Abstandsverstoß - wie groß sollte der Abstand sein? Welche Strafen / Bußgelder gibt es? Sonderregelungen beim LKW und als Fahrradfahrer

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 6. Februar 2024

Der nötige Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist für viele Autofahrer ein leidiges Thema. Dabei wird es sehr schnell gefährlich, kommt man dem anderen Fahrzeug zu nahe. Vor allem die männlichen Autofahrer sehen gerne keine Notwendigkeit zur Einhaltung des gebotenen Sicherheitsabstands und bringen dadurch nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer mitunter in Gefahr. Wird daher ein Abstandverstoß festgestellt, erhält der Fahrer einen Bußgeldbescheid.

Warum der Sicherheitsabstand so wichtig ist

Wird das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich langsamer oder beginnt sogar unerwartet zu bremsen, setzt man sich selbst einem zu langen Bremsweg aus, wenn man zu nah dran ist. Zudem muss stets mit der sogenannten Schrecksekunde gerechnet werden, durch die sich die Reaktionszeit verzögert. Die Kombination aus langem Bremsweg und langsamer Reaktion führt dann schnell zu einem Auffahrunfall. Durch einen ausreichenden Sicherheitsabstand lässt sich dieses Risiko senken. Schließlich bleibt mehr Zeit zu reagieren und das eigene Tempo zu drosseln, bevor man dem anderen Fahrzeug gefährlich nahe kommt.

Wie groß sollte der Sicherheitsabstand sein?

Rechtlich geregelt ist der Abstand in § 4 Absatz 1 StVO. Dort steht:

„Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“

Wie hoch der Mindestabstand genau (c) Anyaberknut / Fotolia.com
(c) Anyaberknut / Fotolia.com
ausfallen muss, um einen Abstandverstoß zu vermeiden, wird im Gesetz jedoch nicht konkret benannt. Für Pkw nutzt man daher gern die allgemeine Formel: „Abstand gleich halber Tacho“.

Um einen Abstandverstoß zu vermeiden, sollte man sich sowohl innerhalb als auch außerhalb von Ortschaften an die Abstandsregeln halten.

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften: Wie hoch der Sicherheitsabstand sein muss, hängt von der Geschwindigkeit ab, die man fährt. Der Tachowert wird halbiert, dies ergibt den Mindestabstand. Wer also beispielsweise 90 km/h fährt, muss 45 Meter Abstand zum vorderen Fahrzeug halten.
  • Innerhalb geschlossener Ortschaften: Auch, wenn die Geschwindigkeiten innerorts meist nicht so hoch sind, dass es bei Auffahrunfällen zu sehr schweren Beschädigungen oder Verletzungen oder gar tödlichen Unfällen kommt, sind Blechschäden doch bereits sehr ärgerlich und zudem durch den gebotenen Sicherheitsabstand meist vermeidbar. Um einen Abstandverstoß zu vermeiden, wird es ein wenig mathematisch. Denn der Mindestabstand ergibt sich hier aus der Strecke, die in einer Sekunde zurückgelegt wird. Wer also 50 km/h fährt, muss 15 Meter Abstand halten.

Schlechte Sichtverhältnisse: Ist es trüb und neblig oder sind die Sichtverhältnisse aus einem anderen Grund eingeschränkt, ist es sicherer, den Abstand zum vorderen Auto zu verdoppeln. Dies gilt natürlich auch bei nasser oder glatter Fahrbahn, wodurch sich der Bremsweg verlängern kann.

Fachanwalt.de-Tipp: Auf der Autobahn lässt sich der Sicherheitsabstand ganz gut einschätzen, indem man die Leitpfosten als Anhaltspunkte nutzt. Diese haben jeweils einen Abstand zueinander von meist 50 Meter.

Die Polizei hat einen Abstandverstoß festgestellt – Was auf den Fahrer zukommt

In einem Bußgeldkatalog kann nachgelesen werden, mit welcher Bußgeldhöhe bei welchem Tatbestand zu rechnen ist. Wie hoch das Bußgeld ausfällt und ob gegebenenfalls auch mit Punkten In Flensburg zu rechnen ist, kommt immer auf den konkreten Abstandverstoß an. Einige Beispiele:

  • 25 Euro, wenn e(c) gerhard seybert / fotolia.com
    (c) gerhard seybert / fotolia.com
    s sich um einen Abstandverstoß bei weniger als 80 km/h handelt.
  • 30 Euro, wenn es sich um einen Abstandverstoß bei weniger als 80 km/h mit zusätzlicher Gefährdung handelt.
  • 75 Euro, wenn der Abstand bei weniger als 80 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowerts beträgt, zusätzlich 1 Punkt in Flensburg.
  • 100 Euro, wenn der Abstand mit mehr als 100 km/h weniger als 4/10 des halben Tachowerts beträgt.
  • 240 Euro, wenn der Abstand mit mehr als 100 km/h weniger als 2/10 des halben Tachowerts beträgt, zusätzlich 2 Punkte in Flensburg sowie 2 Monate Fahrverbot.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei einem Abstandverstoß ein Bußgeld von 25 Euro bis 400 Euro möglich sein kann, ebenso wie die Eintragung von 1 bis 2 Punkten in Flensburg oder auch ein bis zu 3-monatiges Fahrverbot. Zu dicht aufzufahren ist also durchaus kein Kavaliersdelikt und kann gerade auf der Autobahn bei hohen Geschwindigkeiten mitunter weitreichende Konsequenzen nach sich führen.

Wichtig: Wer sich als Fahranfänger noch in der Probezeit befindet, riskiert bei einem Abstandverstoß eine Verlängerung der Probezeit. Zudem kann zusätzlich noch ein Aufbauseminar angeordnet werden.

Unter Umständen kann es sich lohnen, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dies gilt zumindest dann, wenn Punkte in Flensburg mit im Spiel sind. In diesem Fall wendet man sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht, der auf diese Angelegenheiten spezialisiert ist.

Fachanwalt.de-Tipp:
Dem Fachanwalt für Verkehrsrecht stehen einige Möglichkeiten zur Verfügung, zu überprüfen, ob der Mindestabstand tatsächlich nicht eingehalten wurde bzw. dieses nicht nachgewiesen werden kann. So wird der Anwalt beispielsweise den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid auf formale Mängel hin überprüfen.
Ebenso wird er nachweisen, dass das Messgerät einen Mangel aufwies, sollte es denn so gewesen sein. Ebenso kann der Anwalt anmerken, dass eine Abstandsmessung ohne technisches Gerät zu ungenau sei. Ein Fachanwalt wird in jedem Fall ausreichend Ansatzpunkte finden, um gegen einen ungerechtfertigten (!) Bußgeldbescheid vorzugehen.

Wie weist die Polizei den Abstandverstoß eigentlich nach?

Geahndet werden kann der Abstandverstoß natürlich nur, wenn dieser sich auch nachweisen lässt. Die Polizei hat hierfür verschiedene Möglichkeiten was die entsprechenden Messverfahren angeht. So gibt es das Video-Abstand-Messverfahren, bei dem von einer Brücke aus Videoaufzeichnungen angefertigt werden. Oder das Brückenabstandsmessverfahren, bei dem entweder Beobachtungen durch Polizeibeamte erfolgen oder Lichtbilder angefertigt werden. Ebenfalls genutzt wird das Police-Pilot-System, bei dem die Messung direkt aus dem Polizeiwagen heraus erfolgt und der Vorgang auf Video aufgezeichnet wird.

Sonderregelungen beim Abstandsverstoß vom Lkw

Lkws sind bekanntlich um einiges schwerer als ein herkömmlicher Pkw. Dadurch verlängert sich auch automatisch der Bremsweg. Dies muss bei der Berechnung des Sicherheitsabstands natürlich berücksichtigt werden.

  • Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen: Bereits bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h muss es ein Sicherheitsabstand von 50 Metern sein, § 4 Absatz 3 StVO.
  • Das Gewicht der Ladung muss berücksichtigt werden. Ein schwer beladener Lkw hat einen längeren Bremsweg als einer mit einer leichten Ladung oder ein leerer Lkw.

Sicherheitsabstand zu Radfahrern

Wenn ein Pkw einen Radfahrer überholt, gilt ein seitlicher Mindestabstand von mindestens anderthalb bis zwei Metern. Man sollte also abwarten bis kein Gegenverkehr kommt, um dann ausreichend Platz zum Ausscheren zu haben, um den Radfahrer mit dem nötigen Abstand überholen zu können.




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