Abfindung nach Elternzeit - welchen Anspruch haben Sie?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 23. Oktober 2023

Nach dem Mutterschutz folgt die Elternzeit und manch ein Arbeitnehmer möchte sich auch nach dieser Zeit weiter intensiv um das Kind kümmern. Da bietet sich der Aufhebungsvertrag als praktische Lösung an, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Aber auch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ist durchaus möglich nach der Elternzeit. In beiden Fällen kann dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf eine Abfindung zustehen. Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige zur Abfindung nach der Elternzeit.

Anspruch auf Abfindung bei Kündigung nach Elternzeit

Die Elternzeit kann bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes dauern. Während dieser Zeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Ist die Elternzeit jedoch vorbei, darf der Arbeitnehmer auch wieder gekündigt werden. Im Prinzip ist eine Kündigung schon kurz nach Beendigung der Elternzeit möglich.

Abfindung nach Elternzeit (© pololia / fotolia.com)
Abfindung nach Elternzeit (© pololia / fotolia.com)
Eine Abfindung wird üblicherweise auf freiwilliger Basis vom Arbeitgeber angeboten, meist im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag.

Steht der im gegenseitigen Einvernehmen abzuschließende Aufhebungsvertrag nicht im Raum, kann sich ein Anspruch auf eine Abfindung auch aus einer gesetzlichen Grundlage ergeben.

Dafür müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nicht der Arbeitnehmer selbst hat gekündigt
  • Als Kündigungsgrund nennt der Arbeitgeber dringende betriebliche Erfordernisse
  • Der Arbeitnehmer erhebt keine Kündigungsschutzklage
  • Die Punkte 1 bis 3 finden sich als Hinweis im Kündigungsschreiben des Arbeitgebers

Eine Kündigung nach der Elternzeit aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse kann also einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach sich ziehen. Der Arbeitgeber muss dann die Abfindungszahlung direkt im Kündigungsschreiben erwähnen oder es muss einen Sozialplan mit einer entsprechenden Regelung geben.

Fachanwalt.de-Tipp: Nach der Elternzeit gelten wieder die ursprünglichen Kündigungsfristen für ordentliche Kündigungen. Je nach Einzelfall, können sich diese aus Tarif- oder Arbeitsvertrag oder aus dem Gesetz ergeben.

Nach der Elternzeit kann der Arbeitnehmer auch aus anderen Gründen wieder gekündigt werden. In Unternehmen mit mehr als zehn Vollzeitbeschäftigten muss der Arbeitgeber hierfür zumindest einen Kündigungsgrund nennen. Gekündigt werden kann nur aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen. Einen Anspruch auf eine Abfindung hat der Arbeitnehmer jedoch nur, wenn es sich um eine betrieblich veranlasste Kündigung handelt und eine entsprechende vertragliche Regelung für die Abfindung besteht. Und auch wer sich zunächst über das Angebot einer Abfindung freut, sollte diese nicht sofort annehmen, sondern das Angebot erst durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Nicht selten kann dieser die Abfindungssumme sogar noch erhöhen.

In Kleinbetrieben haben Arbeitnehmer hingegen eine eher schlechte Chance auf eine Abfindung. Da hier die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes nicht greifen, welches erst ab mindestens zehn Mitarbeitern anwendbar ist, kann der Arbeitgeber auch ohne Grund kündigen. Entsprechend gering sind hier auch die Aussichten, einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen. Daher wird der Arbeitgeber von vorneherein weniger bereit sein, eine Abfindung anzubieten. Denn oftmals wollen Arbeitgeber durch die Zahlung einer Abfindung schlichtweg auch einfach verhindern, dass der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhebt.

In der Praxis zeigt sich zudem oft, dass nicht jeder Arbeitgeber den aus der Elternzeit zurückgekehrten Arbeitnehmer wieder in seinen alten Job lassen möchte. So kommt es beispielsweise zur Versetzung an einen anderen Arbeitsort, denn ein Anspruch auf die alte Stelle besteht nicht, nur auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Ein neuer Arbeitsplatz kann die Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer jedoch erschweren, so dass dieser möglicherweise von selbst kündigen möchte. Auch kann der Arbeitgeber die Bitte um eine Teilzeitbeschäftigung aus betrieblichen Gründen ablehnen, ebenfalls mit der Absicht, auf eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers zu spekulieren.

Fachanwalt.de-Tipp: Wer merkt, dass seitens des Arbeitgebers kein Interesse mehr an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses besteht, kann diesen auch um einen Aufhebungsvertrag bitten. Denn ein solcher geht üblicherweise mit der Zahlung einer Abfindung einher.

Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit und Abfindung

Aufhebungsvertrag (© simoneminth / fotolia.com)
Aufhebungsvertrag (© simoneminth / fotolia.com)
Geht die Arbeitnehmerin nach dem Mutterschutz in die Elternzeit, muss der Arbeitgeber mitunter mehrere Jahre auf seine Arbeitskraft verzichten, dies vor allem dann, wenn während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren wird und die Elternzeit so von neuem beginnen würde. Nach der Elternzeit haben viele Arbeitnehmer dann den Wunsch, sich verstärkt um ihr Kind zu kümmern und möchten dementsprechend die Arbeitszeit reduzieren oder das Arbeitsverhältnis gleich ganz aufgeben.

Der Aufhebungsvertrag bietet in diesem Fall den Vorteil, dass sich die Parteien nicht an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten müssen. Anders als bei einer Kündigung, bei der es sich um eine einseitige Willenserklärung handelt, müssen dem Aufhebungsvertrag jedoch beide Parteien zustimmen. Es ist also nicht möglich, dass nur eine Partei einen Aufhebungsvertrag wünscht, die andere Partei dem jedoch nicht zustimmt. Für den Arbeitgeber hat der Aufhebungsvertrag zudem den Vorteil, dass er nicht auf den Kündigungsschutz des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen muss. Das heißt, dass das Arbeitsverhältnis auch dann aufgelöst werden kann, wenn der Arbeitnehmer eigentlich aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit Kündigungsschutz genießt. Der Vorteil für den Arbeitnehmer hingegen liegt vor allem auch darin, dass er mit Beendigung der Elternzeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und nicht erst noch die Arbeit wieder aufnehmen muss bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

Fachanwalt.de-Tipp: Ein Aufhebungsvertrag kann im Übrigen auch bereits während der Elternzeit abgeschlossen werden, sofern sich beide Parteien darüber einig sind.

Gerade für Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern beschäftigt sind, bietet sich ein Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit an. Denn in diesem Fall besteht kein Anspruch darauf, das Arbeitsverhältnis als Teilzeitbeschäftigung fortzusetzen. Wer aber nicht mehr Vollzeit arbeiten möchte, um sich mehr um das Kind kümmern zu können, hat daher die Möglichkeit, mit einem Aufhebungsvertrag aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden, und das zu einem frei wählbaren Zeitpunkt.

Ist der Entschluss gefasst, einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber einzugehen, stellt sich für Arbeitnehmer natürlich auch die Frage nach einer möglichen Abfindung. Bekommt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag angeboten und stimmt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dadurch zu, kann er durchaus auf eine Abfindung bestehen.

Fachanwalt.de-Tipp: Mütter müssen meist keine Sperrzeit bei der Arbeitsagentur fürchten, wenn sie zum Ende der Elternzeit ihren Arbeitsplatz aufgeben. Dies liegt an der durch das Grundgesetz geschützten Sorge für das Kind und die Familie. Diese steht der Weiterbeschäftigung in Vollzeit entgegen. Ist diese Pflichtenkollision nicht vermeidbar, darf keine Sperrzeit verhängt werden. Im Zweifel sollte jedoch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate gezogen werden.

Berechnung

Zunächst sollte im Arbeitsvertrag oder Sozialplan nachgeschaut werden, ob es dort entsprechende Regelungen zur Höhe der Abfindung gibt. Ist dies nicht der Fall, richtet sich die Abfindungshöhe nach § 1a KSchG und beträgt 0,5 Monatsbruttoverdienste pro Beschäftigungsjahr.

Abfindung versteuern

Eine Abfindung nach der Elternzeit ist dem Arbeitnehmer erst einmal willkommen. Doch dann stellt sich die Frage, welche Abgaben darauf zu leisten sind und wie viel danach noch von der Abfindungssumme tatsächlich übrigbleibt. Schließlich soll die Zahlung dazu dienen, die Zeit besser finanziell zu überbrücken, bis die nächste Arbeitsstelle begonnen wird.

Auf die Höhe des Elterngeldes wirkt sich die Abfindung nicht aus, denn es handelt sich hierbei nur um eine einmalige Zahlung, nicht um einen monatlich ausbezahlten Lohn. Etwas anderes kann sich jedoch ergeben, wenn eine Abfindung für eine Freistellung erhalten wurde. Ein Fachanwalt im Arbeitsrecht kann in diesem Fall beraten. Auch Sozialversicherungen müssen nicht auf die Abfindung gezahlt werden, da es sich um eine Zahlung außerhalb des Arbeitsverhältnisses handelt. Jedoch müssen Abfindungen versteuert werden, seit 2006 fallen sie unter die Einkommenssteuerpflicht. Mit horrenden Abgaben ist hier aber nicht zu rechnen, die Abfindung zählt zu den außerordentlichen Einkünften, so dass hier eine Steuerbegünstigung in Frage kommt. Auch hier kann ein Anwalt bei der Berechnung genauere Angaben machen, um eine erste Orientierung zu erhalten.

FAQ zu Abfindung in/nach Elternzeit

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer anbietet, um das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden oder eine Kündigung zu vermeiden.

Wie wird die Abfindung berechnet?

Die Berechnung der Abfindung richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Dauer des Arbeitsverhältnisses, dem Alter des Arbeitnehmers, dem Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Gehalt des Arbeitnehmers. In der Regel beträgt die Abfindung zwischen einem halben und einem ganzen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Kann ein Arbeitnehmer während der Elternzeit eine Abfindung erhalten?

Ja, auch während der Elternzeit kann ein Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten. Die Elternzeit hat keinen Einfluss auf das Recht auf eine Abfindung, sofern ein Arbeitsverhältnis beendet wird.

Was versteht man unter Abfindung nach Elternzeit?

Die Abfindung nach Elternzeit bezeichnet eine finanzielle Entschädigung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zahlt, wenn dieser nach der Elternzeit nicht wieder in seinen alten Job zurückkehren möchte oder kann.

Wann hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung nach Elternzeit?

Ein Anspruch auf eine Abfindung nach Elternzeit besteht nicht automatisch. Es gibt allerdings bestimmte Konstellationen, in denen eine Abfindung gezahlt werden muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers während der Elternzeit aufgelöst hat oder wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Umstrukturierungen oder betriebsbedingten Kündigungen nicht mehr in den alten Job zurückkehren kann. In diesen Fällen hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Arbeitnehmer während der Elternzeit eine Abfindung erhält?

Damit ein Arbeitnehmer während der Elternzeit eine Abfindung erhalten kann, müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein wie bei einem Arbeitnehmer, der sich nicht in Elternzeit befindet. Das Arbeitsverhältnis muss beendet werden und es muss eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Zahlung einer Abfindung erzielt werden.

Wie wirkt sich die Abfindung auf das Elterngeld aus?

Die Abfindung wird als einmalige Einnahme betrachtet und kann das Elterngeld beeinflussen. Das Elterngeld wird in der Regel auf Basis des Durchschnittseinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes berechnet. Wenn die Abfindung in diesem Zeitraum gezahlt wird, wird sie bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Die Höhe des Elterngeldes kann dadurch sinken.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Abfindung?

Die Abfindung ist grundsätzlich steuerpflichtig und wird in der Regel mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Steuerlast durch eine Aufteilung der Abfindung auf mehrere Jahre zu reduzieren.

Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat die Abfindung?

Das Arbeitsverhältnis endet in der Regel einvernehmlich und der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch mehr auf Beschäftigung im Unternehmen. Allerdings sollte der Arbeitnehmer darauf achten, dass er bei einer Vereinbarung einer Abfindung keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld verliert.

Wie kann man eine Abfindung versteuern?

Die Abfindung kann in der Regel auf zwei Arten versteuert werden: entweder als Einmalzahlung im Jahr der Auszahlung oder aufgeteilt auf mehrere Jahre. Die Aufteilung der Abfindung auf mehrere Jahre kann zu einer Verringerung der Steuerlast führen, da die Abfindung dann in niedrigeren Steuerklassen versteuert wird.

Wie lange dauert es in der Regel, bis eine Abfindung ausgezahlt wird?

Die Auszahlung einer Abfindung erfolgt in der Regel kurz nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In manchen Fällen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, wenn zum Beispiel noch offene Fragen geklärt werden müssen oder wenn der Arbeitgeber finanzielle Engpässe hat.

Welche Auswirkungen hat eine Abfindung auf das Arbeitszeugnis?

Eine Abfindung hat in der Regel keine Auswirkungen auf das Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis sollte unabhängig von der Abfindung eine wahrheitsgemäße und wohlwollende Beurteilung des Arbeitnehmers enthalten.

Fachanwalt.de-Tipp: Eine Abfindung während und auch nach der Elternzeit ist grundsätzlich möglich, wenn die gleichen Voraussetzungen erfüllt sind wie bei einem Arbeitnehmer, der sich nicht in Elternzeit befindet. Die Abfindung kann Auswirkungen auf das Elterngeld und die Steuerlast haben und sollte daher sorgfältig geprüft werden. Es ist empfehlenswert, sich vor Abschluss einer Abfindungsvereinbarung rechtlich beraten zu lassen und die Vereinbarung schriftlich festzuhalten.

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