Bei einem Umzug in neue Mieträume – Wohnung oder Büro – kann es vorkommen, dass der neue Vermieter eine sogenannte Vorvermieterbescheinigung verlangt. In dieser Bescheinigung bestätigt ein ehemaliger Vermieter vor allem, dass das Mietverhältnis zum ehemaligen Mieter positiv war – das heißt vor allem, dass keine Mietrückstände bestanden oder das Mietverhältnis anderweitig gestört war.
Was ist eine Vorvermieterbescheinigung?
Vorvermieterbescheinigung Muster (© Kzenon - stock.adobe.com)Eine Vorvermieterbescheinigung ist eine Bescheinigung, die durch den ehemaligen Vermieter ausgestellt wird und Auskunft über das Mietverhältnis gibt. In der Bescheinigung soll vor allem festgehalten werden, ob beispielsweise Mietrückstände bestanden haben oder ob der Mieter in sonstiger Weise gegen die Pflichten aus dem Mietverhältnis verstoßen hat. Viele Vermieter möchten eine solche Bescheinigung sehen, um Auskunft über potenzielle neue Mieter zu erhalten.
Die Bescheinigung soll dem Vermieter Sicherheit darüber geben, dass die Miete gezahlt wird und auch sonst keine Schwierigkeiten im Mietverhältnis entstehen. Gerade bei einer Vielzahl von Bewerbungen um eine Wohnung oder ein Haus kann eine solche Bescheinigung ausschlaggebend sein.
Welche Details in der Vorvermieterbescheinigung stehen müssen, ist nicht gesetzlich geregelt. In der Regel sind jedoch die folgenden Angaben zu finden:
• Name und Anschrift des Vorvermieters
• Name und Anschrift des ehemaligen Mieters
• Wer das Mietverhältnis gekündigt hat
• Kündigungsgrund beispielsweise Eigenbedarf
• Angaben darüber, ob die Kündigung fristlos oder fristgerecht erfolgte
• Informationen über Pünktlichkeit der Mietzahlungen und etwaige Mietrückstände
• Information über eventuelle Störungen des Mietverhältnisses oder darüber, ob das Mietverhältnis störungsfrei verlief
• Ort, Datum und Unterschrift des Vorvermieter
Details über die ehemalige Wohnung sind in der Regel nicht enthalten. Da es gesetzlich keine Regelung zu einer Vorvermieterbescheinigung gibt, obliegt es im Endeffekt dem ehemaligen Vermieter, mit welchen Details er die Bescheinigung füllen möchte.
Ist eine Vorvermieterbescheinigung Pflicht?
Grundsätzlich haben Vermieter das Recht, für ihre Immobilie eine Vorvermieterbescheinigung zu verlangen. Das liegt daran, dass jeder Vermieter im Grunde frei entscheiden kann, an wen er seine Wohnung oder sein Haus vermieten möchte.
Es gibt allerdings Regelungen gegen Diskriminierung, die zu beachten sind. So dürfen Vermieter beispielsweise keine potenziellen Interessenten aufgrund ihrer Hautfarbe, Sexualität, Religion oder ähnlichen Merkmalen ausschließen. Das Vorliegen einer Vorvermieterbescheinigung fällt in der Regel nicht in diese Kategorie. Es kann also durchaus sein, dass ein Mieter mit einer solchen Bescheinigung anderen Mietern ohne Bescheinigung gegenüber einen Vorteil hat.
Vorvermieter hingegen haben nicht die Pflicht dazu, eine solche Bescheinigung auch auszustellen. Jeder Mieter ist frei darin, seinen ehemaligen Vermieter um die Bescheinigung zu bitten, muss aber auf dessen Kulanz hoffen. Wie bereits erwähnt, obliegen auch die Details der Bescheinigung dem ehemaligen Vermieter.
Eine Entscheidung darüber, dass eine solche Bescheinigung keine Pflicht ist, wurde bereits vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) getroffen. Dies gilt zumindest dann, wenn sie nicht anderweitig vereinbart wurde. Besteht hingegen eine schriftliche Vereinbarung über das Ausstellen einer Vorvermieterbescheinigung, hat der Vermieter auch danach zu handeln.
Mieter haben hingegen stets einen Anspruch auf eine Quittung über gezahlte Mietzahlungen. Diese können auch im Nachhinein eingeholt werden. Auf die Art kann ein Mieter beispielsweise auch ohne Vorvermieterbescheinigung nachweisen, dass er alle Mietzahlungen pünktlich durchgeführt hat.
Gibt es trotz einer entsprechenden Vereinbarung Streitigkeiten zwischen dem Mieter und ehemaligen Vermieter über Ausstellung und Inhalt einer Vorvermieterbescheinigung kann eine Rechtsberatung Hilfe leisten. Ein Fachanwalt für Mietrecht kann darüber informieren, ob der Vermieter zur Ausstellung verpflichtet werden kann und welche Alternativen der Mieter hat.
Was ist bei erster Wohnung?
Mietrecht beachten (© M.Schuppich - stock.adobe.com)Wer das erste Mal aus dem Elternhaus auszieht, kann selbstverständlich keine Vorvermieterbescheinigung vorlegen. Viele werden sich fragen, ob sie dennoch eine Bescheinigung durch die Eltern einreichen sollten. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, ein Dokument von den Eltern ausstellen zu lassen. Das gilt vor allem dann, wenn die Eltern tatsächlich als Vermieter fungierten und das Kind Miete im Haus oder der Wohnung der Eltern gezahlt hat.
Dennoch sollte sich jeder darauf gefasst machen, dass ein neuer Vermieter eine Bescheinigung durch die eigenen Eltern nicht mit dem gleichen Wert behandeln wird, wie die Bescheinigung durch einen Dritten. In der Regel darf davon ausgegangen werden, dass die meisten Eltern ihren Kindern eine gute Bescheinigung ausstellen werden.
Daher empfiehlt es sich in diesem Fall, zu Alternativen zu greifen. Neben einer Schufa-Auskunft oder Quittung über die Mietzahlung lässt sich auch die Bürgschaft durch die Eltern als zusätzliches Sicherheitsdokument nutzen. Bürgen die Eltern für ihr Kind, hat der Vermieter mehr Sicherheit darüber, dass die Miete gezahlt werden kann. Schließlich stehen in dem Fall mehrere potenzielle Mietzahler hinter dem Vertrag.
Ein Beispiel: Max Mustermann besitzt ein Gebäude mit acht Wohnungen, die er vermietet. Eine der Wohnungen hat er an seinen Sohn Moritz vermietet. Moritz hat dort zwei Jahre lang gewohnt und Miete gezahlt. Als Moritz seine erste Wohnung außerhalb des Familiengebäudes anmieten möchte, fragt er seinen Vater nach einer Vorvermieterbescheinigung und Bürgschaft. Max fertigt beide Dokumente an, da er weiß, dass ein neuer Vermieter die Vorvermieterbescheinigung möglicherweise nicht so ernst nehmen wird, wie die von anderen Mietinteressenten, die nicht im elterlichen Eigentum gewohnt haben.
Vorvermieterbescheinigung Muster - WORD Vorlage oder als PDF ausfüllbar (kostenlos)
Die folgende kostenlos Vormieterbescheinigung Vorlage kann beim Vorvermieter eingereicht werden, um eine Bestätigung über ein positives Mietverhältnis einzuholen. Viele Vorvermieter lassen sich eher auf die Bescheinigung ein, wenn sie ein einfaches Dokument ausfüllen können – dies kostet schließlich kaum Zeit.
Natürlich kann das Dokument entsprechend um Angaben ergänzt werden. Falls das Mietverhältnis sehr positiv oder sogar freundschaftlich verlief, möchte der ehemalige Vermieter möglicherweise ein paar positive Sätze hinzufügen.
Im Endeffekt gibt es für Aufbau und Inhalt der Bescheinigung keine festen Regeln. Die folgenden Angaben sollten jedoch als Mindestangaben verstanden werden, da der neue Vermieter andernfalls kaum die Informationen erhält, die er benötigt.
Muster: Bescheinigung durch den Vorvermieter zur Vorlage beim Wohnungsgeber
Name und Anschrift des Vorvermieters/ der Vorvermieter:
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Telefonnummer: ____________
E-Mail-Adresse: _____________
Name und Anschrift des Mieters:
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Hiermit bestätige/n ich/ wir, dass Frau/ Herr ___________________________
vom ________________ bis zum ____________
bei mir/ uns eine Wohnung in der (Straße) _____________ bewohnt hat.
Nachfolgend zutreffendes bitte ankreuzen:
Das Mietverhältnis wurde vom
□ Mieter □ Vermieter
□ fristgerecht □ fristlos
beendet.
Gründe für die Kündigung:
□ Umzug
□ Mietschulden
□ Wohnungsvergrößerung
□ Eigenbedarf
□ sonstige Gründe
Mietrückstände □ bestehen □ bestehen nicht.
Das Mietverhältnis verlief ansonsten □ mit Differenzen □ störungsfrei.
Weitere Anmerkungen:
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Ort / Datum
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(eigenhändige Unterschrift Vorvermieter)
Muster Vorvermieterbescheinigung hier kostenlos herunterladen!