Führerschein freiwillig abgeben – Gründe und Folgen einfach erklärt mit Verzichtserklärung als Vorlage

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 6. Dezember 2023

Die Fahrerlaubnis meint die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein stellt lediglich das Papier bzw. den Nachweis dar, dass man diese Erlaubnis hat. Diese kann sowohl von einem Gericht als auch von der Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden. Alternativ kann man darauf auch verzichten und den Führerschein freiwillig abgeben, zum Beispiel im Alter. 

Entziehung der Fahrerlaubnis – Rechtslage

Führerschein freiwillig abgeben? (© Peter Maszlen / stock.adobe.com)
Führerschein freiwillig abgeben? (© Peter Maszlen / stock.adobe.com)
Ein Gericht bzw. die Behörde ordnet die Entziehung der Fahrerlaubnis an, wenn die Fahreignung in Frage gestellt wird.

In folgenden Fällen kann bzw. muss die Fahrerlaubnis entzogen werden:

  • Bei Erreichen von 8 Punkten in Flensburg (zwingende Entziehung der Fahrerlaubnis)
  • Bei Straftaten im Straßenverkehr (z.B. Trunkenheit im Verkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort etc.)
  • Fahren unter Alkohol und/oder Drogen

Entweder ein Gericht (vor allem bei Straftaten) oder aber die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis entziehen. Wenn einem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, erhält man diese nur auf Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde und Ablauf der sogenannten Sperrfrist wieder. In der Regel muss man eine MPU (medizinisch-psychologische-Untersuchung) absolvieren, um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten.

Man kann aber auch freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten und den Führerschein abgeben.

Führerschein freiwillig abgeben - Gründe und Beispiele

Gesetzlich ist zwar der Verzicht auf die Fahrerlaubnis nicht geregelt, allerdings ist dies dennoch möglich.

Fachanwalt.de-Tipp: Es steht einem frei, auf seine Fahrerlaubnis zu verzichten. Auch die Behörde und auch das Gericht können einen nicht auffordern, eine Verzichtserklärung abzugeben.

Fraglich ist, in welchen Fällen man auf die Fahrerlaubnis verzichten und somit seinen Führerschein freiwillig abgeben sollte?

Finanzielle Gründe und klare Rechtslage

Bei schwerwiegenden Verkehrsdelikten – vor allem wenn Drogen und/oder Alkohol im Spiel sind- droht einem in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis. Wenn das Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht angeordnet hat, wandert die Akte danach zur Fahrerlaubnisbehörde, die dann über die Entziehung der Fahrerlaubnis entscheiden soll. Vor allem bei Trunkenheitsfahrten und bei Fahrten unter Drogeneinfluss – wo keine Straftat verwirklich wurde – entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde über den Entzug der Fahrerlaubnis.

Bevor sie die Entziehung anordnet, wird der Betroffene angehört. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Zusammenhang teilt die Fahrerlaubnisbehörde mit, dass sie beabsichtigt, die Fahrerlaubnis zu entziehen und gibt dem Betroffenen rechtliches Gehör.

Gleichzeitig weist sie auf den freiwilligen Verzicht hin. Hier sollte der Betroffene ernsthaft über einen freiwilligen Verzicht nachdenken, vor allem wenn seine finanzielle Situation nicht gut ist, da der Verzicht weniger Kosten auslöst als die Entziehung. In der Regel spart man dadurch ca. 150 bis 250 Euro. Wenn man anwaltlich vertreten ist, sollte der Rechtsanwalt in der Lage sein, einzuschätzen, ob der freiwillige Verzicht in Betracht gezogen werden sollte.

Fachanwalt.de-Tipp:  Wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt, sollte man einen Fachanwalt für Strafrecht bzw. alternativ einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Abgeben oder entziehen lassen? – Vorteile / Nachteile in Übersicht  

Um abzuwägen, ob man freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten sollte oder eher nicht, haben wir nachfolgend die Vor- und Nachteile des Verzichts dargelegt:

Vorteile:

  • Man spart Kosten, da ein freiwilliger Verzicht mit weniger Kosten verbunden ist als die kostenpflichtige Entziehung. In der Regel spart man zwischen 150 und 250 Euro, je nach Bundesland und Fallkonstellation.
  • Bei einem Verzicht ist das Verfahren schneller beendet
  • Bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verlangt die Behörde ggf. weniger Unterlagen und Maßnahmen. Wenn aber Bedenken zur Fahreignung schon vor dem freiwilligen Verzicht geäußert wurden (z.B. beim Thema Alkohol und/oder Drogen, muss man diese dennoch später im Rahmen einer MPU „aus dem Weg räumen“, auch wenn man einen Verzicht erklärt hat.
  • Man kann den Verzicht für eine oder mehrere Fahrerlaubnis-Klassen machen.

Nachteile:

  • Wenn einem die Fahrerlaubnis entzogen wird, wird das Punktekonto in Flensburg auf 0 gesetzt. Bei einem freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis werden die Punkte jedoch in der Regel nicht gelöscht.
  • Bei einem Verzicht ist die Fahrerlaubnis weg. Um diese wieder zu erlangen, muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden. Wenn man aber anstelle des Verzichts einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragt, kann dieser ggf. – je nach Einzelfall – die Entziehung der Fahrerlaubnis noch verhindern.

Sollten Senioren Führerschein freiwillig abgeben im Alter?

Es gibt hin und wieder Menschen im „höheren Alter“, die sich für den Verzicht auf ihre Fahrerlaubnis entscheiden, weil sie irgendwann

  • geistig und auch körperlich eingeschränkter sind (z.B. Schulterblick erschwert),
  • zudem das Sehvermögen nachlässt,
  • im Übrigen lässt vor allem auch die Reaktionsfähigkeit nach,
  • Senioren sind zudem in der Regel weniger widerstandsfähig.

Fahreignung (© kelifamily / stock.adobe.com)
Fahreignung (© kelifamily / stock.adobe.com)
Aufgrund des demographischen Wandels und der allgemeinen Überalterung steigt die Zahl der Senioren im Straßenverkehr. Aus diesem Grund wird immer häufiger über einen Führerscheintest für Senioren nachgedacht.

Wenn man sich als Senior beim Autofahren im Straßenverkehr nicht mehr sicher ist, sollte man sich durch einen Facharzt untersuchen, der den Schwerpunkt Verkehrsmedizin abdeckt. Dieser wird die Fahreignung einschätzen und eine Empfehlung abgeben.

Man sollte sich einer solchen Untersuchung auch dann unterziehen, vor allem nach einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt, bei einem Ausfall von Gliedmaßen (nach einem Unfall) oder auch bei psychischen Erkrankungen und Angstzuständen.

Es gibt auch Führerscheinstellen, die für Senioren eine Beratungsstelle eingerichtet haben.

Fachanwalt.de-Tipp: Es gibt einige Städte und Landkreise, die den Senioren einen Zuschuss bzw. eine kostenlose Fahrkarte für Bus/Bahn gewähren, wenn diese auf ihre Fahrerlaubnis freiwillig verzichten. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um eine freiwillige Aktion der jeweiligen Städte. Einen Rechtsanspruch hat man also hierauf nicht.

Wo gibt man den Führerschein ab?

Den Führerschein hat man – wenn es um den Verzicht oder die Entziehung der Fahrerlaubnis geht - bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde („Führerscheinstelle“) abzugeben.

Man kann den Führerschein persönlich abgeben. Dies ist natürlich der sicherste Weg. Dort erhält man dann eine entsprechende Bescheinigung, dass man den Führerschein abgegeben hat. Selbstverständlich kann man den Führerschein auch per Post an die Behörde versenden; in diesem Fall sollte man den Führerschein per Einschreiben versenden, um einen Nachweis zu haben.

Früher konnte man den Führerschein auch bei der örtlichen Polizeidienststelle abgeben, die sodann den Führerschein an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet hat. Mittlerweile bieten die meisten Polizeidienststellen diesen „Service“ leider nicht mehr an. Dennoch kann man sich an die örtliche Polizei wenden und „sein Glück probieren“. Dies sollte man nur dann machen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde weiter weg ist. Wenn diese im gleichen Ort ist, sollte man den Führerschein lieber persönlich abgeben.

Geht es um ein Fahrverbot, welches in der Regel vom Ordnungsamt festgesetzt wird, hat man den Führerschein bei der entsprechenden Ordnungsbehörde abzugeben. Auch hier sollte man den Führerschein lieber persönlich abgeben oder per Einschreiben versenden.

Verzichtserklärung – Vorlage / Muster

Die Verzichtserklärung bekommt man in der Regel bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. beim Ordnungsamt.

Allerdings kann man selbst die Verzichtserklärung verfassen, da hierfür keine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Diese muss lediglich schriftlich erfolgen.

Nachfolgend ein Muster einer Verzichtserklärung:

 

Peter Mustermann

Müllergasse 20

35000 Musterstadt

 

An

Stadt Musterstadt

Abteilung Fahrerlaubnisbehörde

Rasenweg 30

35000 Musterstadt

 

Freiwilliger Verzicht auf meine Fahrerlaubnis

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich den Verzicht auf meine Fahrerlaubnis.

(Alternativ: „Hiermit erkläre ich den Verzicht auf meine Fahrerlaubnis für folgende Klassen:………. [dies ist der Fall, wenn man auf die Fahrerlaubnis für eine oder mehrere Klassen verzichten möchte].)  

 

Beiliegend erhalten Sie meinen Führerschein zum Verbleib. Das Dokument kann dauerhaft bei Ihnen in Verwahrung bleiben. [Alternativ: Ich bitte um Entwertung des Führerscheins und Rücksendung an mich als Erinnerungsstück].

 

Mir ist bekannt, dass infolge des freiwilligen Verzichts meine Fahrerlaubnis automatisch erlischt und ich ab sofort nicht mehr berechtigt bin, führerscheinpflichtige Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Zudem ist mir auch bekannt, dass ich einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis stellen muss, um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen.

 

Musterstadt, den 01.10.2020

 

Unterschrift

 

Muster: Verzicht auf Fahrerlaubnis als Word Vorlage (.doc) - hier herunterladen! 

FAQ zum freiwilligen Verzicht auf den Führerschein

In welchen Situationen kann es sinnvoll sein, den Führerschein freiwillig abzugeben?

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen jemand seinen Führerschein freiwillig abgeben möchte.

Dazu gehören:

  • Medizinische Gründe: Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen oder körperlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, sicher Auto zu fahren, entscheiden sich möglicherweise dafür, ihren Führerschein freiwillig abzugeben.
  • Alter: Manche Menschen möchten im fortgeschrittenen Alter auf das Autofahren verzichten und ihren Führerschein freiwillig abgeben, um potenzielle Gefahrensituationen im Straßenverkehr zu vermeiden.
  • Umweltbewusstsein: Einige Personen verzichten aus ökologischen Gründen auf ihren Führerschein und entscheiden sich für alternative Verkehrsmittel wie Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel oder Carsharing.

Welche rechtlichen Folgen hat die freiwillige Abgabe des Führerscheins?

Die freiwillige Abgabe des Führerscheins hat verschiedene rechtliche Folgen.

Dazu gehören:

  • Keine Fahrerlaubnis: Nach der Abgabe des Führerscheins ist es nicht mehr erlaubt, Kraftfahrzeuge zu führen, für die eine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis stellt eine Straftat gemäß § 21 StVG dar und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Sollte man später seinen Führerschein zurückhaben wollen, ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis notwendig. Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Je nach individuellen Umständen können zusätzliche Anforderungen wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder eine erneute Fahrprüfung erforderlich sein.
  • Anerkennung im Ausland: Die freiwillige Abgabe des deutschen Führerscheins kann auch Auswirkungen auf die Anerkennung der Fahrerlaubnis im Ausland haben. In vielen Ländern ist es erforderlich, einen gültigen Führerschein vorzulegen, um ein Auto mieten oder fahren zu dürfen.

Wie läuft der Prozess der freiwilligen Führerscheinabgabe ab?

Der Prozess der freiwilligen Führerscheinabgabe ist in der Regel unkompliziert und besteht aus folgenden Schritten:

  1. Persönliche Entscheidung: Zunächst muss man sich aus persönlichen Gründen dazu entschließen, den Führerschein freiwillig abzugeben. Eine solche Entscheidung sollte gut überlegt sein, da sie rechtliche Konsequenzen mit sich bringt.
  2. Führerscheinbehörde kontaktieren: Um den Führerschein freiwillig abzugeben, sollte man die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kontaktieren. Diese ist in der Regel das Straßenverkehrsamt des Wohnortes.
  3. Termin vereinbaren: Man sollte einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde vereinbaren, um den Führerschein persönlich abzugeben. In einigen Fällen kann es auch möglich sein, den Führerschein per Post einzusenden.
  4. Führerschein abgeben: Bei dem vereinbarten Termin gibt man den Führerschein an der Fahrerlaubnisbehörde ab. Hierbei sollte man darauf achten, dass die Abgabe schriftlich bestätigt wird, um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen.
  5. Dokumentation: Nach der Abgabe des Führerscheins erhält man in der Regel eine Bestätigung, dass die Fahrerlaubnis freiwillig zurückgegeben wurde. Diese Bestätigung sollte man sorgfältig aufbewahren, falls es später zu Unklarheiten kommen sollte.

Kann man den Führerschein zurückbekommen, wenn man ihn freiwillig abgegeben hat?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, den Führerschein zurückzubekommen, wenn man ihn freiwillig abgegeben hat. Allerdings ist dafür eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis notwendig, die in der Regel mit einem Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde verbunden ist.

Je nach individuellen Umständen können zusätzliche Anforderungen wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder eine erneute Fahrprüfung erforderlich sein. Zudem können mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis Kosten verbunden sein.


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