Darf man sonntags bohren als Mieter?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 10. August 2023

„Am siebten Tag sollst du ruhen“ heißt es schon im Alten Testament. Doch was, wenn es die eigenen Renovierungspläne oder Heimwerkerarbeiten erforderlich machen, auch sonntags zum Bohrer zu greifen? Ist sonntags bohren überhaupt gestattet oder strapaziert es die Nerven von Nachbarn und Mitbewohner im Haus über, sonntags bohren zu wollen? Schließlich ist gerade der Sonntag vielen heilig, ist er doch meist der Entspannung vorbehalten. Gesetzlich verboten ist das sonntägliche Bohren zwar nicht, doch es gilt in jedem Fall deutlich Zurückhaltung walten zu lassen.

Sonntags einmal schnell zum Bohrer greifen

Man drilling hole in wall (© Rido / fotolia.com)
Man drilling hole in wall (© Rido / fotolia.com)
Gründe, einmal schnell sonntags zum Bohrer greifen zu wollen, gibt es viele. Ob man nun ein Bild aufhängen oder ein Möbelstück zusammenschrauben will, der Bohrer ist in jedem Fall fester Bestandteil der praktischen Heimwerkerausstattung. Und der Sonntag bietet sich für solche Arbeiten auch geradezu an. Denn insbesondere Berufstätige finden unter der Woche nicht immer die Zeit bzw. Nerven, um solche Tätigkeiten zu erledigen. Sonntags jedoch lässt sich die Aufgabenliste entspannt abarbeiten. Wären da nicht die Nachbarn. Denn sonntags bohren zu wollen, stößt meist nicht auf allzu viel Gegenliebe und Verständnis. Und dies ist auch nachvollziehbar, denn gerade an einem Sonntag, der für die meisten den einzigen arbeitsfreien Tag in der Woche darstellt, wird eine solche Störung als besonders schwerwiegend empfunden.

Ein gesetzliches Verbot sonntags zu bohren besteht nicht

Sonntags bohren zu wollen ist per Gesetz nicht verboten. Auch Bundesimmissionsschutzverordnung und Landesimmissionsschutzgesetze lassen sich nicht zwangsläufig so auslegen, dass es generell verboten ist, sonntags bohren zu können. Eine Ausnahme bildet hier das Landesimmissionsschutzgesetz von Berlin. Dort heißt es ausdrücklich in § 4: „An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird.“ Hierunter dürfte unzweifelhaft auch das sonntägliche Bohren fallen.

Aber auch, wenn es keine einheitliche Regelung gibt, was die Sonn- und Feiertagsruhe angeht, bedeutet dies nicht, dass jeder nach Belieben Lärm verursachen darf. Eine wichtige Orientierung bietet hierzu in jedem Fall die Hausordnung. Diese gibt meist explizit feste Ruhezeiten vor, an die sich natürlich jeder Mieter auch zu halten hat. Der Sonntag gilt dabei eigentlich immer als fester Ruhetag. Das bedeutet, dass es gilt Geräusche zu vermeiden, die lauter als Zimmerlautstärke sind. Das Bohren einer Bohrmaschine dürfte über die übliche Zimmerlautstärke in jedem Fall hinausgehen. Sonntags bohren zu wollen, sollte daher unterlassen werden. Die dadurch entstehende Lärmbelästigung würde vor allen von den Mietern der angrenzenden Wohnungen über, unter und neben der eigenen Wohnung sonst als unzumutbar empfunden werden.

Individuelle Ausnahmen sind möglich

Wer etwaige Handwerkertätigkeiten nur an einem Sonntag ausführen kann und dazu auch zur Bohrmaschine greifen muss, sollte das Gespräch mit den Nachbarn suchen. Ein freundliches Nachfragen kann durchaus zum Ziel führen. Hier sollte man sich aber ausführlich erklären, warum man ausgerechnet sonntags bohren will und wie lange die Störung voraussichtlich dauern wird. Wer sich hier als rücksichtsvoller Nachbar zeigt, kann meist auf Verständnis der anderen Hausbewohner hoffen, die einem Ausnahmefall zustimmen. Unangekündigt zur Bohrmaschine zu greifen und rücksichtslos die Sonntagsruhe zu stören, ist hingegen keine gute Idee.

Fachanwalt.de-Tipp:
Zeigen sich die Nachbarn verständnisvoll, sollte man selbst natürlich auch entsprechendes Verständnis aufbringen, wenn diese einmal um das eigene Wohlwollen bitten. Zudem wird sich jeder Nachbar wohl über eine kleine Entschädigung als Dankeschön freuen, wenn er den sonntäglichen Lärm über sich hat ergehen lassen. Ob eine Flasche Wein oder eine Grillparty, es gibt unterschiedliche Arten, sich für das Verständnis zu bedanken.

Wenn die Nachbarn wider Erwarten kein Wohlwollen zeigen, sollte man sich nicht einfach über ihre Meinung hinwegsetzen. Gerade kleinere Arbeiten wie beispielsweise das Aufhängen einer Gardinenstange o.ä. lassen sich mit entsprechender Planung fast immer so verschieben, dass sie an einem anderen Tag auch außerhalb der vorgegebenen Ruhezeiten durchgeführt werden können. So riskiert man gar nicht erst, im Haus als sonntäglicher Ruhestörer zu gelten.

Sonntags bohren – Mit welchen Konsequenzen hat der Mieter zu rechnen?

two farmers takling to each other (© koldunova_anna / fotolia.com)
two farmers takling to each other (© koldunova_anna / fotolia.com)
Wer das sonntägliche Bohren nicht vorab mit den Nachbarn bespricht und sich deren Einverständnis einholt, riskiert, dass sich diese beim Vermieter beschweren. Hierdurch kann es zu einer Abmahnung seitens des Vermieters kommen. Bleibt es bei dieser einmaligen Ruhestörung, sind in aller Regel keine mietrechtlichen Folgen zu befürchten, insbesondere muss beim einmaligen Hinwegsetzen über die Hausordnung nicht gleich mit einer Kündigung gerechnet werden. Zu beachten bleibt jedoch, dass es den Nachbarn freisteht, die Ruhestörung zur Anzeige zu bringen. Dies kann unter Umständen in einer Geldbuße munden.

Theoretisch möglich ist es auch, dass sich ein anderer Mieter derart gestört fühlt durch das sonntägliche Bohren, dass er die Miete mindert. In diesem Fall würde dem Vermieter ein Vermögensschaden entstehen, den derjenige zu ersetzen hat, der für das Bohren verantwortlich ist.

Was tun, wenn andere sonntags bohren?

Natürlich muss man es nicht selbst sein, der sonntags zur Bohrmaschine greift. Fühlt man sich diesbezüglich durch einen anderen Mieter gestört, sollte zunächst das Gespräch gesucht werden. Wenn der betreffende Nachbar keine Einsicht zeigt, besteht die Möglichkeit, ihn wegen Ruhestörung anzuzeigen. Wer diesen Schritt nicht gehen möchte, kann gemäß § 862 BGB Unterlassen verlangen. Üblicherweise wird man sich jedoch zuallererst an den Vermieter wenden. Dieser ist dazu verpflichtet, weitere Ruhestörungen zu verhindern.

Zusammenfassung

  • Ein gesetzliches Verbot, sonntags bohren zu können, besteht per se nicht. Jedoch gilt es, jeweils die Hausordnung zu beachten.
  • Sonntags gilt es, Geräusche zu vermeiden, die lauter als die übliche Zimmerlautstärke sind. Hierunter fällt auch das Bohren mit der Bohrmaschine.
  • Vorab kann jedoch das Gespräch mit den Nachbarn gesucht werden, um deren Einverständnis für einen Ausnahmefall einzuholen.

FAQ zum Thema "Darf man sonntags bohren?"

Darf man sonntags bohren?

Grundsätzlich sind an Sonn- und Feiertagen laute Geräusche zu vermeiden. Bohren und Hämmern fällt zweifelsohne unter diese störenden Geräusche. Übrigens lohnt sich auch immer ein Blick in den Mietvertrag oder die Hausordnung. Dort sind Ruhezeiten festgelegt, die man einhalten sollte. In manchen Fällen wird darin das Bohren an Sonn- und Feiertagen ebenfalls explizit untersagt.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Bei Verstößen können z.B. Bußgelder verhängt werden.

Was, wenn unbedingt gebohrt werden muss?

In erster Linie sollten Sie mit den Personen sprechen, die sich durch den Lärm gestört fühlen könnten. Wenn Sie Ihr Anliegen höflich vortragen und einen zeitlichen Rahmen festmachen, in dem die Arbeiten erledigt werden, könnten sich Ihre Nachbarn durchaus entgegenkommend zeigen. Für größere Arbeiten besteht in vielen Gemeinden außerdem die Möglichkeit, eine Sondergenehmigung bei der Stadtverwaltung zu beantragen.

Ruhestörung durch Bohren am Sonntag: Was tun?

Wenn ein Nachbar sonntags bohrt und dadurch gegen das Sonntagsruhegesetz oder gegen die Hausordnung verstößt, können andere Mieter oder Eigentümer Maßnahmen ergreifen. Zunächst sollte man versuchen, das Gespräch mit dem betreffenden Nachbarn zu suchen und auf den Verstoß hinweisen. Wenn dies nicht fruchtet, kann man sich an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden und diese um Hilfe bitten. Zeigt sich der Lärmverursacher uneinsichtig und unterlässt das Bohren nicht, können Sie sich an das zuständige Ordnungsamt oder in akuten Fällen an die Polizei wenden.




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