Was braucht man zum Auto abmelden ? Tipps zu Steuer, Versicherung und Kennzeichen

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 22. November 2023

Wer sein Auto abmelden will, nimmt eine sogenannte Außerbetriebsetzung vor. Gründe dafür kann es viele geben. Etwa, wenn es aufgrund des Alters oder Beschädigungen nicht mehr weitergefahren werden kann, oder wenn man schlichtweg ein neues Auto kauft. Aber auch, wenn man längere Zeit das Fahrzeug nicht mehr fahren kann oder möchte, etwa wegen eines längeren Krankenhaus- oder Auslandsaufenthalts, kann es sich lohnen, das Auto vorübergehend abzumelden. Seit 2007 wird jedoch nicht mehr zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung unterschieden. Man muss sich also nicht mehr für eine der beiden Optionen entscheiden.

Wo wird das Auto abgemeldet?

Sein Auto abmelden kann man dort, wo man es auch angemeldet hat, auf der Zulassungsbehörde. Es muss jedoch nicht dieselbe Zulassungsbehörde sein. Vielmehr kann die Abmeldung in jeder Zulassungsstelle erfolgen.

Wichtig: Es ist nicht möglich, sein Auto online abzumelden. Bei der Abmeldung müssen die Dokumente im Original vorgelegt werden und dies geht nur, wenn man persönlich vorstellig wird.

Abmeldung für sieben Jahre

Wird das Auto abgemeldet, geschieht dies zunächst für maximal sieben Jahre. Wer bei der Abmeldung jedoch schon weiß, dass er das Fahrzeug nicht erneut in Betrieb nehmen wird, kann sich auch direkt für eine endgültige Außerbetriebsetzung entscheiden. Damit dies möglich ist, muss ein Verwertungsnachweis vorgelegt werden, welcher bei einer Altauto-Annahmestelle erhältlich ist.

Was bei einer Abmeldung vorgelegt werden muss

Kennzeichen - Konstanz (© VRD / fotolia.com)
Kennzeichen - Konstanz (© VRD / fotolia.com)
Damit alles gleich beim ersten Mal reibungslos funktioniert, sollte man sich vorbereiten und direkt alle benötigten Unterlagen mit zur Zulassungsbehörde bringen. Benötigt werden für die Abmeldung des Fahrzeugs:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bei älteren Baujahren)
  • Kennzeichen
  • der Altauto-Annahmestelle (wenn das Fahrzeug endgültig abgemeldet werden soll)

Es sollten rechtzeitig alle Dokumente zusammengetragen werden, denn beim Fehlern nur einer Unterlage, kann die Abmeldung nicht vorgenommen werden.

Wie auch bei der Anmeldung, muss man auch bei der Abmeldung des Fahrzeugs nicht persönlich vorstellig werden. Wer es zeitlich also nicht schafft, kann auch einem Dritten alle benötigten Unterlagen mitgeben. Anders als bei der Anmeldung jedoch, wird für das Abmelden des Kfz keine Vollmacht benötigt.

Der Grund, warum die Abmeldung des Fahrzeugs so einfach gehalten ist, liegt darin, dass der Gebrauchtwagenkauf bzw. -verkauf möglichst unkompliziert gehalten werden soll. Es ist nämlich nun möglich, dass der Käufer eines Gebrauchtwagens diesen vor Ort abholt und mit diesem an seinen eigenen Wohnort zurückfährt. Solange besteht noch Versicherungsschutz und das Fahrzeug ist noch zugelassen. Zuhause dann kann er zu einer nahegelegenen Zulassungsstelle gehen und dort selbst vor Ort zuhause die Abmeldung vornehmen. Diese Konstellation ist natürlich nur denkbar, wenn der Verkäufer dem Käufer ausreichend Vertrauen entgegenbringt. Wer sich hierbei als Verkäufer unwohl fühlen sollte, der nimmt die Abmeldung einfach selbst vor und verkauft das Auto erst dann. Dann ist es allein Sache des Käufers, eine Zulassung zu besorgen, um das Fahrzeug bewegen zu können.

Das Auto ist abgemeldet, und nun?

Ist das Fahrzeug abgemeldet, werden die Kennzeichen entwertet.

  • Die Plaketten von TÜV und HU werden entfernt-
  • Die Entsorgung der Nummernschilder kann direkt die Zulassungsstelle übernehmen.
  • Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich die Nummernschilder mit nach Hause zu nehmen, verbindet man mit ihnen beispielsweise besondere Erinnerungen.                  
Fachanwalt.de-Tipp: Durch die Entwertung des Nummernschildes wird dieses quasi wieder frei. Es kann nun an jemand anderen vergeben werden, wenn dieser sein Fahrzeug anmeldet. Möchte man sich nur ein neues Auto zulegen, sein altes Kennzeichen aber gern behalten, so kann man für dieses eine Reservierung vornehmen.                        

Muss ich auch die Kfz-Versicherung kündigen?

Eine Berechtigung nach der Abmeldung des Fahrzeugs ist auch, wie nun mit der Versicherung verfahren wird, die ja nun nicht mehr benötigt wird. Die Zulassungsstelle wird sich mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen und diese über die Abmeldung in Kenntnis setzen. Man selbst muss sich also bei der Versicherung diesbezüglich nicht melden.

Die Versicherung wartet nun zwei Wochen ab, ob das Fahrzeug in dieser Zeit nicht vielleicht doch wieder angemeldet wird. Wenn dem nicht so ist, beginnt die Phase der sogenannten Ruheversicherung. Diese dauert höchstens 18 Monate an. Ist das Fahrzeug abgemeldet, sind natürlich auch keine Beiträge zu entrichten. Ist die Phase der Ruheversicherung vorüber, ist der Versicherungsschutz offiziell beendet.

Wie sieht es mit der Kfz-Steuer aus?

Das Abmelden des Fahrzeugs hat natürlich auch Auswirkungen auf die Kfz-Steuer. Und auch hier wird wieder die Zulassungsstelle tätig. Nachdem diese die Versicherungsgesellschaft informiert hat, wird auch das Finanzamt über die Abmeldung in Kenntnis gesetzt. Auch hier muss man also selbst wieder nicht tätig werden. Hat man zu viel Steuern gezahlt, bekommt man eine anteilige Rückerstattung.

Fachanwalt.de-Tipp: Auch wenn sich die Zulassungsstelle um alles kümmert und man eigentlich nichts mehr tun braucht, ist es doch empfehlenswert, die Abmeldebescheinigung selbst noch einmal an die Versicherung und das Finanzamt zu faxen. Gleichzeitig sollte man um eine Empfangsbestätigung bitten. So geht man auf Nummer sicher.

Gründe, warum eine Kfz-Abmeldung notwendig sein kann oder sinnvoll ist

Fahrzeug Titel (© tunedin / fotolia.com)
Fahrzeug Titel (© tunedin / fotolia.com)
Es gibt eine Vielzahl an Gründen, die eine Abmeldung des Kfz notwendig oder zumindest sinnvoll machen:

  • Das Auto ist nicht mehr verkehrstauglich und reif für den Schrottplatz
  • Das Auto soll verkauft werden / Der Kauf eines neuen Wagens ist geplant
  • Das Auto wird längere Zeit nicht genutzt (z.B. wegen Krankheit oder eines langen Auslandaufenthalts)
  • Die Kosten für Steuer und Versicherung werden zu teuer
  • Die öffentlichen Verkehrsmittel werden vorzugswürdiger
  • Steigende Benzinpreise
  • Das Auto muss nach einem Unfall verschrottet werden
  • Man trennt sich aus Gründen des Umweltschutzes von seinem Fahrzeug

Der Grund für die Abmeldung spielt letztlich keine Rolle, der Ablauf der Fahrzeugabmeldung ist immer der selbe.                                                                                           

Warum das Abmelden des Autos wichtig ist

Wer versäumt, sein Auto abzumelden, zahlt einerseits weiterhin Steuern für ein Fahrzeug, das nicht mehr benötigt oder wahrscheinlich auch gar nicht mehr genutzt wird. Gleichermaßen wird dann auch die nicht mehr benötigte Versicherung weiterbezahlt. Das Abmelden ist noch unter einem weiteren Gesichtspunkt wichtig. Wird das Fahrzeug weiterverkauft, ohne dass es vorher abgemeldet wurde, nimmt der neue Besitzer womöglich am Straßenverkehr mit einem Auto, dass gar nicht auf seinen Namen zugelassen ist. Sollte es dann zu einem Unfall kommen, wird man schnell gegenüber der eigenen Versicherung in Erklärungsnot kommen. Um dies zu vermeiden, sollte man sich den Termin für die Abmeldung rot im Kalender markieren.

Auto abmelden - Häufige Fragen (FAQ)

Welche Dokumente benötige ich, um mein Auto abzumelden?

Um Ihr Auto in Deutschland abzumelden, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung, falls der Wohnsitz nicht im Ausweis eingetragen ist)
  • Die bisherigen Nummernschilder (mit Siegel der Zulassungsbehörde)

Gemäß § 14 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind diese Dokumente erforderlich, um eine ordnungsgemäße Abmeldung durchführen zu können.

Kann ich mein Auto auch online abmelden?

Ja, seit 2015 ist es möglich, Fahrzeuge online abzumelden. Die Voraussetzungen für die Online-Abmeldung sind:

  • Internetzugang und die Fähigkeit, elektronische Dokumente zu scannen und hochzuladen
  • Neue Kennzeichen mit elektronischer Plakette (e-Plakette), die seit 2015 ausgegeben werden
  • Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem dazugehörigen Sicherheitscode, der seit 2015 ausgegeben wird

Gemäß § 14a Abs. 1 FZV kann die Abmeldung online durchgeführt werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Kosten entstehen bei der Abmeldung eines Fahrzeugs?

Die Kosten für die Abmeldung eines Fahrzeugs variieren je nach Bundesland und können zwischen 5 und 15 Euro liegen. In manchen Fällen können zusätzliche Gebühren anfallen, zum Beispiel für die Entsorgung der alten Nummernschilder. Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sind Gebühren für Amtshandlungen im Bereich der Zulassungsbehörden vorgesehen, dazu zählt auch die Abmeldung eines Fahrzeugs.

Welche Fristen muss ich bei der Abmeldung eines Fahrzeugs beachten?

Es gibt keine festgelegte Frist, innerhalb derer ein Fahrzeug nach der Stilllegung abgemeldet werden muss. Allerdings sollten Sie beachten, dass das Fahrzeug so lange als zugelassen gilt und somit steuer- und versicherungspflichtig ist, bis die Abmeldung bei der zuständigen Zulassungsstelle erfolgt ist.

Daher ist es ratsam, das Fahrzeug zeitnah abzumelden, um unnötige Kosten zu vermeiden. Wichtig ist jedoch, dass Sie das Fahrzeug unverzüglich abmelden, sobald Sie von einem Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung oder Nummernschilder Kenntnis erlangen. Gemäß § 16 Abs. 1 FZV sind Sie verpflichtet, in solchen Fällen unverzüglich Anzeige bei der Polizei und der Zulassungsbehörde zu erstatten.

Was passiert, wenn ich mein abgemeldetes Auto nicht rechtzeitig entsorge?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden und es stilllegen, sind Sie verpflichtet, es gemäß § 4 Abs. 2 AltfahrzeugV (Altfahrzeug-Verordnung) einer anerkannten Annahmestelle oder einem zertifizierten Demontagebetrieb zur Entsorgung zuzuführen. Andernfalls kann ein Bußgeld verhängt werden.

Ein Beispiel hierfür wäre:

Angenommen, Sie haben Ihr Auto abgemeldet und es steht seit drei Monaten auf Ihrem Privatgrundstück. Da Sie das Fahrzeug noch nicht einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt haben, kann die zuständige Behörde ein Bußgeld verhängen. Gemäß § 9 Abs. 1 AltfahrzeugV kann bei Verstößen gegen die Entsorgungspflicht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.




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