Kratzer im Parkett oder Laminat – Muss Mieter zahlen?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 29. September 2023

Immer häufiger werden die Fußböden in Mietwohnungen mit Parkett oder Laminat ausgestattet, was immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führt. Denn es kann immer wieder zu Schäden im Parkett oder Laminat kommen, die durch Abschleifen und Neuversiegeln oder gar durch Neuverlegung von Parkett oder Laminat behoben werden müssen. Die Frage der Kostenübernahme bei Kratzern im Parkett ist daher keine Seltenheit. Nicht selten kommt es dabei sogar zu rechtlichen Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter.

Für welche Schäden müssen Mieter nicht aufkommen?

Light wooden floor (© peshkova / fotolia.com)
Light wooden floor (© peshkova / fotolia.com)
Leichte Schäden im Parkett, bei denen es sich um normale Abnutzungserscheinungen handelt (z. B. kaum auffallende Druckspuren vor dem Bett oder Schrank, Spuren von Stühlen), können einem vertragsmäßigem Gebrauch der Mietwohnung entsprechen. Zwar kommt es im täglichen Alltag immer wieder mal vor, dass Gegenstände aus der Hand fallen, dennoch muss der Mieter das Parkett pfleglich behandeln und Kratzer im Parkett so gut als möglich vermeiden. Gemäß § 538 BGB muss er bei einem vertragsmäßigen Gebrauch des Parketts bzw. Laminats nicht für die Kosten aufkommen, die für das Abschleifen und Neuversiegeln bzw. Neuverlegen (z. B. bei fehlender Materialstärke) des Fußbodens entstehen. Der Vermieter hat die Kosten für die Beseitigung der Schäden komplett zu übernehmen. Auch handelt es sich bei diesen Maßnahmen in der Regel nicht um Schönheitsreparaturen, sondern um Instandsetzungsmaßnahmen [LG Berlin, Az. 65 S 176/91, AG Münster, Az. 3 C 1206/02]. Diese sind somit Angelegenheiten des Vermieters, wenn er die Mietwohnung mit Parkett oder Laminat ausgestattet hat. Wo die Grenze zwischen vertragsmäßigem Gebrauch und gravierenden Beschädigungen des Parketts bzw. Laminats (z. B. durch Haustierhaltung, unsachgemäßes Möbelrücken) liegen, muss im Einzelfall beurteilt werden.

Fachanwalt.de-Tipp:
Regelungen im Mietvertrag, dass der Mieter das Abschleifen und Versiegeln des Parketts bzw. Laminats im Rahmen von Schönheitsreparaturen zu übernehmen hat, sind unwirksam.

Was sind schuldhafte Beschädigungen im Parkett oder Laminat?

Inwieweit es sich bei den Fußbodenschäden um eine schuldhafte Beschädigung durch den Mieter handelt, muss im Einzelfall nach folgenden Aspekten beurteilt werden:

  • An welcher befinden sich die Kratzer im Parkett?
  • Wodurch sind sie entstanden?
  • Tiefe und Größe der Kratzer im Parkett
  • Gibt es risikoreiche Umstände, denen der Vermieter zugestimmt hat?
  • Vermietungszweck

Gemäß § 280 Abs. 1 BGB ist der Mieter gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig, wenn er die Kratzerschäden im Parkett zu vertreten hat. Gemäß einem Urteil des Landgerichts Koblenz [LG Koblenz, Az. 6 S 45/14] haften Mieter für Kratzer im Parkett bzw. Laminat, die z. B. durch einen in der Mietwohnung gehaltenen Hund verursacht wurden. Dieses gilt auch dann, wenn der Vermieter mit der Hundehaltung einverstanden war. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ist der Mieter verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden am Parkett bzw. Laminat zu ergreifen. So kann der Mieter z. B. die Hundehaltung auf einen Raum ohne Parkett beschränken, den Fußboden mit einem Bodenbelag abdecken oder dem Haustier „Hundesocken“ anziehen. Gemäß Landgericht Dortmund [LG Dortmund, Az. 2 T 5/10] gehört ein Rollschreibtischstuhl nicht zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietwohnung. Der Mieter muss daher mit einer Unterlage o. ä. das Parkett vor Schäden schützen.

Ist der Mieter zur Kostenübernahme bzw. -erstattung verpflichtet?

Geldscheine (© Gina Sanders / fotolia.com)
Geldscheine (© Gina Sanders / fotolia.com)
Kann der Vermieter dem Mieter eine übermäßige und somit nicht vertragsgemäße Nutzung des Parketts vorwerfen, kann er einen Schadenersatz gegenüber dem Mieter geltend machen. Eine übermäßige Abnutzungserscheinung kann z. B. durch Kratzspuren im Parkett von Haustieren entstehen. Gemäß Landgericht Osnabrück [LG Osnabrück, Az. 1 S 1099/00] ist ein Mieter, der das vorhandene Parkett bzw. Laminat verunreinigt oder durch Kratzer schuldhaft gravierend beschädigt hat, verpflichtet, im Rahmen der Schadenersatzpflicht den Fußboden der Mietwohnung abzuschleifen und neu zu versiegeln, wenn sich der Schaden nicht auf andere Weise beheben lässt. Erfolgt dieses nicht innerhalb einer bestimmten Frist, kann der Vermieter vom Mieter einen Ersatz der entstandenen Kosten verlangen.

Muss der Mieter für sämtliche Kosten aufkommen?

Die Bemessungshöhe der Kosten, die der Mieter zu übernehmen hat, richtet sich nach dem Alter des Parketts bzw. des Laminats. In der Regel wird ein Parkett-/Laminatfußboden alle 10-15 Jahre abgeschliffen und neu versiegelt. Daher kann der Mieter nur anteilig an den Kosten beteiligt werden, in dem das Verhältnis der noch verbleibenden Zeit bis zum Ablauf dieses 10-15 Jahre-Zeitraums zugrunde gelegt wird (Abzug „neu für alt“). Je älter das Parkett bzw. Laminat ist, desto geringer ist der Schadenersatz, den der Mieter zu leisten hat.

Ist eine Kostenübernahme durch die Versicherung möglich?

Je nach Ursache können die Kosten für die Reparatur des Parketts bzw. Laminats eventuell von der Versicherung übernommen werden:

  • Kratzer, die durch das Haustier entstanden sind und bei denen es sich um keine normalen Gebrauchsspuren, sondern um eine einmalige Angelegenheit handelt.
  • Kratzer, die beim Umzug entstanden sind (z. B. intensives Verschieben eines Schreibtischstuhles).

Kratzer im Parkett - Häufige Fragen (FAQ)

Was ist ein Kratzer im Parkett?

Ein Kratzer im Parkett ist eine Beschädigung der Oberfläche eines Holzbodens, die durch Kratzen oder Reiben verursacht wird. Kratzer können durch Möbel, Haustiere, Schuhe oder andere Gegenstände verursacht werden.

Wer ist für die Reparatur eines Kratzers im Parkett verantwortlich?

Die Verantwortung für die Reparatur eines Kratzers im Parkett hängt von der Ursache des Kratzers ab und ob der Schaden vom Mieter oder Vermieter verursacht wurde. Wenn der Mieter den Schaden verursacht hat, ist er in der Regel verpflichtet, für die Reparaturkosten aufzukommen. Wenn der Vermieter für den Schaden verantwortlich ist, muss er die Reparatur durchführen oder die Kosten dafür übernehmen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Reparatur von Kratzern im Parkett?

Die rechtlichen Grundlagen für die Reparatur von Kratzern im Parkett finden sich im Mietrecht. Gemäß § 535 Abs. 1 BGB ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter eine mängelfreie Wohnung zu übergeben. Wenn ein Kratzer im Parkett einen Mangel darstellt, muss der Vermieter diesen beseitigen.

Wie sollte ein Kratzer im Parkett repariert werden?

Die Reparatur eines Kratzers im Parkett hängt von der Größe und Tiefe des Kratzers ab. Bei oberflächlichen Kratzern kann es ausreichen, den betroffenen Bereich mit einer Holzpolitur zu behandeln. Bei tiefen Kratzern ist jedoch eine professionelle Reparatur durch einen Fachmann erforderlich.

Wie kann man Kratzer im Parkett vermeiden?

Kratzer im Parkett können vermieden werden, indem man vorsichtig mit Möbeln und anderen Gegenständen umgeht, die auf dem Boden stehen oder bewegt werden. Es ist auch empfehlenswert, Filzgleiter unter Möbeln zu verwenden, um Kratzer durch Reibung zu vermeiden.

Was sind die Konsequenzen, wenn ein Kratzer im Parkett nicht repariert wird?

Wenn ein Kratzer im Parkett nicht repariert wird, kann dies zu weiteren Schäden an der Oberfläche des Holzbodens führen. Wenn der Vermieter für die Reparatur verantwortlich ist und er den Schaden nicht behebt, kann der Mieter eine Mietminderung oder Schadensersatz verlangen.

Was sind die Kosten für die Reparatur eines Kratzers im Parkett?

Die Kosten für die Reparatur eines Kratzers im Parkett hängen von der Größe und Tiefe des Kratzers sowie der Art des Holzbodens ab. Oberflächliche Kratzer können in der Regel selbst repariert werden, während tiefe Kratzer eine professionelle Reparatur erfordern. Die Kosten für eine professionelle Reparatur können mehrere hundert Euro betragen.

Fachanwalt.de-Tipp: Kratzer im Parkett können zu erheblichen Problemen zwischen Mieter und Vermieter führen, insbesondere wenn es um die Verantwortlichkeit und Kosten für die Reparatur geht. Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter ihre Rechte und Pflichten kennen und im Falle eines Kratzers im Parkett rechtzeitig handeln, um weitere Schäden zu vermeiden. Es empfiehlt sich, bei der Wohnungsübergabe den Zustand des Parketts genau zu dokumentieren und im Mietvertrag die Reparaturverantwortlichkeit für Schäden klar zu regeln. Wenn es zu Uneinigkeiten kommt, kann auch ein Anwalt für Mietrecht hinzugezogen werden.



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