Entzug der Fahrerlaubnis – das sollten Sie über Gründe, Folgen und Fristen wissen

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 24. April 2024

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine schwerwiegende Maßnahme, die das Recht, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, einschränkt oder beendet. Die Fahrerlaubnis zu verlieren kann für viele Autofahrer zu einem großen Nachteil werden, vor allem wenn das Fahrzeug für den Weg zur Arbeit oder für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich ist (Servicetechniker, Botendienste). Zusätzlich können Kosten wie Straf- und Bußgelder sowie ggf. Anwaltskosten anfallen.

Rechtliche Grundlagen für den Entzug der Fahrerlaubnis

Entzug der Fahrerlaubnis (© A_Bruno - stock.adobe.com)
Entzug der Fahrerlaubnis (© A_Bruno - stock.adobe.com)
Die gesetzlichen Grundlagen für den Entzug der Fahrerlaubnis finden sich vor allem in diesen Quellen:

  1. Straßenverkehrsgesetz (StVG) - § 69 Entziehung der Fahrerlaubnis
  2. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - Regelungen zu Dauer und Voraussetzungen
  3. Bußgeldkatalog - Sanktionen wie Punkte und Fahrverbote
  4. Strafgesetzbuch (StGB) - Strafen bei Straftaten im Straßenverkehr
  5. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Rechtsmittel gegen Entziehungsbescheid

Der Entzug selbst erfolgt durch einen Verwaltungsakt der Fahrerlaubnisbehörde, in der Regel der Landkreis oder kreisfreie Stadt. Gegen diesen Bescheid kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Einspruch erhoben werden. Die Details zur Dauer und zu Ausnahmen sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt (FeV).

Entzug der Fahrerlaubnis – Gründe und Folgen

Die Fahrerlaubnis kann aus verschiedenen Gründen vorübergehend oder dauerhaft entzogen werden. Die Dauer des Entzugs (Sperrfrist) hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch im Straßenverkehr beträgt die Mindestdauer sechs Monate, bei Unfallflucht mindestens ein Jahr. In besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entzogen werden.

Häufige Gründe sind Alkohol am Steuer, Drogenkonsum oder zu viele Punkte in Flensburg. Die Folgen sind gravierend: Ohne Führerschein darf man kein Kfz führen. Dies kann Probleme bei der Arbeit oder der Mobilität verursachen. Mögliche Gründe können sein:

  • Alkohol- oder Drogenmissbrauch im Straßenverkehr
  • Unfallflucht
  • Grobe Fahrlässigkeit oder Gefährdung der Straßenverkehrssicherheit
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit / ohne Gefährdung anderer Straßenverkehrsteilnehmer
  • Erreichung der Höchstpunktezahl (8 Punkte) im Fahreignungsregister
Fachanwalt.de-Tipp: Zu beachten ist, dass es einen Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis gibt. Ersteres ist zeitlich begrenzt (meist 1 bis 3 Monate) und bezieht sich darauf, ein Fahrzeug zu führen. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Beim Entzug handelt es sich um eine Maßnahme, die im Anlassfall sogar auf Dauer verhängt werden kann, die Fahrerlaubnis wird aberkannt und kann erst auf Antrag wieder zuerkannt werden. Der Entzug ist neben den Kosten, mit weitreichenden Folgen verbunden und unterscheidet sich deshalb gravierend vom Fahrverbot.

Vorläufiger Entzug

Folgen des Entzugs (© reeel - stock.adobe.com)
Folgen des Entzugs (© reeel - stock.adobe.com)
Laut § 111a der Strafprozessordnung (StPO) kann das Gericht einen vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis anordnen. Dazu muss ein dringender Tatverdacht bestehen, dass eine rechtswidrige Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen wurde. Wird der Verdacht bestätigt, ist das die Grundlage für den endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis. Das steht im Gegensatz zu einem verhängten Fahrverbot, bei dem in der Regel ein Termin bestimmt wird, an dem der Führerschein abzugeben ist. Ab diesem Zeitpunkt darf kein Fahrzeug geführt werden.

Anders ist es, wenn die Polizei den Führerschein beschlagnahmt, weil Gefahr im Verzug besteht (Alkohol oder Drogen am Steuer). Im rechtlichen Sinne handelt es sich nicht um einen „vorläufigen Entzug“, der immer von einem Richter angeordnet werden muss, sondern um eine Beschlagnahme. Das Ergebnis: Der verdächtige Lenker darf kein Fahrzeug in Betrieb nehmen, solange er nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Ein gerechtfertigter Entzug der Fahrerlaubnis kann nach § 69 StGB vorliegen:

  • Gefährdendes Verhalten im Straßenverkehr;
  • Verbotene Autorennen;
  • Alkohol am Steuer oder Vollrausch;
  • Fahrerflucht.

Es liegt im Ermessen der Behörden und hängt von der Schwere der Tat ab, ob ein vorläufiger oder endgültiger Entzug ausgesprochen wird.

Kann man den Entzug der Fahrerlaubnis umgehen? Gibt es Ausnahmen?

Grundsätzlich ist ein Entzug der Fahrerlaubnis bindend. Betroffene können gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, das steht allerdings mit dem Entzug der Fahrerlaubnis in keinem kausalen Zusammenhang. Es empfiehlt sich jedenfalls, einen Fachanwalt für Verkehrs- oder Strafrecht beizuziehen und die Sachlage mit ihm zu besprechen.

Es gibt jedoch Sonderregelungen für den Beruf, z. B., wenn die Arbeit ohne Führerschein nicht möglich ist und / oder der Betroffene in Existenznöte gerät. Die Behörden können auch bestimmte Fahrzeugarten vom Fahrverbot ausnehmen (z. B. landwirtschaftliche Fahrzeuge). Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung kann am besten mit Hilfe eines Fachanwalts gestellt werden, da so ein Vorgang auch für die Behörden nicht alltäglich ist. Die Ausnahme kann jedoch an strenge Auflagen wie z. B. Alkoholverbot oder Ablegung einer Therapie gebunden sein (Verhaltensänderung).

Fachanwalt.de-Tipp: Lesen Sie hier auch weiter zum Thema Fahrverbot umgehen.

Anhörung zum Entzug der Fahrerlaubnis

Bevor die Fahrerlaubnis entzogen wird, haben Betroffene das Recht auf eine Anhörung. Hier kann man sich äußern und die Umstände schildern. Auf Basis der Anhörung trifft die Behörde dann die Entscheidung über die Dauer und die Bedingungen des Entzugs. Für diese Entscheidung orientieren sich die Behörden an den Grundsätzen des § 4 FeV:

  • Wenn sich herausstellt, dass eine Person nicht mehr geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, muss die Fahrerlaubnisbehörde ihr die Fahrerlaubnis entziehen. Dies ist vor allem der Fall, wenn Krankheiten oder Defizite vorliegen oder wiederholt und erheblich gegen Verkehrsregeln oder Strafgesetze verstoßen wurde. Dadurch ist die Eignung zum Führen von Fahrzeugen ausgeschlossen.
  • Wenn die Person noch bedingt zum Führen von Fahrzeugen geeignet ist, kann die Behörde die Fahrerlaubnis einschränken oder bestimmte Auflagen anordnen, soweit dies notwendig ist.
  • Werden Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers begründen, wird dies überprüft. Zum Beispiel durch Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). So wird geklärt, ob die Person noch zuverlässig genug ist, ein Fahrzeug zu führen oder nicht.

Entzug der Fahrerlaubnis – was darf ich fahren?

Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis dürfen keine Kraftfahrzeuge mehr geführt werden. Das gilt für alle Arten von Kfz, also auch Motorräder, Roller, Quads etc.

Erlaubt ist lediglich die Nutzung von:

  • Fahrrädern
  • und E-Bikes bis 25 km/h
  • Fahrzeugen ohne Motorkraft, also Tretrollern oder Ähnlichem
  • Elektro-Rollatoren und Krankenfahrstühlen bis 15 km/h

Auch das Führen von E-Scootern ist nicht erlaubt, da diese führerscheinpflichtig sind. Verstöße können als "Fahren ohne Fahrerlaubnis" geahndet werden und haben weitere rechtliche Folgen.

Als Fußgänger darf man sich natürlich weiterhin im Straßenverkehr bewegen. Ansonsten ist man auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder Mitfahrgelegenheiten angewiesen. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder und strafrechtliche Folgen.

Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug – Antrag und Voraussetzungen

MPU (© Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com)
MPU (© Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com)
Nach Ablauf der Frist kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Voraussetzung sind der Nachweis der charakterlichen Eignung, eine verkehrsmedizinische und -psychologische Untersuchung (MPU) sowie in der Regel auch eine Fahrerlaubnisprüfung. Es empfiehlt sich, den Antrag rechtzeitig (ca. 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist zu stellen) und sich gleichzeitig zu informieren, ob eine MPU angeordnet wird.

Grundsätzlich wird eine MPU bei 8-Flensburg-Punkten angeordnet oder wenn der Lenker das Auto mit mehr als 1,6 Promille gefahren hat.

Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Ein Entzug der Fahrerlaubnis verursacht einige Kosten. Dazu gehören die Gebühren für die Anhörung, die Neuerteilung und die ärztlichen Untersuchungen. Unter Umständen kommen auch Anwaltskosten hinzu, wenn professionelle Vertretung nötig wird. Insgesamt müssen schnell mehrere Hundert bis Tausend Euro einkalkuliert werden. Zu den Kosten gehören:

  • Geldstrafen, Bußgelder
  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten
  • Kosten für die MPU
  • Kosten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Wie kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann auf verschiedene Weise helfen, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde:

  • Rechtsmittel einlegen: Er kann Einspruch gegen den Entziehungsbescheid einlegen und wenn nötig klagen, um die Entziehung abzuwenden oder die Frist zu verkürzen.
  • Ausnahmegenehmigung beantragen, um bspw. der Berufstätigkeit weiterhin nachgehen zu können und nicht in eine existentielle Notlage zu geraten.
  • bei der Vorbereitung zur Anhörung vor dem Entzug, um die eigene Position bestmöglich darzulegen.
  • Helfen, die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu erreichen.
  • Verhängte Bußgelder oder Punkte können gegebenenfalls angefochten werden.

Mit rechtlicher Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht lassen sich die Folgen eines Führerscheinentzugs daher oft abmildern oder eine Neuerteilung beschleunigen.

Kurz zusammengefasst...

Die Fahrerlaubnis kann aus verschiedenen Gründen vorübergehend oder dauerhaft entzogen werden. Typische Gründe sind Alkohol und Drogen am Steuer, zu viele Punkte in Flensburg oder körperliche bzw. geistige Mängel.

Die Folgen eines Entzugs sind gravierend: Man darf keinerlei Kfz mehr führen. Dies führt zu Problemen bei der Mobilität und kann sogar den Job gefährden. Bei einem vorläufigen Entzug darf man bereits nicht mehr fahren, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Die Dauer eines Entzugs beträgt mindestens 6 Monate bis zu einer dauerhaften Sperre. Nach Ablauf muss die Fahrerlaubnis neu beantragt und eine Überprüfung absolviert werden. Unter Umständen sind Ausnahmen für den Beruf möglich.

Vor einem Entzug hat man das Recht auf eine Anhörung. Hier sollte man die Umstände schildern und sich anwaltlich beraten lassen. Gegen den Bescheid kann man Widerspruch einlegen und klagen. Auch dazu ist die Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht anzuraten.

Insgesamt verursacht ein Entzug der Fahrerlaubnis hohe Kosten durch Gebühren, Anwalt und die Wiedererteilung. Auch Punkte und Bußgelder kommen hinzu. Daher sollte man alles tun, um eine Sperre zu vermeiden. Kommt es dennoch dazu, ist eine rechtliche Beratung ratsam. Hier finden Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe.


Noch keine Bewertungen vorhanden




Ihre Spezialisten
INHALTSVERZEICHNIS

TOOLS

Gratis-eBook „Verkehrsrecht“


Alle Infos zum Verkehrsrecht!
Die wichtigsten Fragen zu Führerschein & Co!

  • Zulassung und Unfallrecht im Detail
  • Aktuelles zu Ordnungswidrigkeiten und MPU!
  • Kostenloser PDF-Download

Gratis-eBook „Fachanwalt finden“


Alle Infos zur Fachanwaltssuche!
Informationen und Tipps zur Fachanwaltssuche!

  • Was ist ein Fachanwalt?
  • Wichtige Infos zu Anwaltskosten, Beratungshilfe!
  • Kostenlos als PDF-Download