Mietwagen nach Unfall - Haben Sie einen Anspruch auf einen Mietwagen nach einem unverschuldteten Unfall?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 3. Februar 2024

Vertragsabschluss (© industrieblick / fotolia.com)
Vertragsabschluss (© industrieblick / fotolia.com)
Wer unverschuldet einen Unfall erleidet, sieht sich einer ganzen Reihe von Problemen ausgesetzt, die sich um die Schadensregulierung drehen. Trägt allein der Unfallgegner die Schuld, kann man als Geschädigter zumindest davon ausgehen, seinen Schaden an dem Fahrzeug ersetzt zu bekommen. Vor allem geht es hierbei um den Ersatz der Reparaturkosten, soweit eine Reparatur im konkreten Fall noch technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Doch solch eine Reparatur kann je nach Umfang des Schadens mehrere Tage in Anspruch nehmen. Ein großes Ärgernis und ein wirkliches Problem für alle, die im Alltag auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Wie kommt man nun zur Arbeit? Wie holt man die Kinder von der Schule ab? Die Frage nach einem Mietwagen nach einem Unfall kommt daher schnell auf. Und das auch völlig berechtigt, denn der Anspruch auf ein Ersatzauto auf Zeit kann durchaus gegeben sein.

Mietwagen ja – aber zu klaren Bedingungen

Prinzipiell ist es so, dass die gegnerische Versicherung auch für die Kosten für einen Mietwagen nach Unfall aufkommt soweit man selbst keine Schuld an dem Unfall trägt.

Doch damit dies auch alles wirklich möglichst reibungslos funktioniert und man letztlich nicht doch auf seinen Kosten sitzenbleibt, sollten einige Punkte beachtet werden.

  • Es ist sehr wichtig, dass genauestens nachgewiesen werden kann, wie lange das eigene Fahrzeug in der Werkstatt und damit tatsächlich nachweislich unbenutzbar gewesen war.
  • Sämtliche Belege und Rechnungen der Werkstatt sollten daher unbedingt aufgehoben werden. Dasselbe gilt für eine Auflistung aller Fahrten, die mit dem Mietwagen unternommen werden. Hier sollte nichts unterschlagen werden. Die Fahrt ins Büro sollte sich in der Auflistung ebenso wiederfinden wie der Wochenendausflug.
  • Ersetzt werden nur wirklich entstandene Kosten für einen Mietwagen nach Unfall. Das heißt, man kann dieses Geld nicht von der Versicherung einfordern und es dann für etwas anderes ausgeben und sich tatsächlich keinen Mietwagen holen. Die Erstattung für die Kosten des Mietwagens sind also zweckgebunden.
  • Was Kosten und Dauer des Mietverhältnisses angeht, gibt es bestimmte Grenzen. Kam es sogar zu einem Totalschaden am Unfallfahrzeug und es muss ein neues Auto gekauft werden, bekommt der Geschädigte jedoch die Mietwagenkosten für die gesamte Dauer ersetzt, die er auf sein neues Auto warten muss.
  • Der Mietwagen muss sich in einer ähnlichen Fahrzeugklasse befinden, wie der Unfallwagen. Man kann die Situation, dass man nun einen Mietwagen bezahlt bekommt, also nicht dafür ausnutzen, sich temporär ein Luxusauto zuzulegen, wenn man vorher nur einen Kleinwagen gefahren hat. Hier muss man immer auch die Verhältnismäßigkeit wahren. Allerdings muss man auch keine Verschlechterung des Fahrkomforts hinnehmen. Daher sollte man ein vergleichbares Fahrzeug zum eigenen Auto wählen.
  • Wer sich nicht daran hält und ein teureres Auto anmietet als es ihm zustehen würde, muss damit rechnen, dass ein nicht geringer Teil der erstattungsfähigen Kosten durch die Versicherung einbehalten wird.
  • Ebenso sollte man vermeiden, sich über private Verbindungen einen Mietwagen zu organisieren, statt den „offiziellen“ Weg über einen Mietwagenanbieter zu gehen. Denn dann ist die Versicherung dazu berechtigt, nur noch die Hälfte der Kosten zu übernehmen.
  • Man muss sich nicht sofort für einen Mietwagen entscheiden. Zunächst kann man sich auch etwas Zeit nehmen, um zu überlegen, wie man wegen der Reparatur am besten vorgeht, oder ob es eventuell doch ein neues Fahrzeug sein muss usw. Allzu lange sollte man aber auch nicht warten. Wer deutlich länger als 1 Woche überlegt, ob er sich nun einen Mietwagen holt oder nicht, kann seinen Anspruch darauf gänzlich verlieren.

Wichtig: Die Gerichte gehen von einer Geringfügigkeitsgrenze aus. Das bedeutet, dass keine Kosten für einen Mietwagen nach Unfall erstattet werden, wenn täglich weniger als 30 Kilometer gefahren werden. Denn dann kann man davon ausgehen, dass der Geschädigte nicht wirklich auf sein Fahrzeug angewiesen ist. Das muss jedoch nicht heißen, dass man auf einen Mietwagen verzichten muss, wenn man beispielsweise Bereitschaftsdienst hat und den Wagen somit nur eventuell gebrauchen könnte, um zur Arbeitsstelle zu fahren, er aber ebenso gut auch stehen bleiben könnte. Wenn ein Fahrzeug aus diesem oder ähnlichen Gründen ständig verfügbar sein muss, dann steht ein Mietwagen auch dann zu, wenn man die Geringfügigkeitsgrenze mit seiner gefahrenen Kilometerzahl unterschreiten sollte.

Geschädigten trifft eine Schadenminderungspflicht

Dass dem Geschädigten ein Mietwagen bei einem unverschuldeten Unfall zusteht, wird nur dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden gerecht. Dennoch bedeutet dies nicht, dass der Geschädigte einfach den nächstbesten Anbieter wählen sollte, ganz gleich, zu welchen Konditionen dort Mietwagen angeboten werden. Es besteht immerhin eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, dass vom Geschädigten verlangt werden kann, dass er ein wenig recherchiert und Preise vergleicht, um die Kosten für die Versicherung dadurch möglichst gering zu halten. Man kann auch gerne einfach der Empfehlung der Versicherung folgen, wenn diese einen Mietwagenanbieter nennt.

Ab wann steht ein Mietwagen nach Unfall dem Geschädigten zu?

 Mietwagen (© juergen-effner / fotolia.com)
Mietwagen (© juergen-effner / fotolia.com)
Der Geschädigte hat nicht erst dann einen Anspruch auf einen Mietwagen, wenn sein eigenes  Fahrzeug zwecks Unfallreparatur in die Werkstatt gebracht wird. Auch schon zuvor kann es nicht mehr zur freien Verfügbarkeit bereitstehen. Etwa während des Zeitraums der Schadensermittlung. Schließlich muss in vielen Fällen ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der ein Gutachten erstellt. Für diese Zeit steht dem Geschädigten ebenfalls ein Mietwagen zu. Man sollte hier jedoch dem Sachverständigen gegebenenfalls ein wenig Tempo machen, damit dieser sich nicht allzu viel Zeit lässt.

Hinzu kommen der bereits erwähnte Überlegungszeitraum sowie der Wiederbeschaffungszeitraum, also die Zeit, in der der Geschädigte auf sein neues Fahrzeug wartet, oder die Zeit der Reparatur.

Mietwagenanbieter setzt sich mit Versicherung in Verbindung

Üblicherweise ist es nicht nötig, dass der Geschädigte zunächst in Vorleistung tritt und die Kosten für den Mietwagen nach Unfall vorstreckt. In der Regel setzt sich der Mietwagenanbieter mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung, um alles weitere zu klären. Er kommt erst dann auf den Geschädigten selbst zurück, wenn es mit der Zahlung durch die Versicherung Probleme geben sollte. In diesem Fall sollte sich der Geschädigte an einen Anwalt wenden, um nicht Zahlungen zu leisten, die er am Ende nicht zurückerstattet bekommt.

Fachanwalt.de-Tipp: Nutzt man sein Auto tatsächlich nur wenig, kann ein Taxi mitunter die kostengünstigere Alternative zum Mietwagen sein. Hier hilft ein Beratungsgespräch mit dem Anwalt, mit dem auch über eine eventuelle Nutzungsausfallentschädigung gesprochen werden kann, wenn die Arbeitsstelle auch mit dem Fahrrad erreicht werden kann.

FAQ zum Leihwagen bei Totalschaden

Welche Rechte habe ich als Unfallgeschädigter auf einen Leihwagen?

Nach einem Verkehrsunfall, bei dem Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, haben Sie laut § 249 Abs. 2 S. 1 BGB das Recht auf einen Ersatzwagen. Dieses Gesetz stellt fest, dass der Geschädigte so gestellt werden soll, als ob der Schadensfall nicht eingetreten wäre.

  1. Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder sicher ist, haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen für die Dauer der Reparatur oder für eine angemessene Zeit, um ein neues Fahrzeug zu erwerben.
  2. Ihnen steht ein vergleichbares Fahrzeug zu. Das bedeutet, dass das Ersatzfahrzeug etwa die gleiche Größe und Motorleistung haben sollte wie Ihr beschädigtes Fahrzeug.
  3. Die Kosten für den Leihwagen müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, vorausgesetzt, Sie sind nicht für den Unfall verantwortlich.

Beispiel: Wenn Sie einen Mittelklassewagen fahren und dieser einen Totalschaden erlitten hat, haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen der Mittelklasse, nicht eines Kleinwagens.

Wie lange steht mir ein Leihwagen zu?

Die Dauer, für die Sie Anspruch auf einen Leihwagen haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. § 249 BGB legt fest, dass Sie so gestellt werden sollen, als ob der Schaden nie eingetreten wäre.

  • Sie haben normalerweise Anspruch auf einen Leihwagen für die Dauer der Reparatur. Wenn Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen für die "erforderliche Zeit".
  • Was als "erforderliche Zeit" angesehen wird, hängt von den Umständen ab. In der Regel umfasst sie die Zeit, die benötigt wird, um ein Ersatzfahrzeug zu finden und zu kaufen. Diese Periode wird normalerweise auf 14 Tage festgelegt, kann jedoch je nach Einzelfall variieren.

Beispiel: Wenn Sie nachweisen können, dass es länger als 14 Tage dauert, ein angemessenes Ersatzfahrzeug zu finden, kann die "erforderliche Zeit" verlängert werden.

Was passiert, wenn ich keinen Leihwagen benötige?

Wenn Sie keinen Leihwagen benötigen, zum Beispiel weil Sie ein zweites Fahrzeug haben oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, haben Sie dennoch Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Diese Entschädigung, geregelt im § 249 Abs. 2 BGB3. Was passiert, wenn ich keinen Leihwagen benötige?

Wenn Sie keinen Leihwagen benötigen, zum Beispiel weil Sie ein zweites Fahrzeug haben oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, haben Sie dennoch Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung.

Diese Entschädigung, geregelt im § 249 Abs. 2 BGB, soll den Verlust der Nutzungsmöglichkeit Ihres Fahrzeugs kompensieren.

  • Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung hängt von der Art und dem Wert Ihres Fahrzeugs ab und wird täglich berechnet.
  • Es ist wichtig, dass Sie Ihre Situation dokumentieren und belegen können, warum Sie keinen Leihwagen benötigen.

Beispiel: Wenn Sie während der "erforderlichen Zeit" nach einem Totalschaden öffentliche Verkehrsmittel nutzen können und keinen Leihwagen benötigen, sollten Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung haben.

Was passiert, wenn ich den Unfall verschuldet habe?

Wenn Sie den Unfall verschuldet haben, wird die Situation komplizierter. In diesem Fall sind die Kosten für den Leihwagen und andere Schäden in der Regel von Ihrer eigenen Kaskoversicherung abgedeckt, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben.

  1. Die Kaskoversicherung deckt die Kosten für einen Leihwagen in der Regel nur dann ab, wenn dies in Ihrer Police ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Wenn Sie keine Kaskoversicherung haben oder diese keinen Leihwagen abdeckt, müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Beispiel: Wenn Sie einen Unfall verursachen und keinen Leihwagen in Ihrer Kaskoversicherung eingeschlossen haben, müssen Sie die Kosten für einen Ersatzwagen selbst tragen.

Was sollte ich bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs beachten?

Es gibt einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Sie ein Ersatzfahrzeug anmieten.

  1. Vergleichen Sie die Preise: Die Versicherung des Schädigers ist nur verpflichtet, die Kosten bis zur Höhe des üblichen Marktpreises zu erstatten. Überhöhte Mietkosten werden oft nicht vollständig erstattet.
  2. Wählen Sie ein vergleichbares Fahrzeug: Der Schädiger bzw. dessen Versicherung ist nicht verpflichtet, ein luxuriöseres oder größeres Auto zu finanzieren.
  3. Achten Sie auf die Mietdauer: Die Mietdauer sollte der "erforderlichen Zeit" entsprechen. Eine längere Mietdauer wird nicht erstattet, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie länger ein Ersatzfahrzeug benötigt haben.

Beispiel: Wenn Sie einen teuren Luxuswagen mieten, obwohl Sie zuvor einen Mittelklassewagen gefahren haben, wird die Versicherung des Schädigers wahrscheinlich nicht die gesamten Kosten erstatten.




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