Nicht nur gewöhnliche Arbeitnehmer können abgemahnt werden, sondern auch Auszubildende. Mögliche Gründe für eine Abmahnung von Azubis können etwa Fehlzeiten oder auch eine Arbeitsverweigerung sein. Arbeitsrechtlich sind dabei auch hier bestimmte Voraussetzungen notwendig, damit sie rechtswirksam ist.
Formalien einer Abmahnung von Auszubildenden
Fehlverhalten von Auszubildenden (© bluedesign / Fotolia.com)Möchte der Ausbilder auf ein Fehlverhalten seines Azubis reagieren, steht ihm als milderes Mittel gegenüber der Kündigung die Abmahnung zur Verfügung. Zudem diese Voraussetzung, damit überhaupt eine fristlose Kündigung erfolgen kann. Durch die Abmahnung soll der Auszubildende auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden, damit er dieses zukünftig unterlassen kann.
Unverzichtbar ist, dass sich die Abmahnung auf einen konkreten Sachverhalt bezieht. Deswegen muss sie eine genaue Beschreibung des Vorfalls, der abgemahnt werden soll, enthalten. Nur so ist es für den abgemahnten Auszubildenden nachvollziehbar, welches Verhalten er zukünftig unterlassen soll.
Für eine exakte Konkretisierung muss in der Abmahnung von Azubis folgendes in jedem Fall genannt werden:
- Datum
- Uhrzeit
- Ort des Verstoßes
- Ausführung des Fehlverhaltens
Nach der detaillierten Nennung des Fehlverhaltens muss der Auszubildende darauf hingewiesen werden, dieses in Zukunft zu unterlassen, da ein wiederholtes Fehlverhalten weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen für ihn nach sich ziehen kann. Hierzu gehört auch die Kündigung. Die Abmahnung soll für ihn somit als Warnschuss dienen, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.
Arbeitgeber bzw. Ausbilder sollten zudem beachten, dass bei der Rechtswirkung einer Abmahnung für Auszubildende eine zeitliche Begrenzung gilt. Auch wenn die Fristen diesbezüglich noch nicht klar definiert sind, geht man üblicherweise von sechs bis 12 Monaten aus.

Gründe für eine Abmahnung von Azubis
Wer in die Lehre geht, muss sich ausbildungskonform verhalten. Dazu gehört beispielsweise auch Pünktlichkeit. Wer sich nicht an die ihm auferlegten Pflichten hält, riskiert entsprechende Maßregelungen. Dennoch genießen gerade Azubis einen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz und Ausbilder sind stets dazu angehalten, besonderes Fingerspitzengefühl zu beweisen. Gründe für eine Abmahnung kann es jedoch in der täglichen Praxis verschiedene geben.
Führt Arbeitsverweigerung gleich zur Abmahnung?
Aus dem Ausbildungsvertrag ergeben sich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Hierzu gehört auch die Beschreibung der Tätigung, die der Azubi nachzugehen hat. Weigert sich der Auszubildende, eine oder mehrere Aufgaben zu erfüllen, die ihm durch einen Vorgesetzten aufgetragen wurden, kann eine Abmahnung unter Umständen gerechtfertigt sein. Eine Arbeitsverweigerung kann nur dann gestattet sein, wenn Aufgaben aufgetragen werden, die nicht durch den Ausbildungsvertrag abgedeckt sind.
Wie kann schlechte Leistung abgemahnt werden?
Ausbilder sehen sich bei Schlechtleistung des Azubis der Frage ausgesetzt, ob dieser abgemahnt werden kann, schließlich geschieht es nicht zwangsläufig bewusst, dass schlechte Leistung abgeliefert wird. Prinzipiell trifft den Azubis eine Sorgfaltspflicht. Er hat die Aufgaben der Berufsschule und des Ausbildungsbetriebs stets ordentlich und gewissenhaft zu erledigen. Fällt ein Azubi durch schlechte Leistung auf, und das schon über einen längeren Zeitraum, kann zunächst eine Ermahnung erfolgen. Bessert sich die Leistung danach immer noch nicht, ist es dem Auszubildenden zuzumuten, abgemahnt zu werden.
Sind schlechte Noten ein Grund, um einen Azubi abzumahnen?
Abmahnungen aufgrund schlechter Noten in der Berufsschule werden häufig als rechtlich ungerechtfertigt angesehen. Besucht der Auszubildende die Schule, nimmt am Unterricht teil und lernt und erreicht dennoch keine guten Noten, ist eine Abmahnung in solchen Fällen in der Regel ungerechtfertigt. Zudem ist es normal, dass Azubis, vor allem, wenn sie sich noch im ersten Ausbildungsjahr befinden, noch Fehler machen. Immerhin befinden sie sich noch inmitten des Lernprozesses.
Bei Verspätung
Abmahnung von Azubis (© Parkpoom / Fotolia.com)Auszubildende trifft, wie auch vollwertige Arbeitnehmer, die Pflicht, pünktlich zu sein, in diesem Fall ist damit das pünktliche Erscheinen im Betrieb bzw. in der Berufsschule vorausgesetzt. Auszubildende haben selbst dafür Sorge zu tragen, rechtzeitig ihre Arbeit antreten zu können. Ausreden, wie Verspätungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln zählen daher nicht. Arbeitgeber müssen jedoch im Einzelfall abwägen, ob die jeweilige Verspätung hätte verhindert werden können, möchten sie eine Abmahnung aussprechen.
Kann ein Azubi wegen Krankheit abgemahnt werden?
Wird der Auszubildende arbeitsunfähig krank, muss er spätestens am vierten Tag ein ärztliches Attest vorlegen. Vertraglich kann auch schon ein früherer Nachweis verlangt werden. Zudem ist er dazu verpflichtet, sich rechtzeitig krankzumelden, damit der Arbeitgeber genug Zeit hat, gegebenenfalls Aufgaben umzudisponieren. Zeigt ein Auszubildender seinen krankheitsbedingten Ausfall nicht ordnungsgemäß an, kann er abgemahnt werden.

Muster einer Abmahnung für Ausbilder
Eine Abmahnung eines Auszubildenden durch einen Ausbilder kann nach folgendem Muster aufgebaut werden:
Name und Adresse des Arbeitgebers
Name und Adresse der/des Auszubildenden
Ort, Datum
Abmahnung
Sehr geehrte/r Frau/Herr …,
mit Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie für Ihre Fehlzeiten in der Berufsschule sowie im Betrieb vom … bis zum …. keine Entschuldigung vorgelegt haben, obwohl wir Sie dazu mehrfach aufgefordert haben. Somit liegt ein Verstoß gegen § xx Ihres Ausbildungsvertrages vor.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Ihren Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nachzukommen haben. Sollte sich der Pflichtverstoß wiederholen, behalten wir uns weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen vor, zu denen auch die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses gehören kann.
Eine Kopie dieser Abmahnung wird Ihrer Personalakte beigelegt.
Mit freundlichen Grüßen,
… (Unterschrift des Arbeitgebers)
Unterschrift der/des Auszubildenden: (Bestätigung des Erhalts)
Sie können hier ein Muster einer Abmahnung eines Azubis als Word Dokument herunterladen
![]() Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden. |
Reaktion auf eine Abmahnung
Hat man als Azubi eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten, sollte zunächst das Gespräch mit dem Ausbilder oder Vorgesetzten gesucht werden, um die Situation zu klären. Dabei ist auf eine sachliche Darstellung der Argumente zu achten. Sollte das Gespräch nicht die gewünschte Wirkung zeigen, kann eine schriftliche Gegendarstellung eingereicht werden.
Und natürlich hat auch ein Auszubildender die Möglichkeit, den Klageweg zu beschreiten, um sich gegen eine Abmahnung zu wehren. Im besten Fall wird ein Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultiert, der die richtigen juristischen Möglichkeiten aufzeigt. Bei einer berechtigten Abmahnung sollte man sich den eigenen Fehler eingestehen und aus dem Fehlverhalten lernen. Es kann sinnvoll sein, auch hier das persönliche Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen und eine ehrlich gemeinte Entschuldigung vorzutragen. So zeigt der Auszubildende, dass er aus der Situation gelernt hat und sein Fehlverhalten einstellen will, um seine Ausbildung erfolgreich fortzusetzen.
