Überstunden abfeiern – Informationen und Tipps über Anspruch und Regelung beim Abbau von Überstunden

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 6. Oktober 2023

Überstunden gehören in der Arbeitswelt schon zum täglichen Brot. Nahezu jeder zweite Arbeitnehmer arbeitet mehr als die Regelarbeitszeit, viele davon sogar über das gesetzliche Ausmaß hinaus. Es verwundert nicht, wenn es hinsichtlich des Ausgleichs immer öfter zu Diskussionen kommt. Wann ist Überstunden abfeiern / abbauen möglich? Wer bestimmt über Zeitraum und Lage? Muss ich die Weisung meines Chefs akzeptieren. Klarheit schafft dieser Artikel, lesen Sie nach.

Überstunden abbauen - wer entscheidet wann und wie?

Überstunden oder Mehrarbeit, sind zwei Begriffe, die synonym verwendet werden, doch nicht dieselbe Aussage haben. Im Arbeitsrecht ist Mehrarbeit die Zeit, die über das gesetzliche Maximalmaß (10 Stunden) hinausgeht. Überstunden werden zwischen der Normalarbeitszeit und der gesetzlichen Obergrenze geleistet.

Für die Frage der Vergütung bleibt dies jedoch ohne Belang. Jede Stunde, die gearbeitet wird, muss ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich kann durch Freizeit oder Geldleistung erfolgen.

Arbeitgeber haben es in der Hand, über die Form des Ausgleichs zu bestimmen. Allerdings hängt es davon ab, ob das Unternehmen und der Arbeitnehmer tarifgebunden sind und welche Form des Abbaus im Tarifvertrag geregelt ist.

Falls in einem Tarifvertrag die Geldleistung für Überstunden vereinbart ist, kann der Arbeitgeber dies nicht durch eine Individualvereinbarung aushebeln. 

Generell liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, wann die Beschäftigten ihre Überstunden abbauen. Er kann bspw. anordnen, dass die gesammelten Stunden dann abgebaut werden, wenn die Auftragslage eher schwach ist. Damit hat er ein wirksames Steuerungsinstrument in der Hand, um die Auslastung und Prozesse effektiver zu gestalten.

Mitbestimmung / Bestimmungsrecht des Arbeitgebers

Überstunden abfeiern (© adrianilie825 / fotolia.com)
Überstunden abfeiern (© adrianilie825 / fotolia.com)
Letztendlich entscheidet immer der Chef, wann die Überstunden abzufeiern sind. Er kann dabei von seinem Weisungsrecht (§106 GewO) Gebrauch machen. Es wird aber nicht schaden, dies gemeinsam mit dem Arbeitnehmer zu planen und zu vereinbaren.

Im Regelfall sind die Bedingungen des Abbaus der Überstunden, in einem Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt. Wenn das nicht der Fall ist, wird im individuellen Arbeitsvertrag ein entsprechender Passus aufgenommen.

Im Fall der Überstunden und des Umgangs damit, ist der Betriebsrat zur Mitbestimmung aufgefordert (§87 BetrVG).

Überstunden abfeiern, wann ich will?

Den Zeitraum bestimmt der Arbeitgeber. Überstunden dürfen erst dann abgefeiert werden, wenn der Arbeitgeber davon Kenntnis hat. Ob durch ein Zeiterfassungssystem oder eine andere Art der Aufzeichnung ist sekundär. Er kann die Leistung „stillschweigend“ akzeptieren oder die geplanten Überstunden explizit anordnen. In beiden Fällen ist er zum Leistungsausgleich verpflichtet.

Regelung nach TvöD

Der §17 BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) legt Überstunden als jene Zeiten fest, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Geleistete Überstunden sollten eher in Freizeit ausgeglichen werden. (Soll-Bestimmung). Diese Bestimmung hat keine Entsprechung im TvöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst).

Ausgleich durch Freizeit auf Wunsch des Beschäftigten

Aus dem §8 Abs. 1 Satz 4 ist abzuleiten, dass ein Ausgleich in Freizeit auf Wunsch des Beschäftigten möglich ist, wenn ein Arbeitszeitkonto eingerichtet wurde. Vorrangig sind die betrieblichen / dienstlichen Verhältnisse, die einen Ausgleich in Freizeit zulassen müssen. Im Dienstplan müssen die Zeiten des Freizeitausgleichs besonders ausgewiesen / bezeichnet werden.

Zuschläge für Überstunden

Für die Sonderformen der Arbeit (Überstunden) werden dem Beschäftigten Zeitzuschläge gewährt. Sie sind abhängig von der Entgeltgruppe und der Zeit der Verrichtung (Nacht, Feiertag).

Ausgleichszeitraum für Überstunden

Im TvöD (§6 Abs. 6) ist geregelt, dass ein wöchentlicher „Arbeitszeitkorridor“ von bis zu 45 Wochenstunden (durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen) eingerichtet werden kann. Zeiten, die innerhalb dieses Korridors geleistet werden, sind nach §2 Abs. 1 TvöD innerhalb eines Jahres (Berechnung des Durchschnittes) auszugleichen. Der Berechnungszeitraum kann bei Beschäftigten, die ständig in Schicht arbeiten, verlängert werden.

Ein Ausgleich im Zeitraum von drei Monaten ist vorgesehen, wenn der Bedienstete an Tagen arbeitet, die für eine Entgeltfortzahlung definiert sind. Das ist in der Regel der 24. und 31. Dezember (§6 Abs. 3 TvöD).

Muss der Arbeitnehmer Überstunden abbauen?

Es wird wohl im beiderseitigen Interesse Arbeitgeber-Arbeitnehmer liegen, dass Überstunden abgebaut werden. Der Arbeitgeber wird nicht wollen, dass ein Mitarbeiter mehrere Wochen Zeitguthaben ansammelt.

Einen ersten Hinweis auf die Frist des Abbaus kann man dem §3 ArbZG entnehmen. Es legt fest, dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich, in einem Zeitraum von 6 Monaten nicht überschritten wird.

Überstunden abfeiern bei Kündigung

Überstunden abfeiern bei Kündigung (© kautz15 / fotolia.com)
Überstunden abfeiern bei Kündigung (© kautz15 / fotolia.com)
Ein Abbau von Überstunden durch Freizeit ist dann nicht möglich, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt, die Kündigung ausgesprochen wurde. In dem Fall kommt nur mehr der finanzielle Ausgleich in Frage.

Konkrete Fragen zu Auflösung und Kündigung sollten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprochen werden.

Häufige Fragen und Tipps

Hier im Folgenden nun ein paar Antworten auf häufige Fragen in diesem Kontext sowie gute Tipps.

Zuerst Urlaub oder Überstunden abbauen?

Der gesetzliche Urlaub ist als Erholungsurlaub definiert. Mit dem Abfeiern von Überstunden hat das nichts zu tun. Der Arbeitnehmer kann in beschränktem Ausmaß die Zeiten seines Urlaubs bestimmen. Er wird ihm auf Antrag zu gewähren sein, wenn keine sonstigen betrieblichen Gründe dagegensprechen. Ein genehmigter Urlaub kann in der Regel nicht mehr widerrufen werden.

Im Gegensatz dazu, unterliegt der Freizeitausgleich dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. In gemeinsamer Absprache kann der Arbeitnehmer durch Überstunden-Abbau seinen Urlaub verlängern. Allerdings kann der geplante Freizeitausgleich jederzeit widerrufen werden. Es könnte den Arbeitnehmer teuer zu stehen kommen, wenn er bspw. eine Reise in einem Zeitraum bucht, der für Überstundenabbau vorgesehen ist.

Was tun, wenn Überstunden abbauen nicht möglich ist?

Die Beweislast, dass angefallene Überstunden nicht abgebaut werden konnten liegt beim Arbeitnehmer. Ebenso wie es durch den Arbeitnehmer nachzuweisen ist, dass die erforderliche Arbeit nicht in der Regelarbeitszeit erbracht werden konnte. Eine „stillschweigende“ Akzeptanz durch den Arbeitgeber sagt nichts über die Menge der geleisteten Überstunden / Mehrarbeit aus.

Unabhängig von den arbeitgeberseitigen Gründen, weshalb ein Abbau durch Freizeit nicht möglich ist, hat der Arbeitgeber die Verpflichtung die erbrachte (und erwiesene Leistung) zu vergüten.

Überstunden während der Kurzarbeit abbauen?

Wenn ein Arbeitgeber Kurzarbeit einführen muss oder will, dann muss er zuvor alle möglichen Maßnahmen unternehmen, um die Situation zu verbessern. Dazu gehört auch der Ausgleich von Freizeit- und Urlaubskonten. Möglicherweise lässt sich dadurch die Kurzarbeit ganz vermeiden.

Das Direktions- und Weisungsrecht gesteht dem Arbeitgeber das Recht zu, über die Verlagerung der Arbeitszeit zu entscheiden. Er kann deshalb den Abbau von Überstunden zu Zeitpunkten anordnen, die für den Betrieb optimal sind.

Überstunden abbauen bei Krankheit

Im Gegensatz zum Urlaub, der durch Krankheit unterbrochen wird, ist dies beim Abbau von Überstunden nicht möglich. Dies wird vom Arbeitsgericht damit begründet, dass der Arbeitnehmer lediglich von der Pflicht zur Arbeit entbunden ist.

Das ist mit Urlaub, der der Erholung dienen soll, nicht vergleichbar. Das Krankheitsrisiko trägt der Arbeitnehmer selbst.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Leistung von Überstunden kann in Arbeits- oder Tarifverträgen, in Betriebsvereinbarungen geregelt sein. Falls eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden besteht, dann muss der Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nachkommen.
Der Arbeitgeber sollte und wird einen Ausgleich zwischen betrieblichen Notwendigkeiten und den Belangen des Arbeitnehmers vornehmen.
Selbst wenn der Arbeitnehmer das Gefühl hat, die Anordnung von Überstunden könnte willkürlich sein, hat er Folge zu leisten. Kommt er der Leistung von Überstunden nicht nach, dann begeht er damit den Tatbestand der Arbeitsverweigerung.
Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind Abmahnung und Kündigung.

FAQ zu Überstunden abbauen

Was sind Überstunden?

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Sie können z.B. dann anfallen, wenn der Arbeitnehmer länger arbeitet als geplant, wenn der Arbeitgeber Mehrarbeit anordnet oder wenn es betrieblich erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer Überstunden leistet.

Wie werden Überstunden vergütet?

Die Vergütung von Überstunden hängt von der vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab. In der Regel werden Überstunden mit einem Zuschlag vergütet, der höher ist als der reguläre Stundenlohn. Teilweise wird auch eine Freizeitvergütung angeboten, bei der der Arbeitnehmer für jede geleistete Überstunde einen bestimmten Zeitraum freinehmen kann.

Wie können Überstunden abgebaut werden?

Überstunden können auf verschiedene Weise abgebaut werden. In manchen Fällen kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, wann er Überstunden abbauen möchte. In anderen Fällen muss er mit dem Arbeitgeber Absprachen treffen und die Überstunden zu einem bestimmten Zeitpunkt abbummeln. Hier einige Möglichkeiten:

  • Freizeitausgleich: Der Arbeitnehmer kann Überstunden durch Freizeit ausgleichen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall zustimmen.
  • Abbau in ruhigen Zeiten: Der Arbeitnehmer kann Überstunden abbauen, wenn es im Betrieb ruhiger ist und weniger Arbeit anfällt.
  • Auszahlung: Überstunden können auch ausgezahlt werden, wenn ein anderer Ausgleich nicht möglich ist. Allerdings muss der Arbeitgeber dies ausdrücklich erlauben.

Können Überstunden verfallen?

Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Eine Regelung könnte man über eine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag regeln. Die Frist muss hierbei mindestens 3 Monate betragen. Ansonsten gilt § 195 BGB, so dass Überstunden nach drei Jahren verfallen.

Welche rechtlichen Aspekte sind bei Überstunden zu beachten?

Bei Überstunden müssen verschiedene rechtliche Aspekte beachtet werden. Hier einige wichtige Punkte:

  • Arbeitszeitgesetz: Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitszeit von Arbeitnehmern und enthält Vorschriften zum Überstundenabbau und -vergütung.
  • Betriebsvereinbarung: Eine Betriebsvereinbarung kann weitere Regelungen zum Überstundenabbau und zur Überstundenvergütung enthalten. Sie muss jedoch mit dem Arbeitnehmervertreter abgestimmt werden.
  • Arbeitsvertrag: Im Arbeitsvertrag können Vereinbarungen zur Überstundenvergütung und zum Überstundenabbau getroffen werden.
  • Arbeitsgerichtliche Entscheidungen: Es gibt verschiedene Entscheidungen von Arbeitsgerichten zum Thema Überstundenabbau und -vergütung. Arbeitgeber sollten diese beachten, um sich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.
Fachanwalt.de-Tipp: Insgesamt kann der Abbau von Überstunden für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich bringen. Es ist daher wichtig, dass beide Seiten sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die möglichen Optionen zum Abbau von Überstunden im Vorfeld informieren und gegebenenfalls Absprachen treffen.

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