem testen und sich den Promillewert anzeigen lassen.

Drogentests

Für die Durchführung eines Drogentests müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, da nicht bei allen Arten von Drogen ein Nachweis mit demselben Drogentest möglich ist. In der Regel verwendet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen sogenannten Drogenschnelltest. Dieser ist im Gegensatz zu einem Drogenscreening, für das längere Laboruntersuchungen erforderlich sind, schneller in der Abwicklung und Handhabung. Allerdings stellt ein Drogenschnelltest vor Gericht kein gültiges Beweismittel dar und darf erst nach einem Bluttest vor Gericht offiziell als Beweismittel verwendet werden.

Was ist ein Cut-Off-Wert?

Der Cut-Off-Wert gibt den Punkt an, ab dem ein Drogentestergebnis positiv ausfällt. Allerdings hat jeder Drogentest eine etwas andere Methode zum Messen des Cut-Off-Wertes und kann je nach Hersteller variieren. Um allen Drogenverdächtigen bei einem Drogentest eine faire und gleiche Behandlung zu gewährleisten, gibt es im Bußgeldkatalog  Grenzen, die hinsichtlich der Drogenkonzentration festgesetzt sind und bundesweit einheitlich sind.

Unterschiedliche Arten von Drogentests

  • Drogentest mit Urin

Hierbei handelt es sich um die bekannteste und am häufigsten verwendete Methode, da viele Drogen über die Niere ausgeschieden werden und somit nachgewiesen werden können. Dabei wird die Urinprobe im Labor nach möglichen Drogeninhalten untersucht. Ein positives Ergebnis hat häufig eine strafrechtliche Folge.

  • Drogentest mit Speichel

Hierfür wird ein Drogentester benötigt, auf den die Speichelprobe gegeben wird. Auf dem Teststreifen zeigt die Farbe dann ein positives oder negatives Ergebnis an. Da die Polizei bereits nach kurzer Zeit ein Ergebnis erhält, handelt es sich bei diesem Verfahren um einen Drogenschnelltest.

  • Drogentest mit Schweiß

Auch hier liefert ein spezielles Gerät bereits nach wenigen Sekunden ein Ergebnis über einen möglichen Drogenkonsum. Daher handelt es sich hierbei ebenfalls um einen Drogenschnelltest.

  • Drogentest mit Blut

Diese Untersuchung kann nur in einem Labor mit etwas Zeit und Aufwand durchgeführt werden und darf nicht verweigert werden. Es handelt sich somit um keinen Drogenschnelltest. Eine Manipulation der Blutprobe, die von einem Arzt abgenommen wird, ist fast unmöglich. Das Testergebnis hängt trotzdem stark von dem Zeitpunkt ab, wann die Drogen eingenommen wurden. Denn je mehr Zeit seit der Einnahme vergangen ist, umso schlechter ist ein Drogennachweis möglich. Trotzdem kann das Untersuchungsergebnis des Drogenscreenings vor Gericht offiziell als Beweismittel verwendet werden. Denn häufig wird im Vorfeld durch die Polizei ein Drogenschnelltest durchgeführt und bei einem positiven Ergebnis erfolgt dann noch ein Bluttest.

  • Haar-/Fingernagelanalyse auf Drogen

Eine Analyse der Haare oder Fingernägel ist als Drogentest ebenfalls möglich, wird jedoch nicht bei Verkehrskontrollen eingesetzt. Denn es soll nachgewiesen werden, dass ein Drogenkonsum über einen längeren Zeitraum erfolgte. Diese Untersuchung wird häufig im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) durchgeführt. Das Ergebnis liegt nach einigen Tagen vor.

Welche Strafen gibt es für Drogenmissbrauch am Steuer?

Auch Drogenkonsum führt zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, da sich Aufmerksamkeit und Reaktionsgeschwindigkeit verringern. Ein positives Drogentestergebnis zieht hohe Strafen nach sich und kann zum Fahrverbot bzw. Führerscheinverlust führen:

Drogendelikt Bußgeld Punkte Fahrverbot während Probezeit
1. Verstoß 500 EUR 2

1 Monat    - Probezeit auf 4 verlängert;

                - Aufbauseminar

2. Verstoß 1.000 EUR 2

3 Monate   - Verwarnung

                 - Empfehlung verkehrspsychologische

                   Beratung

3. Verstoß 1.500 EUR 2 3 Monate    - Führerscheinentzug

Alkoholtests

Alkoholtest (© benjaminnolte / fotolia.com)
Alkoholtest (© benjaminnolte / fotolia.com)
Auch Alkohol gilt als Droge, da es zu einer Beeinträchtigung der Sinne, des Urteils- sowie des Reaktionsvermögens kommt. Da dieses eine Gefährdung sowohl des Autofahrers selbst, aber auch anderer Verkehrsteilnehmer darstellt, werden Autofahrer im Rahmen von Verkehrskontrollen von der Polizei häufig auf Alkoholkonsum getestet. Dazu verwenden sie ein Alkoholmessgerät (auch Promilletester genannt), in welches der Autofahrer hineinpustet, damit die mögliche Alkoholkonzentration im Atem gemessen wird. So wird festgestellt, ob bei einem Autofahrer der Promillewert über 0,5 liegt. Eine Verpflichtung, den Alkoholtest durchzuführen, besteht zwar nicht, aber liegt ein begründeter Verdacht auf Alkoholkonsum bzw. ein richterlicher Beschluss vor, ist die Polizei berechtigt, den Alkoholtest durchzuführen. Denn im Bußgeldkatalog für Alkohol sind hohe Strafen vorgesehen, wenn die Promillegrenze überschritten wird und man gleichzeitig ein Fahrzeug fährt.

Welche Strafen gibt es bei Alkoholmissbrauch am Steuer?

Für eine Ordnungswidrigkeit reicht der Pusttest mit dem Alkoholmessgerät als Beweismittel aus. Bei der Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze handelt es sich um eine Straftat. Es ist dann zusätzlich die Durchführung eines Bluttests erforderlich, damit das Ergebnis vor Gericht verwendet werden kann. In der Regel gibt es Punkte im Flensburger Verkehrsregister, ein Bußgeld und es kommt zu einer strafrechtlichen Verfolgung:

Vergehen Bußgeld Punkte     Fahrverbot
Fahren mit Blutalkoholkonzentration 0,5-1,09 Promille 500 EUR 2     1 Monat
- bereits 1 vorheriger Alkoholverstoß eingetragen 1.000 EUR 2     3 Monate
- bereits 2 vorherige Alkoholverstöße eingetragen 1.500 EUR 2     3 Monate
Fahren mit Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille ("absolut fahruntüchtig") = Straftat Freiheits- oder Geldstrafe 3     variiert
0-Promille-Grenze als Fahranfänger nicht eingehalten 250 EUR 1



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