Motorradparkplatz – diese Regeln sollten Sie als Motorrad- und Autofahrer kennen

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 27. November 2024

Für viele Menschen bedeutet eine Fahrt auf dem Motorrad Freiheit pur. Dabei genießen zahlreiche Zweirad-Fans nicht nur den Adrenalin-Kick, sondern auch die Flexibilität, die das kleinere Fahrzeug scheinbar gegenüber vierrädrigen Fahrzeugen bringt. Gerne wird das Motorrad für einen schnellen Zwischenstopp auch mal am Gehweg abgestellt – doch genau diese Angewohnheiten können teuer werden. Sowohl Motorrad- als auch Autofahrer sollten rund um das Thema Motorradparkplatz einige Dinge beachten.

Wo darf man Motorrad parken?

Motoradparkplatz Schild (© blattwerkstatt - stock.adobe.com)
Motoradparkplatz Schild (© blattwerkstatt - stock.adobe.com)
Grundsätzlich gelten für Kraftfahrzeuge aller Art die gleichen Regelungen – unabhängig davon, wie viele Räder das Fahrzeug besitzt. Das bedeutet im Klartext:

Motorräder dürfen grundsätzlich nur dort abgestellt werden, wo es Autofahrern auch erlaubt ist, zu parken. Die Straßenverkehrsordnung macht diesbezüglich keinen Unterschied.

Das bedeutet, dass das Parken am Gehweg oder in einer Fußgängerzone auch Motorradfahrern untersagt ist. So platzsparend die Zweiräder im Vergleich zu Autos auch sein mögen – eine Ausnahme besteht hier nicht. Das gleiche gilt für Roller.

Nur E-Scooter stellen eine Ausnahme dar und dürfen ähnlich wie Fahrräder abgestellt werden (es sei denn, es bestehen ausdrückliche Verbotshinweise). Ebenfalls untersagt ist das Parken auf Fahrradstellplätzen. Hier haben die mechanischen Räder das alleinige Abstellrecht.

Wie teuer ein Verstoß gegen diese Vorschriften wird, hängt immer von der Entscheidung der Behörde ab. Grundsätzlich drücken viele Behörden bei Rollern und besonders kleinen Fahrzeugen gerne mal ein Auge zu. Bei Motorrädern ist dies jedoch sehr selten der Fall. Ausnahmen bestehen nur dort, wo Verkehrsschilder das Parken am Gehweg oder Straßenrand eindeutig erlauben – dies gilt dann auch für Autofahrer.

Motorradparkplatz Schild

In manchen Städten Deutschlands sind speziell ausgewiesene Motorradparkplätze vorhanden. Sind derartige Plätze vor Ort vorhanden, müssen Motorradfahrer dort parken (und dürfen nicht etwa einen daneben stehenden PKW-Parkplatz belegen).

Der Vorteil: Diese Parkplätze sind im Vergleich zu PKW-Parkplätzen nicht nur platzsparend aufgestellt, sondern in der Regel auch umsonst. Anders als bei vielen PKW-Parkplätzen fallen normalerweise keine Parkgebühren an. Die örtlichen Hinweisschilder sind jedoch in jedem Fall zu beachten.

Fachanwalt.de-Tipp: Für Autofahrer gilt an ausgewiesenen Motorradparkplätzen Parkverbot. Die Parkplätze sind speziell für die Zweiräder aufgestellt worden und PKWs dürfen dort nicht abgestellt werden. Gleichzeitig müssen Motorradfahrer beachten, dass es PKW-Parkplätze gibt, auf denen Motorradfahrern das Parken ausdrücklich untersagt ist. Sind entsprechende Hinweisschilder vorhanden, müssen Motorradfahrer auf andere Parkplätze ausweichen.

Motorrad auf PKW-Parkplatz erlaubt?

Wo darf man Motorrad parken? (© Yelena - stock.adobe.com)
Wo darf man Motorrad parken? (© Yelena - stock.adobe.com)
Grundsätzlich sind Motorräder auch auf PKW-Parkplätzen erlaubt. In vielen Fällen müssen sie dort sogar abgestellt werden – etwa, wenn keine Motorradparkplätze vorhanden sind und die einzige Alternative das Parken am Gehweg wäre.

Auch Motorradfahrer müssen jedoch die entsprechenden Parkgebühren zahlen. Handelt es sich um einen Parkplatz, der nur mit Parkscheibe benutzt werden darf, müssen Motorradfahrer die Parkscheibe gut sichtbar am Fahrzeug befestigen. Das gleiche gilt für das Parkticket. Wird das Zweirad im Winter unter einer Plane abgestellt, müssen beiden außen an der Plane befestigt werden.

Empfehlenswert ist das Ankleben mit Klebefilm oder einem ähnlich sicheren Kleber – denn nur so wird sichergestellt, dass im Falle einer Kontrolle das Ticket zu erkennen bleibt.

2 oder mehrere Motorräder auf einem Parkplatz

Es ist durchaus erlaubt, zwei Motorräder auf dem gleichen PKW-Parkplatz abzustellen. Dies ist teilweise sogar gewünscht, da es platzsparend ist.

Zu viele Räder sollten aus Sicherheitsgründen jedoch nicht auf einem Parkplatz abgestellt werden. Andere Verkehrsteilnehmer sollen durch das Abstellen nicht behindert werden.

Teilen sich zwei Motorräder den gleichen Parkplatz, müssen dennoch beide Fahrer die entsprechenden Gebühren zahlen. Einzige Ausnahme: Es handelt sich um eine Parkuhr. In dem Fall reicht eine Zahlung aus.

Fachanwalt.de-Tipp: Es empfiehlt sich immer, ein Foto von einer Parkscheibe oder einem Parkticket zu machen, falls sich der angeklebte Zettel doch mal vom Zweirad lösen sollte. Im Zweifelsfall können Bußgelder oder größere Probleme so vermieden werden.

Sollte es dennoch zu Problemen mit den Behörden kommen, empfiehlt es sich, schnell einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Der Rechtsprofi kann die Situation meist klären, ohne dass ein Gerichtsprozess notwendig wird.

Parken in der Tiefgarage

Auch in der Tiefgarage ist es Motorradfahrern grundsätzlich erlaubt, ihr Zweirad abzustellen. Allerdings sind Tiefgaragen und Parkhäuser in der Regel im Privateigentum eines Unternehmens. Das Unternehmen hat daher auch das Recht darauf, die Regeln aufzustellen.

Im Einzelfall kann es daher vorkommen, dass Zweiräder nicht gestattet sind. In dem Fall ist dies normalerweise durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Motorradfahrer sollten sich stets im Vorfeld informieren oder auf die örtlichen Schilder achten.

Mit Auto auf Motorradparkplatz parken: Bußgeld / Strafe droht!

Achtung: Bußgeld!  (© Reeel - stock.adobe.com)
Achtung: Bußgeld! (© Reeel - stock.adobe.com)
Wer mit dem Auto auf einem Motorradparkplatz parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das gleiche gilt für Motorradfahrer beim Parken auf ausgewiesenen PKW-Parkplätzen oder am Gehweg. Ordnungswidrigkeiten werden mit Bußgeldern geahndet. In der Regel fällt zunächst ein Verwarngeld in Höhe von bis zu 55 € an. Je nach Lage kann sich dies erhöhen.

Vor allem in folgenden Beispielen wird es teurer:

  • Durch das Falschparken wird zusätzlich ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert (das Bußgeld steigt auf 70 €, zusätzlich erhält der Fahrer einen Punkt in Flensburg)
  • Das Falschparken hält länger als eine Stunde an (das Bußgeld steigt auf 80 €)
  • Durch das Falschparken entsteht ein Unfall (das Bußgeld steigt auf 100 €)

Ob und wie streng die örtliche Behörde die Regelung durchzieht, hängt vom Einzelfall ab. In manchen Orten sind die Behörden sehr streng und kontrollieren regelmäßig. In anderen Orten finden Kontrollen aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nur selten statt und Bußgelder werden nicht streng verhängt. Darauf sollte sich jedoch niemand verlassen – denn bei mehrfachen Tickets oder Verweigerung der Zahlung können schnell schlimmere rechtliche Konsequenzen drohen.

Fachanwalt.de-Tipp: Gegen einen Strafzettel kann Einspruch eingelegt werden. In dem Fall ist es wichtig, die Kosten vorerst nicht zu bezahlen und schriftlichen Einspruch bei der zuständigen Behörde einzureichen. Zwecks individueller Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wird der Strafzettel bezahlt, kann er im Nachhinein nicht mehr angefochten werden. Nach einem Einspruch wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. In dem Fall kommen jedoch Verwaltungsgebühren auf die Kosten des Strafzettels hinzu. Sollte sich im Verfahren herausstellen, dass der Strafzettel wirklich zu Unrecht erteilt wurde, entfallen die Kosten zwar wieder, dennoch sollte jedem das Risiko hoher Kosten klar sein.

In diesen Fällen sollten Sie sich an einen Fachanwalt wenden

Immer wieder kommt es zu Streitfällen im Rahmen von Verkehrstickets und Punkten in Flensburg. Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, ein Ticket zu Unrecht erhalten zu haben. Sollte dies wirklich der Fall sein, empfiehlt es sich, zeitnah Rechtsberatung einzuholen. Ein Fachanwalt, der sich im Verkehrsrecht auskennt, kann rechtssicher über den Einzelfall beraten und klärt seinen Mandanten auf, ob eine behördliche Forderung rechtens ist oder nicht.

Auch erklärt er dem Mandanten, welche rechtlichen Schritte er einleiten kann, sofern er sich gegen eine behördliche Entscheidung wehren möchte. In manchen Fällen reicht ein Widerspruchsschreiben, um den Fehler zu beheben. In besonders strittigen Fällen wird der Gang vor Gericht möglicherweise notwendig. In dem Fall vertritt der Anwalt die Interessen seines Mandanten auch vor Gericht.

Hier finden Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe.

 


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