Ab wann ist Nachtruhe? – Gesetzliche Regelung in Deutschland

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 29. März 2024

Eine ungestörte Nachtruhe ist wichtig für Körper und Wohlbefinden. Damit nachts Störungen vermieden werden, die den Schlaf und die Erholung beeinträchtigen, wurde durch den Gesetzgeber die Nachtruhe eingeführt. Innerhalb festgelegter Zeiten ist demnach ein bestimmter Geräuschpegel einzuhalten. In der Regel gilt die nächtliche Ruhezeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. Ausnahmen kann es auf Landesebene bzw. kommunaler Ebene geben.

Gesetzliche Nachtruhe in Deutschland – was sagt das Gesetz?

Wann ist Nachtruhe? (© Wordley Calvo Stock  - stock.adobe.com)
Wann ist Nachtruhe? (© Wordley Calvo Stock - stock.adobe.com)
Das Einhalten der Nachtruhe bzw. deren Nichteinhalten, führt immer wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn. Denn vielen Menschen ist ihre abendliche Ruhezeit und vor allem die Nachtruhe, die Voraussetzung für einen ruhigen, erholsamen Schlaf ist, heilig. Der Gesetzgeber teilt diese Ansicht und möchte in den Abend- und Nachtstunden ein möglichst geräuscharmes Umfeld schaffen. Daher gibt es Regelungen, die eine festgelegte, geschützte Zeit bestimmen, in der laute Geräusche zu unterlassen sind.

Dabei gibt es jedoch nicht ein spezielles Gesetz, das die Nachtruhe regelt, sondern verschiedene Verordnungen, die Regelungen hinsichtlich der nächtlichen Ruhezeit festlegen. Eines der wichtigsten Gesetze ist hierbei das Bundesimmissionsschutzgesetz. Aber auch u.a. in den Landesimmissionsschutzgesetzen finden sich entsprechende Regelungen.

Fachanwalt.de-Tipp: Nicht in jedem Bundesland müssen die Regelungen zur Nachtruhe identisch sein. Denn auf kommunaler Ebene können abweichende Vorschriften festgelegt werden.

Die Sechste Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz legt dabei auch den Zeitraum fest, innerhalb dessen auf bestimmte Immissionsrichtwerte zu achten ist. Dies gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr.

Zu den Ruhezeiten der Nachtruhe ist auf Zimmerlautstärke zu achten. Was unter Zimmerlautstärke zu verstehen ist, kann verschiedenen Gerichtsurteilen entnommen werden. Nachts ist bei einer Geräuschstärke von etwa 30 Dezibel von Zimmerlautstärke auszugehen. Dies ist jedoch nur als Grenzwert zur ungefähren Orientierung zu sehen. Denn der Bundesgerichtshof geht grundsätzlich dann von Zimmerlautstärke aus, wenn Geräusche in einer angrenzenden Wohnung lediglich geringfügig zu hören sind. Können also Nachbarn beispielsweise Musik, Fernsehdialoge oder Gespräche deutlich mitverfolgen, ist von einem Überschreiten der Zimmerlautstärke auszugehen.

Während der Nachtruhe sind grundsätzlich alle Tätigkeiten zu unterlassen, die viel Lärm verursachen. Es gibt jedoch auch Geräusche, die auch während der Nachtruhe hinzunehmen sind. So etwa Trittgeräusche aus der Nachbarwohnung – ausgenommen, wenn es sich um High Heels handelt. Auch dürfen Nachbarn nachts duschen. Die Duschdauer sollte jedoch 30 Minuten nicht überschreiten. Erlaubt ist zudem, auch nach 22 Uhr die Rollläden herunterzulassen. Mietern kann es nicht vorgeschrieben werden, zu welcher Zeit sie ihre Räume verdunkeln. Außerdem ist es gerade für die Nutzung von Rollläden typisch, dass diese gerade zur Nachtzeit heruntergelassen werden.

Ab wann ist die Nachtruhe werktags?

Auch wenn es unterschiedliche Verordnungen gibt, so gilt eine weitestgehend identische Nachtruhe in Deutschland. Werktags von montags bis freitags erstreckt sich diese zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. In dieser Zeit sind Handlungen zu unterlassen, die dazu geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Dazu gehört es, keine laute Musik zu hören, nicht zu feiern oder auch keine lauten Maschinen (z.B. Bohrer, Säge) in Betrieb zu nehmen. Es darf auch nicht Staub gesaugt oder Wäsche gewaschen werden, wenn Staubsauger und Waschmaschine so laut sind, dass sich Nachbarn dadurch gestört fühlen könnten. Auch Hundegebell kann in dieser Zeit als Störung der Nachtruhe gelten.

Was gilt am Wochenende, am Samstag und Sonntag?

Der Samstag wird einem Werktag gleichgestellt, es gibt daher samstags keine besondere Nachtruhe. Daher gilt auch samstags die Nachtruhe ab 22 Uhr. Jedoch endet hier die Nachtruhe nicht am nächsten (Sonntag)morgen schon um 6 Uhr wieder. Denn der heilige Sonntag wird vollständig unter den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe gestellt.

Fachanwalt.de-Tipp: Ab Samstag 22 Uhr gilt daher eine Ruhezeit von 32 Stunden, die erst am Montag um 6 Uhr wieder endet.

Noch umfangreicher werden die Zeiten der Nachtruhe angesehen, wenn es um den Betrieb von motorbetriebenen Gartengeräten geht (sogenannte Rasenmäherverordnung). Diese dürfen nur werktags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr genutzt werden. Geräte und Maschinen dürfen demnach im Freien an Sonn- und Feiertagen gar nicht genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise Vertikutierer, Heckenscheren und Rasenmäher.

In Wohngebieten gilt auch ein Verbot der Nutzung von Maschinen auf Baustellen zwischen 20 Uhr und 7 Uhr. Für Sonn- und Feiertage gilt ein gesamtes Einsatzverbot.

Abweichende Regelungen der Bundesländer

Die allgemeine Nachtruhe gilt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Die einzelnen Bundesländer können hiervon jedoch abweichende Regelungen treffen. Eigene Verordnungen zur Nachtruhe sind jedoch die Ausnahme. In der Regel beziehen sich die Bundesländer auf die Vorschriften zur Nachtruhe, die im Bundesimmissionsschutzgesetz zu finden sind.

Folgende Bundesländer beispielsweise haben eigene landesrechtliche Vorschriften:

  • Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es ein eigenes Landes-Immissionsschutzgesetz. In § 9 ist der Schutz der Nachtruhe geregelt. Demnach sind von 22 Uhr bis 6 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Ausnahmen gelten für Ernte- und Bestellarbeiten zwischen 5 Uhr und 6 Uhr sowie zwischen 22 Uhr und 23 Uhr, für die Außengastronomie zwischen 22 Uhr und 24 Uhr oder auch für Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes.

  • Berlin

Berlin verfügt ebenfalls über ein eigenes Landes-Immissionsschutzgesetz. Die Nachtruhe in Berlin dauert von 22 Uhr bis 6 Uhr. Während dieser Zeit ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann.

  • Bayern

In Bayern gilt die Bayerische Biergartenverordnung. Demnach beginnt in Bayern die verbindliche Nachtruhe erst ab 23 Uhr. Bis 22 Uhr darf Musik gespielt werden. Bis 22:30 Uhr muss die Bewirtung beendet werden. Und bis 23 Uhr müssen alle Gäste die Lokalität verlassen haben.

Nachtruhe in einer Mietwohnung – Hausordnung beachten!

Hausordnung gilt! (© blende11.photo- stock.adobe.com)
Hausordnung gilt! (© blende11.photo- stock.adobe.com)
Wer mit anderen Menschen in einem Haus wohnt, ist zur besonderen Rücksichtnahme verpflichtet. Dies umfasst auch die Einhaltung der Nachtruhe. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr am nächsten Morgen, ist daher besonders sorgfältig darauf zu achten, dass Geräusche die Zimmerlautstärke nicht überschreiten.

Darüber hinaus gibt es für Mieter in der Regel Hausordnungen, an die sie sich zu halten haben. In der Hausordnung können vom Vermieter auch Ruhezeiten geregelt werden, welche durchaus von den gesetzlichen Ruhezeiten abweichen können. Die Regelungen der Hausordnung haben dann gegenüber den gesetzlichen Regelungen Vorrang. Mieter sollten daher im Mietvertrag nachlesen, ob es für das Haus verpflichtend einzuhaltende Ruhezeiten gibt.

Durch Unterzeichnung des Mietvertrags haben sie den darin festgelegten Ruhezeiten zugestimmt und müssen sich demnach an diese halten. Wer dies nicht tut, kann mit einer Abmahnung oder schlimmstenfalls – nach mehrfachen Verstößen gegen die Hausordnung - auch mit einer Kündigung rechnen.

Fachanwalt.de-Tipp: Bei Streitigkeiten mit anderen Hausbewohnern oder mit dem Vermieter aufgrund von nächtlicher Ruhestörung, können sich Mieter und Vermieter an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden und sich über ihre Rechte anwaltlich beraten lassen.

Gibt es Ausnahmen?

Die Einhaltung der Nachtruhe kann gerade in Mehrfamilienhäusern viel Streitpotential unter den Hausbewohnern mit sich bringen. Generell ist während der Nachtruhe das Musizieren verboten, ebenso sind lautstarke Streitigkeiten zu unterlassen. Hundegebell gilt während der Nachtruhe als Ruhestörung. Wer nachts Musik hören will, muss diese so leise stellen, dass sie einen Wert von 35 dB nicht überschreitet. Und wer sich während der Nachtruhezeiten im Garten oder auf dem Balkon aufhält, hat die Gesprächslautstärke entsprechend anzupassen.

Fachanwalt.de-Tipp: Wie auch bei der Mittagsruhe gilt bei der Nachtruhe, dass ein weinendes Baby nicht als Ruhestörung gilt. Wenn also aus einer anderen Wohnung des Mehrfamilienhauses regelmäßig nächtliches Babyweinen zu hören ist, muss dies hingenommen werden.

Von jeder Regel gibt es Ausnahmen, so auch bei der Nachtruhe. So ist in bestimmten Fällen eine lautere Geräuschkulisse erlaubt, ohne dass dies als Ruhestörung gewertet wird. Dies betrifft insbesondere das Gewerbe. Die Außengastronomie beispielsweise muss erst um 24 Uhr schließen. Von dieser allgemeinen Regel kann es auch noch speziellere Sonderreglungen geben, die von der Gemeinde aufgestellt werden.

Ein anderes Beispiel für Ausnahmeregelungen sind Betriebe, die sich eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eingeholt haben. Solche Betriebe dürfen auch während der Nacht arbeiten.

Fachanwalt.de-Tipp: Geht es um Maßnahmen, die dazu erforderlich sind, einen Notstand zu verhindern oder zu beseitigen, spielt deren Lautstärke keine Rolle. Sie dürfen unabhängig von ihrer Lautstärke zu jeder Tages- und Nachtzeit durchgeführt werden.

Grundsätzlich gilt die Nachtruhe auch an Silvester, jedoch in der Praxis eher eingeschränkt. So ist es erlaubt, Feuerwerk zu zünden. Laut Sprengstoffverordnung jedoch nur vom 31. Dezember 0 Uhr bis 1. Januar 24 Uhr. Wer außerhalb dieser Zeiten Raketen zündet oder böllert, riskiert ein empfindliches Bußgeld.

Auch kann es auf das jeweilige Wohngebiet ankommen, wie laut Geräusche in der Nacht sein dürfen. Für unterschiedliche Wohngebiete gibt es unterschiedliche Richtwerte gemäß Sechste Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Diese Richtwerte dürfen nicht dauerhaft überschritten werden. Während der Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr liegt etwa der Immissionsrichtwert in einem Gewerbegebiet bei 50 dB(A), in einem Industriegebiet bei 70 dB(A) und in einem reinen Wohngebiet bei 35 dB(A). Auch in Kurgebieten und Krankenhäusern sollte ein Richtwert von 35 dB(A) nicht überstiegen werden. Einzelne kurz andauernde Geräuschspitzen dürfen in den Nachtstunden die Immissionsrichtwerte nicht über 30 dB(A) hinausgehend überschreiten.

Wer zu seinem Geburtstag oder einem anderen Anlass eine Party veranstalten will, fragt sich zudem oft, ob eine vorherige Ankündigung gegenüber den Nachbarn ausreicht, damit nach Herzenslust gefeiert werden kann. Dem ist aber nicht so. Auch eine Party mit Vorankündigung entbindet nicht von der Pflicht, sich an gesetzliche Ruhezeiten zu halten. Eine Vorwarnung zeugt jedoch von Kompromissbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein. Werden die Nachbarn eventuell auch selbst eingeladen, können diese sich hinsichtlich des Lärms nachsichtig zeigen. Aber dennoch gilt generell, dass auch eine vorangekündigte Party und der damit einhergehende Lärm nicht von den Nachbarn hingenommen werden muss.

Was tun bei Ruhestörung und welche Folgen hat sie?

Ruhestörung melden? (© Antonioguillem - stock.adobe.com)
Ruhestörung melden? (© Antonioguillem - stock.adobe.com)
Wer sich nicht an die Nachtruhe hält, begeht eine Ruhestörung. Dies wird als Ordnungswidrigkeit gewertet. Wer gegen nächtliche Ruhestörung vorgehen will, hat verschiedene Möglichkeiten. Als Mieter eines Mietshauses sollte zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden, von dem die Ruhestörung ausgeht.

Hilft ein freundlicher Hinweis nicht weiter, kann man sich an den Vermieter wenden. Den Vermieter trifft die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Ruhestörung fortan unterbleibt. Ist die Wohnung extrem hellhörig, können bauliche Maßnahmen Abhilfe schaffen. Nimmt sich der Vermieter des Problems nicht an, kann auch eine Mietminderung in Frage kommen. In jedem Fall ist es sinnvoll, ein Lärmtagebuch zu führen und sämtliche Lärmbelästigungen genau zu dokumentieren.

Wer sich durch eine zu laute Party gestört fühlt, kann auch die Polizei rufen, damit diese den Nachbarn auf die Nachtruhe hinweist. Zeigt sich der Nachbar uneinsichtig, kann auch die Beschlagnahmung der Musikanlage erfolgen. Weiterhin kann auch das Ordnungsamt informiert werden. Auch eine Anzeige gegen den lärmenden Nachbar kann erstattet werden. Unter Umständen kann auch eine Unterlassungsklage gem. § 1004 i.V.m. § 906 BGB in Frage kommen. Ein Fachanwalt für Mietrecht kann betroffenen Mietern dabei helfen ihre Rechte durchzusetzen.

FAQ zum Thema Nachtruhe

Was ist die Nachtruhe?

Die Nachtruhe bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit in der Nacht, in der die Störung von Ruhe und Erholung der Menschen vermieden werden soll. Die genauen Regelungen zur Nachtruhe variieren je nach Bundesland und sind im jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) geregelt.

Wann gilt die Nachtruhe?

Die Nachtruhe gilt in der Regel von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr am nächsten Morgen. Es können jedoch Abweichungen für bestimmte Veranstaltungen und Anlässe wie zum Beispiel Silvester gelten.

Welche Aktivitäten sind in der Nachtruhe untersagt?

Während der Nachtruhe sind alle Tätigkeiten, die Lärm verursachen, grundsätzlich verboten. Dazu gehören beispielsweise laute

  • Musik,
  • Partys,
  • das Betreiben von Maschinen oder
  • das Abfeuern von Feuerwerkskörpern.

Auch das Ausüben von handwerklichen Tätigkeiten wie das Hämmern oder Bohren ist in der Regel untersagt.

Welche Ausnahmen gibt es von der Nachtruhe?

Es gibt Ausnahmen von der Nachtruhe, die je nach Bundesland und Einzelfall unterschiedlich geregelt sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Genehmigte Veranstaltungen wie Konzerte oder Straßenfeste
  • Arbeiten, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig sind, wie zum Beispiel Reparaturarbeiten an Wasserleitungen
  • Landwirtschaftliche Arbeiten wie das Ernten von Feldfrüchten

Welche Konsequenzen drohen bei einer Störung der Nachtruhe?

Eine Störung der Nachtruhe kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Bei einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung kann der Betroffene gegen den Störer vorgehen und Unterlassung fordern. Auch eine einstweilige Verfügung, die den Störer zur Einhaltung der Nachtruhe verpflichtet, kann erwirkt werden. Bei einer Straftat kann der Störer mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bestraft werden.

Was ist die Nachtruhestörung?

Eine Nachtruhestörung liegt vor, wenn die Nachtruhe durch Lärm oder andere Störungen beeinträchtigt wird. Eine solche Störung kann sowohl von privaten Personen als auch von gewerblichen Betrieben ausgehen.

Wie kann man sich gegen Nachtruhestörungen wehren?

Betroffene können sich gegen Nachtruhestörungen zur Wehr setzen, indem sie den Störer direkt ansprechen und ihn um Ruhe bitten. Falls dies nicht fruchtet, kann die Polizei oder das Ordnungsamt eingeschaltet werden. Auch eine Beschwerde beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung kann sinnvoll sein. Wenn eine Nachtruhestörung regelmäßig auftritt, kann eine Beschwerde beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung kann sinnvoll sein. Wenn eine Nachtruhestörung regelmäßig auftritt, kann eine Lärmbelastungsmessung durchgeführt werden, um die Lautstärke zu überprüfen. Wenn die Messung ergibt, dass die zulässigen Grenzwerte überschritten werden, kann der Betroffene rechtliche Schritte einleiten. Es ist jedoch immer ratsam, zunächst das persönliche Gespräch zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden, um Konflikte zu vermeiden.


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