In einer Wohngemeinschaft (WG) wohnen mehrere Mieter zusammen, wovon jedoch meist jeder sein eigenständiges Leben führt. Deswegen unterscheidet sich die Kündigung in Bezug auf die gemieteten Räumlichkeiten von einer herkömmlichen Mietvertragskündigung. Unterschieden wird beim WG-Mietvertrag kündigen nach der Art des Mietverhältnisses, denn auch hier gibt es Abweichungen zum herkömmlichen Mietvertrag. Um die WG-Kündigung wirklich rechtssicher zu gestalten, gilt es einiges zu beachten.
WG-Mietvertrag - Unterschied zum regulären Mietverhältnis
Meist junge Menschen, wie Studenten
WG-Mietvertrag ( © Heidi Mehl / Fotolia.com) oder Auszubildende, nutzen die Vorzüge einer Wohngemeinschaft. Zum einen, weil sich auf diese Weise die Mietkosten relativ günstig gestalten lassen, ohne die Nähe zur Uni oder dem Ausbildungsbetrieb zu verlieren. Auf der anderen Seite ist es gerade für junge Leute eine ideale Grundlage, um nach dem Auszug bei den Eltern erst einmal im eigenständigen und eigenverantwortlichen Leben Fuß zu fassen. Doch Mietverhältnisse in einer WG unterscheiden sich stark von anderen gemieteten Räumlichkeiten. Dementsprechend unterschiedlich kann auch die Kündigung später aussehen, wenn man die WG wieder verlässt.
WG-Mietverhältnis - Formen
- jedes WG-Mitglied hat einen eigenständigen Vertrag mit dem Vermieter
- alle WG-Mitglieder gelten als Hauptmieter, da sie gemeinsam im Mietvertrag stehen und nur ein Vertrag mit dem Vermieter existiert
- nur ein Mitglied der Wohngemeinschaft hat mit dem Vermieter einen Mietvertrag geschlossen und gilt als Hauptmieter, wohingegen alle anderen mit dem Hauptmieter einen Untermietvertrag geschlossen haben
Darüber hinaus existieren auch noch Mischformen. So gibt es WGs, in denen mehrere Mitglieder als Hauptmieter im Mietvertrag stehen und andere wiederum den einzelnen Untermietvertrag haben. In anderen Beispielen aber werden solche Verträge zur Untervermietung mit allen Mitgliedern der WG geschlossen, die nicht im Hauptmietvertrag stehen.
WG-Mietvertrag - Besonderheiten bei Kündigung
Grundsätzlich gilt natürlich auch bei einem sogenannten WG-Mietvertrag die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, siehe § 573c Abs.1 BGB. Je nach abgeschlossenen Mietvertrag für die jeweiligen Räumlichkeiten sind jedoch unterschiedliche Besonderheiten zu beachten:
jedes WG-Mitglied hat einen eigenständigen Mietvertrag |
einzelne WG-Mitglieder können ihren eigenständigen Mietvertrag jederzeit kündigen |
alle WG-Mitglieder sind Hauptmieter |
hierbei muss die gesamte WG-Gemeinschaft zunächst kündigen und anschließend einen neuen WG-Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen à verbleibende WG-Mitglieder haben hier grundsätzlich ein Mitspracherecht |
ein WG-Mitglied gilt als Hauptmieter, andere haben einen Untermietvertrag |
WG-Mitglied mit separatem Untermietvertrag kann direkt beim Hauptmieter kündigen, Mitspracherecht der anderen verfällt à haben mehrere WG-Mitglieder einen gemeinsamen Untermietvertrag, muss auch hier zunächst der gesamte Vertrag gekündigt werden, um anschließend einen neuen Untermietvertrag aufzusetzen |
Alternativen für Wohngemeinschaften zum WG-Mietvertrag kündigen
In der Regel ist es eine Tatsache, dass meist nur einzelne WG-Mitglieder nach einiger Zeit ausziehen. Besteht nun ein Mietvertrag mit der gesamten WG, sind also alle Mitglieder als Hauptmieter eingetragen, ist es oftmals sehr aufwendig und mühselig, diesen zunächst zu kündigen, um für die Verbleibenden einen neuen Mietvertrag abzuschließen.
Deswegen ist in diesem Zusammenhang ein Mietaufhebungsvertrag oder auch Mietänderungsvertrag eine sinnvolle Alternative. Diesem müssen aber sowohl die WG-Mitglieder als auch der Vermieter zustimmen.
- Vermieter ist nicht verpflichtet, einem solchen Vertrag zuzustimmen
- Vermieter muss ebenso wenig einem neuen WG-Mitglied automatisch zustimmen, wenn ein anderes Mitglied ausgezogen ist
- einzelne WG-Mitglieder können aber beim Vermieter ihren Austritt aus dem Vertrag verlangen, wenn beispielsweise nur ein Mietvertrag existiert
WG-Mietvertrag kündigen - Muster
Ausgehend von der Tatsache, dass die meisten WGs mit der Variante C leben, also ein Hauptmieter und jeweils einzelne Untermietverträge, ist nachfolgend eine Mustervorlage für das WG-Mietvertrag kündigen aufgeführt, welche der Untermieter dem Hauptmieter vorlegt.
Zu beachten ist in jedem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist oder die im Mietvertrag vereinbarten Fristen. Eine Angabe von Gründen ist auch beim WG-Mietvertrag kündigen nicht zwingend erforderlich, in Anbetracht des besonderen Mietverhältnisses aber oftmals nicht verkehrt.
Wichtig: Befristete Mietverträge können auch in einer WG nicht vorzeitig gekündigt werden!
Im Falle einer WG ist es zudem sehr fair, wenn man schon vorab verlauten lässt, ob man aus der Wohngemeinschaft ausziehen möchte oder muss. Denn die Suche nach einem Nachfolger kann sich unter Umständen schwierig gestalten. Außerdem sollte sowohl dem Eigentümer der Mietsache als auch den Hauptmietern der Wohnung Zeit gegeben werden, eventuelle Nachmieter zu finden.
Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine WG-Mietvertrag Kündigung. Sie können die WG-Mietvertrag Kündigung Vorlage kostenlos nutzen:
Name Untermieter
Anschrift
Ort
Name Hauptmieter (Vermieter)
Anschrift
Ort Ort/Datum
Kündigung des Zimmers in der WG zum …. (Datum)
Sehr geehrte/r Frau/Herr,
hiermit kündige ich mein Zimmer in der WG, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort fristgerecht zum …. (Datum) oder hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ich bitte die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zu erstatten.
Mit freundlichem Gruß
…………. (eigenhändige Unterschrift)
Sie können hier die Kündigung eines WG-Mietvertrages als Word Dokument herunterladen
Sie können hier die Kündigung eines WG-Mietvertrages als PDF Datei herunterladen
FAQ zum Thema WG-Mietvertrag kündigen
Was ist ein WG-Mietvertrag?
Ein WG-Mietvertrag ist ein Vertrag, der zwischen dem Vermieter und den Bewohnern einer Wohngemeinschaft (WG) geschlossen wird. Der Vertrag regelt die Bedingungen für das Zusammenleben in der WG sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen Bewohner.
Wie kann ein WG-Mietvertrag gekündigt werden?
Ein WG-Mietvertrag kann auf verschiedene Arten gekündigt werden. Wenn der Mietvertrag eine feste Laufzeit hat, ist eine Kündigung während dieser Zeit nur aus wichtigem Grund möglich. Nach Ablauf der Laufzeit kann der Mietvertrag von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate.
Wer kann den WG-Mietvertrag kündigen?
In der Regel kann jeder Bewohner einer WG den Mietvertrag kündigen. Wenn der Mietvertrag von mehreren Bewohnern unterzeichnet wurde, muss die Kündigung von allen unterzeichnet werden. Wenn nur ein Bewohner den Mietvertrag unterzeichnet hat, kann auch nur dieser Bewohner den Mietvertrag kündigen.
Wie muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken, um den Nachweis der Zustellung zu haben. In der Kündigung müssen das Datum, der Name des Vermieters und der Bewohner sowie der Kündigungsgrund und das Kündigungsdatum angegeben werden.
Was ist bei einer fristlosen Kündigung zu beachten?
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Bewohner die Miete nicht bezahlt oder gegen die Hausordnung verstößt. In diesem Fall muss der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und dem Bewohner eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Wenn der Bewohner den Mangel nicht beseitigt, kann der Vermieter fristlos kündigen.
Was passiert nach der Kündigung?
Nach der Kündigung muss der Bewohner die Wohnung zum Ende der Kündigungsfrist räumen. Der Vermieter hat das Recht, die Wohnung zu besichtigen, um sich davon zu überzeugen, dass der Bewohner die Wohnung ordnungsgemäß hinterlassen hat. Wenn der Bewohner Schäden in der Wohnung verursacht hat, kann der Vermieter die Kosten für die Reparatur von der Kaution abziehen.
Was passiert mit der Kaution?
Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Bewohner zurückgezahlt, sofern keine offenen Forderungen des Vermieters bestehen. Wenn der Bewohner Schäden in der Wohnung verursacht hat, kann der Vermieter die Kosten für die Reparatur von der Kaution abziehen.