Hund in Mietwohnung – ist das erlaubt oder verboten?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 20. Dezember 2023

Mehrere Millionen Hunde leben in deutschen Haushalten, viele davon auch in Mietwohnungen. Während man sich als Eigenheimbesitzer sein Zusammenleben mit einem Hund sehr individuell gestalten kann, gibt es bei einem Hund in der Mietwohnung hingegen stets auch einige rechtliche Aspekte zu beachten. Zudem sind Hunde nicht in allen Mietwohnungen gern gesehen. Doch darf die Hundehaltung per se verboten werden? Diese und weitere Fragen zu Hund in Mietwohnung sollen im Folgenden erörtert werden.

Umzug mit Hund

Umzug mit Hund ( © Di Studio / Fotolia.com)
Umzug mit Hund ( © Di Studio / Fotolia.com)
Nicht jeder (zukünftige) Hundehalter hat das Glück, in einem Haus mit Garten zu leben. Wer sich auf die Suche nach einer Wohnung begibt, erlebt meist schon beim Lesen der Wohnungsanzeigen einen deutlichen Dämpfer in seiner Vorfreude. Anmerkungen wie „Hunde nicht erlaubt“ oder noch genereller „Haustiere nicht gestattet“ führen dazu, dass man sich meist auf die betreffende Wohnung gar nicht erst bewirbt. Dabei dürfte es für Hundehalter erst einmal gute Nachrichten geben. Denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein generelles Haustierverbot in Mietverträgen unzulässig ist. Eine allgemeine Anmerkung wie „Haustiere verboten“, hat also zunächst einmal keinerlei Aussagekraft, denn sie würde den Mieter unverhältnismäßig benachteiligen. Schließlich kann ihm nicht verboten werden, überhaupt ein Haustier zu halten, denn das gehört zur Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen einfach dazu. Dennoch heißt das nicht, dass man sich als Mieter uneingeschränkt jeden Hund in die Mietwohnung holen kann, ohne dies zuvor mit dem Vermieter abzuklären.

Fachanwalt.de-Tipp:
Wer sich als Mieter einen Hund zulegen will, sollte zunächst einmal einen Blick in den Mietvertrag werfen. Je nachdem, welche Regelungen dort zu finden sind, kann entschieden werden, wie die eigenen Chancen stehen, sich den Traum vom eigenen Hund zu erfüllen.

Hund in Mietwohnung - Mietvertrag

Der Idealfall ist natürlich, dass der Mietvertrag eine Klausel enthält die besagt, dass Hundehaltung erlaubt ist. Dennoch ist diese Klausel mit Einschränkungen zu verstehen. Ein normal großer und sozial verträglicher Hund dürfte dabei keine Probleme darstellen. Anders dürfte es jedoch bei sehr großen oder aggressiven Hunden aussehen. Diese werden als ungeeignet für das soziale Gefüge eines Mietshauses angesehen. Große Hunde bellen entsprechend lauter und können Nachbarn verunsichern, so dass diese Angst haben oder übertrieben vorsichtig agieren. So wird es in der Praxis so sein, dass eine Interessenabwägung vorzunehmen ist. Hierbei geht es um die Interessen von Mieter, Vermieter und Nachbarn bzw. Hausbewohnern.

Mietvertrag enthält keine Regelung

Der entgegengesetzte Fall wäre, dass sich keinerlei Regelungen zur Haustierhaltung im Mietvertrag findet. Hier wird dann zu überprüfen sein, ob die Hundehaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Hierbei können verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, zum Beispiel, ob die Wohnung in der Stadt oder eher ländlich gelegen ist, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder ein Mehrparteienhaus handelt.

Generell ist zu sagen, dass Kleintiere üblicherweise immer erlaubt sind. Zu Kleintieren zählen zweifellos Tiere wie Meerschweinchen oder Chinchillas. Es gibt aber auch Hunderassen, die als Kleintiere zählen können, zum Beispiel Yorkshire-Terrier. Ohne entsprechende Regelungen im Mietvertrag wird es auf eine Einzelfallabwägung ankommen. Beim Abwägen der einzelnen Interessen sind beispielsweise die Rasse und Größe des Hundes zu berücksichtigen ebenso wie das konkrete Verhalten des Tieres, die Anzahl der Tiere in der Wohnung, das persönliche Verhalten des Hundehalters oder auch das Alter und die berechtigten Interessen von Vermieter und anderen Hausbewohnern. Wichtig ist auch zu schauen, wie der Vermieter bisher gegenüber der Hundehaltung eingestellt war. Hat er es einem Mieter erlaubt, wird es schwerer fallen, es einem anderen zu verbieten. Hier müssen schon sachliche Gründe genannt werden, warum der Hund in der Mietwohnung in diesem Fall nicht gestattet werden soll.

Fachanwalt.de-Tipp:
Sehbehinderte Mieter haben regelmäßig ein großes Interesse daran, sich einen Blindenhund halten zu können. Dasselbe gilt für Hunde, die vom Mieter aus therapeutischen Zwecken angeschafft werden sollen. In solchen Fällen wird das Interesse des Mieters überwiegen.

Mietvertrag verbietet Tierhaltung

Hund in Mietwohnung (© Mat Hayward / Fotolia.com)
Hund in Mietwohnung (© Mat Hayward / Fotolia.com)
Sehr oft findet man in Mietverträgen das pauschale Verbot, Tiere in der Mietwohnung zu halten. Handelt es sich hierbei um eine Individualvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, wird der Mieter das Verbot akzeptieren müssen, da er es mit Unterschrift akzeptiert hat. Allerdings kann es für den Mieter ein Schlupfloch geben, wenn das Verbot sämtlicher Tiere und damit auch Kleintiere wie Fische oder Wellensittiche umfasst.

Etwas anderes gilt, wenn der Mietvertrag ein formularmäßiges Tierhaltungsverbot aufstellt. Eine Klausel, aus der ein uneingeschränktes Verbote jeglicher Tierhaltung hervorgeht, ist nicht wirksam. Denn solch eine Klausel würde den Mieter laut Bundesgerichtshof unangemessen benachteiligen. Es muss ihm erlaubt sein, zumindest Kleintiere in der Mietwohnung zu halten.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist jedoch nicht dahingehend zu verstehen, nun uneingeschränkt jeden Hund halten zu können. Denn hier gibt es schließlich immer noch Vermieter und Nachbarn, deren konkrete Belange und Interessen berücksichtigt werden müssen. Daher wird es auch hier wieder auf eine Interessenabwägung hinauslaufen.

Fachanwalt.de-Tipp:
Eine einmal durch den Vermieter erteilte Erlaubnis, einen Hund in der Mietwohnung zu halten, kann auch widerrufen werden. Das geht jedoch nicht willkürlich, sondern nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Hund Mietwohnung - Mietvertrag mit Einschränkungen

Es ist zulässig, im Mietvertrag Einschränkungen zu vermerken. Ein solcher Erlaubnisvorbehalt besagt, dass der Mieter zunächst beim Vermieter um Erlaubnis für die Hundehaltung fragen muss. Je nach konkreter Formulierung kann es aber auch schon ausreichend sein, den Vermieter lediglich darüber zu informieren, dass ein Hund in die Mietwohnung einziehen wird. Wird eine Erlaubnis benötigt, hat der Vermieter zwar das Entscheidungsrecht, darf dieses aber keinesfalls willkürlich anwenden. Er muss eine eindeutige Begründung vorbringen, warum der Hund nicht in der Mietwohnung gehalten werden darf.

Listenhunde

Wer als Besitzer eines sogenannten Listenhundes eine neue Wohnung sucht, hat es bedeutend schwerer. Diese Hunde, gemeinhin auch als Kampfhunde bezeichnet, werden üblicherweise von Vermietern und Nachbarn nicht gut angenommen. Hier muss in der Regel auch nicht erst eine umfassende Interessenabwägung stattfinden, um einen solchen Hund ablehnen zu können. Die Haltung eines Kampfhundes in der Mietwohnung kann per Mietvertrag auch im Vorfeld ausgeschlossen werden. Zu den Listenhunden gehören u.a. Bullterrier, Pitbull Terrier oder auch Bullmastiff.

Neuer Hund - Neue Erlaubnis!

Hat der Vermieter einmal seine Erlaubnis für die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung erteilt, bedeutet dies nicht, dass der Mieter sich beliebig viele Hunde zulegen kann. Wer sich einen neuen Hund bzw. einen weiteren Hund zulegen will, muss auch das erst beim Vermieter anmelden. Hier muss auch immer darauf geachtet werden, ob mehrere Hunde in der Wohnung, abhängig von ihrer Größe, überhaupt artgerecht gehalten werden können. Die einmal erteilte Erlaubnis bezieht sich also immer nur auf das jeweils konkrete Tier.

Vermieter überzeugen

Hund in Wohnung (© chalabala / Fotolia.com)
Hund in Wohnung (© chalabala / Fotolia.com)
Geht es darum, die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, einen Hund halten zu dürfen, kann jeder Mieter aktiv dazu beitragen, einen guten Eindruck zu hinterlassen. So kann man bei einem persönlichen Vorstellen Hund und Vermieter miteinander vertraut machen. Wenn die anderen Bewohner des Hauses der Hundehaltung zustimmen, kann auch eine Unterschriftenliste erstellt und dem Vermieter vorgelegt werden. Zudem sollte man das eigene Verantwortungsbewusstsein als Hundehalter hervorheben und beispielsweise erklären, dass der Hund nicht längere Zeit allein gelassen wird in der Wohnung oder dass er nicht im Gemeinschaftsgarten sein Geschäft verrichten wird. Dies alles können Bedenken des Vermieters sein, die man ihm am besten gleich in einem klärenden Gespräch nimmt. Natürlich sollte man sich als Mieter dann auch daran halten und den eigenen Versprechungen nachkommen. Sinnvoll ist es auch, wenn eine Hundehaftpflichtversicherung vorhanden ist. Sollte man schon zuvor mit dem Hund in einer Mietwohnung gelebt haben, kann man sich vom Vormieter bescheinigen lassen, dass es zu keinerlei Problemen kam. All diese Maßnahmen können dazu beitragen, den Hund wie auch sich selbst als Hundehalter in ein positives Licht zu rücken und dem Vermieter eventuelle Bedenken zu nehmen.

Hund Mietwohnung - heimlich Hund anschaffen

Weiß man um das Verbot, einen Hund halten zu dürfen bzw. stellt sich der Vermieter quer und man lässt dennoch einen Hund in die Mietwohnung einziehen, riskiert man eine Abmahnung. Die Gerichte vertreten hier eine fast einhellige Meinung und gestatten es, dass der Vermieter vom Mieter unter Fristsetzung verlangen kann, den Hund abzuschaffen. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, kann auch eine Kündigung erfolgen.

Hunde zu Besuch

Sind keine Regelungen im Mietvertrag zu finden, die die Tierhaltung regeln, kann der Vermieter Hundebesuch grundsätzlich nicht verbieten. Verboten werden können aber Hunde, die sich aggressiv verhalten, bissig sind oder sehr viel bellen. Regelt der Mietvertrag ein Tierhaltungsverbot, ist davon aber auch nicht der stundenweise Aufenthalt eines Hundes in der Mietwohnung umfasst. Der zeitlich begrenzte Besuch ist nicht mit der Tierhaltung gleichzusetzen. Grenzwertig kann es jedoch werden, wenn der Hund längere Zeit in der Mietwohnung bleibt.

Zusammenfassung

  • Gesetzliche Regelungen, die die Haustierhaltung in Mietwohnungen klar regeln, gibt es nicht. Entscheidend ist hier vor allem immer erst einmal der Mietvertrag.
  • Eine Formularklausel, durch die generell die Haltung von Hunden untersagt wird, ist in Mietverträgen nicht wirksam. Der Mieter würde dadurch unangemessen benachteiligt werden. Vielmehr müssen die Besonderheiten eines jeden Falls sowie die spezielle Interessenlage aller Parteien berücksichtigt werden.
  • Hunde gehören üblicherweise nicht zu den generell erlaubten Kleintieren. Hiervon kann es aber Ausnahmen geben, wie bei der Rasse Yorkshire-Terrier, da die Hunde eine kleine Statur und ein zurückhaltendes Wesen haben.

FAQ zu Hund in Mietwohnung

Was ist eine Mietwohnung?

Eine Mietwohnung ist eine Wohnung, die ein Mieter von einem Vermieter gemietet hat. Der Mieter zahlt dafür in der Regel monatlich eine Miete.

Was meint Hund in der Mietwohnung?

Ein Hund in der Mietwohnung bedeutet, dass der Mieter einen Hund in seiner gemieteten Wohnung hält.

Ist es erlaubt, einen Hund in der Mietwohnung zu halten?

Grundsätzlich gilt: Ja, es ist erlaubt, einen Hund in der Mietwohnung zu halten. Allerdings gibt es hierbei einige rechtliche Rahmenbedingungen, die zu beachten sind

Darf ein Vermieter die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung verbieten?

Ja, ein Vermieter kann die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung verbieten. Dies kann beispielsweise im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegt sein. Eine solche Klausel im Mietvertrag ist jedoch nur dann wirksam, wenn sie angemessen ist. So darf der Vermieter beispielsweise nicht pauschal die Haltung von Hunden verbieten, sondern muss eine individuelle Abwägung vornehmen. Dabei sind unter anderem die Größe und Rasse des Hundes sowie die Wohnsituation zu berücksichtigen.

Wie kann ein Mieter einen Hund in der Mietwohnung halten?

Ein Mieter kann einen Hund in der Mietwohnung halten, wenn der Vermieter die Hundehaltung erlaubt. In diesem Fall sollte man im Vorfeld mit dem Vermieter sprechen und eine schriftliche Erlaubnis einholen. Wenn die Erlaubnis vorliegt, ist es wichtig, dass der Mieter die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften einhält, wie zum Beispiel das Hundegesetz oder die jeweilige Hundeverordnung.

Wer haftet bei Schäden, die ein Hund in der Mietwohnung verursacht?

Grundsätzlich haftet der Halter des Hundes für Schäden, die der Hund verursacht hat. Das bedeutet, dass der Mieter, der den Hund in der Mietwohnung hält, für Schäden, die der Hund verursacht, haftet.

Was muss ich bei der Haltung eines Hundes in der Mietwohnung beachten?

Bei der Haltung eines Hundes in der Mietwohnung ist es wichtig, dass man sich an die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen hält. Dazu gehört beispielsweise das Hundegesetz oder die jeweilige Hundeverordnung. Auch sollte man sich an die Regeln im Mietvertrag und der Hausordnung halten, um Konflikte mit dem Vermieter zu vermeiden. Zudem sollte man darauf achten, dass der Hund keine Schäden in der Wohnung verursacht und keine Belästigung für die Nachbarn darstellt.

Kann der Vermieter die Miete erhöhen, wenn ein Hund in der Mietwohnung gehalten wird?

Nein, der Vermieter kann die Miete nicht einfach wegen der Haltung eines Hundes erhöhen. Eine Mieterhöhung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Die Haltung eines Hundes stellt in der Regel keine Begründung für eine Mieterhöhung dar.

Was kann passieren, wenn ich einen Hund ohne Erlaubnis des Vermieters in der Mietwohnung halte?

Wenn der Vermieter die Hundehaltung nicht erlaubt hat und der Mieter dennoch einen Hund in der Mietwohnung hält, kann dies zu Konsequenzen führen. Der Vermieter kann den Mieter abmahnen und unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung aussprechen. Zudem kann der Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Hund Schäden in der Wohnung verursacht hat.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt, allerdings müssen dabei einige rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden. Es ist wichtig, sich im Vorfeld mit dem Vermieter abzustimmen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, um Konflikte zu vermeiden. Zudem sollte man darauf achten, dass der Hund keine Schäden verursacht und keine Belästigung für die Nachbarn darstellt.



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