Grillen auf dem Balkon der Mietwohnung

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 2. Mai 2024

Für die meisten gehört im Sommer das Grillen einfach dazu. Wer hier jedoch nicht Terrasse oder gar Garten nutzen kann, um ein gemütliches Beisammensein mit Freunden und Familie zu genießen, während leckeres Grillgut genossen wird, muss mit seinem Balkon Vorlieb nehmen. Dabei kann das Grillen auf dem Balkon der Mietwohnung immer wieder zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen, wenn diese sich gestört fühlen durch Gerüche und Rauch. Die Frage ist daher, was erlaubt ist und inwieweit man als Mieter seinem Grill-Hobby ungestört nachgehen kann.

Das Grillen auf dem Balkon der Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt – jedoch mit Einschränkungen

Grillen auf der Dachterasse  (© karepa / fotolia.com)
Grillen auf der Dachterasse (© karepa / fotolia.com)
Zunächst sollte man als grillbegeisterter Mieter einen Blick in den Mietvertrag werfen. Wurde durch diesen das Grillen ausdrücklich verboten, muss man sich daran auch halten und auf andere Orte ausweichen, zum Beispiel einen Park oder eine Grillwiese. Ein grundsätzliches Grillverbot in Mehrfamilienhäusern wurde durch das Essener Landgericht auch als zulässig erachtet. Wer sich diesem Verbot widersetzt, riskiert nicht nur ein schlechtes Verhältnis mit den Nachbarn, sondern auch eine Abmahnung durch den Vermieter. Wer sich wiederkehrend vertragswidrig verhält, dem kann sogar fristlos gekündigt werden. Möglich ist aber auch, kein generelles Grillverbot auf dem Balkon der Mietwohnung zu erteilen, jedoch Einschränkungen festzulegen, etwa, dass der Einsatz eines Holzkohlegrills verboten ist. Wenn das Grillen auf dem Balkon der Mietwohnung nicht ausdrücklich durch den Mietvertrag untersagt ist, ist es prinzipiell erlaubt. Aber nur, wenn die Nachbarn hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

In ausreichendem Maße auf den Nachbarn Rücksicht nehmen

Gegen gelegentliches Grillen auf dem Balkon der Mietwohnung ist nichts einzuwenden. Dabei gilt es jedoch immer, in ausreichendem Maße auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. So kann man etwa auf die Windrichtung achten, mit dem Grill den nötigen Abstand einhalten und wenn möglich, auch auf einen Elektrogrill umstellen. Und natürlich gilt es in jedem Fall auch, die Nachtruhe zu berücksichtigen. Diese gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr. Bis 22 Uhr sollte das Grillgut also bestenfalls bereits verschmaust und die Party nach drinnen verlegt worden sein.

Fachanwalt.de-Tipp:
Wer es nicht als nötig erachtet, auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen, kann im Zweifel sogar eine Ordnungswidrigkeit begehen und muss mitunter mit einer Geldstrafe rechnen. Vom angespannten Nachbarschaftsverhältnis im Haus ganz zu schweigen. Damit von einem Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz ausgegangen werden kann, muss die Qualmentwicklung jedoch schon sehr stark sein.

Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt aber auch in die andere Richtung. Das heißt, dass Nachbarn es gelegentlich einfach hinnehmen müssen, dass auf dem Balkon gegrillt wird, wenn dies nicht mietvertraglich verboten ist. Hier wäre die Duldungspflicht des § 906 BGB zu erwähnen. Dort heißt es u.a.: „Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.“ Diese Duldungspflicht lässt sich auch auf das Mietrecht übertragen.

Wie oft darf auf dem Balkon der Mietwohnung gegrillt werden?

Wie oft auf dem Balkon der Mietwohnung gegrillt werden darf, hierüber herrscht Uneinigkeit. Davon zeugen auch die verschiedenen Gerichtsurteile, die gänzlich unterschiedlich ausfallen. Einmal wird dem Mieter beispielsweise in der Zeit von April bis September ein einmal monatliches Grillrecht zugesprochen, ein anderes Mal heißt es, dass das Grillen fünfmal im Jahr nicht übersteigen sollte. Eine strikte Richtlinie, an der man sich orientieren kann, gibt es hier also nicht. Vielmehr gibt es nicht mehr als Einzelfallentscheidungen, die durch Gerichte getroffen wurden. Eine allgemeingültige Aussage diesbezüglich lässt sich daher nicht treffen. Es ist immer ratsam, die Nachbarn im Vorfeld zu informieren, wenn eine Grillparty auf dem Balkon geplant ist. So können diese sich darauf einstellen und an diesem Abend die Fenster vielleicht einfach geschlossen halten. Natürlich sollte dieses Entgegenkommen nicht überstrapaziert werden. Doch zeigt ein freundliches Gespräch im Vorfeld, dass man die Bedürfnisse des Nachbarn ernst nimmt und kann so meist mit weitaus mehr Verständnis rechnen, als einfach den Grill anzuwerfen und den Rauch nach oben oder zur Seite ziehen zu lassen. Und wieso nicht einfach den Nachbarn auch zur Grillparty einladen? Wer selbst von dem leckeren Grillgut profitiert, wird sich wohl kaum über Rauch beschweren. Die besten Chancen auf Verständnis für eine Grillparty hat man zudem natürlich am Wochenende.

Fachanwalt.de-Tipp:
Das Grillen ist laut Mietvertrag auf dem Balkon untersagt? Dann bietet sich, soweit vorhanden, der Mietergarten auch als Ausweichmöglichkeit an. Dieser kann nicht mit Balkon und Terrasse gleichgesetzt werden und kann durchaus für einen gelegentlichen Grillabend genutzt werden.

Grillen ohne Qualm

Was die Nachbarn am meisten stört, wenn nebenan oder weiter unten auf dem Balkon gegrillt wird, ist in erster Linie der Qualm, der dann durch die eigenen Fenster in die Wohnung eindringt. Wer seine Nachbarn daher von vorneherein gar nicht erst mit diesem Störfaktor belasten will, der kann direkt zu einem Elektrogrill greifen. Der Qualm lässt sich hierdurch deutlich einschränken. Wer dennoch nicht auf seinen Holzkohlegrill verzichten möchte, kann sich online über Tipps informieren, wie sich möglichst rauchfrei grillen lässt. Diesbezüglich wird beispielsweise empfohlen, eine Alu-Schale für das Grillgut zu verwenden, damit weder fett noch Marinade auf die Glut tropfen können, wodurch eine starke Rauchentwicklung vermieden werden kann. Wer sich umsichtig verhält und sich ein wenig informiert im Vorfeld, wie das Grillen möglichst störungsfrei verlaufen kann, wird auch kaum Probleme mit dem Nachbarn riskieren.

Wenn man sich selbst durch grillende Nachbarn gestört fühlt

Die Situation kann natürlich auch andersherum sein. Vielleicht fühlt man sich selbst durch einen Nachbarn gestört, der seiner Grill-Leidenschaft rücksichtslos und wiederholt nachgeht. Dann sollte in einem ersten Schritt immer zunächst das Gespräch gesucht werden. Vielleicht zeigt er sich verständnisvoller als man zunächst erwartet hat. Wenn dies nicht den gewünschten Erfolg bringt, kann man sich an den Vermieter wenden und auch rechtlich gegen das Dauergrillen vorgehen.

Zusammenfassung

  • Eine einheitliche Rechtslage, was das Grillen auf dem Balkon der Mietwohnung angeht, besteht nicht.
  • Das Grillen auf dem Balkon der Mietwohnung kann durch den Mietvertrag grundsätzlich verboten werden. Dies gilt sowohl für den Holzkohle- als auch für den Elektrogrill.
  • Ist es erlaubt, gilt jedoch immer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Nachbarn sollten durch das Grillen auf dem Balkon der Mietwohnung daher so wenig wie möglich gestört werden.

FAQ: Grillen auf dem Balkon

Was versteht man unter "Grillen auf dem Balkon"?

Beim Grillen auf dem Balkon handelt es sich um das Zubereiten von Speisen auf einem Grillgerät auf dem eigenen Balkon. Dabei kann es sich um einen Holzkohle-, Gas- oder Elektrogrill handeln.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zum Grillen auf dem Balkon?

Wenn das Grillen auf dem Balkon der Mietwohnung nicht ausdrücklich durch den Mietvertrag untersagt ist, ist es prinzipiell erlaubt. Aber nur, wenn die Nachbarn hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Wie kann ich mich absichern, um Konflikte mit anderen Bewohnern zu vermeiden?

Um Konflikte mit anderen Bewohnern zu vermeiden, ist es ratsam, vorab das Gespräch zu suchen und auf mögliche Einschränkungen hinzuweisen. Auch das Grillen zu bestimmten Zeiten kann hilfreich sein, um die Geruchsbelästigung zu minimieren.

Welche Alternativen gibt es zum Grillen auf dem Balkon?

Wenn das Grillen auf dem Balkon nicht erlaubt oder aufgrund von Konflikten mit anderen Bewohnern nicht möglich ist, gibt es zahlreiche Alternativen. So können Sie beispielsweise auf öffentlichen Grillplätzen oder in Parks grillen. Auch ein Elektrogrill im Innenbereich kann eine Option sein, sofern die individuellen Gegebenheiten dies zulassen. Abschließend ist zu sagen, dass das Grillen auf dem Balkon in der Regel erlaubt ist. Um Konflikte mit anderen Bewohnern zu vermeiden, sollte bei Bedarf das Gespräch mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung gesucht werden. Auch alternative Möglichkeiten zum Grillen können in Betracht gezogen werden. Es ist wichtig, sich an die individuellen Regelungen zu halten, um Konflikte und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


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