Wie viel Punkte darf man haben? – Fahreignungsregister in Flensburg kurz erklärt

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 9. April 2024

Das Fahreignungsregister in Flensburg dient dazu, die Verkehrstüchtigkeit und Zuverlässigkeit von Autofahrern zu überwachen. Durch ein Punktesystem werden Verkehrsverstöße erfasst und bei einer bestimmten Punktzahl Maßnahmen wie Fahrverbote ergriffen. Daher ist die Frage "Wie viel Punkte darf man haben?" für Autofahrer essenziell. Dieses Register ermöglicht eine lückenlose Dokumentation von Verstößen und schafft Transparenz für Fahrer, deshalb sollte jeder Autofahrer die Grundlagen des Systems kennen.

Punkte in Flensburg: Die wichtigsten Fakten über das Fahreignungsregister

Wie viele Punkte darf man haben? (© HeGraDe - stock.adobe.com)
Wie viele Punkte darf man haben? (© HeGraDe - stock.adobe.com)
Das Fahreignungsregister in Flensburg dokumentiert für alle Autofahrer in Deutschland Verkehrsverstöße, die Punkte nach sich ziehen. Es wird von der Bundesanstalt für Straßenwesen betrieben und hat die gesetzliche Grundlage in § 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Das Punktesystem soll die Verkehrssicherheit erhöhen, indem es gefährliche Verkehrsteilnehmer identifiziert. Ab einem bestimmten Punktestand können Fahrverbote bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden (§ 25 StVG).

Wie viele Punkte ein Verstoß nach sich zieht, ist in der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt. Die meisten Punkte gibt es für schwerwiegende Verstöße wie Trunkenheit am Steuer oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Leichtere Verstöße wie verbotenes Halten oder Parken werden mit einem Punkt geahndet.

Insgesamt dürfen Autofahrer maximal 7 Punkte ansammeln, ohne dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Ab 8 Punkten muss in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) abgelegt werden, um die Fahrtauglichkeit nachzuweisen.

Wie viele Punkte gibt es für Verkehrsverstöße? – Beispiele

Die Anzahl der Punkte, die für einen Verkehrsverstoß vergeben werden, ist in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt. Je nach Schwere des Vergehens sind unterschiedlich viele Punkte vorgesehen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über typische Verstöße im Straßenverkehr und die dabei fälligen Punkte in Flensburg.

Verkehrsverstoß Beispiele Punkte
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Fahren mit 0,5 bis 1,09 Promille; Fahren unter Einfluss illegaler Drogen 1-3
Verkehrsgefährdung Gefährliches Überholen; Ignorieren roter Ampeln 1-3
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Nach einem Unfall die Unfallstelle verlassen, ohne Personalien zu hinterlassen oder Hilfe zu leisten 2-3
Fahrverbot nicht beachten Trotz bestehendem Fahrverbot Auto fahren 2-4
Fahren ohne Fahrerlaubnis Ohne gültigen Führerschein Auto fahren 3-5
Verbotswidriges Halten und Parken Parken auf Geh- und Radwegen oder in zweiter Reihe 1
Geschwindigkeitsüberschreitung 10-20 km/h zu schnell innerorts; 21-30 km/h zu schnell außerorts 1-2

Quellen: https://Www.gesetze-Im-Internet.de/fev_2010/anlage_13.html

Fachanwalt.de-Tipp: Falls Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben, der mit Punkten in Flensburg bedroht ist, sollten Sie mit Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht auf mögliche Rechtsmittel prüfen. Des Weiteren sollten Sie besonderen Wert auf ihr Fahrverhalten legen, um eine Verschlimmerung der Punktesituation zu vermeiden. Nehmen Sie auf alle Fälle eine Verwarnung, die sie bekommen, wenn ihr Konto bereit 6 Punkte aufweist, sehr ernst.

Wie viele Punkte darf man haben?

Die zentrale Frage lautet: Wie viele Punkte in Flensburg sind erlaubt, bevor der Führerschein entzogen wird?

  • Grundsätzlich gilt: Bis zu einem Punktestand von 5 Punkten passiert in der Regel nichts, die Behörde kann mit einer Ermahnung auf die kritische Punktesituation hinweisen.
  • Ab 6 Punkten erhält der Autofahrer eine Verwarnung von der Fahrerlaubnisbehörde. Mit Eintreffen dieser Verwarnung sollte der Autofahrer sehr vorsichtig fahren, um eine weitere Erhöhung des Punktestands zu vermeiden, denn ab 8 Punkten wird es kritisch und der Verlust des Führerscheins droht.
  • Bei Erreichen von 8 Punkten muss in den meisten Fällen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) durchgeführt werden. Der Betroffene muss dann nachweisen, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Ohne bestandene MPU wird dem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen.

Wie schnell die Punkte wieder abgebaut werden, hängt von der Schwere der Vergehen ab. Abhängig davon werden die Punkte nach 2,5, 5 oder 10 Jahren gelöscht.

Vormerkung

Eine Vormerkung im Fahreignungsregister bedeutet, dass eine rechtskräftige Entscheidung über einen Verkehrsverstoß oder eine Fahrerlaubnismaßnahme getroffen wurde. Im Fahreignungsregister werden diese Entscheidungen gespeichert und je nach Art und Schwere des Verstoßes mit Punkten bewertet.

Die eingetragenen Verstöße werden nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Eine Einsicht in das Fahreignungsregister ist gebührenfrei möglich. Die Abfrage des aktuellen Punktestandes kann unbürokratisch online (Web oder Smartphone) mittels Online-Selbstauskunft aus dem Fahreignungsregister erfolgen.

Ermahnung

Die Ermahnung ist eine formelle Information durch die Fahrerlaubnisbehörde bei Erreichen von 4 oder 5 Punkten im Fahreignungsregister. Sie soll die Fahrer zur Vorsicht im Straßenverkehr mahnen. Rechtlich ist die Ermahnung in § 4 Abs. 5, Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Dabei wird dem Fahrer mitgeteilt, dass er die Hälfte der Punktegrenze von 8 erreicht hat. Die Ermahnung selbst hat keine weiteren rechtlichen Konsequenzen, soll aber die Aufmerksamkeit auf die Punktesituation lenken, um ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug zu verhindern.

Verwarnung

Die Verwarnung ist eine formelle Androhung von Konsequenzen durch die Fahrerlaubnisbehörde bei Erreichen von 6 Punkten im Fahreignungsregister. Sie ist gesetzlich in § 4 Absatz 5 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sowie in § 29 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Mit der Verwarnung wird der Autofahrer aufgefordert, die Verkehrsvorschriften genau zu beachten. Bei Erreichen von 8 Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Die Verwarnung selbst hat jedoch noch keine rechtlichen Folgen, sondern soll nur eindringlich zur Vorsicht mahnen.

Ermahnungen und Verwarnungen enthalten den Hinweis auf den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars (§ 4a StVG), um das Verkehrsverhalten zu verbessern. Zusätzlich hat die Verwarnung den Hinweis auf den Entzug des Führerscheins zu enthalten, wenn die Grenze von 8 Punkten erreicht ist.

Führerscheinentzug

MPU (© Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com)
MPU (© Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com)
Wenn die zulässige Punktegrenze von 8 erreicht wird, entzieht die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel die Fahrerlaubnis. Dies ist gesetzlich in § 3 Absatz 1 (StVG) geregelt. Der Autofahrer muss dann seinen Führerschein abgeben. In der Regel wird gleichzeitig eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Nur wenn diese erfolgreich absolviert wird, kann nach Ablauf der Sperrfrist (mindestens 6 Monate) eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Bis dahin darf der Betroffene kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug im Straßenverkehr führen. Der Führerscheinentzug stellt also die schwerwiegendste Maßnahme bei Erreichen der Höchstpunktezahl dar.

Entzug der Fahrerlaubnis in der Probezeit

Wird die Fahrerlaubnis in der Probezeit entzogen, dann beginnt diese wieder neu zu laufen, wenn die Erlaubnis zum Fahren wieder erteilt wurde. Das allerdings hängt von der Sperrfrist (6 Monate bis 5 Jahre) ab und die Behörden können anordnen, dass eine MPU und / oder eine neuerliche Fahrschulausbildung durchlaufen werden muss.

Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Um eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister zu erhalten, kann dies per Post, persönlich oder online beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragt werden. Erforderlich dazu ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis und eine E-Mail-Adresse. Die Auskunft ist kostenpflichtig.

Punkte abbauen – geht das?

Grundsätzlich können Punkte verfallen:

  • Nach 2,5 Jahren und bei Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt bestraft wurden.
  • Nach 5 Jahren für Ordnungswidrigkeiten, die mit 2 Punkten bestraft wurden.
  • Nach 10 Jahren bei Straftaten, die mit drei Punkten bestraft wurden.

Eine weitere Möglichkeit, um Punkte abzubauen ist die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, das aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil besteht. Dadurch kann im Zeitraum von 5 Jahren das Konto um einen Punkt reduziert werden. Voraussetzung sind mindestens 5 Punkte auf dem Konto.

Relevante Urteile

  • BGH IV ZR 153/05: Bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze liegt für jeden einzelnen Verstoß ein eigener Rechtsschutzfall vor. Bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Punkteüberhangs muss also der erste Verstoß in den versicherten Zeitraum fallen, damit die Rechtsschutzversicherung eintritt.
  • BGH 4 StR 227/15: Liegen zwei Verkehrsordnungswidrigkeiten vor, die in Tateinheit begangen wurden und für die jeweils ein Fahrverbot verhängt werden könnte, ist im Falle einer gemeinsamen Entscheidung nur ein einheitliches Fahrverbot auszusprechen. Bei gleichzeitiger Ahndung mehrerer Delikte, auf die jeweils ein Fahrverbot angedroht ist, darf also nicht für jedes Vergehen ein separates Fahrverbot verhängt werden. Vielmehr ist lediglich ein Fahrverbot zu verhängen, das die einzelnen Regelverstöße zusammenfasst.
  • BGH 4 StR 40/00: Bei einem erneuten Fahrverbot innerhalb von zwei Jahren gilt eine besondere Regelung. Maßgeblich für den Beginn der Zweijahresfrist ist dabei nicht der Zeitpunkt der Entscheidung über das frühere Fahrverbot. Entscheidend ist vielmehr der Zeitpunkt, an dem das vorangegangene Fahrverbot rechtskräftig geworden ist. Die Zweijahresfrist nach § 25 Absatz 2a StVG beginnt also mit Eintritt der Rechtskraft des vorherigen Fahrverbots zu laufen. Auf den Zeitpunkt der Entscheidung über das vorangegangene Fahrverbot kommt es nicht an.

Wie kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen?

Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beizuziehen, wenn man Punkte reduzieren und / oder anfechten möchte, macht abhängig von der Ordnungswidrigkeit / Straftat Sinn, denn er kann die Bescheide prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

 


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