Die Erschwerniszulage stellt eine wichtige finanzielle Kompensation für Arbeitnehmer dar, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten. Grundlegend zu klären ist, wer Anspruch auf diese Zulage hat, wie deren Höhe bestimmt wird und ob sie steuerpflichtig ist. Diese Zulage ist nicht einheitlich geregelt, sondern abhängig von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträgen. Sie wird in verschiedenen Berufsfeldern unterschiedlich berechnet und unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen angewandt.
- 1. Was ist eine Erschwerniszulage?
- 1.1. Wer hat Anspruch auf Erschwerniszulagen?
- 1.2. Beispiele für Tätigkeiten, die die Erschwerniszulage begründen
- 1.3. Erschwerniszulage Beispiele Berufe (IG Metall / Baugewerbe / Beamte und Soldaten)
- 1.4. Erschwerniszulage Tabelle (Stand 2024)
- 2. Beispiele: Erschwerniszulage, Höhe und Berechnung
- 2.1. Faktoren der Erschwerniszulage
- 2.2. Festlegung der Höhe
- 2.3. Berechnungsbeispiel
- 2.4. Erschwerniszulage öffentlicher Dienst
- 2.5. Ist die Erschwerniszulage steuerfrei?
- 3. In diesen Fällen sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden
Was ist eine Erschwerniszulage?
Erschwerniszulage (© MIRACLE MOMENTS - stock.adobe.com)Die Erschwerniszulage im Arbeitsrecht dient der Anerkennung von besonders belastenden oder riskanten Arbeitsbedingungen. Sie ist ein finanzieller Zuschlag zum Gehalt, der physische und psychische Strapazen wie extreme Temperaturen, Lärm oder gesundheitliche Risiken ausgleicht. Die Zulage variiert je nach Branche und spezifischen Arbeitsbedingungen. Ein zentrales Gesetz hierzu ist die Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) für Bundesbeamte und Soldaten. In der Privatwirtschaft werden Erschwerniszulagen meist über Tarifverträge geregelt, mit branchenspezifischen Unterschieden. Betriebsvereinbarungen und individuelle Arbeitsverträge können zusätzliche Regelungen bieten. Die gesetzlichen Bestimmungen reflektieren eine Vielfalt von Arbeitsbedingungen und erfordern deren genaue Kenntnis.
Wer hat Anspruch auf Erschwerniszulagen?
Im Allgemeinen müssen Arbeitnehmer für den Anspruch auf eine Erschwerniszulage spezifische, in den arbeitsrechtlichen Dokumenten festgelegte Kriterien erfüllen. Dazu zählen beispielsweise:
- Erfüllung der Arbeitsaufgabe unter bestimmten erschwerten Bedingungen wie physisch belastende Arbeit (schwere Hebearbeiten, Tätigkeiten unter extremen Temperaturen) sowie Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Stoffen oder unter psychisch belastenden Umständen (z. B. Nacht- oder Schichtarbeit).
- Einhaltung der tariflichen Bestimmungen: Tarifverträge enthalten oft präzise Definitionen, welche Arten von Erschwernissen die Zulagenberechtigung auslösen und wie diese strukturiert sind, um die Anspruchsberechtigung zu erfüllen.
- Betriebliche Vereinbarungen: In vielen Unternehmen existieren spezifische Betriebsvereinbarungen, die Anspruch und Höhe der Erschwerniszulagen klären. Sie ergänzen oft die tariflichen Regelungen und können so individuelle Erschwernisse des Betriebs abdecken.
Beispiele für Tätigkeiten, die die Erschwerniszulage begründen
Beispiel: Polizei (© Ronald Rampsch - stock.adobe.com)Die verschiedenen Arten von Erschwernissen, für die Zulagen gezahlt werden, sind breit gefächert und spiegeln die Vielfalt der Arbeitsbedingungen wider. Sie bieten einen finanziellen Ausgleich für besondere Belastungen, die nicht bereits durch die Grundvergütung abgedeckt sind. Beispiele von Tätigkeiten, die die Anspruchsberechtigung unter den Aspekten Ausgleich für erhöhtes Risiko, Gefahr gesundheitlicher Nachteile oder Erhöhung der Bereitschaft zur Arbeitsleistung begründen.
- Arbeit unter gefährlichen Bedingungen: Polizeitaucher, Entschärfen von Bomben oder Arbeiten in chemischen Produktionsstätten.
- Arbeit zu ungünstigen Zeiten: Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder andere untypische Arbeitszeiten.
- Arbeit in extremer Umgebung: Extreme klimatische Bedingungen wie großer Hitze in Gießereien oder anhaltender Kälte in Kühlhäusern.
- Körperlich belastende Arbeit: Tätigkeiten wie regelmäßiges Heben schwerer Lasten oder die mit anderen dauerhaften körperlichen Anstrengungen verbunden sind (z. B. Baugewerbe, Pflege …).
- Arbeit mit gesundheitlichen Risiken: Berufe, die den Umgang mit giftigen, infektiösen oder strahlenden Stoffen bedingen, wie in Laboren, in der Medizin oder in der Abfallentsorgung.
- Arbeit mit psychischen Belastungen: Berufe, die ein hohes Maß an psychischer Belastung mit sich bringen, wie beispielsweise in der Notfallseelsorge oder bei Fluglotsen.
- Tätigkeiten mit erhöhter Schmutzbelastung: Für Arbeiten in besonders schmutzigen oder staubigen Umgebungen wie auf Baustellen oder in der Entsorgungswirtschaft (erhöhtes Reinigungsbedürfnis von Körper und Kleidung).
- Akustisch belastende Tätigkeiten: Arbeiten in lärmintensiven Umgebungen wie an Flughäfen oder in der Metallverarbeitung.
Diese Aufzählung verdeutlicht, dass Erschwerniszulagen dazu dienen, eine Vielzahl von Belastungen, Risiken und Unannehmlichkeiten, die während der Arbeitsausführung entstehen können, finanziell abzugelten. Sie zielen darauf ab, die Attraktivität und Fairness von Arbeitsplätzen mit besonderen Anforderungen zu erhöhen und stellen gleichzeitig ein wichtiges Instrument zur Förderung des Arbeitnehmerschutzes dar. Bei Unklarheiten und Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber bezüglich des Anspruchs auf Erschwerniszulagen können Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Erschwerniszulage Beispiele Berufe (IG Metall / Baugewerbe / Beamte und Soldaten)
- Reinigungskräfte: Kompensation für die zusätzlichen Belastungen und Gesundheitsrisiken.
- Müllarbeiter: Ausgleich für die physischen Strapazen und die Exposition gegenüber gesundheitsgefährdenden Materialien.
- Bergleute: Anerkennung des hohen Risikos und die schwierigen Arbeitsbedingungen unter Tage.
- Metallarbeiter: Kompensation risikoreicher und physisch belastender Arbeitsumstände.
- Bau, Straßenbau: Ausgleich der physischen Herausforderungen und die Einwirkung von schädlichen Umwelteinflüssen.
- Krankenhauspersonal: Anerkennung für die stetige Bereitschaft, sich den besonderen Herausforderungen des Krankenhausbetriebs zu stellen.
- Feuerwehr: Würdigung des mutigen Einsatzes und der besonderen Risiken.
- Polizei: Anerkennung für ständige Bereitschaft, sich den Herausforderungen im Dienst der öffentlichen Sicherheit zu stellen.
Die Berechnung und Festlegung der Höhe einer Erschwerniszulage ist abhängig von verschiedenen Faktoren, die je nach Berufsfeld und Tarifvertrag variieren können.
Erschwerniszulage Tabelle (Stand 2024)
Quelle: Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung - EZulV)
Begründung |
Rahmen |
Vergütung (Stunde / Tag / Monat) |
Ausschluss / Anspruch / Berechnung |
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Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten |
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€ 5,67 |
Anerkannt werden nur Zeiten der tatsächlichen Dienstverrichtung (keine Reisezeiten oder Rufbereitschaft). |
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€ 1,34 |
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€ 2,67 |
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Zulage für Tauchertätigkeit |
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€ 3,88 |
Als Tauchzeit gilt:
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bis 5 Meter: € 16,08 |
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zwischen 5 und 10 Meter: € 19,53 |
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mehr als 10 Meter: € 24,25 |
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mehr als 15 Meter oder Tauchen mit reinem Sauerstoff: € 31,24 |
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Umgang mit Munition oder Sprengstoffen |
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bis 6 Stunden: € 4,67 mehr als 6 Stunden: + € 0,94 / Stunde (max. € 9,40). |
Soldaten mit Berechtigungsschein zum Vernichten von Munition, Feuerwerker oder Beamte mit Befähigungsschein „F“ und zum ständigen Aufgabenbereich gehörend. |
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Tätigkeit an Antennen und Antennenträgern (Wetterdienst, Vermessungsdienst) inkl. Windmasten d. lufthygienischen Überwachungsdienstes. |
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Höhe der Zulagen (+ 25 % in den Monaten November bis März) |
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pro Tag, wenn Höhen-unterschied über |
Zuschlag, wenn bis Fußpunkt der Leiter über |
Tätigkeits-Zulage |
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20 Meter: |
50 Meter: € 0,71 |
Einweisung, Besichtigung: € 1,43 |
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50 Meter: € 3,58 |
100 Meter: € 1,43 |
Instandhalten, Abnehmen: € 2,14 |
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100 Meter: € 5,73 |
200 Meter: € 2,14 |
Errichten, Abbrechen: € 2,87 |
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200 Meter: € 9,31 |
300 Meter: € 12,88 |
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300 Meter: € 12,38 |
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Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse |
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Begründung |
Rahmen |
Vergütung |
Ausschluss / Anspruch / Berechnung |
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Beamte und Soldaten bei Klimaerprobung. |
Wind-Chill-Faktor > 1400 bis 1600 Wet-Blub-Globe-Temperature-Index > 20 bis 30 Grad |
€ 2,87 täglich |
Teilnahme im Freien, bei extremer Kälte oder Hitzeeinwirkung ist Voraussetzung |
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darüber: |
+ € 0,71 täglich |
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Unterkammer-Druckdienst (Flugmedizinisches Institut der Luftwaffe). |
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€ 9,39 pro Stunde |
Wird nicht neben der Fliegerzulage gem. § 23 f gewährt. |
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Ausbildungstätigkeit Feuerwehrdienst d. Bundeswehr für Beamte und Soldaten. |
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€ 11,75 / Stunde |
Wird nicht neben der Zulage nach Bundesbesoldungs-ordnung (A, B Bundes-besoldungs-Gesetz) gewährt. |
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€ 1,50 / Stunde |
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Begleitungen von Rückführungen auf dem Luftweg. |
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innerhalb Europas: € 70,-- |
Nicht gewährt bei Rückkehr des Rückzuführenden durch außergewöhnliche Umstände oder Abbruch der Rückführung nach Schließen der Außentüren. |
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außerhalb Europas: € 100,-- |
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Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen. |
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€ 11,10 / Tag, begrenzt mit € 111,-- monatlich. |
Schweiß gilt nicht als Körperflüssigkeit; Kontakt muss über das berufstypische Ausmaß hinausgehen. |
Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten |
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Begründung |
Rahmen |
Vergütung |
Ausschluss / Anspruch / Berechnung |
Monatliche Zulage für Beamte und Soldaten. |
Wechselnde Dienstzeiten |
€ 2,40 / Nachtstunde + € 1,-- für jede Stunde zwischen 0 und 6 Uhr + € 20,- - / mtl. bei dreimaligen Wochenend- oder Feiertagsdienst pro Monat |
Ausschluss sofern nicht zwischen Voll- und Bereitschaftsdienst unterschieden wird:
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mind. 5 Stunden Dienst zwischen 20 und 6 Uhr pro Kalendermonat |
Zulagen in festen Monatsbeträgen (Anspruch ab Aufnahme der Tätigkeit bis zur Beendigung bezogen auf Kalendermonat) |
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Begründung |
Rahmen |
Vergütung |
Ausschluss / Anspruch / Berechnung |
Beamte und Soldaten in Gesundheits- und Krankenpflege. |
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€ 120,-- |
Personen, die unmittelbare Aufsicht über die ständig unterstellten Beamten haben, sind ebenfalls zulagenberechtigt. |
Besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege für Beamte und Soldaten in der Pflege von Patienten mit ständig psychologischem oder neurologischem Krankheitsbild. |
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€ 70,-- |
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Besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege für Beamte und Soldaten. |
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€ 150,-- |
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Behandlung und Pflege bei schweren Infektionskrankheiten durch Beamte des mittleren Dienstes oder Soldaten. |
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€ 90,- - |
Wird nur gewährt, wenn sie eine eventuelle Stellenzulage übersteigt. |
Zulagen für besondere Einsätze (GSG 9, Bundespolizei, Zollfahndungsdienst, Personenschützer). |
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ab € 2,-- bis € 375,- - |
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Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal. |
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Luftfahrzeugführer / Flugtechniker mit Zusatzqualifikation: € 302,-- |
Die Zulage wird nicht neben der Zulage nach § 23f gewährt. |
Ohne Zusatzqualifikation: € 242,-- |
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Nichtständige Luftfahrzeugs-Besatzungsangehörige (Prüfer, Operatoren): € 180,-- |
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Flugschüler: € 96,-- |
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Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen. |
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Tätigkeit im unmittelbaren Gefahrenbereich / Monat |
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€ 823,95 |
ab 120 Stunden und mehr als Räumungsgruppenleiter, |
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€ 398,81 |
ab 35 Stunden und mehr, falls Munition entschärft wird. |
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€ 281,21 |
Hilfskräfte. |
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Tätigkeit im Seuchenbetrieb des Friedrich-Löffler-Instituts. |
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€ 71,85 |
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€ 5,- - / pro Tag |
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Tätigkeit im Maschinenraum seegehender Schiffe. |
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auf Schiffen der Marine oder anderer Streitkräfte: € 32,10 |
Wird nicht neben der Stellenzulage gewährt. |
sonstige Eigner: € 21,49 |
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Zulage für Minentaucher. |
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€ 550,-- |
Wird nicht neben der Stellenzulage bezahlt. |
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€ 392,-- |
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€ 270,-- |
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Fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes. |
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Luftfahrzeugführer – Strahlflugzeuge / Waffensystemoffiziere |
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Strahlflugzeugführer, Transportflugzeuge, Hubschrauber: |
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Luftfahrzeugführer Marine, Hubschrauberführer der Flugbereitschaft: € 372,-- |
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ständige Luftfahrzeugs-Besatzungs-Angehörige (Ausnahme: Lufttransportbegleiter): € 294,-- |
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Lufttransportbegleiter: € 180,-- |
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Fliegerausbildungsgruppe: € 168,-- |
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Sondergruppe: € 138,-- |
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Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst. |
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€ 214,75 |
Bei Vorlage beider Voraussetzungen ist die höhere Zulage zu gewähren. |
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€ 143,16 |
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Zulage für Fallschirmspringer. |
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€ 161,06 |
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€ 48,31 |
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Militärischer Flugsicherungsdienst / Einsatzführungs-dienst. |
Flugberatungspersonal in |
Zulage richtet sich nach Belastungswert, der sich aus dem Durchschnitt der letzten 3 Kalenderjahre der jährlich kontrollierten Flugbewegungen errechnet. |
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€ 64,41 |
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€ 107,37 |
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Verwendung in verbunkerten Anlagen des Bundesministeriums für Verteidigung. |
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€ 30,-- |
Bauwerke ohne direkte Zufuhr von natürlichem Licht und Außenluft. |
Ausbilder für Einzelkämpfer. |
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€ 85,-- |
Entfällt im Falle einer Fallschirmspringerzulage. |
Zulage für Bergführer. |
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€ 60,-- |
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Spezialkräfte der Bundeswehr. |
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€ 1.125,-- |
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€ 550,-- bis € 800,-- |
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Zulage für Erprobungs- und Versuchsarbeiten (Bundeswehr). |
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€ 128,84 |
Zulagen werden nur gewährt, wenn die Tätigkeiten häufig wiederholt werden und zu den regelmäßig zu erbringenden Aufgaben gehören. |
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€ 107,37 |
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€ 85,90 |
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€ 64,43 |
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Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr. |
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€ 500,-- |
Sind mehrere Zulagentatbestände erfüllt, wird nur die höchste Zulage gewährt. |
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€ 250,-- |
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Unterstützungskräfte: Soldaten, die in speziellen Einheiten des Kommandos Spezialkräfte oder in unterstützenden Funktionen tätig sind. |
Teilnahme im räumlichen Einsatzgebiet |
Ausgenommen Spezialkräfte und spezialisierte Kräfte der Bundeswehr. |
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€ 500,-- |
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€ 300,-- |
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Soldaten im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung. |
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€ 50,-- |
Anspruch entsteht mit dem Tag des Dienstantrittes. |
Beamte und Soldaten, die in Laboren Arbeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung verrichten. |
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€ 180,-- |
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€ 10,-- / Tag |
Beispiele: Erschwerniszulage, Höhe und Berechnung
Berechnung (© Delux - stock.adobe.com)Die Erschwerniszulage wird in der Regel auf der Grundlage von Tarifverträgen oder spezifischen betrieblichen Vereinbarungen berechnet. In ihnen ist geregelt, unter welchen Umständen und in welchem Umfang eine solche Zulage zu zahlen ist. Typischerweise wird unterschieden zwischen einer einmaligen Zulage für spezielle Einsatzsituationen und einer regelmäßig wiederkehrenden Zulage für anhaltende Erschwernisse im Arbeitsalltag.
Faktoren der Erschwerniszulage
Folgende Faktoren spielen bei der Berechnung einer Erschwerniszulage eine Rolle:
- Art der Erschwernis wie körperlich anstrengende Arbeit, Arbeit unter gesundheitsschädlichen Bedingungen oder Tätigkeiten zu ungünstigen Arbeitszeiten.
- Ausmaß der Belastung: Dauer und Intensität der Erschwernis, etwa die tägliche Arbeitszeit bei Hitze oder Kälte.
- Tarifliche Einstufung: Höhere Vergütungsgruppen können unter Umständen höhere Zulagen erhalten.
- Regionale Differenzierung, die bspw. durch die Lebenshaltungskosten oder regionale Tarifverträge bedingt sind.
Festlegung der Höhe
Die genaue Höhe der Erschwerniszulage wird anhand der genannten Faktoren im Kontext des jeweiligen Tarifvertrags ermittelt. Häufig werden Zulagen in Form eines festen Betrags ausgezahlt, der zusätzlich zum Grundlohn gezahlt wird. In manchen Fällen wird die Zulage auch als Prozentsatz des Grundlohnes berechnet, was bedeutet, dass sie mit steigendem Grundlohn ebenfalls anwächst.
Berechnungsbeispiel
Ein Beispiel für die Berechnung einer Erschwerniszulage ist die Nachtarbeitszulage. Wird in Tarifverträgen festgelegt, dass für Arbeitsstunden, die in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens geleistet werden, eine Zulage von 25 % des Stundenlohns gezahlt wird, so erhält ein Arbeitnehmer für diese Stunden 125 % seines regulären Stundenlohns.
Erschwerniszulage öffentlicher Dienst
Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind spezielle Erschwerniszuschläge festgelegt, die für Tätigkeiten gezahlt werden, die über die gewöhnlichen und typischen beruflichen Anforderungen hinausgehen und für die Beschäftigten außergewöhnliche Erschwernisse bedeuten. Diese Zuschläge, geregelt in § 19 TVöD (ursprünglich § 23, aktualisiert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 18 vom 25. Oktober 2020), zählen zu den Lohnzuschlägen.
Ist die Erschwerniszulage steuerfrei?
Erschwerniszulagen sind Bestandteil des Arbeitsentgelts und unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Sozialversicherungspflicht. Das mit diesen Zuschlägen erwirtschaftete Geld wird steuerrechtlich als Teil des Lohns angesehen und daher ebenfalls im Rahmen des Lohnsteuerabzugs sowie der zu leistenden Sozialabgaben berücksichtigt. Es ist auch wichtig zu beachten, dass es beim Erschwerniszuschlag laut dem Bundesfinanzhof keinen Freibetrag gibt.
In diesen Fällen sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet Unterstützung bei der Überprüfung und Klärung von Vertragsbedingungen, insbesondere bezüglich Erschwerniszulagen in Tarif- oder Arbeitsverträgen. Er berät auch zu rechtlichen Fragen, wie dem Anspruch auf Erschwerniszulagen unter schwierigen Arbeitsbedingungen, sowie zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten dieser Zulagen. Darüber hinaus kann er Hilfestellung beim Pfändungsschutz von Zulagen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bieten.