Säumige Mieter gehören leider für viele Vermieter zum Alltag. Solch ein Zahlungsverzug durch den Mieter stört das beiderseitig vertraglich geregelte Mietverhältnis. Als Eigentümer von Mietsachen hat man in diesem Fall das Recht, die außerordentliche, also fristlose Kündigung auszusprechen. Damit diese aber auch wirklich rechtswirksam wird, sollten einige Dinge beachtet werden. Denn bereits beim Kündigungsschreiben werden häufig Fehler gemacht, wodurch die fristlose Kündigung unwirksam wird und nicht durchgesetzt werden kann. Im folgenden Artikel finden Sie neben Informationen zur fristlosen Kündigung eines Mietvertrages auch ein Muster für eine fristlose Kündigung eines Mietvertrages, das Sie nutzen können.
- 1. Nicht gezahlte Miete? Ein Grund für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages
- 2. Ab wann ist eine fristlose Kündigung Mietvertrag gerechtfertigt?
- 3. Kündigungsschutz für Mieter während der Corona-Krise
- 4. Fristlose Kündigung Mietvertrag wegen Zahlungsverzug - Muster
- 5. FAQ zu Mietvertrag Fristlose Kündigung
- 5.1. Was bedeutet fristlose Kündigung des Mietvertrags?
- 5.2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen?
- 5.3. Welche Pflichten hat der Mieter aus dem Mietvertrag?
- 5.4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen kann?
- 5.5. Welche Konsequenzen hat eine fristlose Kündigung des Mietvertrags für den Mieter?
- 5.6. Wie kann sich der Mieter gegen eine fristlose Kündigung wehren?
- 5.7. Kann der Vermieter auch ohne Abmahnung fristlos kündigen?
- 5.8. Was passiert, wenn der Mieter die fristlose Kündigung nicht akzeptiert?
- 5.9. Kann der Mieter Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend machen?
- 5.10. Wie sollte man als Mieter bei einer fristlosen Kündigung vorgehen?
Nicht gezahlte Miete? Ein Grund für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages
Frist ( © mizar21984 / Fotolia.com)Sobald zwei Vertragsparteien, im Fall einer Mietsache Mieter und Vermieter, einen Kontrakt eingehen, haben beide Seiten Pflichten und Rechte. Wenn der Mieter jedoch mit der Zahlung des Mietzinses in Rückstand gerät, aus welchem Grund auch immer, ist es für den Vermieter immer ein Ärgernis und für beide Seiten auf lange Sicht eine schlechte Basis. Doch ab wann ist eine fristlose Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter wegen Zahlungsverzug gerechtfertigt und in welcher Form sollte sie erfolgen?
Ab wann ist eine fristlose Kündigung Mietvertrag gerechtfertigt?
- Gemäß §§ 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3a und § 569 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 BGB ist eine solche Kündigung gerechtfertigt, wenn der Mieter an zwei hintereinander folgenden Terminen die Miete nicht oder nur unvollständig bezahlt hat beziehungsweise der Zahlungsrückstand die Höhe einer Monatsmiete übersteigt.
- Auch bei fehlenden Betriebskosten- und Heizkostenvorauszahlungen ist der Tatbestand des Zahlungsverzuges erfüllt, denn diese Nebenkosten gehören mit zur Miete.
- Sofern der Mieter berechtigte Mängel in einer Mietminderung geltend gemachtoder Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung erhoben hat, ist keine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
- Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nach, noch bevor der Vermieter die Kündigung aussprechen konnte, ist eine außerordentliche Kündigung nicht mehr möglich.
- Ist die fristlose Kündigung durch den Vermieter beim Mieter eingegangen und dieser rechnet fehlende Beträge des Vermieters aus der letzten Betriebskostenabrechnung zum Beispiel auf, dann ist diese Kündigung unwirksam.
- Wenn der Vermieter die fristlose Kündigung ausgesprochen hat und der Mieter oder auch ein öffentliches Amt begleicht innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung der Räumungsklage die offenen Mietschulden, wird die Kündigung unwirksam.
- Ist eine solcher Ausgleich in den letzten zwei Jahren aufgrund einer fristlosen Kündigung aber bereits schon einmal erfolgt, dann bleibt die Kündigung rechtswirksam, siehe § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB.
- Ebenfalls zulässig ist eine fristlose Kündigung durch den Vermieter, wenn der Mieter den vereinbarten Kautionszahlungen nicht vollumfänglich und in der vereinbarten Zeitspanne nachkommt.
Kündigungsschutz für Mieter während der Corona-Krise
Vermieter und Mieter fragen sich, welche Auswirkungen das Coronavirus auf das Mietverhältnis hat und ob eine Kündigung während der Corona-Krise in Betracht kommt.
Weil viele Mieter sich in Kurzarbeit befinden oder gar ihren Job verloren haben, können sie kaum noch die laufende Miete zahlen, so dass sie wohlmöglich von einer Kündigung gefährdet sind.
Allerdings hat die Bundesregierung auch dieses Dilemma erkannt und bereits im Jahre 2020 ein entsprechendes Maßnahmenpaket beschlossen. Hierzu gehört auch der sogenannte Kündigungsschutz für Mieter, wonach Mieterinnen und Mieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien vor einer Kündigung geschützt werden.
So durfte ein Vermieter wegen Mietschulden, die aus dem Zeitraum 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 resultieren und auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen, das Mietverhältnis nicht kündigen.
Somit wurde das Recht des Vermieters zur Kündigung des Mietverhältnisses stark eingeschränkt.
Demnach kann der Mieter die Mieten für die Monate April, Mai und Juni 2020 aussetzen, ohne befürchten zu müssen, dass ihm eine Kündigung droht. Er hat dann 2 Jahre Zeit - also bis Mitte 2022 - die entsprechenden Mietrückstände nachzuzahlen. Wenn er es aber nicht schafft, innerhalb der 2 Jahre die rückständigen Mieten zu zahlen, hat der Vermieter wieder das Recht zur Kündigung.
Ein Recht auf Kürzung oder Minderung der Miete steht dem Mieter nicht zu. Für ihn bleibt im Ergebnis somit die Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Miete also bestehen.
Fristlose Kündigung Mietvertrag wegen Zahlungsverzug - Muster
Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine fristlose Kündigung eines Mietvertrages wegen Zahlungsverzuges. Sie können diese Vorlage kostenlos nutzen:
Name
Anschrift
des Vermieters/ der Vermieter
Name
Anschrift
des Mieters/ der Mieter Ort/Datum
Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand
Sehr geehrte/r Frau/Herr ……..,
hiermit kündige/n ich/wir Ihnen den Mietvertrag für die Wohnung/ das Haus
____________ (Straße)___________ (Ort) __________ (Etage, Nr.) gemäß § 543
3b und § 569 Abs.3 Nr.1 BGB fristlos, da Sie Ihre Miete seit _____ (Datum/Jahr)
nicht vollumfänglich zum vereinbarten Termin gezahlt haben.
Laut Mietvertrag sind Sie zur Zahlung von …. EURO Mietzins inklusive Nebenkostenvorauszahlung verpflichtet. Diese monatlichen Zahlungen sollten laut Vereinbarung bis spätestens zum 3. Werktag erfolgen.
Ihr Mieterkonto weist indes
für __________ (Monat/Jahr) einen Rückstand von _______ €
für __________ (Monat/Jahr) einen Rückstand von _______ €
für __________ (Monat/Jahr) einen Rückstand von _______ €
auf.
Daraus ergibt sich derzeit ein Mietrückstand von insgesamt …. EURO, welcher in der Summe zwei Monatsmieten übersteigt.
Sollte die fristlose Kündigung unwirksam werden, erkläre/n ich/wir aufgrund der o.g. Gründe zudem hilfsweise die ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs.3 Nr.1 BGB unter Einhaltung der gesetzlichen Frist laut § 573c Abs.1 BGB zum
_______________ (Datum).
Aus diesem Grund fordere/n ich/wir Sie auf, das Mietobjekt bis spätestens zum __________ (Datum) zu räumen und in einem vertragsgemäßen Zustand inklusive aller in Besitz befindlichen Schlüssel an mich/uns zu übergeben. Für die ordnungsgemäße Übergabe der Mietsache schlage/n ich/wir den ______ (Datum) vor. Sollten Sie an diesem Termin verhindert sein, teilen Sie mir/uns umgehend einen Ausweichtermin mit.
Gegen die ordentliche Kündigung können Sie laut § 574 b Abs.1 BGB bis zwei Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses Widerspruch einlegen.
Ich/Wir mache/n Sie darauf aufmerksam, dass Sie nach wie vor dazu verpflichtet sind, die Mietrückstände zu begleichen. Aus diesem Grund fordere/n ich/wir Sie auf, die rückständigen Mietbeiträge spätestens innerhalb von _______ Tagen zu begleichen.
Sofern Sie dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, behalte/n ich/wir uns vor etwaige Verzugszinsen geltend zu machen.
Mit diesem Schreiben widerspreche/n ich/wir laut § 545 BGB dem Fortbestand des Mietvertrages. Auch eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist von meiner/unserer Seite aus unerwünscht.
Sollten Sie den Termin zur fristgerechten Räumung der Mietsache nicht einhalten, werde/n ich/wir eine Räumungsklage gegen Sie erwirken und darüber hinaus weiterreichende Schadensersatzforderungen geltend machen.
Mit freundlichem Gruß
__________ (Unterschrift aller Vermieter)
FAQ zu Mietvertrag Fristlose Kündigung
Was bedeutet fristlose Kündigung des Mietvertrags?
Eine fristlose Kündigung des Mietvertrags bedeutet, dass das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet wird. Ein solches Vorgehen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Unter welchen Voraussetzungen kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen?
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Pflichten aus dem Mietvertrag oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ein solcher Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der Mieter die Miete trotz Mahnung nicht zahlt, die Wohnung unbefugt untervermietet oder erheblich beschädigt.
Welche Pflichten hat der Mieter aus dem Mietvertrag?
Der Mieter hat aus dem Mietvertrag unter anderem folgende Pflichten:
- pünktliche Zahlung der Miete und Betriebskosten
- schonende Nutzung der Mietsache
- Reparatur von Kleinreparaturen
- keine unbefugte Untervermietung
- keine Störung des Hausfriedens
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen kann?
Damit der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Verstoß des Mieters muss schwerwiegend sein.
- Der Vermieter muss den Mieter evtl. vorher abgemahnt haben, je nach Einzelfall
- Dem Vermieter muss die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar sein.
Welche Konsequenzen hat eine fristlose Kündigung des Mietvertrags für den Mieter?
Eine fristlose Kündigung des Mietvertrags hat für den Mieter schwerwiegende Konsequenzen. Er muss die Wohnung unverzüglich räumen und an den Vermieter zurückgeben. Zudem kann der Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen.
Wie kann sich der Mieter gegen eine fristlose Kündigung wehren?
Der Mieter kann sich gegen eine fristlose Kündigung durch den Vermieter wehren, indem er die Gründe für die Kündigung bestreitet und vor allem die Miete immer pünktlich zahlt und sich an die Gesetze, den Mietvertrag und an die Hausordnung hält. Auch ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter kann helfen.
Kann der Vermieter auch ohne Abmahnung fristlos kündigen?
Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur in Ausnahmefällen zulässig, beispielsweise wenn dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. In der Regel muss der Vermieter jedoch zunächst eine Abmahnung aussprechen, bevor er eine fristlose Kündigung aussprechen kann.
Was passiert, wenn der Mieter die fristlose Kündigung nicht akzeptiert?
Wenn der Mieter die fristlose Kündigung nicht akzeptiert, muss der Vermieter gerichtliche Schritte einleiten, um den Mieter zur Räumung der Wohnung zu zwingen. Der Vermieter kann in diesem Fall eine Räumungsklage beim zuständigen Gericht einreichen.
Kann der Mieter Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend machen?
Wenn die fristlose Kündigung unberechtigt war und der Mieter dadurch einen Schaden erlitten hat, kann er unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend machen. Der Schaden muss jedoch konkret nachweisbar sein.
Wie sollte man als Mieter bei einer fristlosen Kündigung vorgehen?
Als Mieter sollte man bei einer fristlosen Kündigung zunächst prüfen, ob die Kündigung gerechtfertigt ist und sich an einen Anwalt (Fachanwalt für Mietrecht) wenden. Der Anwalt wird prüfen, ob die Kündigung berechtigt ist und ob der Mieter sich dagegen wehren soll, sprich in der Wohnung bleiben soll und somit nicht ausziehen soll.