Sabbatical: Was versteht man darunter und was gilt es zu beachten?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 18. November 2023

Im heutigen Sprachgebrauch verstehen wir unter Sabbatical eine befristete Auszeit von der beruflichen Tätigkeit. Der Begriff als solcher hat eine lange Geschichte und kommt aus der jüdischen Tradition / Religion. Alle 7 Jahre sollte das Feld ruhen, um dem Boden die Möglichkeit zu geben, sich zu regenerieren. Heute verstehen wir darunter die Regeneration des Menschen, sowohl körperlich als auch physisch.

Bedeutung und Begriff

Sabbatical (© Eisenhans – stock.adobe.com)
Sabbatical (© Eisenhans – stock.adobe.com)
In aller Regel handelt es sich um eine befristete Auszeit mit einer Dauer von 3 bis 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Zeit besteht ein Rückkehrrecht auf den ursprünglichen Arbeitsplatz. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical haben nur Lehrer, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und jene ArbeitnehmerInnen, die an Tarifverträge mit adäquater Regelung gebunden sind. Für alle anderen ist ein Sabbatical wie unbezahlter Urlaub einzustufen und beruht auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Gesetzliche Regelungen

Die Grundlage lässt sich aus dem „Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung von flexiblen Arbeitszeiten  (ArbZAbsichG, 1998)“ und dem „Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG, 2001)“ ableiten. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Wunsch nach einem Sabbatical nachzukommen, er kann es aus dienstlichen, betrieblichen, wirtschaftlichen Gründen ablehnen.

Für Arbeitnehmer stehen im Ablehnungsfall noch Alternativen offen:

Somit besteht kein direkter Rechtsanspruch auf eine längere Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Ebenso wenig ist eine finanzielle Unterstützung (Förderung) durch den Staat vorgesehen. Sabbaticals basieren deshalb auf Regelungen, in (manchen) Tarifverträgen und individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Sabbatical im öffentlichen Dienst

Für Beamte / Beamtinnen im öffentlichen Dienst sowie Tarifbeschäftigte in Bund / Ländern, besteht ein Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung für ein Sabbatical, soweit dieser keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Auf Bund- und Länderebene gibt es dazu unterschiedliche Regelungen.

Entscheidungshilfen für ein Sabbatical

Für Lehrer, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst liegen klare Regeln vor (gesetzlicher Anspruch), in der Privatwirtschaft basiert das Sabbatical auf einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

In die Planung sollten deshalb folgende Punkte einfließen:

  • Generell ist es als unbezahlter Sonderurlaub zu betrachten, d.h. das Gehalt bleibt aus, wenn es nicht vorher angespart wurde.
  • Damit die Sozialversicherung während des Sabbaticals aufrecht bleibt, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen:
    • Schriftliche Wertgutvereinbarung.
    • Vorliegen einer klaren Sabbatical-Vereinbarung, als Nachweis, dass es sich nicht um flexible Arbeitszeitgestaltung handelt.
    • Eingebrachtes Arbeitsentgelt ist nur für die Auszahlung im vereinbarten Freistellungszeitraum vorgesehen.
    • Das Wertguthaben bezieht sich auf Leistungen, die vor oder nach dem Sabbatical erbracht wurden / zu erbringen sind.
    • Das Entgelt beträgt mehr als € 450,-- im Monat, es sei denn es lag bereits vor dem Sabbatical eine geringfügige Beschäftigung vor.

Regelungen im Arbeitsvertrag

Da es keine gesetzliche Regelung gibt, ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu errichten, in dem die relevanten Punkte festzulegen sind, die sich je nach Form ändern können:

  • Beginn und Dauer des Sabbatjahres.
  • Wie sind allfällige Bonusansprüche zu handhaben (Auszahlung, Gutschrift).
  •  Arbeitsvertrag (© Zerbor – stock.adobe.com)
    Arbeitsvertrag (© Zerbor – stock.adobe.com)
    Bleibt der Arbeitsplatz in der Form erhalten oder ist eine andere, gleichwertige Beschäftigung vorgesehen.
  • Ist das Bruttogehalt während der Freistellungsphase angemessen (zwischen 70 und 130 Prozent des Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate).
  • Monatliches Entgelt muss € 450,-- übersteigen, falls der Arbeitnehmer vor dem Sabbatical nicht geringfügig beschäftigt war.
  • Vertragliche Regelung zum Umgang mit Ansprüchen auf freiwillige Leistungen des Arbeitgebers (betriebliche Alterssicherung, Bonuszahlungen, etc.).
  • Regelung, dass sich das Sabbatical verschieben kann, wenn es die wirtschaftliche / betriebliche Situation erfordert.
  • Situationen, die eine Kündigung im Freistellungszeitraum ermöglichen / erfordern.
  • Regelung für den Umgang mit nicht verbrauchten Arbeitszeit- oder Geldguthaben.

Formen

Es haben sich unterschiedliche Formen entwickelt, die einer Sabbatical-Vereinbarung zugrunde liegen können:

  • Auf Basis eines Zeitwertkontos: Diese Möglichkeit ist wie ein „Zeitsparbuch“ zu betrachten. Urlaubsanteile, Arbeitszeiten werden gutgeschrieben und im Sabbatical als Gehaltsersatz genutzt.
  • Auf Basis „unbezahlter Urlaub: Für die Dauer des Sabbaticals entfällt die Gehaltszahlung. So eine Vereinbarung ist für eher kürzere Auszeiten vorgesehen.
  • Modell „Jahresarbeitszeit in Teilzeit“: Basiert auf einer Gehaltsreduktion während der Vollarbeitszeit. Die Mehr- und Überstunden, die sich so ansammeln, sind dann durch Freizeit abzubauen.
  • Auf Basis des Arbeitszeitkontos: In Beschäftigungsverhältnissen, bei denen sich am Arbeitszeitkonto übergebührlich viel Überstunden ansammeln, ist es möglich, diesen Überhang für ein Sabbatical zu nutzen.
  • Vorgezogener Ruhestand unter Anwendung eines der möglichen Modelle.
  • Time-Out-Modell: Wenn Arbeitgeber aus betrieblichen / wirtschaftlichen Gründen Arbeitnehmer zu reduzierten Bezügen freistellen.
Fachanwalt.de-Tipp: Laut Arbeitszeitgesetz sind Überstunden nach einem Jahr auszugleichen oder in Geld anzulegen. Dies gilt auch bei einer Vereinbarung eines Sabbaticals. Ein Ansparen über mehrere Jahre ist daher formal nicht möglich.

Gründe

In der überwiegenden Anzahl der Fälle liegen für den Arbeitnehmer so stark belastende Situationen vor (beruflich und privat), dass diese zu körperlichen und psychischen Problemen führen. Wenn eine Änderung aktuell nicht in Sicht ist, empfinden viele einen Ausstieg auf Zeit als „letzte Hilfe“:

  • Aufgabe überfordert auf Dauer. Dabei geht es nicht in erster Linie um das Wollen, sondern um das Können.
  • Geforderte Tätigkeit ist zu komplex oder lässt zu viel Interpretationsspielraum zu.
  • Kaum die Möglichkeit, geforderte Arbeiten selbstständig zu erledigen, permanente Überwachung.
  • Kaum Unterstützung durch andere Beschäftigte oder Vorgesetzte.
  • Mobbing.
  • Unklare und / oder stark wechselnde Kompetenzverhältnisse, vor allem in Matrixorganisationen anzutreffen.
  • Zu hohe oder zu wenig Verantwortung.
  • Konflikte, für die im Unternehmen keine Lösungsansätze vorgesehen sind (fehlende Konfliktkultur, Mediation).

Vor- und Nachteile für den Arbeitgeber

Im Folgenden ein Überblick über die Vor- und Nachteile des Sabbaticals für den Arbeitgeber.

  • Vor- und Nachteile (© Jeanette Dietl – stock.adobe.com)
    Vor- und Nachteile (© Jeanette Dietl – stock.adobe.com)
    Vorteile:
    • Regeneration und Vorbeugung gegen Erschöpfung: Für Beschäftigte, die körperlich und psychisch (beruflich oder privat) stark belastet sind und damit die Chance bekommen, die Lebensarbeitszeit zu verlängern.
    • Doppelbelastungen lassen sich vermeiden: Oft kommen zur beruflichen Belastung noch private Herausforderungen. Kinder, Schaffung von Wohnheim, Erkrankung von Familienangehörigen und dergleichen mehr. Nach einem Sabbatical ist die „Batterie“ wieder aufgeladen. Dem Arbeitgeber steht die geschuldete Leistung in der erforderlichen Intensität zur Verfügung.
    • Ausfallzeiten lassen sich verringern.
  • Nachteile:
    • Befristeter Ersatz für die ausgefallene Arbeitskraft ist zu stellen.
    • Mögliche Verschlechterung des Betriebsklimas, weil die bestehende Mannschaft Mehrarbeit (Übernahme von Tätigkeiten und Aufgaben) leisten muss.
    • Fehlende Kompetenz (fachlich und persönlich).

Vor- und Nachteile für die Beschäftigten

Im Folgenden ein Überblick über die Vor- und Nachteile des Sabbaticals für die Beschäftigten.

  • Vorteile:
    • Regeneration und Erholung vor allem nach beruflich bedingten anstrengenden Phasen.
    • Verwirklichung von Zielen, die außerhalb der Arbeitswelt liegen (Reisen, Ausbildung, Hobbys), ohne der Gefahr den Arbeitsplatz zu verlieren.
    • Persönliche Erfahrungen, die während der Arbeitstätigkeit nicht zu sammeln sind: Gesundheit, Kompetenz, Persönlichkeit.
  • Nachteile:
    • Konflikte am Arbeitsplatz, da während des Ausfalls Kollegen die Arbeit übernehmen (müssen).
    • Nach der Rückkehr können sich die Aufgaben / Anforderungen verlagert haben, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen.
    • Grundsätzlich kein Verdienst im Zeitraum des Sabbaticals.
    • Erschöpfung während der Ansparphase, durch mehr Überstunden.
    • Nach einer längeren Auszeit ist die Rückkehr nicht immer ganz einfach.

Finanzierung und Sozialversicherung

Einen Großteil der Planung werden die Überlegungen zur Finanzierung der „Auszeit“ einnehmen, denn schließlich laufen die Kosten weiter. Gleichwertig einher geht die Frage des sozialversicherungsrechtlichen Schutzes.

Ist das Sabbatical durch einen Jahresarbeitszeitvertrag geregelt, dann kann der Arbeitnehmer mit einem festen Einkommen rechnen und der Schutz der Sozialversicherung bleibt aufrecht. Diese Modelle sind mit entsprechenden Arbeitsverträgen und Zeitwertkonten zu realisieren. Beispiele:

  • 2 Jahre Vollzeit mit anschließendem 6-monatigem Sabbatical mit Teilzeitarbeit.
  • 5-Jahres-Modell: Vier Jahre mit reduziertem Lohn arbeiten, das fünfte Jahr als Sabbatical nehmen und während dessen Lohn beziehen.

Außer diesen Möglichkeiten, die in aller Regel in Abstimmung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren sind, kommen noch außerberufliche Finanzierungsmöglichkeiten infrage:

  • Eigene Ersparnisse und Rücklagen.
  • Work and Travel (Arbeiten im Ausland).
  • Vermietung von eigenem Wohnraum (Untervermietung).
  • Zuwendungen von der Familie oder aus Erbschaften.
  • Sponsoring (Reisen, Recherchen, Dokumentationen).
  • Auflösung von Werten (Auto- und / oder Verkauf von Immobilien oder Wertgegenständen).
  • Aufnahme eines Kredites.

Planung der Rückkehr

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz freihalten, damit nach der Beendigung des Sabbaticals ein möglichst reibungsloser Einstieg erfolgt. Nach Wiederaufnahme der Arbeit unterliegt der Arbeitnehmer dem Weisungs- und Direktionsrecht. Es ist deshalb sinnvoll, rechtzeitig vor der Rückkehr die vorherrschende Situation abzuklären. Welche Punkte sind seitens des Arbeitnehmers zu beachten:

  • Arbeitsplatz (© Halfpoint – stock.adobe.com)
    Arbeitsplatz (© Halfpoint – stock.adobe.com)
    Wo liegen nun die persönlichen Interessen? Ist die ehemalige Tätigkeit noch ausreichend motivationsfähig oder liegen andere Werte / Kompetenzen vor.
    • Wird ein interner / externer Wechsel angestrebt?
    • Ist eine selbstständige Tätigkeit geplant?
  • Kontakt zum Unternehmen und den Kollegen halten: Auf dem Laufenden bleiben und so signalisieren, dass die Bereitschaft zur Rückkehr vorhanden ist.
  • Rechtzeitig aktiv werden: Nicht erst am letzten Tag der Auszeit über die Rückkehr nachdenken. Bereits einige Monate davor die richtigen Entscheidungen treffen und mögliche Alternativen evaluieren.
  • Übergang von der Auszeit in die Arbeitswelt mit Bedacht planen: Vermeiden wieder in das „Hamsterrad“ zu gelangen, dass der ursprüngliche Auslöser für die Notwendigkeit des Sabbaticals gewesen ist.
  • Praktiken und hilfreiche Gewohnheiten aus dem Sabbatjahr in das „neue“ Berufsleben mitnehmen: Entspannungstechniken, Arbeitsabläufe, Erfahrungen, eigene Beobachtungen.

Fragen und Antworten

Im Folgenden einige Fragen und Antworten, die sich im Zusammenhang mit einem Sabbatical stellen.

Für welchen Zeitraum ist ein Sabbatical zu vereinbaren?

Die Statistik zeigt, dass in den meisten Fällen ein ganzes Jahr vereinbart wird (Sabbatjahr). Es sind allerdings auch andere Zeiträume (z. B. 6 Monate) möglich. Schlussendlich sind die Themen Finanzierung, Gehaltszahlung und betriebliche Erfordernis die Eckpunkte, an denen sich die Dauer orientiert. Für eher kürzere Auszeiten mögen die Varianten Sonderurlaub oder unbezahlter Urlaub bessere Alternativen sein. Die Gewährung eines Sabbaticals kann an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gebunden sein (bspw. drei Jahre).

Falls die Auszeit weniger als vier Wochen beträgt, besteht die Möglichkeit der Gewährung von Sonderurlaub (Sozialversicherungsbeiträge übernimmt weiterhin der Arbeitgeber). In Verbindung mit dem gesetzlichen Jahresurlaub stehen dem Mitarbeiter bei diesem Modell rund 2 bis 3 Monate Auszeit zur Verfügung.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Seitens des Arbeitnehmers hängt es von der Gestaltung des arbeitsfreien Zeitraumes ab. Eine Reise um die Welt ist sicher mit mehr Kosten verbunden, als nur die Annehmlichkeiten der heimatlichen Couch zu genießen. Ein Sabbatical sollte in erster Linie der persönlichen Entwicklung dienen. Es ist zu berücksichtigen, dass Zahlungen, die der Arbeitgeber während des Sabbaticals erbringt, in jedem Fall davor vom Arbeitnehmer zu „erwirtschaften“ sind, falls es sich nicht um eine unbezahlte Freistellung handelt.

Bleibt der Urlaubsanspruch aufrecht?

Da der gesetzlich geregelte Urlaubsanspruch keiner definierten Gegenleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (außer der des aufrechten Arbeits- oder Dienstverhältnisses), bleiben die Urlaubsansprüche für die Dauer eines Sabbaticals unberührt, sie bestehen weiter.

Bleibt die Sozialversicherung aufrecht?

Bei einer Realisierung des Sabbaticals durch Zeit- oder Geldguthaben bleibt der Schutz der Sozialversicherung aufrecht, wenn:

  • Eine gültige Wertgutvereinbarung vorliegt (schriftliche Regelung bezüglich des Zeit- oder Geldguthabens).
  • Das Guthaben ist an den Zweck des Sabbaticals gebunden, damit es sich als Modell der flexiblen Arbeitszeitgestaltung ausschließt.
  • Die Auszahlung des Guthabens erfolgt im Zeitraum des Sabbaticals und muss € 450,-- übersteigen.
Fachanwalt.de-Tipp: Wird vereinbart, dass der Arbeitsvertrag während des Sabbaticals stillgelegt wird, dann gilt hinsichtlich der Sozialversicherung die Nachversicherungsfrist von einem Monat. Nach Verstreichen dieser Frist muss sich der Arbeitgeber selbst kranken- und rentenversichern. Unbezahlter Urlaub für einen Zeitraum von mehr als einem Monat ist immer mit einem Entfall der Sozialversicherung verbunden.

Kann ich danach wieder auf meinen Arbeitsplatz zurückkehren?

Alle mit der Rückkehr verbundenen Absichten sollten im Vertrag zum Sabbatical festgehalten sein. Besonders auf die Möglichkeit, dass die Position nach Verstreichen des Sabbaticals nicht mehr vorhanden ist, ist gesondert einzugehen. Empfehlenswert ist ein Sabbatical-Vertrag mit diesen Inhalten:

  • Länge und Beginn des Sabbatzeitraumes.
  • Rückkehr Arbeitsplatz (© Gorodenkoff – stock.adobe.com)
    Rückkehr Arbeitsplatz (© Gorodenkoff – stock.adobe.com)
    Modalitäten wie die bisherigen Aufgaben zu dokumentieren und zu übergeben sind.
  • Die Regelung der Vergütung und Versicherungszeiten während der Auszeit.
  • Regelung von Krankheitstagen während des Sabbaticals (Anrechnung oder Ausschluss).
  • Umgang mit betrieblichen Sonderleistungen (betriebliche Altersvorsorge, freiwillige Sozialleistungen).
  • Erreichbarkeit im Zeitraum der Abwesenheit.
  • Kündigungsschutz während des Sabbaticals.
  • Aufgabe und Position nach der Rückkehr.

Ist eine frühzeitige Beendigung möglich?

Die Abweichung von der vereinbarten Planung ist, weder vom Beginn noch vom Ende gesehen, aus eigener Entscheidung möglich. Auch der Arbeitgeber kann dies nicht einfordern, weil besondere betriebliche / wirtschaftliche Verhältnisse es erforderlich machen (z. B. Corona).

Wie wirkt sich eine solche Auszeit im Lebenslauf aus?

In den meisten Fällen haben die Personalverantwortlichen einen positiven Zugang dazu. Falls aus der Dokumentation auf die Erfahrungen und Kompetenzerwerb hingewiesen wird, ist ein Abgleich mit den Erfordernissen des Unternehmens / Jobs möglich und hilfreich. Was früher als negative Lücke im Lebenslauf angesehen wurde, sehen aufgeschlossene Personalverantwortliche darin ein positives Merkmal.

Wie oft kann man diese Zeit nehmen?

Auch dazu ist die privatrechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich. Das Gesetz sieht keine Beschränkung vor.

Ist während des Sabbaticals eine andere entgeltliche Tätigkeit möglich?

Nachdem das Dienstverhältnis aufrecht bleibt, gelten die gleichen Regelungen wie während der normalen Tätigkeit. Der Arbeitgeber ist über die Nebentätigkeit zu informieren und es gilt das Wettbewerbsverbot. Weiters sind die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen zu klären. Bei einem Job im Ausland sind die dort geltenden Bestimmungen zu beachten.

Checkliste für die Vereinbarung

Im Folgenden eine Checkliste für die Vereinbarung eines Sabbaticals.

Erledigt

Überschrift

Beschreibung

 

Auszeit / Sabbatical beantragt.

Rechtzeitige Klärung mit dem Arbeitgeber, der sich auf die Abwesenheit einstellen muss. In der Regel ein Jahr oder mehr davor.

 

Entscheidungsgrundlagen aufbereitet.

Der Arbeitgeber braucht nachvollziehbare Gründe, damit er der Auszeit zustimmen kann. Vorteile klarmachen und Termin für die Zustimmung fixieren.

 

Eigenes Projekt festgelegt.

Ziele, die während des Sabbaticals zu verfolgen sind. Ausbildung, persönliche Entwicklung etc. Zielfestlegungen erfolgen immer nach dem Prinzip, Was / bis wann / wie messbar.

 

Familie eingebunden.

Auf die Familie können herausfordernde Situationen zukommen. Wer wirkt an der Zielerreichung mit, sind alle einverstanden, mit welchen Einschränkungen (Finanzen) ist zu rechnen, Schulbesuch der Kinder usw.

 

Organisation, Sicherheit und Kommunikation geplant.

Was geschieht mit der Post (z. B. bei längeren Abwesenheiten vom Wohnort), Energieversorgung, Versicherungen (private Kranken- und Unfallvorsorge), Sicherheit von Haus und Wohnung, Haustiere, Pflanzen.

 

Versorgung geregelt.

Finanzplanung, Kosten, Rückkehr auf alten Arbeitsplatz.

 

Projekt geplant und vorbereitet.

Informationen gesammelt, Voraussetzungen gesichert, Körper und Psyche darauf eingestellt, Risiken (körperlich, geistig) bekannt und darauf vorbereitet.

Zusammenfassung und Fazit

Idee (© pathdoc – stock.adobe.com)
Idee (© pathdoc – stock.adobe.com)
Fast jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland trägt sich mit dem Gedanken an eine berufliche Auszeit, ein Sabbatical. Aufgrund der Vielfalt flexibler Arbeitsmodelle ist dieser Wunsch relativ einfach zu realisieren. Mehrere Modelle, die auf der Grundlage von Zeit- oder Geldkonten basieren, erleichtern „Ausstiegswilligen“ und Arbeitgebern die Entscheidung.

Bis auf Beamte, Lehrer und Angestellte im öffentlichen Dienst ist der Anspruch auf ein Sabbatical nicht gesetzlich geregelt. Er ist allerdings in manchen Tarifverträgen festgehalten.

Sabbaticals sind heutzutage im Erwerbsleben gut verankert. Sie sind wichtige Bestandteile der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und ermöglichen individuell gesteuerte Auszeiten für die Wahrung beruflicher und außerberuflicher Interessen. Sie sind mittels eigens vereinbarten und individuellen Anspar- und Finanzierungsmodellen zu realisieren, falls es die betrieblichen / wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitgebers zulassen.




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