Erschwerniszulage: Für wen und in welche Höhe? – Erklärung mit Tabelle und Beispielen

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 22. Januar 2024

Die Erschwerniszulage stellt eine wichtige finanzielle Kompensation für Arbeitnehmer dar, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten. Grundlegend zu klären ist, wer Anspruch auf diese Zulage hat, wie deren Höhe bestimmt wird und ob sie steuerpflichtig ist. Diese Zulage ist nicht einheitlich geregelt, sondern abhängig von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträgen. Sie wird in verschiedenen Berufsfeldern unterschiedlich berechnet und unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen angewandt.

Was ist eine Erschwerniszulage?

Erschwerniszulage (© MIRACLE MOMENTS - stock.adobe.com)
Erschwerniszulage (© MIRACLE MOMENTS - stock.adobe.com)
Die Erschwerniszulage im Arbeitsrecht dient der Anerkennung von besonders belastenden oder riskanten Arbeitsbedingungen. Sie ist ein finanzieller Zuschlag zum Gehalt, der physische und psychische Strapazen wie extreme Temperaturen, Lärm oder gesundheitliche Risiken ausgleicht. Die Zulage variiert je nach Branche und spezifischen Arbeitsbedingungen. Ein zentrales Gesetz hierzu ist die Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) für Bundesbeamte und Soldaten. In der Privatwirtschaft werden Erschwerniszulagen meist über Tarifverträge geregelt, mit branchenspezifischen Unterschieden. Betriebsvereinbarungen und individuelle Arbeitsverträge können zusätzliche Regelungen bieten. Die gesetzlichen Bestimmungen reflektieren eine Vielfalt von Arbeitsbedingungen und erfordern deren genaue Kenntnis.

Wer hat Anspruch auf Erschwerniszulagen?

Im Allgemeinen müssen Arbeitnehmer für den Anspruch auf eine Erschwerniszulage spezifische, in den arbeitsrechtlichen Dokumenten festgelegte Kriterien erfüllen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Erfüllung der Arbeitsaufgabe unter bestimmten erschwerten Bedingungen wie physisch belastende Arbeit (schwere Hebearbeiten, Tätigkeiten unter extremen Temperaturen) sowie Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Stoffen oder unter psychisch belastenden Umständen (z. B. Nacht- oder Schichtarbeit).
  • Einhaltung der tariflichen Bestimmungen: Tarifverträge enthalten oft präzise Definitionen, welche Arten von Erschwernissen die Zulagenberechtigung auslösen und wie diese strukturiert sind, um die Anspruchsberechtigung zu erfüllen.
  • Betriebliche Vereinbarungen: In vielen Unternehmen existieren spezifische Betriebsvereinbarungen, die Anspruch und Höhe der Erschwerniszulagen klären. Sie ergänzen oft die tariflichen Regelungen und können so individuelle Erschwernisse des Betriebs abdecken.

Beispiele für Tätigkeiten, die die Erschwerniszulage begründen

Beispiel: Polizei (© Ronald Rampsch - stock.adobe.com)
Beispiel: Polizei (© Ronald Rampsch - stock.adobe.com)
Die verschiedenen Arten von Erschwernissen, für die Zulagen gezahlt werden, sind breit gefächert und spiegeln die Vielfalt der Arbeitsbedingungen wider. Sie bieten einen finanziellen Ausgleich für besondere Belastungen, die nicht bereits durch die Grundvergütung abgedeckt sind. Beispiele von Tätigkeiten, die die Anspruchsberechtigung unter den Aspekten Ausgleich für erhöhtes Risiko, Gefahr gesundheitlicher Nachteile oder Erhöhung der Bereitschaft zur Arbeitsleistung begründen.  

  • Arbeit unter gefährlichen Bedingungen: Polizeitaucher, Entschärfen von Bomben oder Arbeiten in chemischen Produktionsstätten.
  • Arbeit zu ungünstigen Zeiten: Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder andere untypische Arbeitszeiten.
  • Arbeit in extremer Umgebung: Extreme klimatische Bedingungen wie großer Hitze in Gießereien oder anhaltender Kälte in Kühlhäusern.
  • Körperlich belastende Arbeit: Tätigkeiten wie regelmäßiges Heben schwerer Lasten oder die mit anderen dauerhaften körperlichen Anstrengungen verbunden sind (z. B. Baugewerbe, Pflege …).
  • Arbeit mit gesundheitlichen Risiken: Berufe, die den Umgang mit giftigen, infektiösen oder strahlenden Stoffen bedingen, wie in Laboren, in der Medizin oder in der Abfallentsorgung.
  • Arbeit mit psychischen Belastungen: Berufe, die ein hohes Maß an psychischer Belastung mit sich bringen, wie beispielsweise in der Notfallseelsorge oder bei Fluglotsen.
  • Tätigkeiten mit erhöhter Schmutzbelastung: Für Arbeiten in besonders schmutzigen oder staubigen Umgebungen wie auf Baustellen oder in der Entsorgungswirtschaft (erhöhtes Reinigungsbedürfnis von Körper und Kleidung).
  • Akustisch belastende Tätigkeiten: Arbeiten in lärmintensiven Umgebungen wie an Flughäfen oder in der Metallverarbeitung.

Diese Aufzählung verdeutlicht, dass Erschwerniszulagen dazu dienen, eine Vielzahl von Belastungen, Risiken und Unannehmlichkeiten, die während der Arbeitsausführung entstehen können, finanziell abzugelten. Sie zielen darauf ab, die Attraktivität und Fairness von Arbeitsplätzen mit besonderen Anforderungen zu erhöhen und stellen gleichzeitig ein wichtiges Instrument zur Förderung des Arbeitnehmerschutzes dar. Bei Unklarheiten und Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber bezüglich des Anspruchs auf Erschwerniszulagen können Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Erschwerniszulage Beispiele Berufe (IG Metall / Baugewerbe / Beamte und Soldaten)

  • Reinigungskräfte: Kompensation für die zusätzlichen Belastungen und Gesundheitsrisiken.
  • Müllarbeiter: Ausgleich für die physischen Strapazen und die Exposition gegenüber gesundheitsgefährdenden Materialien.
  • Bergleute: Anerkennung des hohen Risikos und die schwierigen Arbeitsbedingungen unter Tage.
  • Metallarbeiter: Kompensation risikoreicher und physisch belastender Arbeitsumstände.
  • Bau, Straßenbau: Ausgleich der physischen Herausforderungen und die Einwirkung von schädlichen Umwelteinflüssen.
  • Krankenhauspersonal: Anerkennung für die stetige Bereitschaft, sich den besonderen Herausforderungen des Krankenhausbetriebs zu stellen.
  • Feuerwehr: Würdigung des mutigen Einsatzes und der besonderen Risiken.
  • Polizei: Anerkennung für ständige Bereitschaft, sich den Herausforderungen im Dienst der öffentlichen Sicherheit zu stellen.

Die Berechnung und Festlegung der Höhe einer Erschwerniszulage ist abhängig von verschiedenen Faktoren, die je nach Berufsfeld und Tarifvertrag variieren können.

Erschwerniszulage Tabelle (Stand 2024)

Quelle: Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung - EZulV)

Begründung

Rahmen

Vergütung (Stunde / Tag / Monat)

Ausschluss / Anspruch / Berechnung

Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten

  • Sonntage und gesetzliche Wochenfeiertage und Samstage vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr

€ 5,67

Anerkannt werden nur Zeiten der tatsächlichen Dienstverrichtung (keine Reisezeiten oder Rufbereitschaft).

  • sonstige Samstage zwischen 13:00 und 20:00

€ 1,34

  • Zeit zwischen 20:00 und 06:00

€ 2,67

Zulage für Tauchertätigkeit

  • im Taucheranzug (ohne Helm oder Tauchgerät)

€ 3,88

Als Tauchzeit gilt:

  • Helmtaucher: Zeit unter geschlossenem Tauchhelm
  • Schwimmtaucher: Zeit mit der Atemmaske
  • Druckkammer: Zeit vom Einschleusen bis zum Ende des Ausschleusens.
  • mit Helm oder Tauchgerät, abhängig von der Tauchtiefe

bis 5 Meter: € 16,08

zwischen 5 und 10 Meter: € 19,53

mehr als 10 Meter:

€ 24,25

mehr als 15 Meter oder Tauchen mit reinem Sauerstoff:

€ 31,24

Umgang mit Munition oder Sprengstoffen

  • Räumen oder Vernichten von Blindgängern (Munition) nach dienstlicher Weisung

bis 6 Stunden: € 4,67

mehr als 6 Stunden:

+ € 0,94 / Stunde (max. € 9,40).

Soldaten mit Berechtigungsschein zum Vernichten von Munition, Feuerwerker oder Beamte mit Befähigungsschein „F“ und zum ständigen Aufgabenbereich gehörend.

Tätigkeit an Antennen und Antennenträgern (Wetterdienst, Vermessungsdienst) inkl. Windmasten d. lufthygienischen Überwachungsdienstes.

  • Besteigen von Antennenträgern über Leitern oder Sprossen;
  • Arbeiten mind. 20 Meter über dem Erdboden (auf Dächern oder Plattformen ohne Randsicherung oder mit schwerer Zugänglichkeit).

Höhe der Zulagen (+ 25 % in den Monaten November bis März)

pro Tag, wenn Höhen-unterschied über

Zuschlag, wenn bis Fußpunkt der Leiter über

Tätigkeits-Zulage

20 Meter:
€ 2,14

50 Meter:

€ 0,71

Einweisung, Besichtigung:

€ 1,43

50 Meter:

€ 3,58

100 Meter:

€ 1,43

Instandhalten, Abnehmen:

€ 2,14

100 Meter:

€ 5,73

200 Meter:

€ 2,14

Errichten, Abbrechen:

€ 2,87

200 Meter:

€ 9,31

300 Meter:

€ 12,88

 

300 Meter:

€ 12,38

 

 

Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse

Begründung

Rahmen

Vergütung

Ausschluss / Anspruch / Berechnung

Beamte und Soldaten bei Klimaerprobung.

Wind-Chill-Faktor > 1400 bis 1600

Wet-Blub-Globe-Temperature-Index > 20 bis 30 Grad

€ 2,87 täglich

Teilnahme im Freien, bei extremer Kälte oder Hitzeeinwirkung ist Voraussetzung

darüber:

+ € 0,71 täglich

Unterkammer-Druckdienst (Flugmedizinisches Institut der Luftwaffe).

  • simulierte Höhe von mind. 5000 Meter

€ 9,39 pro Stunde

Wird nicht neben der Fliegerzulage gem. § 23 f gewährt.

Ausbildungstätigkeit Feuerwehrdienst d. Bundeswehr für Beamte und Soldaten.

  • prakt. Ausbildung in Übungshäusern bei Simulation von Brandereignissen

€ 11,75 / Stunde

Wird nicht neben der Zulage nach Bundesbesoldungs-ordnung (A, B Bundes-besoldungs-Gesetz) gewährt.  

  • praktische Rettung aus Höhen und Tiefen

€ 1,50 / Stunde

Begleitungen von Rückführungen auf dem Luftweg.

  • ab dem Schließen der Außentüren des Luftfahrzeuges bis zur Übergabe an die Behörden des Zielstaates

innerhalb Europas:

€ 70,--

Nicht gewährt bei Rückkehr des Rückzuführenden durch außergewöhnliche Umstände oder Abbruch der Rückführung nach Schließen der Außentüren.

außerhalb Europas:

€ 100,--

Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen.

  • manuelle Untersuchung / Dursuchung von Gegenständen oder Personen, die mit Fäkalien oder Körperflüssigkeiten kontaminiert sind (innerhalb oder anhaftend).

€ 11,10 / Tag, begrenzt mit

€ 111,-- monatlich.

Schweiß gilt nicht als Körperflüssigkeit; Kontakt muss über das berufstypische Ausmaß hinausgehen.

 

Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten

Begründung

Rahmen

Vergütung

Ausschluss / Anspruch / Berechnung

Monatliche Zulage für Beamte und Soldaten.

Wechselnde Dienstzeiten

€ 2,40 / Nachtstunde

+ € 1,-- für jede Stunde zwischen 0 und 6 Uhr

+ € 20,- - / mtl. bei dreimaligen Wochenend- oder Feiertagsdienst pro Monat

Ausschluss sofern nicht zwischen Voll- und Bereitschaftsdienst unterschieden wird:

  • als Wächter eingesetzte Beamte und Pförtner;
  • für Soldaten, die Wachdienst oder Sonderdienst im Innendienst leisten;
  • Beamte, die bereits bestimmte Zulagen erhalten (§§ 22,23)
  • Beamte und Soldaten, die auf Schiffen oder schwimmenden Geräten im Einsatz sind.

mind. 5 Stunden Dienst zwischen 20 und 6 Uhr pro Kalendermonat

 

Zulagen in festen Monatsbeträgen

(Anspruch ab Aufnahme der Tätigkeit bis zur Beendigung bezogen auf Kalendermonat)

Begründung

Rahmen

Vergütung

Ausschluss / Anspruch / Berechnung

Beamte und Soldaten in Gesundheits- und Krankenpflege.

 

€ 120,--

Personen, die unmittelbare Aufsicht über die ständig unterstellten Beamten haben, sind ebenfalls zulagenberechtigt.

Besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege für Beamte und Soldaten in der Pflege von Patienten mit ständig psychologischem oder neurologischem Krankheitsbild.

  • ständige Pflege in psychiatrischen / neurologischen Kliniken
  • in der elektrophysiologischen Funktionsdiagnostik oder Röntgendiagnostik
  • Aufsicht bei der Arbeitstherapie zu arbeitstherapeutischen Zwecken

€ 70,--

Besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege für Beamte und Soldaten.

  • Anästhesiepflege in der Intensivmedizin oder im Operationsdienst
  • Pflege nach § 15 II SGB für Personen mit schweren Beeinträchtigungen (Pflegegrad 3).

€ 150,--

Behandlung und Pflege bei schweren Infektionskrankheiten durch Beamte des mittleren Dienstes oder Soldaten.

  • dauerhafter oder zeitweiser Einsatz in kurativen Sanitätseinrichtungen

€ 90,- -

Wird nur gewährt, wenn sie eine eventuelle Stellenzulage übersteigt.

Zulagen für besondere Einsätze (GSG 9, Bundespolizei, Zollfahndungsdienst, Personenschützer).

  • in § 2 genannte Einheiten
  • besondere Einsätze mit Spezialtechnik

ab € 2,-- bis € 375,- -

Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal.

  • Luftfahrzeugführer oder Flugtechniker (fliegerische Verbände, Ausbildungseinrichtungen oder gleichgestellt)

Luftfahrzeugführer / Flugtechniker mit Zusatzqualifikation:

€ 302,--

Die Zulage wird nicht neben der Zulage nach § 23f gewährt.

Ohne Zusatzqualifikation:

€ 242,--

Nichtständige Luftfahrzeugs-Besatzungsangehörige (Prüfer, Operatoren):

€ 180,--

Flugschüler:

€ 96,--

Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen.

  • Beamte und Soldaten im Einsatz als Räumgruppenleiter

Tätigkeit im unmittelbaren Gefahrenbereich / Monat

€ 823,95

ab 120 Stunden und mehr als Räumungsgruppenleiter,

€ 398,81

ab 35 Stunden und mehr, falls Munition entschärft wird.

€ 281,21

Hilfskräfte.

Tätigkeit im Seuchenbetrieb des Friedrich-Löffler-Instituts.

  • Beamte des Instituts, ständig im Seuchenbetrieb tätig

€ 71,85

 

  • Tätigkeit mit Erregern der Risikogruppen 3 und 4 (§ Biostoffverordnung) mit besonderen Schutzmaßnahmen

€ 5,- - / pro Tag

Tätigkeit im Maschinenraum seegehender Schiffe.

  • Beamte, die im Maschinenraum eines Binnenfahrzeugs der Bundeswehr tätig sind

auf Schiffen der Marine oder anderer Streitkräfte:

€ 32,10

Wird nicht neben der Stellenzulage gewährt.

sonstige Eigner:

€ 21,49

Zulage für Minentaucher.

  • in Ausbildung zum Minentaucher

€ 550,--

Wird nicht neben der Stellenzulage bezahlt.

  • zur Erhaltung der erforderlichen Berechtigungen bei Verpflichtung zur Teilnahme an Minentauch-Einsätzen

€ 392,--

  • alle Übrigen

€ 270,--

Fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes.

  • in der fliegerischen Ausbildung zum Flugzeugführer oder
  • zum Mitfliegen als nichtständige Luftfahrzeugs-Besatzungsangehörige (mind. 5 Tage / Monat)

Luftfahrzeugführer – Strahlflugzeuge / Waffensystemoffiziere
€ 564,--

 

Strahlflugzeugführer, Transportflugzeuge, Hubschrauber:
€ 432,--

Luftfahrzeugführer Marine, Hubschrauberführer der Flugbereitschaft:

€ 372,--

ständige Luftfahrzeugs-Besatzungs-Angehörige (Ausnahme: Lufttransportbegleiter):

€ 294,--

Lufttransportbegleiter:

€ 180,--

Fliegerausbildungsgruppe:

€ 168,--

Sondergruppe:

€ 138,--

Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst.

  • mit abgeschlossener Ausbildung als Testpilot

€ 214,75

Bei Vorlage beider Voraussetzungen ist die höhere Zulage zu gewähren.

  • Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfflugdienst

€ 143,16

Zulage für Fallschirmspringer.

  • Beamte und Soldaten nach abgeschlossener Fallschirmspringer-Ausbildung

€ 161,06

  • Zulage für verdeckte Ermittler: € 53,69
  • Polizeivollzugsbeamte für besondere Einsätze: € 89,47
  • Bergführerzulage: € 134,22

 

  • Keine Verwendung als Fallschirmspringer mit vorhandener Erlaubnis (Übungsverpflichtung)

€ 48,31

Militärischer Flugsicherungsdienst / Einsatzführungs-dienst.

Flugberatungspersonal in

Zulage richtet sich nach Belastungswert, der sich aus dem Durchschnitt der letzten 3 Kalenderjahre der jährlich kontrollierten Flugbewegungen errechnet.

  •  

€ 64,41

  • in zentralen Stellen

€ 107,37

Verwendung in verbunkerten Anlagen des Bundesministeriums für Verteidigung.

  • ständiger Aufenthalt in einer verbunkerten Anlage

€ 30,--

Bauwerke ohne direkte Zufuhr von natürlichem Licht und Außenluft.

Ausbilder für Einzelkämpfer.

  • Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen

€ 85,--

Entfällt im Falle einer Fallschirmspringerzulage.

Zulage für Bergführer.

  • Beamte nach abgeschlossener Ausbildung oder für die Dauer der Zeit in geschlossenen Lehrgängen zum Bergführer

€ 60,--

 

Spezialkräfte der Bundeswehr.

  • Kommandosoldat oder Kampfschwimmer für Einsatzaufgaben

€ 1.125,--

 

  • Luftfahrzeugführer für Einsatzaufgaben

€ 550,-- bis € 800,--

Zulage für Erprobungs- und Versuchsarbeiten (Bundeswehr).

  • ABC-Abwehr, radioaktive, biologische, chemische Kampfstoffe

€ 128,84

Zulagen werden nur gewährt, wenn die Tätigkeiten häufig wiederholt werden und zu den regelmäßig zu erbringenden Aufgaben gehören.

  • Erprobungs-, Reinigungs- und Versuchsarbeiten an Höchstleistungsröntgen- oder kernphysikalischen Beschleunigungsanlagen

€ 107,37

  • Erprobungs- und Versuchsarbeiten mit festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen

€ 85,90

  • Versuchstiere im Bereich der ABC-Abwehr und ABC-Schutz pflegen oder vernichten

€ 64,43

Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr.

  • für spezialisierte Einsatzaufgaben ausgebildet und entsprechend verwendet

€ 500,--

Sind mehrere Zulagentatbestände erfüllt, wird nur die höchste Zulage gewährt.

  • Ausbildung ohne entsprechende Verwendung oder Einsatz als Ausbilder

€ 250,--

Unterstützungskräfte: Soldaten, die in speziellen Einheiten des Kommandos Spezialkräfte oder in unterstützenden Funktionen tätig sind.

Teilnahme im räumlichen Einsatzgebiet

Ausgenommen Spezialkräfte und spezialisierte Kräfte der Bundeswehr.

  • in direktem Zusammenwirken mit den Kommandokräften

€ 500,--

  • zur Unterstützung der Kommandokräfte

€ 300,--

Soldaten im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung.

  • bei Verwendung oder zu einer solchen Verwendung ausgebildet

€ 50,--

Anspruch entsteht mit dem Tag des Dienstantrittes.

Beamte und Soldaten, die in Laboren Arbeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung verrichten.

  • Tätigkeit in häufiger Wiederholung oder regelmäßig

€ 180,--

 

  • in anderen Fällen

€ 10,-- / Tag

Beispiele: Erschwerniszulage, Höhe und Berechnung

Berechnung (© Delux - stock.adobe.com)
Berechnung (© Delux - stock.adobe.com)
Die Erschwerniszulage wird in der Regel auf der Grundlage von Tarifverträgen oder spezifischen betrieblichen Vereinbarungen berechnet. In ihnen ist geregelt, unter welchen Umständen und in welchem Umfang eine solche Zulage zu zahlen ist. Typischerweise wird unterschieden zwischen einer einmaligen Zulage für spezielle Einsatzsituationen und einer regelmäßig wiederkehrenden Zulage für anhaltende Erschwernisse im Arbeitsalltag.

Faktoren der Erschwerniszulage

Folgende Faktoren spielen bei der Berechnung einer Erschwerniszulage eine Rolle:

  • Art der Erschwernis wie körperlich anstrengende Arbeit, Arbeit unter gesundheitsschädlichen Bedingungen oder Tätigkeiten zu ungünstigen Arbeitszeiten.
  • Ausmaß der Belastung: Dauer und Intensität der Erschwernis, etwa die tägliche Arbeitszeit bei Hitze oder Kälte.
  • Tarifliche Einstufung: Höhere Vergütungsgruppen können unter Umständen höhere Zulagen erhalten.
  • Regionale Differenzierung, die bspw. durch die Lebenshaltungskosten oder regionale Tarifverträge bedingt sind.

Festlegung der Höhe

Die genaue Höhe der Erschwerniszulage wird anhand der genannten Faktoren im Kontext des jeweiligen Tarifvertrags ermittelt. Häufig werden Zulagen in Form eines festen Betrags ausgezahlt, der zusätzlich zum Grundlohn gezahlt wird. In manchen Fällen wird die Zulage auch als Prozentsatz des Grundlohnes berechnet, was bedeutet, dass sie mit steigendem Grundlohn ebenfalls anwächst.

Berechnungsbeispiel

Ein Beispiel für die Berechnung einer Erschwerniszulage ist die Nachtarbeitszulage. Wird in Tarifverträgen festgelegt, dass für Arbeitsstunden, die in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens geleistet werden, eine Zulage von 25 % des Stundenlohns gezahlt wird, so erhält ein Arbeitnehmer für diese Stunden 125 % seines regulären Stundenlohns.

Erschwerniszulage öffentlicher Dienst

Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind spezielle Erschwerniszuschläge festgelegt, die für Tätigkeiten gezahlt werden, die über die gewöhnlichen und typischen beruflichen Anforderungen hinausgehen und für die Beschäftigten außergewöhnliche Erschwernisse bedeuten. Diese Zuschläge, geregelt in § 19 TVöD (ursprünglich § 23, aktualisiert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 18 vom 25. Oktober 2020), zählen zu den Lohnzuschlägen.

Ist die Erschwerniszulage steuerfrei?

Erschwerniszulagen sind Bestandteil des Arbeitsentgelts und unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Sozialversicherungspflicht. Das mit diesen Zuschlägen erwirtschaftete Geld wird steuerrechtlich als Teil des Lohns angesehen und daher ebenfalls im Rahmen des Lohnsteuerabzugs sowie der zu leistenden Sozialabgaben berücksichtigt. Es ist auch wichtig zu beachten, dass es beim Erschwerniszuschlag laut dem Bundesfinanzhof keinen Freibetrag gibt.

In diesen Fällen sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet Unterstützung bei der Überprüfung und Klärung von Vertragsbedingungen, insbesondere bezüglich Erschwerniszulagen in Tarif- oder Arbeitsverträgen. Er berät auch zu rechtlichen Fragen, wie dem Anspruch auf Erschwerniszulagen unter schwierigen Arbeitsbedingungen, sowie zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten dieser Zulagen. Darüber hinaus kann er Hilfestellung beim Pfändungsschutz von Zulagen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bieten.


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