Führerschein / Fahrerlaubnis beantragen - Unterlagen Checkliste und Eignungsnachweise

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 4. Januar 2024

Ein Bürger kann den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis aus verschiedenen Ursachen neu beantragen. So kann ein Fahrschüler nach bestandener Prüfung die Ersterteilung beantragen. Auch Fahrer, die schon lange in Besitz ihres Führerscheins sind, können den EU-Führerschein bzw. EU-Fahrerlaubnis erneut beantragen. Niedergeschrieben findet sich das in der FeV, der Fahrerlaubnisverordnung vom 19.02.2013.

Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis

Führerschein (© Gaelfphoto / fotolia.com)
Führerschein (© Gaelfphoto / fotolia.com)
Im alltäglichen Leben werden die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis gleichermaßen benutzt. Zwischen diesen beiden gibt es aber - rechtlich gesehen - einen großen Unterschied.

Der Führerschein ist lediglich das amtliche Dokument über eine vorhandene Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis hingegen meint die staatliche Zulassung zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

Es gibt hierbei verschiedene Führerscheinklassen, wofür die jeweilige Fahrerlaubnis zu erlangen ist. Bei einer Polizeikontrolle dient der Führerschein als Nachweis darüber, dass der Fahrer über die entsprechende Fahrerlaubnis verfügt.

Erstbeantragung von EU-Führerschein und internationalem Führerschein

Wer als Fahranfänger alle Prüfungen, also theoretische und anschließende praktische Prüfung, erfolgreich überstanden hat, steht vor der Beantragung einer Ersterteilung des Führerscheins. In aller Regel werden die Fahrschulen dieses Prozedere in ihrem Leistungsangebot haben, der Bürokram fällt also für den Fahrschüler weg. Der Führerscheinantrag muß in jedem Fall schon gestellt sein, um überhaupt zur theoretischen Prüfung zugelassen zu werden. Der Führerschein kann dann dem Führerscheinprüfling nach bestandener praktischer Prüfung sogleich überreicht werden. In manchen Regionen ist es auch üblich, dem Fahranfänger ein Dokument mitzugeben, das auf die bestandene Prüfung verweist.

Die Kosten für den Führerschein varriieren je nach Bundesland. Der Führerschein kostet ca. 30-50 Euro.

Ein internationaler Führerschein, der nur zusammen mit dem EU-Führerschein gültig ist, ist alle drei Jahre zu erneuern. Der internationale Führerschein setzt zwischenstaatliche Abkommen durch, so das „Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr“ oder auch das „Genfer Abkommen über den Straßenverkehr“. Wer, aus welchen Gründen auch immer, die Anmeldung, Beantragung selber vornimmt, benötigt eine ganze Reihe von Dokumenten.

Es werden folgende Dokumente zum Führerschein beantragen benötigt:

  • biometrisches Passbild in der Größe 35×45 mm
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Angaben zur Fahrschule
  • Sehtest-Bescheinigung vom Optiker oder vom Arzt. Für die Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E reicht der Sehtest nicht aus. Es muss hierfür ein augenärztliches Gutachten beigebracht werden.
  • ggf. Bescheinigung über körperliche und geistige Eignung (nur für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1, DE und D1E)
  • ggf. Funktions- und Leistungstest (für C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E)

Natürlich muss der entsprechende amtliche Antrag unterschrieben und abgegeben werden.

Wenn jemand eine Fahrerlaubnis bzw. einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung beantragt, wird die Fahrerlaubnisbehörde beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg Auskunft einholen, ob es ggf. Einträge im polizeilichen Führungszeugnis gibt, die zu einer Ablehnung des Antrags führen können.

Passbild

Passfoto (© grafikplusfoto / fotolia.com)
Passfoto (© grafikplusfoto / fotolia.com)
Wie das Passbild auszusehen hat, ist genauen Vorschriften unterworfen. Es hat 45 mm hoch zu sein und 35 mm breit. Auf dem Bild müssen die Gesichtszüge einwandfrei zu erkennen sein, Grimassen, also auch ein Lächeln sind grundsätzlich nicht erlaubt. Der Mund muss geschlossen sein. Aus religiösen Gründen kann ein Kopftuch getragen werden. Das Gesicht muss bei dem Foto etwa 70 bis 80 Prozent darstellen.

Angaben zur Fahrschule

Hier ist lediglich die Anschrift und die Telefonnummer der Fahrschule einzutragen, bei der der Kurs absolviert wird.

Sehtest

Beim Sehtest wird nachgewiesen, dass der Proband auf beiden Augen eine Sehfähigkeit von mindestens 70 Prozent hat. Die Überprüfung übernimmt jeder Augenarzt oder auch Optiker. Sie dient dazu, festzustellen, dass der Fahrschüler auch Verkehrszeichen erkennen kann. Die Prozentzahl kann auch durch eine Sehhilfe erreicht werden. Sie wird notwendig für die Führerscheinklassen: AM, A1, A2, A, B, BE, L und T. Für die Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E reicht der Sehtest nicht aus. Es muss hierfür ein augenärztliches Gutachten beigebracht werden.

Geistige und körperliche Eignung

Für die Führerscheinklassen  C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E ist die Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges beizubringen. Diese Bescheinigung ist nicht zu verwechseln mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung, (MPU), die z.B. nach einer Fahrt unter Betäubungsmitteln oder mit Alkohol im Blut angeordnet wird. Sie ist speziell gedacht für LKW- und Busfahrer. Der Arzt wird die Vorgeschichte des Fahrers nach psychischen Erkrankungen und nach Suchterkrankungen erforschen. Weiter wird er die Physiognomie des Betreffenden feststellen, also Maße, Gewicht, Herz und Blut, Kreislauf, Nervensystem, Nieren. Weiter wird das Hörvermögen überprüft. Der Fahrer wird auf eventuelle Tagesschläfrigkeit hin untersucht. Diese Bescheinigung darf bei Vorlage für den Führerschein nicht älter als 12 Monate sein.

Funktions- und Leistungstest

Derjenige, der eine Fahrerlaubnis der Klassen D und D1 (Bus) oder der Klassen C1E oder CE (LKW) beantragt, wird den Funktions- und Leistungstest hinter sich bringen müssen. Der Test dauert etwa 45 Minuten, dabei werden getestet

  • Belastbarkeit
  • Orientierungsleistung
  • Reaktionsfähigkeit
  • Konzentrationsleistung
  • Aufmerksamkeitsleistung

Ab dem 50zigsten Lebensjahr hat man diesen Test alle 5 Jahre zu wiederholen.

Sofortmaßnahmen am Unfallort

Zudem benötigt man auch eine Bescheinigung über die erfolgte Unterweisung im Falle, dass lebensrettende Sofortmaßnahmen notwendig werden, wenn es einen Unfall gegeben hat. Den Kurs haben zu absolvieren Bewerber für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T. Seit 2015 umfasst dieser Kurs nur noch neun Stunden Unterricht. Der Kurs setzt sich aus Praxis und Theorie zusammen, wobei lediglich die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermittelt werden.

Wenn jemand die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, DE, D1 oder D1E erwerben möchte, muss er die Teilnahme an einer umfangreicheren Ausbildung in erster Hilfe nachweisen. Hier wird - ebenfalls durch theoretischen Unterricht und praktische Übungen - gründliches Wissen und praktisches Können in Erster Hilfe vermittelt.

Die Kurse werden in der Regel von verschiedenen Hilfsorganisationen (z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Arbeiter- Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst etc.) angeboten.

Wiedererteilung nach Entzug durch Behörde

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine der Maßnahmen, die seitens der Behörden aus verschiedenen Gründen erfolgen kann. Die häufigsten Formen der Entziehung sind folgende:

  • ein Gericht entzieht die Fahrerlaubnis vorläufig im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
  • ein Gericht entzieht die Fahrerlaubnis endgültig aufgrund festgestellter Nichteignung beziehungsweise Nichtbefähigung,
  • die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) entzieht die Fahrerlaubnis aufgrund von Eintragungen im Verkehrszentralregister

Wurde jemandem vom Gericht oder von der Fahrerlaubnisbehörde aus die Fahrerlaubnis entzogen, werden die entsprechenden Behörden auch den Führerschein einkassieren bzw. von der Polizei beschlagnahmen lassen. Die Sperrfrist, die verhängt wird, liegt in der Regel bei mindestens 6 Monate. Anschließend ist die Fahrerlaubnis neu zu beantragen und in den meisten Fällen auch eine MPU zu absolvieren. Die MPU wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Auch andere Auflagen können von den Behörden verhängt werden. 

Internationaler Führerschein

Wer in ein Land fahren möchte, welches nicht zur EU gehört, benötigt einen internationalen Führerschein. Dieser stellt quasi eine Übersetzung des nationalen Führerscheines dar und ist nur im Zusammenhang mit einer gültigen Fahrerlaubnis und einem gültigen Personalausweis/Pass gültig. Den Internationalen Führerschein erhält man auf Antrag bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde oder in den Bürgerämtern der Städte. Die Kosten belaufen sich auf ca. 15 Euro.

Es gibt aber auch Länder, die auch den Interantionalen Führerschein nicht akzeptieren und eine zusätzliche "Driverlizenz" erworben werden muß, um dort fahren zu dürfen. Wer also ins Ausland fährt, sollte sich unbedingt vorher dazu informieren, weil es sonst mit den Ordnungshütern zu echten Problemen kommen kann. Diese Informationen kann man auf jeden Fall bei den Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder erfahren; ganz besonders wichtig, wenn für die Reise in das jeweilige Land schon ein Visum verlangt wird.

 

 




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