Das rote Kennzeichen ist speziell für Händler gedacht, die mit einem Fahrzeug Überführungs-, Prüfungs- oder Probefahrten durchführen wollen. Es stimmt in seinen Abmessungen mit den gewöhnlichen Nummernschildern überein, unterscheidet sich jedoch von ihnen durch seine rote Umrandung und die in Rot gehaltenen Ziffern und Buchstaben.
- 1. Was das rote Kennzeichen / Nummernschild auszeichnet
- 2. Wie sieht das rote Kennzeichen aus?
- 3. Wie kann das rote Kennzeichen beantragt werden?
- 4. Was bei einem roten Kennzeichen noch zu beachten ist
- 5. Zum roten Nummernschild gehört ein Fahrzeugscheinheft
- 6. Was sind Probefahrten, Überführungsfahrten & Prüfungsfahrten?
- 7. Was ist die Laufzeit eines roten Nummernschilds?
- 8. Rote Kennzeichen leihen - Häufige Fragen (FAQ)
Was das rote Kennzeichen / Nummernschild auszeichnet
Neben Händlern steht das rote Kennzeichen auch Werkstätten und Teileherstellern zur Verfügung.
Ein bedeutender Unterschied zu anderen Nummernschildern ist zudem, dass das rote Kennzeichen auch für verschiedene Kfz zugleich genutzt werden kann, dies ist in § 16 Fahrzeugzulassungsverordnung geregelt. Dort heißt es in Absatz 2:
„Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 9 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden.“
Auch wenn das Nummernschild für mehrere Fahrzeuge gelten soll, muss lediglich eine Anmeldung vorgenommen werden. Für gewerbliche Händler bedeutet dies eine deutliche Erleichterung ihrer täglichen Praxis, was Prüfungs- oder Probefahrten angeht, da diese üblicherweise mit vielen Fahrzeugen durchgeführt werden. Der Verwaltungsaufwand beschränkt sich so auf ein Minimum.
§ 16 der Fahrzeugzulassungsverordnung spricht zudem von einem bestimmten Merkmal, das bei dem Gewerbetreibenden vorliegen muss, damit er überhaupt ein rotes Kennzeichen beantragen kann. So muss nachgewiesen werden, dass er „zuverlässig“ ist. Für den Nachweis können verschiedene Dokumente hinzugezogen werden. Hierzu gehören u.a. das Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerberegister. Schlechte Chancen auf die Ausstellung eines roten Kennzeichens hat im Übrigen, wer nachlässig beim Zahlen seiner Kfz-Steuer war. Auch wer schon straffällig wurde oder Punkte in Flensburg hat, wird wahrscheinlich kein rotes Kennzeichen erhalten.
Die Zulassungsbehörde ist dazu befugt, sich jederzeit von dem korrekten Gebrauch des roten Kennzeichens selbst zu überzeugen. Hierfür kann es durchaus möglich sein, dass ein unangemeldeter Kontrollbesuch stattfindet. Überprüft werden Kennzeichen und Papiere. Die Einhaltung aller Bestimmungen ist daher wichtig, damit die Erteilung des Kennzeichens nicht widerrufen wird.
Wie sieht das rote Kennzeichen aus?
Typisch für das rote Kennzeichen sind folgende Erkennungsmerkmale:
- Blauer Grund
- Länderkennung
- Gelbe Sterne der EU-Flagge
- Roter Rahmen
- Rote Ziffern und Buchstaben
- Stadt- oder Landkreis-Kürzel
- Erkennungszahl
Die 06-Kennung der Erkennungszahl weist darauf hin, dass das Nummernschild für gewerbliche Zwecke ausgestellt wurde. Beginnt die Erkennungsnummer mit einer 07, deutet dies auf einen Oldtimer hin.
Wie kann das rote Kennzeichen beantragt werden?
Die Beantragung läuft über die Zulassungsbehörde. Hierbei sollte der Antragssteller verschiedene Dokumente mitbringen. Vorgelegt werden müssen u.a. Personalausweis, Antragsformular, Versicherungsbestätigung der Kfz-Versicherung, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, und der Nachweis über die Gewerbeanmeldung.
Beantragt werden muss das rote Kennzeichen nicht zwangsläufig durch den Händler bzw. Werkstattbetreiber selbst. Er kann auch einen Dritten damit beauftragen. In diesem Fall muss eine entsprechende Vollmacht vorliegen.
Was bei einem roten Kennzeichen noch zu beachten ist
Natürlich gibt es auch das rote Kennzeichen nicht umsonst. Wie teuer dies genau ist, hängt von dem jeweiligen Bundesland ab, in dem es ausgestellt wird. Hinzu kommt eine pauschale Kfz-Steuer, die auf Wechselkennzeichen erhoben wird. Für Krafträder liegt diese bei jährlich 46 Euro. Alle anderen Fahrzeuge werden mit 191 Euro besteuert. Beachtet werden muss außerdem, dass das rote Kennzeichen nicht mit jedem beliebigen Versicherungstarif genutzt werden kann, sondern dass dieser entsprechend angepasst werden muss.
Zum roten Nummernschild gehört ein Fahrzeugscheinheft
Der Nutzer eines roten Kennzeichens muss zugleich auch ein Fahrzeugscheinheft einsetzen. Auch dies geht aus § 16 Absatz 2 Fahrzeugzulassungsverordnung hervor. In diesem Heft werden Angaben zu dem jeweiligen Fahrzeug und der durchgeführten Fahrt notiert. Beispielsweise, wann die Fahrt durchgeführt wurde und wie lange diese dauert und wer der Fahrzeugführer war. Hierdurch soll einem Missbrauch des roten Kennzeichens vorgebeugt werden. Das Kennzeichen wird zweckgebunden erteilt und soll auch diesem Zweck entsprechend genutzt werden. Das Fahrzeugscheinheft muss mindestens ein Jahr lang aufbewahrt werden und wird bei Anfrage den Behörden zur Einsicht übergeben.
Was sind Probefahrten, Überführungsfahrten & Prüfungsfahrten?
Wie § 16 Fahrzeugzulassungsverordnung festlegt, kann das rote Kennzeichen nur für
Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten genutzt werden. Also grundsätzlich für Fahrten bzw. Einsatzzwecke, die lediglich von kurzer Dauer sind. Auch Werkstattfahrten sind damit möglich:
- Probefahrten: Wer ein Auto kaufen möchte, ob neu oder gebraucht, möchte dies natürlich zunächst einmal fahren, um sich ein Bild von dessen Funktionstüchtigkeit und Fahrweise machen zu können. Mit einem roten Kennzeichen ermöglicht ein Händler seinen Kunden diese Probefahrten, ohne dass das Fahrzeug dafür regulär angemeldet werden muss. Denn üblicherweise darf ein Fahrzeug erst dann im Straßenverkehr bewegt werden, wenn zunächst eine Zulassung erfolgte. Ohne ein rotes Kennzeichen würde die Kaufentscheidung potentieller Käufer erheblich erschwert werden, da sie keine Probefahrten unternehmen könnten.
- Werkstattfahrten: Für Werkstätten dient das rote Kennzeichen, um ein Fahrzeug zur Werkstatt fahren zu können oder um nach der Reparatur zu überprüfen, ob nun wieder alles einwandfrei funktioniert.
- Prüfungsfahrten: Muss ein Sachverständiger ein Fahrzeug überprüfen, muss er es natürlich auch im fahrenden Zustand testen. Hierfür kann das rote Kennzeichen genutzt werden.
- Überführungsfahrten: Wann immer das Kfz seinen Standort wechseln muss, kann der Autohändler hierfür das rote Kennzeichen verwenden
Was ist die Laufzeit eines roten Nummernschilds?
Wird das rote Kennzeichen zum ersten Mal beantragt, erfolgt die Zuteilung für ein Jahr. Nach dieser Zeit kann ein weiterer Antrag für eine Verlängerung eingereicht werden. Sollte es während des ersten Jahres keine Probleme mit der Zuverlässigkeit des Antragsstellers gegeben haben, steht einer Verlängerung meist nichts im Weg.
Rote Kennzeichen leihen - Häufige Fragen (FAQ)
Was sind rote Kennzeichen und wer darf sie verwenden?
Rote Kennzeichen sind spezielle Fahrzeugkennzeichen in Deutschland, die vorrangig für Handels- und Prüfungsfahrten verwendet werden. Sie erlauben es, ein Fahrzeug temporär im Straßenverkehr zu bewegen, auch wenn es nicht dauerhaft zugelassen ist. Die Nutzung dieser Kennzeichen ist in §16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt.
Demnach dürfen rote Kennzeichen ausschließlich von Fahrzeugherstellern, -teilenherstellern, -prüfern und -händlern verwendet werden. Auch wissenschaftliche Institute, die Fahrzeugtests durchführen, können rote Kennzeichen verwenden.
- Fahrzeughersteller nutzen sie für Probefahrten oder Präsentationen.
- Fahrzeugteilehersteller brauchen sie für Testfahrten, um neue Komponenten zu prüfen.
- Fahrzeughändler verwenden rote Kennzeichen für Überführungs- und Probefahrten.
- Wissenschaftliche Institute nutzen sie für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.
Kann man rote Kennzeichen ausleihen?
Gemäß §16 FZV ist die Weitergabe oder Leihe von roten Kennzeichen an Dritte grundsätzlich nicht erlaubt. Wer rote Kennzeichen besitzt, ist dazu verpflichtet, ein sogenanntes Kennzeichenbuch zu führen, in dem alle Fahrten mit dem roten Kennzeichen eingetragen werden müssen.
Eine Verletzung dieser Pflichten kann zu Bußgeldern und zum Entzug des roten Kennzeichens führen. Ein hypothetisches Beispiel: Ein Fahrzeughändler, der rote Kennzeichen besitzt, darf diese nicht an einen Freund ausleihen, damit dieser sein neues Auto, das noch nicht zugelassen ist, ausprobieren kann. Eine solche Nutzung wäre ein Verstoß gegen die FZV.
Welche Strafen drohen bei Missbrauch von roten Kennzeichen?
Der Missbrauch von roten Kennzeichen ist kein Kavaliersdelikt. Er kann sowohl für den Halter der Kennzeichen als auch für denjenigen, der sie missbräuchlich nutzt, schwerwiegende Konsequenzen haben. Laut § 48 Abs. 1 Nr. 7 FZV kann der Missbrauch von roten Kennzeichen mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Zudem kann die Zulassungsbehörde die Kennzeichen einziehen (§ 16 Abs. 2 FZV). Zum Beispiel, wenn ein Fahrzeughändler seine roten Kennzeichen an einen Dritten ausleiht, der damit in den Urlaub fährt, kann dies als Missbrauch gewertet und entsprechend geahndet werden.