Nutzungsausfallentschädigung berechnet nach der Euratax Schwacke Tabelle

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 16. Oktober 2023

Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit Schaden, muss das Auto gutachterlich untersucht und repariert werden. In dieser Zeit kann der Halter es demnach nicht nutzen. Diesen Nutzungsausfall muss er ersetzt bekommen. Der Halter hat nun die Wahl: Entweder er nimmt einen Mietwagen in Anspruch bis sein eigenes Auto repariert und wieder fahrtüchtig ist oder er erhält eine Nutzungsausfallentschädigung.

Nutzungsausfallentschädigung - EurotaxSchwacke Tabelle

Fraglich ist nun, welche Summen man als Nutzungsausfall verlangen kann, wenn man sein Fahrzeug nicht mehr nutzen kann. Hier hilft die sogenannte EurotaxSchwacke Tabelle weiter. Dort finden sich für jeden Pkw-Typ (insgesamt 38.000 Fahrzeugmodelle) und auch für zahlreiche Motorräder entsprechende Angaben, die die Entschädigungshöhe pro Tag erläutern.

  • Die Tabelle umfasst insgesamt 11 Gruppen, in die die Fahrzeugmodelle unterteilt sind
  • Die Gruppen reichen von A bis L
  • Die Tagessätze beginnen bei 23 Euro für Gruppe A
  • Sie reichen bis hin zu 175 Euro am Tag für Fahrzeuge der Gruppe L

Hinweis: Die Nutzungsausfallentschädigung (c) Marco2811 / Fotolia.com
Nutzungsausfallentschädigung (c) Marco2811 / Fotolia.com
Ersteller der Tabelle raten in manchen Fällen Zurückstufungen der Fahrzeuge. So soll für Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind, eine Zurückstufung um eine Gruppe erfolgen. Das Alter des Autos sorgt hier also dafür, dass die Höhe des Tagessatzes geringer ausfällt.

Ist das Fahrzeug älter als 10 Jahre, soll sogar um zwei Gruppen zurückgestuft werden. Diesbezüglich hat sich natürlich Kritik geregt, denn nur, weil ein Fahrzeug älter ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass dieses weniger ausgestattet oder weniger langlebig ist. Aus einem durch einen Sachverständigen angefertigten Gutachten kann daher hervorgehen, dass das Auto sehr gut erhalten und in besonderem Maße gepflegt ist.

Eine gute kostenlose Tabelle zum Nutzungsaufall finden Sie hier auf der Seite eines Kfz-Sachverständigen.

Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen?

Sollte nicht eindeutig geklärt sein, wer die Schuld an dem Unfall trägt, ist es ratsam, sich für eine Nutzungsausfallentschädigung statt eines Mietwagens zu entscheiden. Wenn nämlich gerichtlich bei beiden Parteien eine Mitschuld festgestellt werden sollte, muss die Partei, die einen Mietwagen in Anspruch genommen hat, einen Teil der Kosten selber tragen. Sie muss also aktiv eine Zahlung leisten. Wird stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung gewählt und dann eine Mitschuld festgestellt, wird die Entschädigung nur gekürzt. Es wird also weniger Geld ausgezahlt, es muss jedoch nicht selbst aktiv eine Zahlung geleistet werden. Dies dürfte in den meisten Fällen angenehmer sein.

Wird die Nutzungsausfallentschädigung gezahlt, ist man im Übrigen in der Verwendung des Geldes frei

Wer nicht täglich auf sein Auto angewiesen ist und günstig die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann, ist mit einer Nutzungsausfallentschädigung statt eines Mietwagens in der Regel besser beraten.

Nutzungsausfallentschädigung - Voraussetzungen 

Um eine Nutzungsausfallentschädigung für sich in Anspruch nehmen zu können, müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein: der Nutzungswille und die Nutzungsmöglichkeit.

  • Nutzungswille: Dies bedeutet, dass der Geschädigte sein Fahrzeug in dieser Zeit auch wirklich nutzen wollte, zum Beispiel, um damit täglich die Arbeitsstelle zu erreichen.

  • Nutzungsmöglichkeit: Der Geschädigte musste auch in der Lage sein, sein Fahrzeug zu nutzen. Problematisch kann dieser Punkt beispielsweise sein, wenn man im Krankenhaus lag, während der Zeit der Reparatur oder sich zwecks Urlaub im Ausland aufgehalten hat. Denn demnach hätte man sein Fahrzeug auch ohne Unfall nicht nutzen können. Die Nutzungsmöglichkeit wird auch dann bezweifelt werden, wenn dem Geschädigten der Führerschein entzogen wurde.

Was bei der Zahlungsdauer berücksichtigt werden sollte

Die Nutzungsausfallentsc(c) marcus_hofmann / Fotolia.com
(c) marcus_hofmann / Fotolia.com
hädigung wird für den Zeitraum gezahlt, in dem das Fahrzeug in Reparatur ist. Angaben hierzu kann ein Gutachter machen. Meist rechnet man mit einer Dauer von 14 Tagen. Sollte die Reparatur länger dauern, wird nur in Einzelfällen noch von Seiten der Versicherung eine Entschädigung gezahlt.

  • Eine Nutzungsausfallentschädigung gibt es auch, wenn der Wagen überhaupt nicht mehr repariert werden kann, sondern der Geschädigte stattdessen ein neues Fahrzeug kaufen muss. Muss aufgrund eines Totalschadens also ein Fahrzeugkauf stattfinden, wird eine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt, bis ein neues Auto gefunden wurde.
  • Nutzungsausfallentschädigung gibt es auch schon für die Dauer der Schadensfeststellung. Denn während der Gutachter das Fahrzeug untersucht, steht dieses dem Geschädigten auch nicht zur Nutzung zur Verfügung.
  • Der Geschädigte kann sich zudem eine kurze Bedenkzeit erbeten, um zu überlegen, ob und wie der Wagen repariert werden soll. Auch für diese Zeit wird eine Entschädigung gezahlt.

Wichtig: Alle Papiere seitens der Werkstatt müssen aufgehoben werden um zu dokumentieren, wann und wie lange das Fahrzeug repariert wurde. Am besten, der Geschädigte bemüht sich um eine schriftliche Bestätigung durch die Werkstatt, um einen Nachweis über die Reparaturdauer vorlegen zu können.

Problem Zweitwagen?

Für Versicherer ist klar: Besitzt der Geschädigte einen Zweitwagen, steht ihm keine Nutzungsausfallentschädigung zu, denn den temporären Verzicht auf sein Fahrzeug können er schließlich durch den Zweitwagen kompensieren. Es ist jedoch durchaus so, dass dem Geschädigten auch in diesem Fall ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zustehen kann. Und zwar:

  • Wenn es zwar ein Zweitfahrzeug gibt, dieses jedoch ständig durch einen Angehörigen genutzt wird.
  • Wenn die Nutzung des Zweitwagens unzumutbar für den Geschädigten ist. Handelt es sich bei dem Unfallauto etwa um einen Luxuswagen und der Zweitwagen ist nur ein alter Astra, ist es dem Geschädigten nicht zumutbar, allein auf den Zweitwagen verwiesen zu werden. Schließlich gilt: Ein Geschädigter, der keine Schuld an dem Unfall und damit an der Nicht-Nutzbarkeit seines Fahrzeugs trägt, darf keine Nachteile oder Einbüßen erleiden. Dies wäre zumindest in Sachen Fahrkomfort der Fall, wäre das Zweitfahrzeug nicht gleichwertig zu dem Unfallwagen.

Schadensminderungspflicht des Geschädigten

Natürlich darf der Geschädigte aus seinem Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung kein Kapital schlagen. Zögert er also die Reparatur unnötig hinaus, holt das Auto nicht aus der Werkstatt ab oder plant, auf sonstige Weise möglichst viele Tagessätze Nutzungsausfallentschädigung einstreichen zu können, wird dies in jedem Fall zu Ärger mit der Versicherung führen.

Fachanwalt.de-Tipp:
Es dürfte auch im Interesse des Geschädigten sein, die Reparatur möglichst zeitnah hinter sich zu bringen, da Nutzungsausfallentschädigung meist nur für 14 Tage (ab Unfallzeitpunkt) bezahlt wird. Ausnahmen von dieser 14-Tages-Frist ergeben sich gern, wenn es um den Neukauf eines Fahrzeugs geht. Schließlich soll der Geschädigte hier nichts überstürzen, nur um schnellstmöglich den Kauf eines neuen Fahrzeugs nachweisen zu können.

Kann die Nutzungsausfallentschädigung gekürzt werden?

Die Kürzung der Nutzungsausfallentschädigung durch die Versicherung ist u.a. möglich, wenn es sich bei dem Unfallwagen um ein gewerblich und privat genutztes Fahrzeug handelt. Bei einer rein gewerblichen Nutzung ist die Nutzungsausfallentschädigung generell streitig.

FAQ zum Thema Nutzungsausfallentschädigung

Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung?

Eine Nutzungsausfallentschädigung ist eine Entschädigung, die dem Geschädigten bei einem Verkehrsunfall zusteht, wenn er sein Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht nutzen kann. Die Entschädigung soll die Nutzungseinbußen des Geschädigten ausgleichen.

Was ist Eurotax Schwacke?

Eurotax Schwacke ist eine Datenbank, in der Marktwerte von Fahrzeugen ermittelt werden können. Die Datenbank basiert auf einer systematischen Erfassung und Auswertung von Fahrzeugdaten und ist eine wichtige Grundlage zur Berechnung von Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen.

Welche Rolle spielt Eurotax Schwacke bei der Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung?

Eurotax Schwacke ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung. Die Datenbank liefert Informationen über den Zeitraum, in dem das beschädigte Fahrzeug nicht genutzt werden kann, sowie über den Marktwert des beschädigten Fahrzeugs und den Zeitwert des Fahrzeugs. Diese Informationen sind wichtige Grundlagen zur Berechnung der Höhe der Entschädigung.

Wie wird die Nutzungsausfallentschädigung berechnet?

Die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem Zeitraum, in dem das beschädigte Fahrzeug nicht genutzt werden kann, sowie nach dem Marktwert des beschädigten Fahrzeugs und dem Zeitwert des Fahrzeugs. Die Höhe der Entschädigung wird in der Regel auf Basis von Eurotax Schwacke berechnet.

Was ist der Zeitwert des Fahrzeugs?

Der Zeitwert des Fahrzeugs ist der Wert, den das beschädigte Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls hatte. Er wird auf Basis des Alters, des Kilometerstandes, des Zustands und anderer Faktoren ermittelt. Der Zeitwert wird häufig als Grundlage für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung verwendet.

Was sind die Voraussetzungen für die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung?

Für die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - Das beschädigte Fahrzeug muss reparaturbedürftig sein und für einen bestimmten Zeitraum nicht genutzt werden können. - Der Geschädigte muss eine Beeinträchtigung seiner Mobilität erleiden. - Die Beeinträchtigung muss durch den Unfall verursacht worden sein. - Der Geschädigte darf keine Schuld an dem Unfall haben.

Was kann ich tun, wenn die Versicherung die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung ablehnt?

Wenn die Versicherung die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung ablehnt, kann der Geschädigte rechtliche Schritte einleiten. Es empfiehlt sich in diesem Fall, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, der die Ansprüche des Geschädigten prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen kann.

Wie lange steht mir eine Nutzungsausfallentschädigung zu?

Die Dauer der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem Zeitraum, in dem das beschädigte Fahrzeug nicht genutzt werden kann. Die Entschädigung wird in der Regel bis zur vollständigen Reparatur des Fahrzeugs oder bis zum Ersatz durch ein neues Fahrzeug gezahlt.

Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem Zeitraum, in dem das beschädigte Fahrzeug nicht genutzt werden kann, sowie nach dem Marktwert des beschädigten Fahrzeugs und dem Zeitwert des Fahrzeugs. Die Entschädigung wird in der Regel auf Basis von Eurotax Schwacke berechnet. Es gibt jedoch keine festen Regeln für die Höhe der Entschädigung, da jeder Fall individuell bewertet werden muss.

 

Wie unterscheidet sich die Nutzungsausfallentschädigung von der Mietwagenkosten-Erstattung?

Die Nutzungsausfallentschädigung und die Mietwagenkosten-Erstattung sind zwei verschiedene Arten von Entschädigungen, die dem Geschädigten bei einem Verkehrsunfall zustehen können. Die Nutzungsausfallentschädigung soll die Nutzungseinbußen des Geschädigten ausgleichen, während die Mietwagenkosten-Erstattung die Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs deckt. In der Regel hat der Geschädigte die Wahl zwischen beiden Entschädigungsformen.


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