Abmahnung vom Azubi als Folge eines Fehlverhaltens in der Ausbildung

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 21. Oktober 2023

Nicht nur gewöhnliche Arbeitnehmer können abgemahnt werden, eine Abmahnung ist auch bereits während der Ausbildung möglich. Mögliche Gründe für eine Abmahnung von Azubis können etwa Fehlzeiten oder auch eine Arbeitsverweigerung sein. Wie bei jeder Abmahnung, sind dabei auch hier bestimmte Voraussetzungen notwendig, damit die Abmahnung rechtswirksam ist.

Formalien einer Abmahnung von Auszubildenden

Fehlverhalten von Auszubildenden (© bluedesign / Fotolia.com)
Fehlverhalten von Auszubildenden (© bluedesign / Fotolia.com)
Möchte der Ausbilder auf ein Fehlverhalten seines Azubis reagieren, steht ihm als milderes Mittel gegenüber der Kündigung die Abmahnung zur Verfügung. Zudem ist eine vorherige Abmahnung Voraussetzung, damit überhaupt eine fristlose Kündigung erfolgen kann. Durch die Abmahnung soll der Auszubildende auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden, damit er dieses zukünftig unterlassen kann.

Unverzichtbar ist, dass sich die Abmahnung auf einen konkreten Sachverhalt bezieht. In der Abmahnung muss eine genaue Beschreibung des Vorfalls erfolgen, der abgemahnt werden soll. Nur so ist es für den abgemahnten Auszubildenden nachvollziehbar, welches Verhalten er zukünftig unterlassen soll. Für eine exakte Konkretisierung muss in der Abmahnung von Azubis folgendes in jedem Fall genannt werden:

  • Datum
  • Uhrzeit
  • Ort des Verstoßes
  • Ausführung des Fehlverhaltens

Nach der detaillierten Nennung des Fehlverhaltens muss der Auszubildende darauf hingewiesen werden, dieses in Zukunft zu unterlassen, da ein wiederholtes Fehlverhalten weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen für ihn nach sich ziehen kann. Hierzu gehört auch die Kündigung. Die Abmahnung soll für ihn somit als Warnschuss dienen, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.

Arbeitgeber bzw. Ausbilder sollten zudem beachten, dass bei der Rechtswirkung einer Abmahnung für Auszubildende eine zeitliche Begrenzung gilt. Auch wenn die Fristen diesbezüglich noch nicht klar definiert sind, geht man üblicherweise von sechs bis 12 Monaten aus.

Fachanwalt.de-Tipp: Sollte sich der Auszubildende mehrere Vertragsverstöße zuschulden haben kommen lassen, muss für jeden Vertragsverstoß eine eigene Abmahnung erstellt werden!

Gründe für eine Abmahnung von Azubis

Wer in die Lehre geht, muss sich ausbildungskonform verhalten. Dazu gehört beispielsweise auch Pünktlichkeit. Wer sich nicht an die ihm auferlegten Pflichten hält, riskiert entsprechende Maßregelungen. Dennoch genießen gerade Azubis einen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz und Ausbilder sind stets dazu angehalten, besonderes Fingerspitzengefühl zu beweisen. Gründe für eine Abmahnung kann es jedoch in der täglichen Praxis verschiedene geben.

Führt Arbeitsverweigerung gleich zur Abmahnung?

Aus dem Ausbildungsvertrag ergeben sich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Hierzu gehört auch die Beschreibung der Tätigung, die der Azubi nachzugehen hat. Weigert sich der Auszubildende, eine oder mehrere Aufgaben zu erfüllen, die ihm durch einen Vorgesetzten aufgetragen wurden, kann eine Abmahnung unter Umständen gerechtfertigt sein. Eine Arbeitsverweigerung kann nur dann gestattet sein, wenn Aufgaben aufgetragen werden, die nicht durch den Ausbildungsvertrag abgedeckt sind.

Wie kann schlechte Leistung abgemahnt werden?

Ausbilder sehen sich bei Schlechtleistung des Azubis der Frage ausgesetzt, ob dieser abgemahnt werden kann, schließlich geschieht es nicht zwangsläufig bewusst, dass schlechte Leistung abgeliefert wird. Prinzipiell trifft den Azubis eine Sorgfaltspflicht. Er hat die Aufgaben der Berufsschule und des Ausbildungsbetriebs stets ordentlich und gewissenhaft zu erledigen. Fällt ein Azubi durch schlechte Leistung auf, und das schon über einen längeren Zeitraum, kann zunächst eine Ermahnung erfolgen. Bessert sich die Leistung danach immer noch nicht, ist es dem Auszubildenden zuzumuten, abgemahnt zu werden.

Sind schlechte Noten ein Grund für Abmahnung von Azubis?

Abmahnungen aufgrund schlechter Noten in der Berufsschule werden häufig als rechtlich ungerechtfertigt angesehen. Besucht der Auszubildende die Schule, nimmt am Unterricht teil und lernt und erreicht dennoch keine guten Noten, ist eine Abmahnung in solchen Fällen in der Regel ungerechtfertigt. Zudem ist es normal, dass Azubis, vor allem, wenn sie sich noch im ersten Ausbildungsjahr befinden, noch Fehler machen. Immerhin befinden sie sich noch inmitten des Lernprozesses.

Abmahnung bei Verspätung

Abmahnung von Azubis (© Parkpoom / Fotolia.com)
Abmahnung von Azubis (© Parkpoom / Fotolia.com)
Auszubildende trifft, wie auch vollwertige Arbeitnehmer, die Pflicht, pünktlich zu sein, in diesem Fall ist damit das pünktliche Erscheinen im Betrieb bzw. in der Berufsschule vorausgesetzt. Auszubildende haben selbst dafür Sorge zu tragen, rechtzeitig ihre Arbeit antreten zu können. Ausreden, wie Verspätungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln zählen daher nicht. Arbeitgeber müssen jedoch im Einzelfall abwägen, ob die jeweilige Verspätung hätte verhindert werden können, möchten sie eine Abmahnung aussprechen.

Kann eine Krankheit von Auszubildenden zur Abmahnung führen?

Wird der Auszubildende arbeitsunfähig krank, muss er spätestens am vierten Tag ein ärztliches Attest vorlegen. Vertraglich kann auch schon ein früherer Nachweis verlangt werden. Zudem ist er dazu verpflichtet, sich rechtzeitig krankzumelden, damit der Arbeitgeber genug Zeit hat, gegebenenfalls Aufgaben umzudisponieren. Zeigt ein Auszubildender seinen krankheitsbedingten Ausfall nicht ordnungsgemäß an, kann er eine Abmahnung erhalten.

Fachanwalt.de-Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch bei einem Ausbildungsverhältnis eine Abmahnung entbehrlich und es kann direkt eine Kündigung erfolgen. Dies ist der Fall bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Pflichten, die sich aus dem Ausbildungsvertrag ergeben. Dazu gehören u.a. Betrug, Diebstahl oder auch Unterschlagung. Durch solche Handlungen wird das Vertrauensverhältnis zum Ausbilder unwiederbringlich zerstört und es kann ihm nicht länger zugemutet werden, am Ausbildungsvertrag festzuhalten.

Muster einer Abmahnung für Ausbilder

Eine Abmahnung eines Auszubildenden durch einen Ausbilder kann nach folgendem Muster aufgebaut werden:

Name und Adresse des Arbeitgebers

 

Name und Adresse der/des Auszubildenden

                                                                                                                                  Ort, Datum

Abmahnung

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

mit Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie für Ihre Fehlzeiten in der Berufsschule sowie im Betrieb vom … bis zum …. keine Entschuldigung vorgelegt haben, obwohl wir Sie dazu mehrfach aufgefordert haben. Somit liegt ein Verstoß gegen § xx Ihres Ausbildungsvertrages vor.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Ihren Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nachzukommen haben. Sollte sich der Pflichtverstoß wiederholen, behalten wir uns weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen vor, zu denen auch die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses gehören kann.

Eine Kopie dieser Abmahnung wird Ihrer Personalakte beigelegt.

Mit freundlichen Grüßen,

 

… (Unterschrift des Arbeitgebers)

 

Unterschrift der/des Auszubildenden: (Bestätigung des Erhalts der Abmahnung)

Sie können hier ein Muster einer Abmahnung eines Azubis als Word Dokument herunterladen

Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.

Reaktion auf eine Abmahnung

Hat man als Azubi eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten, sollte zunächst das Gespräch mit dem Ausbilder oder Vorgesetzten gesucht werden, um die Situation zu klären. Dabei ist auf eine sachliche Darstellung der Argumente zu achten. Sollte das Gespräch nicht die gewünschte Wirkung zeigen, kann eine schriftliche Gegendarstellung eingereicht werden.

Und natürlich hat auch ein Auszubildender die Möglichkeit, den Klageweg zu beschreiten, um sich gegen eine Abmahnung zu wehren. Im besten Fall wird ein Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultiert, der die richtigen juristischen Möglichkeiten aufzeigt. Bei einer berechtigten Abmahnung sollte man sich den eigenen Fehler eingestehen und aus dem Fehlverhalten lernen. Es kann sinnvoll sein, auch hier das persönliche Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen und eine ehrlich gemeinte Entschuldigung vorzutragen. So zeigt der Auszubildende, dass er aus der Situation gelernt hat und sein Fehlverhalten einstellen will, um seine Ausbildung erfolgreich fortzusetzen.

FAQ zu Abmahnung Azubi

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine förmliche Erklärung des Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer, in der er diesem ein Fehlverhalten vorwirft und ihm mit Konsequenzen im Wiederholungsfall droht. Eine Abmahnung soll den Arbeitnehmer dazu bewegen, sein Verhalten zu ändern und zukünftig entsprechend den arbeitsvertraglichen Vorgaben zu handeln.

Was ist eine Abmahnung Azubi?

Eine Abmahnung Azubi ist eine Abmahnung, die sich speziell an Auszubildende richtet. Auszubildende sind im Rahmen ihrer Ausbildung in einem Unternehmen tätig und haben die Pflicht, sich an die arbeitsvertraglichen Vorgaben zu halten. Verstößt ein Auszubildender gegen diese Vorgaben, kann ihm eine Abmahnung ausgesprochen werden.

Welche Gründe können zu einer Abmahnung Azubi führen?

Gründe für eine Abmahnung Azubi können beispielsweise Verstöße gegen die Ausbildungsordnung, wiederholtes Fehlverhalten, mangelnde Leistungen oder unentschuldigtes Fehlen sein. Auch Verstöße gegen betriebliche Regelungen oder das Arbeitszeitgesetz können auch eine Abmahnung des Azubi begründen.

Wie muss eine Abmahnung aussehen?

Eine Abmahnung muss schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Auszubildenden
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Das Datum, an dem die Abmahnung ausgesprochen wird
  • Eine genaue Beschreibung des Fehlverhaltens
  • Eine Aufforderung, das Fehlverhalten zu beenden
  • Eine konkrete Angabe, welche Konsequenzen bei Wiederholung des Fehlverhaltens drohen
  • Die Unterschrift des Arbeitgebers

Was sollte ein Auszubildender tun, wenn er eine Abmahnung erhält?

Erhält ein Auszubildender eine Abmahnung Azubi, sollte er diese auf keinen Fall ignorieren. Stattdessen sollte er prüfen bzw. von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen, ob die Abmahnung berechtigt ist. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, sollte der Azubi sein Fehlverhalten korrigieren und dafür sorgen, dass es nicht erneut dazu kommt.

Was sind die Konsequenzen einer Abmahnung?

Die Konsequenzen einer Abmahnung Azubi können je nach Schwere des Fehlverhaltens und der Anzahl der bereits ausgesprochenen Abmahnungen unterschiedlich sein. Im Wiederholungsfall kann eine Kündigung drohen. Auch die Bewertung des Ausbildungszeugnisses kann durch eine Abmahnung negativ beeinflusst werden.

Wie lange ist eine Abmahnung gültig?

Eine Abmahnung Azubi hat keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Allerdings sollten Abmahnungen in der Regel nicht länger als zwei Jahre im Personalakt aufbewahrt werden. Ein Arbeitgeber ist jedoch berechtigt, auch auf ältere Abmahnungen zurückzugreifen, wenn es um die Bewertung des Verhaltens des Auszubildenden geht.

Wie kann man gegen eine Abmahnung vorgehen?

Gegen eine Abmahnung kann man sich zunächst alleine wehren und mit dem Arbeitgeber reden. Man kann dem Arbeitgeber auch eine schriftliche Stellungnahme zukommen lassen. Zudem kann man sich mit Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gegen die Abmahnung wehren.

Was ist der Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Kündigung?

Eine Abmahnung ist eine Vorstufe zur Kündigung und soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern und weiterhin im Unternehmen tätig zu bleiben. Eine Kündigung hingegen beendet das Arbeitsverhältnis endgültig. Eine Kündigung kann auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden, wenn das Fehlverhalten des Arbeitnehmers so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

Fachanwalt.de-Tipp: Eine Abmahnung gegenüber einem Azubi ist ein wichtiges Instrument, um Auszubildende auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen und ihnen die Chance zu geben, ihr Verhalten zu ändern. Auszubildende sollten eine Abmahnung ernst nehmen und sich ggf. zeitnah an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden. Der Arbeitgeber sollte bei der Ausstellung einer Abmahnung alle formalen Vorgaben beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Noch keine Bewertungen vorhanden




Ihre Spezialisten
INHALTSVERZEICHNIS

TOOLS
TOP LINKS

Gratis-eBook „Fachanwalt finden“


Alle Infos zur Fachanwaltssuche!
Informationen und Tipps zur Fachanwaltssuche!

  • Was ist ein Fachanwalt?
  • Wichtige Infos zu Anwaltskosten, Beratungshilfe!
  • Kostenlos als PDF-Download