Wohnungsübergabeprotokoll als Muster – Was ist bei der Übergabe zu beachten?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 3. April 2024

Sowohl Vermieter als auch scheidende Mieter sind gut beraten, wenn sie gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll bei Auszug ausfüllen. Denn derartige Übergabeprotokolle bewahren alle Seiten davor, plötzlich vor unliebsamen Überraschungen zu stehen, die zum Teil nicht nur ärgerlich sein können, sondern auch hohe Kosten nach sich ziehen können. Rechtsstreitigkeiten lassen sich so einfach umgehen.

Wohnungsübergabeprotokoll – damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite!

Wohnungsübergabeprotokoll (© tina7si / fotolia.com)
Wohnungsübergabeprotokoll (© tina7si / fotolia.com)
Um spätere Unstimmigkeiten über den Zustand der Mietsache zu umgehen, empfiehlt es sich in jedem Fall sowohl beim Einzug als auch beim Auszug ein sogenanntes Wohnungsübergabeprotokoll anzufertigen. Darin enthaltene Mängel können auf diese Weise nicht dazu führen, dass plötzlich der ausgezogene Mieter einige Monate später mit einer Schadenersatzforderung konfrontiert wird oder der Vermieter sich plötzlich kostenintensiven Reparaturarbeiten ausgeliefert sieht, für die eigentlich der ehemalige Mieter hätte aufkommen müssen.

Ein derartiges Übergabeprotokoll ist zwar vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, doch hat es sich schon in so manchem Streitfall bewährt. Immerhin sichert es beide Seiten vor ungerechtfertigten Regressansprüchen oder gar unnötigen Rechtsstreitigkeiten ab.

Wie sollte eine Wohnungsübergabe ablaufen?

Zunächst einmal sollte von beiden Seiten ein Termin vereinbart werden, an welchem Mieter als auch Vermieter wirklich Zeit haben, um Raum für Raum gemeinsam zu begutachten. In der Regel wird dieser Termin auf einen Tag gelegt, an welchem der scheidende Mieter bereits alle Möbel aus der Mietsache geräumt hat und praktischerweise auch schon die Wohnung oder das Haus in den Zustand versetzt hat, wie es der Mietvertrag vorsieht. Das bedeutet, die Wohnung sollte entweder besenrein oder auch renoviert sein – je nach vereinbartem Mietvertrag.

Fachanwalt.de-Tipp: Günstig ist ein Zeitpunkt, an welchem die leere Wohnung bei Tageslicht besichtigt und übergeben werden kann. Denn so können etwaige Schäden nicht so leicht übersehen werden.

Mieter und Vermieter gehen gemeinsam durch die Räume der Mietsache und prüfen folgende Schwerpunkte:

  1. Entspricht der allgemeine Zustand der Wohnung dem des im Mietvertrag vereinbarten Zustandes?
  2. Gibt es feuchte Stellen an den Wänden oder sind Schimmelflecken erkennbar?
  3. Sofern die Wohnung frisch renoviert übergeben werden muss, sollte geprüft werden, ob auch wirklich frisch gestrichen wurde.
  4. Im Bereich des Fußbodens liegen die Schwerpunkte unter anderem auf etwaigen Kratzern im Parkett, fehlenden Fußbodenleisten oder extremen Flecken auf der Auslegware.
  5. Fenster und Türen werden darauf kontrolliert, ob sie ordnungsgemäß schließen und ob möglicherweise Zimmertürenschlüssel vorhanden sind oder unauffindbar. (Sofern diese bei Einzug vorhanden waren)
  6. Im Badezimmer sollte auf beschädigte Fliesen aber auch auf defekte Einbauten oder eventuell fehlende Armaturen geachtet werden.
  7. Sofern Elektrogeräte mitvermietet wurden, muss geprüft werden, ob diese einwandfrei funktionieren und gesäubert wurden, z.B. Backofen.
  8. Generell sollte der Schwerpunkt auch auf die Heizkörper gelegt werden. Sind alle Thermostate vorhanden, funktioniert die Heizung oder gibt es in diesem Bereich starke Beschädigungen?
  9. Dachboden und Keller, die mitvermietet wurden, werden auf die Besenreinheit überprüft, und auch hier sollten mögliche Beschädigungen ins Protokoll aufgenommen werden.
  10. Gemeinsam werden alle die Mietsache betreffenden Zählerstände in das Protokoll aufgenommen. Sofern es einen separaten Heizöltank für die Wohnung oder das Haus gibt, sollte auch hier der akkurate Stand notiert werden.

Sofern Schäden oder Mängel gefunden werden, sollten diese auch in das Protokoll aufgenommen werden. Oftmals handelt es sich um ganz normale Gebrauchs- und Verschleißspuren, doch hin und wieder gibt es mitunter auch Beschädigungen, die für den Vermieter im Nachhinein sehr kostenintensiv werden könnten. Umgedreht ist es aber auch für den scheidenden Mieter heutzutage fast unabdingbar. Wenn nämlich zum Beispiel nach dessen Auszug sich der bestellte Handwerker bei der Renovierung der Wohnung nicht vorsieht und mit der Leiter eine grobe Schramme in die Tür bringt, würde ohne das zuvor ordnungsgemäß ausgefüllte Protokoll der ehemalige Mieter zu Unrecht zur Kasse gebeten.

Ebenfalls ins Übergabeprotokoll gehören Absprachen, die hinsichtlich von nötigen Reparaturen o.ä. getroffen werden.

Wer sollte dabei sein?

Mietvertrag (© Marek-Gottschalk / fotolia.com)
Mietvertrag (© Marek-Gottschalk / fotolia.com)
Im Normalfall sind es meist scheidender Mieter und Vermieter, die sich gemeinsam in der Wohnung oder auch dem Haus treffen, um gemeinsam das Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen. Doch um die Mietsache ordnungsgemäß an den Vermieter zurückzugeben, kann durch den Mieter auch ein bevollmächtigter Dritter benannt werden. Häufig ist das dann der Fall, wenn der ausgezogene Mieter zum Termin beruflich oder gesundheitlich verhindert ist. Das kann beispielsweise ein guter Freund sein, dem man vertraut.

Im Gegenzug kann sich aber auch der Vermieter zur Übergabe vertreten lassen. Hier wird oftmals der Hausmeister, der Hausverwalter oder auch der Makler dazu ermächtigt, die Wohnungsübergabe ordnungsgemäß durchzuführen und die Wohnungsschlüssel in Empfang zu nehmen.

Fachanwalt.de-Tipp:
Schludert der vom Vermieter beauftragte Verwalter oder Hausmeister bei der Wohnungsübergabe, dann muss in der Regel der Eigentümer für dessen Fehler einstehen.

Neben den beiden Vertragsparteien oder auch deren Vertreter wird immer häufiger ein Zeuge mit hinzugezogen, um die Übergabe der Mietsache zu erledigen. Dieser muss dann auch im Wohnungsübergabeprotokoll namentlich aufgeführt werden. Es kann unter Umständen hilfreich sein, wenn man als Mieter nicht den Eindruck hat, dass alles wirklich ordnungsgemäß ins Protokoll aufgenommen wird.

Wohnungsübergabeprotokoll Muster – kostenlos

Im Folgenden finden Sie ein Muster für ein Protokoll zur Wohnungsübergabe bei Auszug. Das Muster Wohnungsübergabeprotokoll können Sie kostenlos nutzen.

Protokoll zur Wohnungsübergabe
bei Auszug

Name der/des Mieter(s):         

Anschrift
der besichtigten Wohnung:   
Wohnungsnummer, Etage:   

Name und Anschrift             
des Vermieters:               
                                        

Datum der Übergabe:    

 

In der o.g. Wohnung/Haus wurde Folgendes festgestellt:

 

Keine Mängel

Festgestellte Mängel

Bemerkungen

Flur/Diele

 

 

 

Küche

 

 

 

Bad/WC

 

 

 

Wohnzimmer

 

 

 

Schlafzimmer

 

 

 

Kinderzimmer

 

 

 

Balkon

 

 

 

Keller

 

 

 

Garage

 

 

 

sonstige Räume

 

 

 

 

Strom – Zählernummer:       

Strom – Zählerstand:            

 

Gas – Zählernummer:          
Gas – Zählerstand:              

 

Wasser – Zählernummer:       
Wasser – Zählerstand:    

  

Sonstiges:

 

_____ Haustürschlüssel _____ Wohnungsschlüssel _____ Briefkastenschlüssel

_____ Garagenschlüssel _____ Kellerschlüssel wurden übergeben.

Fehlende Schlüssel: _____

 

Ort/Datum:                         

 

Unterschrift Vermieter:        

Unterschrift Mieter:               

Unterschrift Zeuge:            

Anschrift Zeuge:              

Sie können hier ein Wohnungsübergabeprotokoll als Word Dokument herunterladen

Sie können hier ein Wohnungsübergabeprotokoll als pdf Dokument herunterladen

FAQ zum Übergabeprotokoll einer Wohnung

Was ist das Übergabeprotokoll einer Wohnung?

Das Übergabeprotokoll einer Wohnung ist ein rechtlich bindendes Dokument, das bei der Übergabe einer Mietwohnung zwischen Vermieter und Mieter erstellt wird. Es dient dazu, den Zustand der Wohnung bei der Übergabe festzuhalten und späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Warum ist ein Übergabeprotokoll bei einer Wohnung wichtig?

Ein Übergabeprotokoll ist wichtig, da es beiden Parteien Klarheit darüber verschafft, in welchem Zustand die Wohnung bei Übergabe war. Falls es später zu Unstimmigkeiten kommen sollte, kann das Übergabeprotokoll als Beweismittel dienen und Streitigkeiten vor Gericht vermeiden.

Was muss in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden?

Ein Übergabeprotokoll sollte detaillierte Angaben über den Zustand der Wohnung bei der Übergabe enthalten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Beschreibung des Zustands von Böden, Wänden, Decken und Fenstern
  • Liste von vorhandenen Mängeln und Schäden
  • Angaben zu funktionsfähigen oder defekten Einrichtungsgegenständen
  • Zählerstände von Strom, Wasser und Gas
  • Liste von Schlüsseln und Fernbedienungen, die übergeben wurden

Muss ein Übergabeprotokoll schriftlich verfasst werden?

Ja, ein Übergabeprotokoll sollte schriftlich verfasst werden, um späteren Unstimmigkeiten vorzubeugen. Beide Parteien sollten das Protokoll unterschreiben und eine Kopie für sich behalten.

Wer ist für die Erstellung des Übergabeprotokolls verantwortlich?

In der Regel ist der Vermieter für die Erstellung des Übergabeprotokolls verantwortlich. Es empfiehlt sich jedoch, dass auch der Mieter bei der Erstellung anwesend ist und das Protokoll gemeinsam mit dem Vermieter erstellt und unterschreibt.

Wann wird das Übergabeprotokoll erstellt?

Das Übergabeprotokoll wird in der Regel bei der Wohnungsübergabe erstellt. Es ist ratsam, genügend Zeit für die Erstellung des Protokolls einzuplanen und die Wohnung gründlich zu inspizieren, um späteren Unstimmigkeiten vorzubeugen.

Was passiert, wenn keine Einigung über den Zustand der Wohnung erzielt werden kann?

Falls keine Einigung über den Zustand der Wohnung erzielt werden kann, ist es ratsam, einen neutralen Dritten hinzuzuziehen, beispielsweise einen Sachverständigen oder einen Anwalt. Falls auch dies nicht zu einer Einigung führt, kann der Fall vor Gericht landen.

Wie lange sollte das Übergabeprotokoll aufbewahrt werden?

Es empfiehlt sich, das Protokoll zusammen mit dem Mietvertrag und anderen wichtigen Dokumenten aufzubewahren, um im Falle von Streitigkeiten oder Rückfragen darauf zurückgreifen zu können. Dies hat seinen Grund in einer gesetzlichen Verjährungsfrist von Mietverträgen, die erst nach drei Jahren Ansprüche aus solchen Belegen und Verträgen unmöglich machen.


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