B17-Führerschein - Der Führerschein mit 17 mit Begleitperson! Welche Voraussetzungen hat er? Wann darf man alleine fahren?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 10. Januar 2024

Die jetzt reguläre und gesetzlich verankerte Regelung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahren, dem B17-Führerschein, fand ihren Anfang in einem Modellversuch des Bundeslandes Niedersachsen, das sich hier erhoffte, die Unfallrate bei jungen Fahrern abzusenken. Der Versuch begann am 19. April 2004, innerhalb kurzer Zeit beantragten mehr als 63000 Jugendliche den B17-Führerschein. Der Modellversuch zeitigte mit sinkenden Unfallzahlen Erfolg, andere Bundesländer beschlossen, sich diesem Erstmodellversuch Niedersachsens anzuschließen. Schließlich befand die Bundesregierung das Projekt wert, in einen Gesetzesentwurf umgewandelt zu werden. Dem zur Folge wurde das begleitete Fahren mit dem 01. Januar 2012 zur endgültigen Regelung laut Straßenverkehrsordnung.

Begleiter beim begleiteten Fahren

Siegel Führerschein ab 17  (© WoGi / fotolia.com)
Siegel Führerschein ab 17 (© WoGi / fotolia.com)
Wie der Name schon sagt, geht es bei dieser Führerscheinklasse, dem B17 Führerschein, darum, dass der Führerscheininhaber ein Fahrzeug nur dann führen darf, wenn eine Begleitperson neben ihm Platz genommen hat. Diese Begleitperson darf nun nicht einfach irgendein Führerscheininhaber sein, ganz im Gegenteil muss er eine Vielfalt von Voraussetzungen erfüllen.

Im Folgenden die Bedingungen, die nach dem Paragraphen § 48a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) relevant sind.

  • Der Begleiter muss über 30 Jahre alt sein
  • Er muss seit wenigstens fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
  • Er darf lediglich einen Punkt im Fahreignungsregister aufweisen und zwar zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Er muss als Begleitperson in den Führerschein eingetragen sein. Hier können, kostenpflichtig, beliebig viele Personen eingetragen werden.

Die begleitende Person kann auch einen Führerschein aus anderen Staaten der Europäischen Union mitführen, auch einen Schweizer Führerschein. Immer wird sie sich an nahezu dieselben Gepflogenheiten, den Alkohol und Drogen betreffend, halten müssen, wie der 17-jährige Fahrer. Verfehlungen können den Beifahrer ein Bußgeld kosten, den Fahranfänger seine Fahrerlaubnis. Die Promillegrenze für den jungen Fahrer in der Probezeit liegt bei 0,0 – die für den Beifahrer bei 0,5 Promille.

Aufgaben des Begleiters beim Führerschein der Klasse B17

Die Begleitperson hat die Funktion eines Helfers. Das soll aber nicht bedeuten, tatsächlich in die Fahrweise des jungen Fahrers einzugreifen. Vielmehr gemeint sind Ratschläge, freundlich gemeinte Ermahnungen und Lob. Der Begleiter sollte eher therapeutisch anwesend sein, der Fahrer hat die Regeln in der Fahrschule bereits gelernt und in der Prüfung bewiesen, dass er sie auch beherrscht. Die Begleitperson ist in der Lage, anfänglichen Stress bei dem Fahrer zu mindern, er kann jedoch grundsätzlich und in aller Regel nicht für Verfehlungen des Fahrzeuglenkers in Haft genommen, verantwortlich gemacht werden.

Probezeit bei der Führerscheinklasse B17

Die Probezeit wird zwei Jahre dauern, wie in anderen Führerscheinklassen auch. Großen Vorteil haben hier die Inhaber der Führerscheinklasse A1. Die haben, wenn sie den Führerschein B17 beantragen, bereits die Hälfte der Probezeit hinter sich, da der Schein ja gewöhnlich mit 16 Jahren gemacht wird. Voraussetzung ist, dass der Betreffende in dieser Zeit nicht mit dem Verkehrsrecht aneinandergeraten ist.

Gefährdung oder Verlängerung der Probezeit

Der Gesetzgeber hat sich die Probezeit junger Autofahrer betreffend gründlich Gedanken gemacht. So sind Verkehrsverstöße, die während der zweijährigen Probezeit begangen werden, in zwei Sparten A und B aufgeteilt. In der Sparte A finden sich die Verstöße, die als schwerwiegend erkannt werden, in der Sparte B sind diejenigen Verstöße verzeichnet, die für den Gesetzgeber und das Straßenverkehrsrecht weniger schwerwiegend sind. Das könnten sein beispielsweise das Benutzen eines Smartphones, eine Überschreitung der vorgegebenen Geschwindigkeit oder ein unerlaubtes Überholmanöver.

Die mit A klassifizierten Verstöße sind dagegen beispielsweise fahrlässige Tötung, Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht oder auch ein illegales Rennen mit dem Fahrzeug.  Wer nun einen Verstoß, der unter A eingeordnet wird, begeht, wird zu einem Aufbauseminar geschickt, außerdem wird sich die Probezeit um 24 Monate verlängern. Bei zwei A-Verstößen wird eine Verwarnung fällig, bei der dritten Verfehlung wird der Führerschein eingezogen. Eine dreimonatige Sperrfrist beginnt. Dasselbe passiert, wenn sechs B-Verstöße zusammenkommen, ein A-Verstoß ist so viel wie zwei B-Verstöße. Es ist im Übrigen auch als Fahranfänger mit Begleitperson möglich, sich Punkte in Flensburg einzufangen. Das richtet sich, wie bei jedem anderen Autofahrer auch, nach dem Bußgeldkatalog. Gerade in der Probezeit sollte Alkohol absolut gemieden werden. Wer erwischt wird, hat mit speziellen Kursen, Fahrverboten und Führerscheinentzug zu rechnen. Die Promillegrenze in der Probezeit ist gesetzlich mit 0,00 geregelt.

Führerscheinklasse B17 ohne begleitende Person

Wer nun, weil er glaubt, das wäre kein Problem mehr, oder weil die Begleitperson keine Zeit hat, ohne Begleitung fährt, dabei kontrolliert wird, hat äußerst schlechte Karten. Die Behörden behandeln das Fahren einer Führerscheinklasse B17 ohne eine Begleitperson so, wie das Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis. Das kann den Fahrer bis zu einem Jahr Haft kosten, ebenso eine hohe Geldstrafe. Niedergeschrieben findet sich das in Paragraph 21 StVO. Gewöhnlich belassen es die Behörden jedoch bei einer Geldbuße und der Eintragung eines Punktes in Flensburg. Und selbstverständlich wird der B17-Führerschein widerrufen. Wer ihn wieder haben möchte, ist gezwungen, ein kostenpflichtiges Fahranfänger-Aufbauseminar zu besuchen. Ein kleiner Trost mag sein, dass die übrigen, bereits im Besitz des Fahranfängers befindlichen Führerscheinklassen, davon nicht berührt werden. Immer sind die Prüfbescheinigung und ein Personalausweis mitzuführen.

Kosten für den Führerschein zur Klasse B17

Führerscheinkasse im Marmeladenglas(© osterland / fotolia.com)
Führerscheinkasse im Marmeladenglas(© osterland / fotolia.com)
Die Kosten, die für einen solchen Führerschein entstehen, sind auch nicht höher als die für einen herkömmlichen Führerschein der B-Klasse. Das heißt, je nach Bundesland und Region wird der Führerschein B17 etwa 1500 bis 2500 Euro kosten. Immer kommt es natürlich auf die Zahl der Übungsstunden an, die Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben.  Die Ausbildung läuft auch ganz genau so wie bei Schülern zum B-Schein ab. Der Schüler kann mit 16 Jahren und sechs Monaten die Ausbildung beginnen. Statt eines Führerscheins, wie er ihn nach bestandener Prüfung mit 18 Jahren ausgehändigt bekäme, erhält er jedoch lediglich eine Prüfbescheinigung. Die ist immer mitzuführen, ebenso ein Personalausweis, weil auf der Bescheinigung kein Passfoto zur Identifikation angebracht ist. An seinem 18. Geburtstag erhält der Fahrzeuglenker unter Vorlage der Prüfbescheinigung einen ordnungsgemäßen EU-Führerschein und kann fortan sein Fahrzeug auch ohne die Begleitperson führen. Die Prüfbescheinigung wird nur in der Bundesrepublik und in Österreich Gültigkeit haben.

Bei Antragstellung

Der Begleiter, den sich der junge Fahrer ausgesucht hat, muss einen Antrag einreichen, sich einverstanden erklären, es werden Fotokopien von Führerschein und Personalausweis gemacht. Jede Fahrschule wird die notwendigen Formulare ebenfalls zur Verfügung stellen. Weiter wird der Antragsteller ein biometrisches Passbild, einen Sehtest vom Augenarzt oder Optiker sowie eine Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Lebensrettende Maßnahmen“ und den Personalausweis oder Reisepass benötigen.




Ihre Spezialisten
INHALTSVERZEICHNIS

TOOLS

Gratis-eBook „Verkehrsrecht“


Alle Infos zum Verkehrsrecht!
Die wichtigsten Fragen zu Führerschein & Co!

  • Zulassung und Unfallrecht im Detail
  • Aktuelles zu Ordnungswidrigkeiten und MPU!
  • Kostenloser PDF-Download

Gratis-eBook „Fachanwalt finden“


Alle Infos zur Fachanwaltssuche!
Informationen und Tipps zur Fachanwaltssuche!

  • Was ist ein Fachanwalt?
  • Wichtige Infos zu Anwaltskosten, Beratungshilfe!
  • Kostenlos als PDF-Download