Arbeitslosengeld 2 & Miete – das sollten Leistungsempfänger von Bürgergeld und Vermieter beachten

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 6. September 2023

Empfänger von Arbeitslosengeld 2 erhalten die Miete (zusätzlich zu ihrem Regelsatz) vom Jobcenter bezahlt. Dazu gehört auch die Übernahme von Heiz- und Nebenkosten. Die Miete wird grundsätzlich nur in angemessener Höhe und für eine angemessen große Wohnung übernommen. Das Jobcenter orientiert sich hier an bestimmten Richtwerten. Welche Wohnkosten dabei als angemessen anzusehen sind, hängt vom örtlichen Mietspiegel und der Anzahl der Personen ab, die im Haushalt leben.

Wann übernimmt das Jobcenter die Miete?

Arbeitslosengeld 2 & Miete (© Thomas Aumann  - stock.adobe.com)
Arbeitslosengeld 2 & Miete (© Thomas Aumann - stock.adobe.com)
Neben einem monatlichen Regelsatz, mit dem Bezieher von Arbeitslosengeld 2 (Bürgergeld, früher Hartz 4) ihre Stromkosten, den Einkauf von Lebensmitteln sowie Kleidung begleichen sollen, erhalten sie auch die Miete separat vom Amt bezahlt. Eine gesetzliche Regelung hierzu findet sich in § 22 Absatz 1 SGB II. Dort heißt es, dass eine Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für den Bedarf an Heizung und Unterkunft anerkannt wird, wenn die Aufwendungen angemessen sind. 

Insgesamt werden rund um die Miete folgende Kosten durch das Amt übernommen:

Kaltmiete

Die Kaltmiete wird bis zu einer bestimmten Höhe gezahlt. Arbeitslosengeld-2-Empfänger müssen darauf achten, dass die Wohnung weder zu teuer noch zu groß ist.

Als Orientierung wird hierzu gern folgende Beispiel-Angabe herangezogen: Angemessen für eine Person sind 25-50 qm. Eine Bürgergeld-Wohnung für 2 Personen kann bis zu 60 qm groß sein. Für 3 Personen können es bis zu 75 qm sein und für 4 Personen bis zu 85 qm. Eine Bürgergeld-Wohnung für 5 Personen darf hingegen bis zu 95 qm groß sein.

Letztlich kommt es hier aber auf die Vorgaben des zuständigen Jobcenters an, das neben der Wohnungsgröße auch festlegt, welche Wohnkosten als angemessen gelten. Die Quadratmeterzahl wird dabei regelmäßig zu vernachlässigen sein, solange die zulässige Miethöhe nicht überschritten wird.

Nebenkosten

Das Jobcenter übernimmt weiterhin die Nebenkosten für Bezieher von Arbeitslosengeld 2. Diese umfassen die Heizkosten sowie die Kosten für die Warmwasseraufbereitung, sollten diese nicht schon in den Heizkosten enthalten sein. Nebenkosten sind aber auch u.a. Kosten für Müllentsorgung und Schornsteinfeger.

Dabei orientiert sich das Jobcenter bei den Mietnebenkosten an Höchstbeträgen, die sich regional unterscheiden können, da auch die Energiekosten nicht überall gleich sind. Auch spielt es u.a. eine Rolle, welche Energieform genutzt wird, also beispielsweise Öl oder Gas und wie alt das Gebäude ist, da ältere Gebäude meist auch mit einem höheren Energieverbrauch einhergehen.

Fachanwalt.de-Tipp: Nicht vom Amt übernommen werden hingegen Stromkosten sowie die Kosten, die für einen Internetanschluss anfallen. Diese Posten müssen von den Arbeitslosengeld-2-Beziehern von dem Geld beglichen werden, das sie im Rahmen des Regelsatzes erhalten.

Mietkaution

Die Mietkaution wird nicht übernommen. Jedoch kann ein Darlehen für die Mietkaution beantragt werden. Um dieses zurückzuzahlen, behält das Amt dann monatlich einen gewissen Prozentsatz vom Regelsatz des Bürgergeld-Beziehers ein. Ein grundsätzlicher Anspruch auf ein Darlehen für die Mietkaution besteht aber nicht.

Wie hoch ist die angemessene Miete bei Arbeitslosengeld 2?

Miethöhe genehmigt (© DOC RABE Media - stock.adobe.com)
Miethöhe genehmigt (© DOC RABE Media - stock.adobe.com)
Wie § 22 Absatz 2 SGB II zu entnehmen ist, muss die Miete für Bürgergeld-Bezieher „angemessen“ sein, damit sie vom Amt übernommen wird. Wie hoch die Miete für Bezieher von Arbeitslosengeld 2 ausfallen darf, hängt dabei von zwei Faktoren ab:

  • dem örtlichen Mietspiegel
  • und der Anzahl der Bewohner der Wohnung

Dadurch kann die Miete bei Arbeitsloasengeld 2, die als „angemessen“ gilt, von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich ausfallen. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es also nicht.

Sollte die Miete zu hoch sein, kommt es zu einem sogenannten Kostensenkungsverfahren. So kann es sein, dass jemand plötzlich aufgrund eines unerwarteten Jobverlusts Bedarf an Arbeitslosengeld anmeldet, aber schon in einer Wohnung lebt, deren Miete für Arbeitslosengeld eigentlich nicht als angemessen gilt, also zu hoch ist.

Um die Mietkosten zu senken und somit die Kostenübernahme durch das Amt weiterhin sicherzustellen, kommt neben einem Umzug auch die Untervermietung einzelner Zimmer in Betracht. Jedoch stellt § 22 Absatz 1 SGB II auch klar, dass die Mietkosten zunächst noch für maximal sechs Monate vom Amt übernommen werden können.

Nach Ablauf dieser sechs Monate, hat der Bürgergeld-Bezieher die Pflicht, die Mietkosten zu senken. Entweder, indem er umzieht, oder ein Zimmer der Wohnung untervermietet. Ein Umzug wird aber vom Jobcenter nicht direkt erzwungen. Jedoch wird aber nach Ablauf der sechs Monate nur noch die Miete in angemessener Höhe gezahlt.

Die restlichen Mietkosten muss der Bürgergeld-Empfänger dann selbst zahlen. Es kann aber auch Ausnahmefälle geben, in denen auch weiterhin eine eigentlich zu teure Wohnung bezahlt wird, wenn ein Umzug nicht zumutbar ist – etwa aufgrund von Krankheit oder Alter.

Fachanwalt.de-Tipp: Wer Arbeitslosengeld 2 bezieht und umziehen möchte, muss den Umzug zunächst mit dem Jobcenter abklären und die Genehmigung des Sachbearbeiters einholen. Wird der Umzug bewilligt, kann der Bürgergeld-Bezieher auch finanzielle Umzugshilfen in Anspruch nehmen.

Höhe der Miete bei Arbeitslosengeld 2 – Tabelle mit Beispielen

Um die jeweils geltenden Richtwerte zu erfahren, kann beim zuständigen Jobcenter nachgefragt werden. Die folgende Tabelle zeigt eine exemplarische Übersicht für eine angemessene Miete (bezogen auf die Bruttokaltmiete) in unterschiedlichen Städten:

Personenanzahl

München

Leipzig

Berlin

1

670 €

294,93 €

404 €

2

881 €

387,69 €

472,20 €

3

1.055 €

499,07 €

604,80 €

4

1.189 €

562,08 €

680,40 €

5

1.446 €

644,51 €

795,60 €

6

1.737 €

712,36 €

889,20 €

Was muss ich als Vermieter beachten, wenn ich meine Wohnung an Bürgergeld-Empfänger vermiete?

Kündigung wegen Mietrückstände (© Gina Sanders - stock.adobe.com)
Kündigung wegen Mietrückstände (© Gina Sanders - stock.adobe.com)
Üblicherweise zahlt das Jobcenter die Miete zusammen mit dem Regelsatz an den Mieter direkt und dieser zahlt sie dann selbst an den Vermieter. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlen soll. Nämlich dann, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Mieter die Miete auch tatsächlich an den Vermieter entrichtet und sie nicht zweckentfremdet ausgibt.

§ 22 Absatz 7 SGB II nennt hierzu folgende Fälle, in denen eine Direktzahlung an den Vermieter möglich ist:

  • wenn Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen
  • wenn Energiekostenrückstände bestehen, die zu einer Unterbrechung der Energieversorgung berechtigen
  • wenn konkrete Anhaltspunkte für ein krankheits- oder suchtbedingtes Unvermögen der leistungsberechtigten Person bestehen, die Mittel zweckentsprechend zu verwenden
  • wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die im Schuldnerverzeichnis eingetragene leistungsberechtigte Person die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet
Fachanwalt.de-Tipp: Auch bei Direktzahlung der Miete vom Jobcenter an den Vermieter bleibt weiterhin der Mieter Vertragspartner des Vermieters. Sollte es zu Mietrückständen kommen, kann sich der Vermieter weiterhin nur an den Mieter wenden.

Kommt es zu Zahlungsrückständen des Mieters und wird dieser zur Zahlung der ausstehenden Miete verurteilt, ist eine Zwangsvollstreckung wenig erfolgsversprechend. Denn ein pfändbares Einkommen gibt es beim Bürgergeld-Empfänger nicht. Um den Schaden bestmöglich zu mindern, sollte der Vermieter daher dem Mieter schnellstmöglich kündigen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung kann sich jedoch das Jobcenter dazu bereiterklären, die ausstehende Miete zu übernehmen. Man spricht hier von einer Heilungsmöglichkeit, die jedoch nur für die außerordentliche Kündigung möglich ist.

Fachanwalt.de-Tipp: Vermieter sollten sich hier an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden und mit diesem besprechen, ob hilfsweise nicht auch die ordentliche Kündigung zusätzlich ausgesprochen werden sollte.

Auch Heizungs- und Nebenkostennachzahlungen werden vom Amt bezahlt, jedoch nur bis zu einer bestimmten Höhe. Bei Nachzahlungen, die darüber hinausgehen, muss der Bürgergeld-Empfänger die Differenz selbst zahlen. Nachzahlungen beim Strom sind ebenfalls selbst vom Bürgergeld-Empfänger zu begleichen.

Erhalten Mieter, die Arbeitslosengeld 2 beziehen hingegen eine Rückzahlung, muss dies dem Amt mitgeteilt werden! Der Betrag wird dann mit der Auszahlung des nächsten Monats entsprechend verrechnet, der Bürgergeld-Empfänger bekommt dann also eine um den Differenzbetrag geminderte Auszahlung für Heizung und Unterkunft.

FAQ zu Jobcenter Mietübernahme

Was ist das Jobcenter?

Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommunen. Es ist zuständig für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, früher auch bekannt als "Hartz IV", nunmehr "Bürgergeld". 

Wer hat Anspruch auf Mietübernahme durch das Jobcenter?

Anspruch auf Miete Übernahme haben Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten. Das sind in der Regel Arbeitslose, Aufstocker oder Personen mit geringem Einkommen.

Welche Mietkosten werden übernommen?

Das Jobcenter übernimmt die angemessenen Mietkosten für die jeweilige Region. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Wohnung und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Eine angemessene Miete wird vom Jobcenter in der Regel individuell festgelegt.

Wie wird die Mietübernahme beantragt?

Die Mietübernahme kann im Rahmen des Antrags beim Jobcenter beantragt werden. Hierfür müssen Nachweise über die aktuelle Mietzahlung und die Mietvertragsbedingungen vorgelegt werden.

Wie wird die Höhe der Mietübernahme berechnet?

Die Höhe der Miete Übernahme richtet sich nach der individuellen Situation des Leistungsempfängers. Es werden die örtlichen Mietpreise, die Größe der Wohnung und die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen berücksichtigt.

Was passiert, wenn die Miete höher ist als die angemessenen Kosten?

Wenn die Miete höher ist als die angemessenen Kosten, muss der Leistungsempfänger die Differenz selbst tragen. Es besteht kein Anspruch auf Übernahme der gesamten Mietkosten.

Können Mietkautionen auch übernommen werden?

Ja, das Jobcenter kann auch die Mietkautionen übernehmen, wenn diese als Bedarf anerkannt werden. Auch hier müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

 

Können die Mietkosten direkt an den Vermieter gezahlt werden?

Ja, das Jobcenter kann die Mietkosten auch direkt an den Vermieter überweisen, wenn der Leistungsempfänger damit einverstanden ist.

 

Was passiert, wenn der Leistungsempfänger in eine WG zieht?

Wenn der Leistungsempfänger in eine WG zieht, kann er weiterhin Anspruch auf Mietübernahme haben. Allerdings müssen die angemessenen Kosten entsprechend auf die WG-Mitbewohner aufgeteilt werden.

Kann die Mietübernahme auch rückwirkend beantragt werden?

Ja, unter bestimmten Umständen kann die Miete Übernahme auch rückwirkend beantragt werden. Hierfür ist es jedoch wichtig, sich möglichst schnell an das Jobcenter zu wenden und die Gründe für die verspätete Antragstellung darzulegen.

Was passiert, wenn der Leistungsempfänger eine Nebentätigkeit ausübt?

Wenn der Leistungsempfänger eine Nebentätigkeit ausübt, kann dies Auswirkungen haben. Hier müssen die Einkünfte aus der Nebentätigkeit beim Jobcenter angegeben werden. Diese werden dann auf die Leistungen angerechnet.

Können Leistungsempfänger die Mietkosten auch nachträglich erstattet bekommen?

Ja, in bestimmten Fällen können Leistungsempfänger die Mietkosten auch nachträglich erstattet bekommen. Hierfür ist jedoch eine Einzelfallprüfung notwendig.

 


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