Führerscheinklassen alt und neu - Fahrerlaubnisklassen 2023 leicht erklärt

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 15. September 2023

Aufgrund der Tatsache, dass verschieden große Fahrzeuge auch immer eine entsprechende Ausbildung des Fahrers notwendig machen, hat der Gesetzgeber die vielen unterschiedlichen Klassen der Führerscheine gesetzlich definiert. Die unterschiedlichen Fahrzeugklassen richten sich in der Regel nach der Bauart und dem Gesamtgewicht. In Deutschland gibt es mittlerweile 16 Führerscheinklassen statt vorher 7 Klassen.

Die neuen EU-Führerscheinklassen

Führerscheinklassen - © Andreas F. - Fotolia.com
Führerscheinklassen - © Andreas F. - Fotolia.com
Neu sind die Führerscheinklasse AM, die Klassen M und S werden damit ersetzt. Weiter gibt es nun die Klassen A, A1, A2, die Klasse B, die Klasse BE, Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (die ist integriert in Fahrerlaubnisklasse BE). Es existieren die Klassen C1, C1E, C, die Klassen CE, D1, D1E, D, die Klasse DE, die Klasse T und schließlich die Klasse L. Die Klassen A, B, BE, C, CE, D, DE und ebenso die Unterklassen A1, C1, C1E, D1 sowie D1E sind international geregelt. L und T aber sind nationale Klassen der Bundesrepublik. 

Führerschein-Inhaber, deren Fahrerlaubnis bis zum 18. Januar des Jahres 2013 erteilt wurde, ist es seit dem 19. Januar 2013 erlaubt, über den bisherigen Umfang ihres Führerscheins hinaus ebenso Kraftfahrzeuge zu lenken, welche im neuen Umfang der jeweiligen Klasse beinhaltet sind.


Übersicht über die aktuellen Führerscheinklassen:

A, A1, A2, AM

B,  BE

C, C1, C1E, CE

D, D1, D1E, DE

L und  T

M (Mofas, keine reguläre Klasse)

S (Trike, Quad, Microcar, keine reguläre Klasse).

Die Klassen A, B, BE, C, CE, D, DE und ebenso die Unterklassen A1, C1, C1E, D1 sowie D1E sind international geregelt. M, S, L und T aber sind nationale Klassen und gelten nur für Deutschland.

Die alten Fahrerlaubnisklassen

Bis zum 19.01.2013 existierten die alten Führerschein-Klassen 1, 2, 3, 4, 5 und 1a, 1b und FE KOM. Diese Einteilung bestand über Jahrzehnte, jeder wusste, was gemeint war. Mit der neuen Regelung werden diese alten Klassen ersetzt.

PKW-Klassen

Die Klasse B:

Diese Klasse beinhaltet die Klassen AM und L. Sie ist die Fahrerlaubnis für ein Fahren mit 17 Jahren, Voraussetzung eine Begleitung. Mit dieser Klasse können alle Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Krafträdern mit den Klassen AM und A1 genauso wie A2 gelenkt werden. Die Gesamtmasse, die zulässig ist, darf hier 3500 kg nicht überschreiten. Außerdem darf das Fahrzeug keinesfalls mehr als 8 Sitzplätze aufweisen, der Führersitz zählt extra.

Des Weiteren kann mit dieser Führerscheinklasse ebenfalls ein Anhänger mitgelenkt werden, wenn er nicht mehr als eine zulässige Gesamtmasse von 750 Kilogramm aufweist, die zulässige Gesamtmasse des Gespanns darf jedoch weiterhin nicht die vorhin genannte 3500 Kilogramm-Grenze überschreiten.

Die Klasse BE:

Mit der Führerscheinklasse BE, die nur zu erhalten ist, wenn man bereits die Klasse B besitzt und mindestens 18 Jahre alt ist, hat man die Erlaubnis, ein Zugfahrzeug der Klasse B sowie daran angehängt einen Anhänger oder auch Sattelanhänger zu lenken. Das Gesamtgewicht des Anhängers ist auf 3500 Kilogramm begrenzt, zusammen darf die Kombination  aus Zugwagen und Hänger maximal ein zulässiges Gesamtgewicht von 7000 Kilogramm haben. Die Besitzdauer, die für diesen Schein gilt, ist unbefristet. Hat man ihn einmal, gilt er ein Leben lang.

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96:

Diese Klasse, der Caravanführerschein,  ist nur mit Führerscheinklasse B zu haben. Sie umfasst AM sowie L. Sie gilt für das begleitete Fahren ab 17 Jahren. Fahren darf man mit dieser Kombination, die keine eigene Führerscheinklasse darstellt, ein Fahrzeug für die Klasse B mit einem Hänger, der aber nicht mehr als 750 Kilogramm an zulässigem Gesamtgewicht aufweist, die Kombination der beiden Fahrzeuge darf nicht mehr als ein Gewicht zwischen 3500 Kilogramm und einer Obergrenze von 4250 Kilogramm ausmachen.

Führerscheinklasse 3 alte Gesetzgebung

Ist man noch in Besitz des alten Führerscheins der Führerscheinklasse drei, ist es einem erlaubt, einen Zug mit allerdings höchstens drei Achsen zu fahren, dabei darf das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten. Wenn man seinen alten Führerschein umtauscht, erhält man mit der Klasse drei zusammen auch die neuen Klassen B, BE, C1, C1E und auch L und M, schließlich S.

Möchte man die Klasse T, muss man diese gesondert beantragen. Ein alter Führerschein ist umzutauschen, bevor der Inhaber seinen 50. Geburtstag erreicht hat, gesetzt den Fall, der Inhaber möchte auch Kombinationen von Fahrzeugen lenken, die über die Klasse C1E hinausgehen. Immer ist bei diesem Neuantrag auch eine augenärztliche Bescheinigung über das Sehvermögen beizulegen.

Führerscheinklassen beim Motorrad

Die Führerscheinklasse AM:

Motorräder (© Kristina Afanasyeva  / fotolia.com)
Motorräder (© Kristina Afanasyeva / fotolia.com)
Diese Führerscheinklasse kann direkt erworben werden und zwar ab dem Alter von 16 Jahren. Mit dieser Klasse können zweirädrige Krafträder, auch Mopeds genannt, sie können im Übrigen auch einen Beiwagen haben, geführt werden. Die Klasse hat auch für Fahrräder mit Hilfsmotor Gültigkeit.

Der Antrieb kann durch einen Verbrennungsmotor, der keinen höheren Hubraum als 50 Kubikzentimeter aufweist, oder aber durch einen Elektromotor erfolgen. Beim Elektromotor wie beim Verbrennungsmotor darf die bauartbedingte Geschwindigkeit des Fahrzeuges 45 Stundenkilometer nicht überschreiten.

Die Nenndauerleistung des Elektromotors ist begrenzt auf 4 kW. Für dreirädrige Fahrzeuge, die sogenannten Trikes, auch als Kleinkraftrad, mit zumeist Fremdzündungsmotoren oder auch anderen Arten von Verbrennungsmotoren und Elektromotoren, gilt dasselbe, also eine Begrenzung auf 4 kW Nutz- und Nennleistung.

Ausnahmen

Hier gibt es allerdings nach dem Paragraphen 76 der Fahrerlaubnisverordnung auch bemerkenswerte Ausnahmen. Die Fahrzeuge können eine höhere Nutzleistung aufweisen, wenn sie vor dem 31.12.2001 erstmals angemeldet wurden, so in den Straßenverkehr kamen oder aber sie sich als Fahrräder mit Hilfsmotor und Kleinkrafträder, mit nicht mehr als 50 ccm, verstehen, die, im Sinne der Vorschriften der ehemaligen DDR, allerdings vor dem 28.02.1992 zum ersten Mal in den Verkehr genommen wurden.  

Die Führerscheinklasse A:

Auch die Führerscheinklasse A kann direkt erworben werden, wenn man eine Fahrschule besucht.  Sie wird dann die Klassen A1 und A2 mit umfassen. Die Prüfung kann ab dem 20. Lebensjahr erfolgen. Wer in den vergangenen zwei Jahren die Klasse A2 benützt hat, um ein entsprechendes Kraftrad zu fahren, spart sich hier die theoretische Prüfung. Wenn ein Fahrzeug gefahren werden soll, das drei Räder hat, dabei mehr als 15 kW Leistung aufbringt, wird das Alter für die Prüfungszulassung auf 21 Jahre steigen.

Will man direkt mit einem solchen Gefährt einsteigen, besagt die Gesetzesvorschrift, dass man zumindest 24 Jahre alt sein muss. Der Führerschein ist unbefristet ausgestellt, Wiederholungsprüfungen entfallen. Wer einen Führerschein der Klasse A besitzt, darf Krafträder mit zwei Rädern, sie können auch mit Beiwagen ausgerüstet sein, die mehr als 50 ccm an Leistung haben, führen. Die Geschwindigkeit kann auch über 45 km/h liegen.

Diese Führerscheinklasse ist auch gedacht für dreirädrige Fahrzeuge, deren Räder symmetrisch angeordnet sind, sie können mehr als 15 kW Leistung erbringen und dürfen schneller als 45 km/h sein. Der Hubraum eines entsprechenden Fahrzeuges kann über 50 Kubikzentimeter liegen.

Die Führerscheinklasse A1:

In der Führerscheinklasse A1 findet sich auch die Führerscheinklasse AM. Sie wird in aller Regel direkt erworben, möglich ist das ab 16 Jahren. Mit dieser Klasse kann ein Jugendlicher Leichtkrafträder, will eigentlich heißen Motorräder, bis zu einem Hubraum von 125 Kubikzentimeter lenken. Das Fahrzeug darf allerdings keine höhere Motorleistung als 11 kW aufweisen.

Zudem muss das Verhältnis von Leistung und dem Leergewicht allerhöchsten 0,1 kWkg ausmachen. Es existierte bis vor kurzem eine Begrenzung auf eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h in der Stunde. Diese Begrenzung entfällt mit neuer, entsprechender Gesetzgebung. Handelt es sich um dreirädrige Trikes, die Räder symmetrisch angeordnet, darf  die Motorleistung bis zu 15 kW gehen, der Hubraum kann auch über 50 Kubikzentimeter sein.

Die Führerscheinklasse A2:

Die Führerscheinklasse A2 wird mit dem Alter von 18 Jahren auf direktem Weg erworben, mit dabei sind die Führerscheinklassen A1 und AM. Fahren kann man damit alle Leichtkrafträder, auch solche, die einen Beiwagen haben. Sie dürfen eine Leistung von bis zu 35 kW aufweisen. Das Verhältnis von Leergewicht und Leistung darf dabei allerhöchstens 0,2 kWkg betragen.

Mit dem Januar 2013 ist es den Besitzern von Klasse A (alt) auch erlaubt, allerdings beschränkt, Leichtkrafträder nach A2, wenn zwei Jahre vergangen sind, auch Kraftfahrräder die in Klasse A fallen, ohne Beschränkung zu führen. Wer die Klasse A1 schon zwei Jahre lang nutzte, kommt ohne theoretische Prüfung davon.

Führerscheinklassen beim LKW

LKW (© Thaut Images / fotolia.com)
LKW (© Thaut Images / fotolia.com)
Klasse C
: Die Führerscheinklasse C für Lastkraftwagen beinhaltet immer auch die Führerscheinklasse C1. Die Bedingungen, die erfüllt werden müssen, nicht nur um diesen Schein zu erhalten, sondern auch ihn länger sein Eigen nennen zu können, sind nicht von schlechten Eltern. Wer sich als Beruf den Berufskraftfahrer aussucht und eine Grundqualifikation gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vorweisen kann, wer sich in der Ausbildung zum berufsmäßigen Kraftfahrer befindet, als Fachkraft in einem Fahrbetrieb oder einem dem ähnlichen Geschäft arbeitet, der kann den Führerschein mit der Klasse C bereits ab dem 18. Lebensjahr machen.

Sonst gilt als Altersuntergrenze das 21. Lebensjahr. Immer ist die Dauer des Besitzes auf 5 Jahre begrenzt, dann wird ein neues ärztliches Gutachten fällig, ebenso ein Gutachten vom Augenarzt. Mit dem Führerschein der Klasse C hat man die Erlaubnis Fahrzeuge zu führen, die bis zu 3500 kg zulässige Gesamtmasse aufweisen, aber nicht mehr als 8 Sitzplätze zuzüglich des Fahrersitzes haben. Davon ausgenommen sind Fahrzeuge, also Motorräder, der Klassen AM, A, A1 und A2. Der Anhänger, der geführt werden darf, muss unterhalb von 750 kg liegen.

Im Übrigen können Kraftomnibusse, unter der Voraussetzung, dass sie keine Fahrgäste haben, auch wenn sie mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse haben, im Zweifelsfall auch mit einem Anhänger, wenn es sich um eine Fahrt zu einer Fahrzeugüberprüfung oder eine Überführung aus einem anderen Grund handelt, mit dieser Klasse gelenkt werden. Die gewerbliche Beförderung von Gütern ist einem Fahrzeuglenker jedoch erst ab dem 21. Lebensjahr gestattet, beziehungsweise ist sie begrenzt auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Niedergeschrieben findet sich das in EWG 3820/85 Artikel 5.

Führerscheinklasse C1:

Diese Klasse gibt es nur in Verbindung mit der Führerscheinklasse B. Die Prüfung kann mit dem 18. Geburtstag gemacht werden. Die Dauer des Besitzes der Führerscheinklasse ist bis zum vollendeten 50. Geburtstag des Inhabers befristet. Im Anschluss hat er alle 5 Jahre ärztliche und augenärztliche Gutachten beizubringen. Mit der Klasse C1 ist die Erlaubnis verbunden, Kraftfahrzeuge, außer Motorräder bei denen die Klassen AM, A, A1 sowie A2 notwendig wären, zu führen.

Die Kraftfahrzeuge dürfen nicht mehr an zulässigem Gesamtgewicht haben als 7500 kg, es dürfen in dem Fahrzeug nicht mehr als acht Sitze vorhanden sein. Ein eventueller Anhänger darf das Gewicht, von seiner zulässigen Gesamtmasse her, von 750 Kilogramm nicht überschreiten.

Führerscheinklasse CE:

Wer den Führerschein zur Klasse CE in der Hand hält, hat gleichzeitig auch die Klassen BE, C1E und T. Voraussetzung für diese Klasse ist die bestandene Prüfung zur Klasse C. Wer sich in einer entsprechenden Ausbildung befindet oder in einem Fachbetrieb arbeitet, kann den Schein ab 18 Jahren machen, alle anderen ab 21 Jahren. Ganz wie auch in der Klasse C1 ist die Dauer der Gültigkeit die notwendigen ärztlichen Untersuchungen nach 5 Jahren.

Mit dieser Klasse kann man Zugfahrzeuge mitsamt Anhänger auch über einem zulässigen Gewicht von 750 Kilogramm lenken. Die Grenze von wenigstens 21 Jahren bleibt in der gewerblichen Beförderung von Gütern, hier ist nach EWG 3820/85 Artikel 5 die Gewichtsobergrenze für Fahrer unter 21 Jahren bei 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.

Führerscheinklasse C1E:

Diese Klasse gibt es nur mit dem Führerschein für C1, zusammen mit ihm erhält man BE und D1E, unter der Voraussetzung, dass die Klasse D1 bereits vorhanden ist, weitere Voraussetzung ist die Führerscheinklasse C. Die Klasse kann mit dem 18. Lebensjahr beantragt werden. Sie gilt bis zum vollendeten 50zigsten Lebensjahr, danach wird die augenärztliche und ärztliche Kontrolle alle 5 Jahre anfallen.

Mit dieser Klasse können Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger von mehr als 3500 kg geführt werden, so die Gesamtmasse des Gespannes nicht 12 Tonnen überschreitet. Das Verhältnis Zugmaschine/Gewicht des Anhängers ist nicht mehr relevant.

Mindestalter bei LKW

Mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde kann ein entsprechender Führerschein bereits ab 18 Jahren gemacht werden. Hier geht es konkret um die Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder eines ähnlichen Berufes. Ein Modellversuch mit Berufskraftfahrern, die gerade ihr 18. Lebensjahr erreicht haben, eine dreijährige Lehre zum Berufskraftfahrer inbegriffen, wurde im ganzen Bundesgebiet gestartet.

Ein Berufskraftfahrer mit der Fachrichtung Bus erhält also den entsprechenden Führerschein beziehungsweise die richtige Führerscheinklasse bereits mit dem 18. Lebensjahr. Die Einsatzmöglichkeiten sind hier aber auf den Linienverkehr bis zu einer Distanz von 50 Kilometern begrenzt.

Bus-Klassen

Führerscheinklasse D:

Bus (© Yuri Bizgaimer / fotolia.com)
Bus (© Yuri Bizgaimer / fotolia.com)
Die Klasse D ist nur mit Besitz der Klasse B zu beantragen. Inbegriffen ist die Führerscheinklasse D1. Herkömmlicherweise gibt es den Führerschein Klasse D ab dem 24. Lebensjahr, es gibt jedoch die Grenzen 18, 20, 21 und 23 Jahre, die sich jeweils an den geltenden Vorschriften und Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes orientieren.

Wie bei allen Führerscheinklassen für Busse ist die Gültigkeit des Scheines auf 5 Jahre begrenzt, dann werden die ärztlichen Untersuchungen fällig. Wenn die Führerscheinklasse das erste Mal erteilt wird, wird vom Antragsteller ein Betriebs- oder arbeitstechnisches Gutachten oder eben auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert. Wer das 50zigste Lebensjahr vollendet hat, wird derselben Prozedur nochmals, dann alle 5 Jahre, unterzogen.

Mit Ausnahme der Fahrzeuge für die die Klassen AM, A, A1 und A2 benötigt werden, können hier mehr als 8 Personen plus dem Kfz-Führer transportiert werden, ein Anhänger darf 750 Kilogramm wiegen.

Führerscheinklasse DE:

Die Führerscheinklasse DE umfasst auch die Klassen BE, D1E, C1E falls die Klasse C1 vorhanden ist. Sie ist von Altersbegrenzung, Organisation und Befristung und ärztlichen Untersuchungen her dasselbe wie die Klasse D. Lediglich die Kombination aus Zugmaschine der Klasse D und ein Gewicht des Anhängers über 750 Kilogramm ist in Erweiterung von D zusätzlich möglich. Außer im Ausland ist lediglich ein Gepäckanhänger statthaft.

Führerscheinklasse D1:

Auch hier liegt unter Berufung auf die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes das Alter bei 18 oder 21 Jahren. Bei Ersterteilung wird eine MPU oder ein betriebs- oder arbeitstechnisches Gutachten gefordert. Dasselbe Prozedere ist ab einem Alter von 50 Jahren alle 5 Jahre wie bei der Ersterteilung der Klasse fällig. Die Fahrzeuge dürfen nicht länger als 8 Meter sein und nicht mehr als 16 Passagieren Platz bieten. Der Fahrersitz zählt extra. Anhänger dürfen höchstens 750 Kilogramm wiegen.

Führerscheinklasse  D1E:

Wenn die Klasse C1 schon vorhanden ist, umfasst D1E auch die Klassen BE, C1E. Voraussetzung ist die Klasse D1. Die Alterszulassung ist wie in dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz beschrieben gestaffelt, also so wie in den anderen D-Klassen auch. Mit dieser Klasse ist es erlaubt, eine Zugmaschine D1 und einen Anhänger, der mehr wiegt als 750 kg, zu führen.

Führerschein-Sonderklassen

Führerscheinklasse  T:

Wer die Prüfung zum Führerschein der Klasse T besteht, muss über 16 Jahre alt sein, der Schein umfasst die Klassen L und AM. Der Führerschein der Klasse T wird direkt erworben und es gibt ihn lediglich für Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Die Besitzdauer kennt keine Frist, doch darf die Geschwindigkeit von 60 km/h nicht überschritten werden.

Selbstfahrende Maschinen, beispielsweise Arbeitsmaschinen oder auch Futtermischwagen, dürfen keinesfalls schneller als 40 km/h sein, sie müssen nach dem Gesetz auch für den land- und forstwirtschaftlichen Gebrauch konzipiert sein, dafür eingesetzt werden. Die Fahrzeuge können auch mit Anhängern geführt werden.

Führerscheinklasse L:

Die Klasse L ist die abgeschwächte Version der Klasse T. Die Zugmaschinen, welche ihrem Zweck nach auch in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt sind, dürfen allerdings lediglich 40 km/h schnell sein, wenn ein solches Fahrzeug mit einem Anhänger zusammen geführt wird, darf die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 Kilometer in der Stunde sein, wenn die durch seine Bauart festgelegte Höchstgeschwindigkeit des Anhängers auch nur 25 km/h beträgt.

Mit diesem Schein können auch Stapler, Futtermischmaschinen und Flurförderfahrzeuge geführt werden. Wenn die Zugmaschinen schneller sind als 25 km/h müssen sie nach Paragraph 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gekennzeichnet sein. Es existiert keine Befristung der Gültigkeit.

Neue Regelung der Fahrerlaubnisklassen

Mit der Neuregelung wurde ein neuer, stufenweiser Einstieg in die Welt des Motorradfahrens geschaffen. Der direkte Einstieg in die Motorradführerscheinklasse A ist nun 24 Jahre. Bei einem Umstieg von Klasse A1 zu Klasse A2 und von da zu Klasse A ist, wenn die Klassen entsprechend zwei Jahre lang gefahren wurden. Es ist dann keine theoretische Prüfung mehr zu absolvieren.

In der Klasse BE ist es erlaubt, alle Anhänger mit einer B-Zugmaschine zu fahren, solange ihr Gewicht 3500 Kilogramm nicht übersteigt. In der Führerscheinklasse B hat eine Vereinfachung stattgefunden. Alle Fahrzeuge der Klasse B dürfen mit einem Anhänger gefahren werden, wenn das Zugkraftfahrzeug mit C1 gefahren wird, dabei nicht schwerer als 12000 Kilogramm ist.

Es gibt jetzt einen sogenannten Caravanführerschein 96. Wer diese Erweiterung als B-Fahrer beantragt hat, kann ein Gespann bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4250 Kilogramm lenken. Dazu gibt es einen Fahrschulkurs, der wenigstens 7 Stunden Theorie und Praxis umfasst.

Dritte EU-Führerscheinrichtlinie

Diese Richtlinie trat ab dem 19.01.2013 in Kraft. Damit sind alle Führerscheindokumente, die von diesem Datum an von den Behörden ausgegeben und beglaubigt, auch verlängert werden, auf eine Laufzeit von 15 Jahren befristet. Wer Ersatz für seinen alten Führerschein, egal welcher Klasse, möchte, wird ganz automatisch einen EU-Kartenführerschein ausgehändigt bekommen, dessen hervorragendste Eigenschaft seine zeitliche Begrenzung ist.

Die 15-jährige Frist soll der Erneuerung von Lichtbild und Namen dienen. Es ist nicht vorgesehen, hier ärztliche Untersuchungen zu installieren. Die Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgefertigt wurden, haben ihre Gültigkeit bis zum 18. Januar 2033. Erworbene Besitzstände, damit sind die alten Führerscheinklassen gemeint, werden in das neue Dokument übertragen, auch wenn das alte verlorengegangen ist. Dabei ist vom Antragsteller selber darauf zu achten, dass die Klassen auch richtig eingetragen werden.

Drohnen-Führerschein

Die deutsche Flugsicherung fordert den Drohnenführerschein. Dies soll ein Sachkundenachweis sein, der ab einem Gewicht von 250 Gramm notwendig sein soll. Bis heute gibt es diese Prüfung nur für schwere, gewerbliche Drohnen. Die Zahl der Drohnen soll sich bis in das Jahr 2020 hinein mehr als verdreifachen.

Bootsführerscheine

Motorboot (© Björn Wylezich / fotolia.com)
Motorboot (© Björn Wylezich / fotolia.com)
Es gibt den Sportbootführerschein Binnen und See, gewerbliche Bootsscheine, Sportseeschifferschein, Sporthochseeschifferscheine, Hochseeschifferscheine, beschränktes und UKW-Funkerzeugnis, den Traditionsschifferschein, den Fachkunde- und Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel, das Bodenschifferpatent und das Sportschifferzeugnis, das Radarpatent und das Sportpatent.

Flugzeugführerscheine

Der Flugschein gilt grundsätzlich. Ein Bewerber für einen Flugschein muss bei Segelflugzeugen zumindest 14 Jahre alt sein, sonst 16 Jahre. Die Art des Flugzeuges ist dann von der Ausbildung und der entsprechenden Lizenz, die erworben wird, abhängig. Natürlich sieht die Ausbildung, zumeist in speziellen Ausbildungseinrichtungen der Fluggesellschaften für einen Boeing-Piloten anders aus, als für den einer Cessna.

FAQ zu Führerscheinklassen

Was sind Führerscheinklassen?

Führerscheinklassen sind Kategorien, in die Fahrzeuge je nach Größe, Gewicht und Verwendungszweck eingeteilt werden. Jede Führerscheinklasse ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die der Fahrer erfüllen muss, um eine gültige Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse zu erhalten. Die Einteilung der Fahrzeuge in Führerscheinklassen ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt.

Wie viele Führerscheinklassen gibt es?

In Deutschland gibt es insgesamt 16 Führerscheinklassen. Diese sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung wie folgt aufgeführt:

  • Klasse AM
  • Klasse A1
  • Klasse A2
  • Klasse A
  • Klasse B
  • Klasse BE
  • Klasse C1
  • Klasse C1E
  • Klasse C
  • Klasse CE
  • Klasse D1
  • Klasse D1E
  • Klasse D
  • Klasse DE
  • Klasse T
  • Klasse L

Welche Fahrzeuge dürfen mit welcher Führerscheinklasse gefahren werden?

Je nach Führerscheinklasse dürfen unterschiedliche Fahrzeuge gefahren werden. Eine Übersicht über die Fahrzeuge, die mit den einzelnen Führerscheinklassen gefahren werden dürfen, findet sich in der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine bestimmte Führerscheinklasse zu erhalten?

Die Voraussetzungen für eine bestimmte Führerscheinklasse sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegt. Um eine Fahrerlaubnis für eine bestimmte Klasse zu erhalten, müssen Sie in der Regel eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Die genauen Voraussetzungen variieren je nach Klasse. Beispiel: Für die Klasse B müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Außerdem müssen Sie einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen.

Kann ich mehrere Führerscheinklassen besitzen?

Ja, es ist möglich, mehrere Führerscheinklassen zu bessen. Hierbei gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen. So muss beispielsweise die nächsthöhere Klasse stets erst nach einer gewissen Zeit und/oder dem Absolvieren einer weiteren Prüfung erworben werden. Beispiel: Wenn Sie bereits die Klasse B besitzen und die Klasse BE erwerben möchten, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und eine praktische Prüfung ablegen. Außerdem dürfen Sie innerhalb der letzten fünf Jahre keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben.

Was passiert, wenn ich ohne gültige Fahrerlaubnis fahre?

Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat und muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man nie eine Fahrerlaubnis besessen hat oder ob diese entzogen wurde und man trotzdem weiterfährt. Beispiel: Wer ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt, muss mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen. Auch eine Sperre der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) sind möglich.

Kann ich im Ausland mit meinem deutschen Führerschein fahren?

Ja, mit einem deutschen Führerschein dürfen Sie im Ausland in der Regel fahren. Allerdings sollten Sie sich vorab über die jeweiligen Bestimmungen im Zielland informieren. Beispiel: In den USA kann es je nach Bundesstaat Unterschiede bei den Führerscheinbestimmungen geben. So kann beispielsweise ein internationaler Führerschein erforderlich sein oder es können zusätzliche Voraussetzungen wie ein Mindestalter oder eine bestimmte Fahrpraxis gefordert werden.

Wie lange ist mein Führerschein gültig?

Die Gültigkeit des Führerscheins ist abhängig von der jeweiligen Führerscheinklasse und dem Ausstellungsdatum. In der Regel ist der Führerschein jedoch für einen Zeitraum von 15 Jahren gültig. Danach muss er verlängert werden.

Was passiert, wenn ich meinen Führerschein verliere oder er gestohlen wird?

Wenn Sie Ihren Führerschein verlieren oder er gestohlen wird, sollten Sie dies umgehend bei der zuständigen Führerscheinstelle und auch ggf. bei der Polizei melden. Bei der Führerscheinstelle können Sie einen neuen Führerschein beantragen.

Fachanwalt.de-Tipp: Führerscheinklassen sind Kategorien, in die Fahrzeuge je nach Größe, Gewicht und Verwendungszweck eingeteilt werden. In Deutschland gibt es insgesamt 16 Führerscheinklassen, die jeweils an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Um eine bestimmte Führerscheinklasse zu erhalten, müssen in der Regel eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat und muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Mit einem deutschen Führerschein darf man im Ausland in der Regel fahren, es sollten jedoch die jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes beachtet werden.



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