Nachmieter suchen und stellen

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 15. August 2023

Wenn der eigene Umzug bevorsteht, kann man mithilfe eines geeigneten Nachmieters so manches etwas stressfreier gestalten. Angefangen von der möglichen Übernahme von Einbaumöbeln über eventuelle Einrichtungsgegenstände bis hin zu baulichen Umbauten, die man selbst in der Wohnung getätigt hat, lässt sich mit einem Nachmieter so einiges regeln. Darüber hinaus ist es unter Umständen sogar möglich, etwas früher aus dem derzeitigen Mietverhältnis zu kommen, wenn man einen Nachmieter stellt, sofern der Vermieter damit einverstanden ist. Doch es gibt so einiges zu beachten, bevor man mit dem Nachmieter eine Vereinbarung trifft.

Einen Nachmieter stellen: der Vermieter muss in jedem Fall zustimmen

Einen Nachmieter zu suchen und deNachmieter suchen (© Torbz / fotolia.com)
Nachmieter suchen (© Torbz / fotolia.com)
m Vermieter vorzuschlagen, das steht grundsätzlich jedem Mieter frei, der seine Wohnung fristgerecht gekündigt hat. Doch bevor man mit einem augenscheinlich optimalen Nachmieter eine Vereinbarung über Einrichtungsgegenstände, Schönheitsreparaturen oder bauliche Veränderungen trifft, sollte unbedingt die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Denn solange dieser mit diesem Nachfolger für die betreffende Wohnung nicht einverstanden ist, nutzt die schönste Übernahmevereinbarung nichts. Oft gibt es auch im Mietvertrag eine Nachmieterklausel.

Wie kann man einen geeigneten Nachmieter suchen und finden?

Um für die Wohnung, die man gekündigt hat, einen geeigneten Nachmieter zu finden, bieten sich verschiedene Wege an. Entweder inseriert man in der Zeitung und lädt die potenziellen Nachmieter zu einer Besichtigung ein. Oder man nutzt das Internet, wo man ähnliche Anzeigen schalten kann. Doch auch Aushänge in Supermärkten oder Ämtern kann Erfolg bringen. Hilfreich bei solchen Anzeigen und Aushängen ist die genaue Beschreibung der Wohnung inklusive Ausstattung. Ideal sind Besichtigungstermine von ca. 30 Minuten, damit sich die Bewerber auch in Ruhe ein Bild von der Wohnung machen können.

Wichtig ist nur, dass alle relevanten Daten über den Bewerber erfasst werden, um diese dem Vermieter zu geben. Will man einen Nachmieter stellen, der dann auch akzeptiert wird, ist es an dieser Stelle sicherlich dem Vermieter vor allem wichtig zu wissen, ob der interessierte Nachmieter allein oder mit Familie einziehen will, ob er raucht, im Berufsleben steht oder noch studiert, ob Haustiere ein Thema sind. Darüber hinaus bieten sich die Besichtigungstermine an, um auch die benötigten Kontaktdaten zu erfassen, damit der Vermieter im Anschluss eine gut selektierte Vorauswahl bekommt.

Um schnell einen geeigneten Nachmieter zu finden, kann es auch hilfreich sein, den Vermieter zu den Besichtigungen mit einzuladen, so kann er gleich vor Ort eine erste Auswahl treffen, und der Plan, einen Nachmieter zu stellen und von den Vorteilen zu profitieren, ist eher von Erfolg gekrönt.

Wichtige Fakten für die Vereinbarung mit dem Nachmieter

  • eine solche Übernahmevereinbarung gilt nur zwischen Mieter und Nachmieter
  • Möchte man einen Nachmieter stellen, muss der Vermieter nicht nur dem Nachmieter zustimmen, sondern auch der getroffenen Vereinbarung
  • der Nachmieter ist nicht verpflichtet, Einrichtungsgegenstände oder bauliche Veränderungen zu übernehmen
  • ebenso wenig muss er sich damit einverstanden erklären, die Schönheitsreparaturen des Mieters zu übernehmen

Mustervorlage für eine Übernahmevereinbarung zwischen Nachmieter und Mieter

Diese Vorlage dient einzig der Orientierung, denn die möglichen Vereinbarungen, die

Nachmieter und Mieter mit dem Einverständnis des Vermieters treffen, können doch sehr unterschiedlich sein.

 

Übernahmevereinbarung

 

Zwischen

 

Vorname, Name, (Mieter)
künftige Anschrift

und 

Vorname, Name, (Nachmieter)
bisherige Anschrift

zum Mietobjekt ______________________________ (Anschrift, Etage, Wohnungsnummer)

§ 1 Mietende und Mietbeginn
Das zwischen ____________ (Vermieter/Eigentümer) und _______________ (Mieter) bestehende Mietverhältnis, siehe Mietvertrag vom ______, wurde fristgerecht zum _____ gekündigt.

Der Nachmieter übernimmt o.g. Mietsache mit dem _________, sofern zwischen dem Vermieter/Eigentümer ein ordnungsgemäßer Mietvertrag zustande kommt. (oder alternativ: Der Nachmieter übernimmt o.g. Mietsache mit dem _______ laut vereinbarten Mietvertrag mit dem Vermieter/Eigentümer.)

 

§ 2 Durchführung der Schönheitsreparaturen

Der Nachmieter übernimmt die Verpflichtung des jetzigen Mieters bezüglich der Durchführung von Schönheitsreparaturen mit Mietbeginn. Dadurch wird der Mieter seiner Verpflichtung gegenüber dem Vermieter von der Durchführung dieser Arbeiten befreit. Dafür leistet der Mieter dem Nachmieter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ________ €. Es wird vereinbart, dass die Zahlung dieser Entschädigung mit der Ablösesumme von _________ € für übernommene Einrichtungsgegenstände verrechnet wird.

 

 § 3 Beseitigung von Schäden

Der Mieter hat die Schäden in der Wohnung selbst zu beseitigen. Der Nachmieter übernimmt dafür keine Verpflichtung. Ausnahme bilden hier bauliche Veränderungen oder jene durch den Aus- und Einbau von Einrichtungsgegenständen, welche der Nachmieter mit übernimmt. In diesem Fall überträgt der Mieter dem Nachmieter die Verpflichtung, den Ausbau von Einrichtungsgegenständen zum Mietende zu übernehmen.

 

§ 4 Ablösezahlung und Übernahme von Einrichtungsgegenständen und Einbauten

Für folgende Einrichtungsgegenstände und Einbauten vereinbaren Mieter und Nachmieter eine Ablösesumme von _________ €:

__________________________________________ (Auflistung der Gegenstände inklusive Details zum vereinbarten Preis und ausgehändigten Rechnungen, Garantieurkunden)__________________________________________

Der Nachmieter erklärt sich damit einverstanden, die Ablösesumme mit der ihm zustehenden Aufwandsentschädigung, wie in §2 geregelt, zu verrechnen. Den Restbetrag in Höhe von ___________ € überweist er dem Mieter bis zum ___________ auf folgende Bankverbindung: IBAN:                     ______________
SWIFT:             ______________

Bank:               ______________


Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Mieter das Recht als Eigentümer der aufgelisteten Gegenständen vor. Nach Zahlungseingang geht dieses Eigentum auf den Nachmieter über.

§ 5 Übernahme von baulichen Veränderungen

Der Nachmieter übernimmt das o.g. Mietobjekt inklusive der baulichen Veränderungen vom Mieter und erkennt dadurch seine daraus resultierenden Verpflichtungen bezüglich des Rückbaus und der Beseitigung gegenüber dem Eigentümer/Vermieters an.

Das betrifft insbesondere:     ___________________________
                                               ___________________________

 

§ 6 Genehmigung des Vermieters

Die zwischen Mieter und Nachmieter getroffenen Vereinbarungen unter §2 und §5 bedürfen der Genehmigung des Eigentümers/Vermieters. Dieser kann seine Ansprüche ab dem Zeitpunkt der Genehmigung nur noch gegenüber dem Nachmieter geltend machen.

Mit seiner Genehmigung erklärt sich der Vermieter zudem damit einverstanden, dass alle in dieser Übernahmevereinbarung durch den Nachmieter übernommenen Einrichtungsgegenstände, Einbauten und auch baulichen Veränderungen bei der Übergabe durch den Mieter im Mietobjekt verbleiben können. Ebenso erklärt sich der Vermieter damit einverstanden, dass der Nachmieter für deren Beseitigung, Räumung und Rückbau verantwortlich ist.

 

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Punkte dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam werden, sind die anderen Punkte der Vereinbarungen davon nicht betroffen.

 

Kommt zwischen dem Nachmieter und dem Vermieter kein Mietvertrag zustande, so ist die Übernahmevereinbarung unwirksam.

 

 

Ort, Datum                 ____________________

 

Unterschrift Mieter    _____________________

 

Unterschrift Nachmieter _____________________

 

 

Genehmigungsvermerk zu § 6

Hiermit stimme ich der in dieser Vereinbarung getroffenen Übernahme mietvertraglicher Verpflichtungen und Rechte des Mieters _________________ auf den Nachmieter ____________ zu und erkläre mich in diesen Punkten einverstanden.

 

Darüber hinaus bin ich damit einverstanden, dass die Räumungspflicht von Einbauten, Einrichtungsgegenständen und baulichen Veränderungen auf den Nachmieter übergeht, wodurch der Mieter von diesen Pflichten entbunden ist.

 

 

Ort, Datum                 _____________________

 

Unterschrift Vermieter          _____________________

Sie können hier eine Übernahmevereinbarung als Word Dokument herunterladen

Sie können hier eine Übernahmevereinbarung als PDF Datei herunterladen

Nachmieter suchen - Häufige Fragen (FAQ)

Was bedeutet "Nachmieter suchen"?

Wenn Sie als Mieter aus Ihrem Mietvertrag aussteigen möchten, können Sie versuchen, einen Nachmieter zu finden, der bereit ist, in Ihre Wohnung einzuziehen und Ihren Mietvertrag zu übernehmen. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihrem Vermieter darüber einigen, dass der Nachmieter ab einem bestimmten Datum in die Wohnung einzieht und Sie aus Ihrem Mietvertrag ausscheiden können. In der Regel müssen Sie jedoch die Zustimmung Ihres Vermieters einholen, bevor Sie einen Nachmieter suchen können.

Wann ist es sinnvoll, einen Nachmieter zu suchen?

Es kann sinnvoll sein, einen Nachmieter zu suchen, wenn Sie aus verschiedenen Gründen aus Ihrem Mietvertrag aussteigen möchten.

Dazu zählt zum Beispiel, wenn Sie

  • Umziehen möchten
  • Eine andere Wohnung gefunden haben
  • In eine andere Stadt ziehen
  • Eine Immobilie gekauft haben
  • Nicht mehr in der Lage sind, die Miete zu zahlen

Wie suche ich einen Nachmieter?

Wenn Sie einen Nachmieter suchen möchten, sollten Sie zunächst Ihren Mietvertrag sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass Sie das Recht haben, einen Nachmieter zu suchen. Wenn dies der Fall ist, können Sie:

  • Online nach einem Nachmieter suchen
  • In sozialen Medien oder Online-Marktplätzen für Wohnungen werben
  • Freunde und Familie um Hilfe bitten, um jemanden zu finden, der in die Wohnung einziehen möchte
  • Einen Makler beauftragen, der einen Nachmieter für Sie sucht

Muss ich meinen Vermieter über den Nachmieter informieren?

Ja, in der Regel müssen Sie Ihren Vermieter über den Nachmieter informieren und um seine Zustimmung bitten, bevor der Nachmieter in die Wohnung einziehen kann. Ihr Vermieter hat das Recht, den Nachmieter abzulehnen, wenn er nicht den Anforderungen entspricht, die er an einen Mieter stellt.

Welche Informationen muss ich meinem Vermieter über den Nachmieter geben?

Wenn Sie einen Nachmieter finden, müssen Sie Ihrem Vermieter in der Regel folgende Informationen geben:

  • Den vollständigen Namen des Nachmieters
  • Seine Kontaktdaten
  • Sein Arbeits- oder Studiumsnachweis
  • Seine Schufa-Auskunft

Muss ich die Wohnung besichtigen lassen, bevor der Nachmieter einzieht?

Ja, in der Regel muss der Vermieter die Wohnung vor dem Einzug des Nachmieters besichtigen, um sicherzustellen, dass sie in einem guten Zustand ist. Der Nachmieter sollte sich auch die Wohnung anschauen können, um sicherzustellen, dass sie seinen Bedürfnissen entspricht.

Wie lange dauert es, bis der Nachmieter einziehen kann?

Die Dauer hängt davon ab, wie schnell Sie einen Nachmieter finden und wie schnell Ihr Vermieter die Zustimmung erteilt. Sobald Ihr Vermieter dem Einzug des Nachmieters zugestimmt hat, müssen Sie und der Nachmieter einen Übergabetermin vereinbaren. In der Regel sollten Sie jedoch mindestens drei Monate einplanen, um einen Nachmieter zu suchen und den Umzug zu planen.

Was passiert, wenn ich keinen Nachmieter finde?

Wenn Sie keinen Nachmieter finden können, müssen Sie weiterhin die Miete zahlen, bis Ihr Mietvertrag endet oder bis ein Nachmieter gefunden wird. Wenn Ihr Vermieter einen neuen Mieter findet, bevor Ihr Mietvertrag endet, müssen Sie nur die Miete bis zum Einzug des neuen Mieters zahlen.

Was passiert, wenn der Nachmieter auszieht?

Wenn der Nachmieter auszieht, sind Sie in der Regel für die Wohnung verantwortlich, bis der Vermieter einen neuen Mieter findet. Wenn Sie jedoch einen Nachmieter finden können, bevor der aktuelle Mieter auszieht, können Sie Ihren Mietvertrag beenden und aus dem Mietverhältnis ausscheiden.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Suche nach einem Nachmieter kann eine gute Möglichkeit sein, aus einem Mietvertrag auszusteigen, wenn Sie aus verschiedenen Gründen umziehen müssen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die Zustimmung Ihres Vermieters einholen und die erforderlichen Informationen über den Nachmieter bereitstellen. Wenn Sie keinen Nachmieter finden können, müssen Sie weiterhin die Miete zahlen, bis Ihr Mietvertrag endet oder ein neuer Mieter gefunden wird.



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