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Arbeitsvertrag für Kraftfahrer – das müssen Sie wissen!

Redaktion fachanwalt.de  •  Zuletzt bearbeitet am: 21.02.2025

Wer eine Anstellung als Kraftfahrer gefunden hat, sollte einen genauen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Der Job als Kraftfahrer kann kräftezehrend sein, daher sollten insbesondere auch wichtige Punkte wie Überstundenregelung oder Urlaubsanspruch wirksam im Arbeitsvertrag für Kraftfahrer geregelt sein.

Arbeitsvertrag Kraftfahrer – diese Regelungen sollten Bestandteil sein

Arbeitsvertrag für Kraftfahrer (© maho / fotolia.com)
Arbeitsvertrag für Kraftfahrer (© maho / fotolia.com)
Je detaillierter ein Arbeitsvertrag für Kraftfahrer ausgestaltet ist, umso mehr Rechtssicherheit bietet er.

Zu den Regelungen, die im Arbeitsvertrag zu finden sein sollten, gehören im Wesentlichen die folgenden Punkte im Überblick:

  • Tätigkeit und Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Höhe des Lohns
  • Prämien und Zuschläge
  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Probezeit
  • Kündigungsfristen
  • Regelung der Urlaubszeit
  • Arbeitsverhinderung
  • Allgemeine Hinweise und Verhalten im Falle eines Verkehrsunfalls
  • Schadenersatz
  • Beendigung des Arbeitsvertrags im Rentenfall

Zudem kann es eine Kraftfahrer-Vereinbarung geben, in der verschiedene Punkte aufgeführt werden können. Dazu gehören:

  • Pflichten aus dem Straßenverkehrsrecht
  • Pflichten aus dem Arbeitszeitrecht für Kraftfahrer
  • Pflichten zum Schutz der Sicherheit des Fahrpersonals und des Ladeguts
  • Pflichten bei Zwischenfällen während der Ausführung des Auftrags
  • Fahrerlaubnis

Vorsicht bei Mehrarbeit

Das Arbeitsrecht sieht vor, dass ein Arbeitnehmer spätestens bei Vertragsschluss darüber zu informieren ist, welches Maß an Arbeit ihn erwartet und wie die Bezahlung dafür aussieht. Gerade bei Kraftfahrern ist es jedoch in der Praxis oftmals so, dass die Angaben im Arbeitsvertrag und die tatsächliche Realität nicht übereinstimmen. In einem Arbeitsvertrag für Kraftfahrer muss eine genaue Angabe der Arbeitszeiten zu finden sein, was jedoch in der Praxis oftmals nicht der Fall ist.

Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für selbstständige Lkw-Fahrer und es besagt, dass die Arbeitszeit von Kraftfahrern auf 48 bzw. maximal 60 Stunden in der Woche begrenzt werden muss. Viele Kraftfahrer leisten jedoch 50 Prozent mehr als es eigentlich laut Arbeitsvertrag vorgesehen ist.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Fehlt die genaue Angabe der Arbeitszeiten im Vertrag, führt dies nicht gleich zur Unwirksamkeit. Lkw-Fahrer könnten jedoch den Lohn für die mehr geleistete Arbeit nachträglich verlangen! Bei einem Arbeitsvertrag sollte daher stets auf die Ausschlussfrist geachtet werden, mit der sich Arbeitgeber gegen eben diese Lohnforderung absichern wollen.

Arbeitsvertrag Kraftfahrer – Urlaubsanspruch

Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsvertrags Kraftfahrer ist natürlich auch die Regelung des Urlaubsanspruchs. Wie jedem anderen Arbeitnehmer, steht auch dem Kraftfahrer nach dem Bundesurlaubsgesetz ein gesetzlicher Urlaubsanspruch zu. Bei einer 5-Tage-Woche stehen dem Arbeitnehmer 20 Tage Urlaub zu. Es ist möglich, dass der Arbeitgeber mehr Urlaubstage zugesteht. Nicht möglich ist es hingegen, die Zahl der gesetzlich gewährleisteten Urlaubstage zu verringern.

Für Kraftfahrer gilt laut Arbeitsvertrag oftmals eine sechsmonatige Probezeit, während der kein Anspruch auf die vollen Urlaubstage besteht. Monatlich werden 1/12 Urlaubstage erarbeitet, die auch beantragt werden können.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Wer bei Arbeitsantritt bereits einen Urlaub länger im Voraus geplant hat, sollte dies direkt dem Arbeitgeber mitteilen. Unter Umständen kann dieser Urlaub auch während der Probezeit gewährt werden.

Überstundenregelung

Überstundenregelung (© adrian_ilie825 / fotolia.com)
Überstundenregelung (© adrian_ilie825 / fotolia.com)
Sowohl für Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer gilt das Arbeitszeitgesetz. Durch dieses wird vorgegeben, dass die Arbeitszeit täglich nicht mehr als acht Stunden überschreiten darf. Die Arbeitszeit darf zehn Stunden betragen, wenn innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb von 24 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten wird.

Der Arbeitnehmer darf wöchentlich 48 Stunden arbeiten. Eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 60 Stunden ist nur möglich, wenn innerhalb von vier Monaten oder 16 Kalenderwochen die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird.

Es ist im Sinne des Arbeitgebers, die Arbeitszeit des Kraftfahrers im Arbeitsvertrag genau zu nennen. Beim Fehlen entsprechender Angaben ist zwar nicht von einer Unwirksamkeit des Vertrages auszugehen, jedoch hat der Arbeitnehmer dann die Chance, einen Anspruch auf Lohn für die Mehrstunden zu erheben.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Sollte der Arbeitsvertrag die Klausel „Bei Gehaltsempfängern sind die Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit durch Zahlung des Gehalts pauschal abgegolten“ umfassen, wird dem Arbeitnehmer abgeraten, ihn zu unterschreiben. Hier fehlt eine Regelung bezüglich der zu leistenden Überstunden und auch darüber, für welche Anzahl an Überstunden kein Lohn gezahlt wird. Im Zweifel kann auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beratend Hilfestellung bieten.

Muster / Vorlage als PDF

Im Folgenden finden Sie ein Muster für einen Arbeitsvertrag für Kraftfahrer zur kostenlosen Nutzung.

Arbeitsvertrag

zwischen

Arbeitgeber (Name/Adresse)

und

Arbeitnehmer (Name/Adresse)

§ 1 Tätigkeitsbeginn
Der Arbeitnehmer nimmt die Tätigkeit am xx auf.

§ 2 Probezeit
Für die ersten sechs Monate gilt eine Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen von beiden Vertragsparteien gekündigt werden.

§ 3 Tätigkeit
Die Anstellung des Arbeitnehmers erfolgt als Kraftfahrer. Zu seinem Aufgabenbereich gehören folgende Tätigkeiten:

- Fahren
- Be- und Entladearbeiten
- Fahrzeugpflege
- Fahrzeugwartung
...

§ 4 Vergütung
Die monatliche Bruttovergütung des Arbeitnehmers beträgt xx Euro. Folgende Prämien erhält der Arbeitnehmer zudem als freiwillige Leistungen zum Grundlohn:

Anwesenheitsprämie in Höhe von xx Euro pro Arbeitstag
Stoppprämie in Höhe von xx Euro / Stopp
Pünktlichkeitsprämie in Höhe von xx Euro / Monat
Unfallfreiprämie von xx EuroNachtzuschlag in Höhe von xx Euro / Arbeitstag
...

§ 5 Arbeitszeit / Arbeitsort
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt xx Stunden. Beginn und Ende richten sich nach der betrieblichen Einteilung. 10 Überstunden sind mit dem monatlichen Lohn abgegolten. Für darüber hinausgehende Überstunden gilt, dass diese durch zusätzliche Urlaubstage abgegolten werden. Der Arbeitnehmer ist zur Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit verpflichtet soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sind bereits im monatlichen Grundlohn enthalten. Das Arbeitsverhältnis umfasst Tätigkeiten in ganz Europa. Soweit erforderlich, behält sich der Arbeitgeber das Recht vor, den Arbeitnehmer auch außerhalb Europas einzusetzen.

§ 6 Nebenbeschäftigung
Jede Art von Nebenbeschäftigung muss im Vorfeld dem Arbeitgeber gemeldet werden, der dieser zustimmen muss.

§ 7 Urlaubsanspruch
Für eine 5-Tage-Woche gilt ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen pro Kalenderjahr. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von xx Tagen, wobei bei der Gewährung von Urlaub zunächst der gesetzliche Urlaub eingebracht wird.

§ 8 Arbeitsverhinderung
Im Falle einer Arbeitsverhinderung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die voraussichtliche Dauer innerhalb von zwei Stunden vor Dienstantritt melden. Sollte ein Krankheitsfall eintreten, muss bis zum Ablauf des dritten Werktags eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit voraussichtlicher Dauer vorgelegt werden.

Ort/Datum

Unterschrift Arbeitgeber         Unterschrift Arbeitnehmer

Sie können hier einen Arbeitsvertrag für Kraftfahrer als Word-Dokument herunterladen

Tipp
Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.


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