Berufsverbot und Beschäftigungsverbot – wann wird es erteilt?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 18. Oktober 2023

Auch wenn die Begriffe Berufsverbot und Beschäftigungsverbot oftmals synonym verwendet werden, beschreiben sie doch zwei unterschiedliche Sachverhalte. Während das Berufsverbot dem Schutz der Allgemeinheit dient, soll ein Beschäftigungsverbot konkret einen Arbeitnehmer schützen. Gewisse Punkte gibt es in beiden Fällen zu beachten.

Berufsverbot - Definition und Beispiele

Jeder, der einem Beruf nachgeht, muss den damit jeweils verbundenen Pflichten nachkommen. Tut er dies nicht, muss er die damit verbundenen Konsequenzen tragen. Handelt es sich um besonders schwere Rechtsverstöße, kann durch das Gericht auch ein Berufsverbot verhängt werden. Unter einem Berufsverbot ist also eine strafrechtliche Maßnahme zu verstehen, wenn der Betroffene seine beruflichen Pflichten grob verletzt oder seinen Beruf ausnutzt.

Berufsverbot  gemäß § 70 StGB (© blende11.photo / fotolia.com)
Berufsverbot gemäß § 70 StGB (© blende11.photo / fotolia.com)
Das Berufsverbot wird zum einen als Strafe für den begangenen Rechtsverstoß verhängt, dient aber zugleich auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren vergleichbaren Rechtsverstößen.

Die Dauer eines Berufsverbots hängt dabei vor allem von der Schwere der Tat ab und davon, ob es wahrscheinlich scheint, dass weitere Rechtsverstöße begangen werden. Ein einjähriges Berufsverbot ist ebenso möglich wie ein mehrjähriges oder gar lebenslängliches Berufsverbot.

Wurde ein Berufsverbot verhängt, darf der Betroffene in dieser Zeit den jeweiligen Beruf sowie den Berufszweig allgemein bzw. das Gewerbe oder den Gewerbezweig nicht mehr ausüben. Er kann das Berufsverbot auch nicht dadurch umgehen, dass er für einen anderen Arbeitgeber als den bisherigen arbeiten möchte. Die rechtliche Grundlage des Berufsverbots findet sich in § 70 StGB: „Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tag, die er unter Mißbrauch seines Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so kann ihm das Gericht die Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren verbieten, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat die Gefahr erkennen lässt, dass er bei weiterer Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges erhebliche rechtswidrige Taten der bezeichneten Art begehen wird. Das Berufsverbot kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.“

Der Verstoß gegen das verhängte Berufsverbot wird als Straftat geahndet. Als zu erwartende Strafe wird eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ausgesprochen.

Ein Berufsverbot kann grundsätzlich in jeder Branche verhängt werden. Berufsverbote folgender Berufsgruppen schaffen es aufgrund großem öffentlichem Interesse jedoch regelmäßig immer wieder in die Medien.

Berufsverbot für Rechtsanwälte

Ein Berufsverbot für einen Rechtsanwalt kann beispielsweise dann verhängt werden, wenn dieser im Widerspruch zu den Interessen seines Mandanten gehandelt hat oder er die juristische Unkenntnis seiner Mandanten zu seinem Vorteil ausgenutzt hat. Zudem benötigen Rechtsanwälte für ihre Tätigkeit eine Zulassung. Die zuständige Rechtsanwaltskammer kann diese Zulassung u.a. bei groben Berufsrechtsverstößen wieder entziehen.

Berufsverbot für Ärzte

Approbationsentzug bedeutet Berufsverbot für Ärzte (© Kzenon / fotolia.com)
Approbationsentzug bedeutet Berufsverbot für Ärzte (© Kzenon / fotolia.com)
Ist einem Arzt ein grober Behandlungsfehler bei seinem Patienten zuzurechnen, kann ein Berufsverbot gegen ihn ausgesprochen werden. Der Arzt darf dann für die Dauer des Verbots nicht mehr als solcher arbeiten, das gleiche gilt im Falle eines Approbationsentzugs. Sowohl Berufsverbot als auch der Entzug der Approbation werden als Maßnahmen verhängt, um die Patienten vor dem Arzt zu schützen. Das Berufsverbot wird durch das Gericht verhängt, wenn der Arzt verurteilt wird. Das Berufsverbot setzt also stets eine Verurteilung voraus. Zudem kann das Berufsverbot sich auch nur auf eine bestimmte Art des ärztlichen Handelns beziehen. Zum Beispiel kann dem Arzt untersagt werden, künftig Betäubungsmittel zu verordnen. Für die Entziehung der Approbation ist hingegen die jeweilige Bezirksregierung zuständig. Eine gerichtliche Verurteilung ist hierfür nicht erforderlich, es reicht auch bereits eine Verfehlung des Arztes.

Berufsverbot in der Pflege und für Krankenschwestern

Pflegekräfte in der Alten- und Krankenpflege sind verschiedenen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt und können bei einer eigenen Erkrankung auch selbst zum Risiko für die Heimbewohner werden. Es kann daher aus unterschiedlichen Gründen zu einem Beschäftigungsverbot in der Pflege kommen.

Schwangere dürfen viele Tätigkeiten, die typisch für einen Pflegeberuf sind, nicht mehr verrichten, beispielsweise das Heben von Patienten oder der Umgang mit chemischen Substanzen. Daher kommt es in der Regel zu einem Beschäftigungsverbot für Schwangere in der Pflege oder in Krankenhäusern. Zu einer Aberkennung der Führung der Berufsbezeichnung kann es zudem kommen, wenn durch die Pflegekraft oder Schwester ein schwerwiegender Fehler begangen wurde, der Leib und Leben der Patienten und Bewohner gefährdet.

Wird die Führung der Berufsbezeichnung aberkannt, ist dies einem Berufsverbot gleichzusetzen, da ohne die Führung der Berufsbezeichnung keiner entsprechenden Beschäftigung mehr nachgegangen werden kann. Bei sehr schwerwiegenden Pflegefehlern kann auch ein komplettes Berufsverbot verhängt werden. Dies wäre etwa bei falsch verabreichten Medikamenten und Infusionen der Fall.

Und auch bei Anwendung von Gewalt in der Pflege kann ein Berufsverbot verhängt werden, das mit einer entsprechenden Verurteilung für die Taten einhergeht. Ein weiterer Grund für ein Berufsverbot im Bereich Pflege kann Urkundenfälschung sein. Pflegekräfte haben die Pflicht, eine individuelle Pflegedokumentation zu führen. Wird diese gefälscht, um beispielsweise eine vorteilhaftere Pflegestufe zu erreichen, kann dies die Berufszulassung kosten.

Berufsverbot für Lehrer / Erzieher

Ein möglicher Grund für ein Berufsverbot eines Lehrers kann im sexuellen Missbrauch der ihm anvertrauten Schüler liegen. So wurde gegen einen Lehrer aus dem Raum Koblenz ein Berufsverbot verhängt, nachdem er eine Schülerin sexuell missbraucht hatte. In der Begründung hierzu hieß es u.a., der Lehrer habe „im Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten versagt.“ Der Lehrer wurde als nicht geeignet für seinen Beruf eingestuft und wurde deshalb aus dem Dienst entfernt.

Fachanwalt.de-Tipp: Wem ein Berufsverbot droht, sollte sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Der Anwalt kann für seinen Mandanten Akteneinsicht beantragen und eine möglicherweise rechtswidrige Verhängung des Berufsverbots überprüfen.

Beschäftigungsverbot – Definition

Anders als das Berufsverbot, dient das Beschäftigungsverbot nicht dem Schutz der Allgemeinheit, sondern dem des konkreten Arbeitnehmers. Die Begriffe Berufsverbot und Beschäftigungsverbot werden oftmals synonym verwendet, unterscheiden sich jedoch in ihrer grundlegenden Zielsetzung und beschreiben auch gänzlich unterschiedliche Maßnahmen.

Während das Berufsverbot als Konsequenz für einen Rechtsverstoß gerichtlich verhängt wird, wird das Beschäftigungsverbot durch einen Arzt ausgesprochen. Ziel des Beschäftigungsverbots ist es, die Gesundheit des Arbeitnehmers zu schonen, indem ihm untersagt wird, entweder unter bestimmten Arbeitsbedingungen zu arbeiten oder generell jeglicher Arbeit nachzugehen. Ein Beschäftigungsverbot wird häufig auf Grundlage des Jugendarbeitsschutzgesetzes oder des Mutterschutzgesetzes ausgesprochen.

Generelles Beschäftigungsverbot

Während ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen kann, kann durch den Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot erfolgen. Dieses beruht nicht auf gesundheitlichen Problemen der werdenden Mutter, die es ihr nicht mehr möglich machen, eine Tätigkeit auszuüben. Vielmehr beruht ein generelles Beschäftigungsverbot auf § 11 Mutterschutzgesetz: „Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.“

§ 11 Mutterschutzgesetz regelt auch, welche Tätigkeiten verboten sind. Neben dem Arbeiten mit verschiedenen Gefahrstoffen, ist es auch untersagt, dass Schwangere bei starker Hitze, Kälte, Nässe oder auch Lärm arbeiten.

Ein generelles Beschäftigungsverbot trifft in der Regel auch Erzieherinnen, Krankenschwestern und Altenpflegerinnen, da sie einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Der Arbeitgeber steht hierbei in der Pflicht, die Arbeitsbedingungen bezüglich einer möglichen Gefährdung der Schwangeren zu beurteilen. Er muss zudem in Eigenverantwortung die entsprechenden Schutzmaßnahmen ergreifen. Kommt er zu dem Schluss, dass der Arbeitsplatz für die schwangere Mitarbeiterin nicht geeignet ist, kann er Arbeitsbedingungen und/oder Arbeitszeiten umgestalten, die Schwangere auf einen anderen Arbeitsplatz umsetzen oder, wenn all dies nicht möglich ist, sie von der Arbeit freistellen. Ein ärztliches Attest braucht es für die Freistellung nicht.

Individuelles Beschäftigungsverbot

Vor allem innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen kann es zu körperlichen Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen und Unwohlsein kommen. Auch andere Beschwerden sind möglich, etwa Rückenschmerzen und Sodbrennen. Wenn die Beschwerden dafür sorgen, dass die Arbeit für die Schwangere erschwert wird oder mögliche Gefahren mit sich bringen, kann durch einen Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Liegt den Beschwerden nicht die Schwangerschaft, sondern eine Krankheit zugrunde, wird kein Beschäftigungsverbot erteilt, sondern der Arzt stellt eine gewöhnliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.

Teilweises Beschäftigungsverbot

Es liegt im Ermessen des Arztes zu beurteilen, welche beruflichen Tätigkeiten in welchem Umfang und wie lange die werdende Mutter nachgehen kann, ohne dass eine Gefährdung für Mutter und Kind gegeben ist. Möglich ist es somit auch, dass ein teilweises Beschäftigungsverbot erteilt wird.

Gründe

Im Folgenden sind einzelne Gründe aufgeführt, weswegen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden kann.

Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

Mutterschutz und Beschäftigungsverbot (© contrastwerkstatt / fotolia.com)
Mutterschutz und Beschäftigungsverbot (© contrastwerkstatt / fotolia.com)
Gemäß den Bestimmungen des § 11 Mutterschutzgesetz muss der Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn die werdende Mutter an ihrem Arbeitsplatz Gefahren ausgesetzt ist. So darf sie nicht mit Gefahrstoffen hantieren, die schädlich für die Gesundheit sind. Sie darf keiner starken Hitze, Kälte oder Nässe ausgesetzt sein, ebenso wenig wie Erschütterungen, Vibrationen und Lärm. Bei Berufen, die mit einem erhöhten Infektionsrisiko einhergehen, etwa Krankenschwester, wird auch ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ein weiterer Grund für ein Beschäftigungsverbot kann zudem langes Stehen oder das Arbeiten in Beförderungsmitteln sein.

Beschäftigungsverbot vom Hausarzt erteilt

Der Arzt kann individuell entscheiden, ob er ein Beschäftigungsverbot ausspricht. Es obliegt ihm zu entscheiden und abzuschätzen, ob durch die Arbeit ein gesundheitliches Risiko für Mutter und Kind besteht. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann bei gesundheitlichen Beschwerden, aber auch bei Stress ausgesprochen werden, ebenso wie im Falle einer Risikoschwangerschaft.

Schwangerschaft / Mutterschutzgesetz

Für eine werdende Mutter kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, sollte die ausgeübte Tätigkeit die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährden. Diese Gefahr ist insbesondere bei schwerer körperlicher Arbeit, dem Umgang mit Chemikalien und Arbeiten, die mit einem hohen Verletzungsrisiko einhergehen, der Fall. Das Unternehmen steht dann in der Pflicht zu versuchen, die werdende Mutter in einem ähnlichen Tätigkeitsfeld zu beschäftigen. So kann sie bis zum Mutterschutz das gewohnte Gehalt beziehen.

Laut Mutterschutzgesetz dürfen Schwangere sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten. Zwölf Wochen müssen sie nach der Entbindung sogar warten, wenn es sich um eine Früh- oder Mehrlingsgeburt handelt. Ist die Mutterschutzfrist abgelaufen und die Arbeitnehmerin fühlt sich dennoch noch nicht fit genug, die Arbeit wieder aufzunehmen, kann ein Arzt ein Beschäftigungsverbot wegen eingeschränkter Leistungsfähigkeit aufgrund der Niederkunft aussprechen.

Lohnfortzahlung

Auch wenn ein Beschäftigungsverbot verhängt wurde, kann der Arbeitnehmer seinen vollen Lohn vom Arbeitgeber verlangen. Dieser kann sich die Kosten durch das U2-Verfahren von der zuständigen Krankenkasse zurückerstatten lassen. Schwangere müssen also, ebenso wie im Mutterschutz, keine finanziellen Einbußen fürchten. Die Lohnfortzahlung während des Arbeitsverbots orientiert sich am Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bei wöchentlicher Entgeltzahlung, bzw. am Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate, wenn die Entgeltzahlung monatlich erfolgt.

Fachanwalt.de-Tipp: Dies gilt nicht nur für Schwangere, die in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, sondern auch für Minijobberinnen!

Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot

Ein individuelles Beschäftigungsverbot wirkt sich nicht auf den Urlaubsanspruch aus. Der Arbeitnehmer ist nicht dazu verpflichtet, den Urlaubsanspruch vor dem Beschäftigungsverbot voll auszuschöpfen. Der Urlaub verfällt auch nicht am 31. März des Folgejahres. Kam es zu einem generellen Beschäftigungsverbot und die werdende Mutter konnte nicht mehr den kompletten Jahresurlaub nehmen, verfällt auch dieser nicht. Nachdem die Mitarbeiterin wieder ins Unternehmen zurückgekehrt ist, kann sie ihren Urlaub noch laufenden oder im folgenden Kalenderjahr nehmen.

FAQ zum Berufsverbot und Beschäftigungsverbot

Was ist ein Berufsverbot?

Ein Berufsverbot ist eine behördliche Maßnahme, die eine Person davon abhält, einen bestimmten Beruf auszuüben. In der Regel wird ein Berufsverbot von staatlichen Behörden wie dem Gesundheitsamt oder der Berufsgenossenschaft angeordnet. Die Gründe für ein Berufsverbot können vielfältig sein und reichen von gesundheitlichen Bedenken bis hin zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Beispiel: Eine Lehrerin wird wegen sexueller Übergriffe auf Schülerinnen und Schüler verurteilt und erhält ein Berufsverbot für den Lehrerberuf.

Was ist ein Beschäftigungsverbot?

Ein Beschäftigungsverbot ist eine Maßnahme, die eine Person daran hindert, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben. Anders als beim Berufsverbot bezieht sich das Beschäftigungsverbot nicht auf einen bestimmten Beruf, sondern auf eine konkrete Tätigkeit. Auch ein Beschäftigungsverbot kann von staatlichen Behörden angeordnet werden.

Beispiel: Eine schwangere Arbeitnehmerin darf aufgrund gesetzlicher Regelungen während der Schwangerschaft nicht mehr in bestimmten Berufen wie z.B. im Umgang mit Gefahrstoffen arbeiten.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für ein Berufsverbot oder Beschäftigungsverbot?

Die rechtlichen Grundlagen für ein Berufs- oder Beschäftigungsverbot sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Je nach Grund für das Verbot kommen unterschiedliche Rechtsgrundlagen in Betracht, zum Beispiel:

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG)
  • Gesetz über das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)

Wer kann ein Berufsverbot oder Beschäftigungsverbot anordnen?

Ein Berufs- oder Beschäftigungsverbot kann von verschiedenen Behörden angeordnet werden, je nachdem welches Gesetz zugrunde liegt.

Mögliche Behörden sind:

  • Gesundheitsamt
  • Berufsgenossenschaft
  • Arbeitsschutzbehörde
  • Pflegekammer
  • Regierungspräsidium

Was sind die Folgen eines Berufsverbots oder Beschäftigungsverbots?

Ein Berufs- oder Beschäftigungsverbot kann schwerwiegende Folgen für die betroffene Person haben. Wenn die betroffene Person gegen das Verbot verstößt, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben. Zudem kann ein Verstoß gegen das Verbot arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, zum Beispiel eine Kündigung oder Abmahnung durch den Arbeitgeber.

Beispiel: Ein Chirurg erhält ein Berufsverbot, da er aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seine Tätigkeit auszuüben. Wenn er gegen das Berufsverbot verstößt und dennoch weiter operiert, kann dies nicht nur eine Straftat darstellen, sondern auch zu einem Widerruf seiner Approbation und zum Verlust seiner Zulassung als Arzt führen.

Wie lange kann ein Berufsverbot oder Beschäftigungsverbot dauern?

Die Dauer eines Berufs- oder Beschäftigungsverbots kann je nach Grund und individueller Situation variieren. Ein Berufsverbot kann beispielsweise auf unbestimmte Zeit oder für einen bestimmten Zeitraum verhängt werden. Ein Beschäftigungsverbot kann während der gesamten Schwangerschaft gelten oder nur für einen bestimmten Zeitraum.

Kann man sich gegen ein Berufsverbot oder Beschäftigungsverbot wehren?

Ja, gegen ein Berufs- oder Beschäftigungsverbot kann man rechtlich vorgehen. Es empfiehlt sich jedoch, zunächst das Gespräch mit der zuständigen Behörde zu suchen und sich über die Gründe des Verbots zu informieren. Wenn man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann man innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen oder gerichtlich dagegen vorgehen.

Fachanwalt.de-Tipp: Ein Berufs- oder Beschäftigungsverbot kann schwerwiegende Folgen für die betroffene Person haben und sollte daher nicht leichtfertig verhängt werden. Es ist wichtig, dass die Gründe für das Verbot klar kommuniziert werden und die betroffene Person die Möglichkeit hat, sich dagegen zu wehren. Wenn ein Verbot gerechtfertigt ist, sollte es jedoch auch konsequent durchgesetzt werden, um die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Person und anderer zu gewährleisten.

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