Wenn junge Menschen ihren ersten Ausbildungsvertrag unterschreiben, ist das ein Schritt in eine neue Welt. Oft ist es der erste Meilenstein einer spannenden Berufskarriere. Da ist es besonders wichtig, dass alles gut geregelt ist. Der Ausbildungsvertrag ist ein Regelwerk auf Gegenseitigkeit. Rechte und Pflichten Azubi stehen eben solchen des Arbeitgebers gegenüber. Mit diesem Artikel wird ein allgemeiner Überblick über diese Thematik gegeben.
- 1. Rechte und Pflichten Azubi - gesetzliche Regelung
- 2. Rechte und Pflichten aus Ausbildungsvertrag
- 3. Pflichten eines Azubis
- 4. Rechte gegenüber dem Ausbildungsbetrieb
- 4.1. Recht des Azubis auf angemessene Vergütung
- 4.2. Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen / Berufsschulunterricht
- 4.3. Verfolgung des Ausbildungsziels
- 4.4. Wochenarbeitszeit
- 4.5. Kostenlose Ausbildungsmittel
- 4.6. Kündigungsrecht von Azubis
- 4.7. Anspruch auf ein Zeugnis
- 4.8. Bildung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung
- 4.9. Recht auf Auslandseinsatz von Auszubildenden
- 5. Pflichten des Ausbildenden (Arbeitgebers)
- 6. Folgen der Verletzung von Rechten und Pflichten
- 7. Rechte und Pflichten von Auszubildenden - Häufige Fragen (FAQ)
- 7.1. Was versteht man unter einem Auszubildenden?
- 7.2. Welche Rechte haben Auszubildende?
- 7.3. Welche Pflichten haben Auszubildende?
- 7.4. Welche Konsequenzen können bei Verstößen gegen die Pflichten entstehen?
- 7.5. Wie lange dauert eine Ausbildung?
- 7.6. Wie hoch ist die Vergütung für Auszubildende?
- 7.7. Was ist ein Ausbildungsvertrag?
- 7.8. Welche Bestandteile hat ein Ausbildungsvertrag?
- 7.9. Welche Kündigungsfristen gelten für Ausbildungsverträge?
- 7.10. Können Auszubildende während der Ausbildung gekündigt werden?
- 7.11. Was ist ein Berichtsheft?
- 7.12. Was ist die Abschlussprüfung?
- 7.13. Welche Möglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Rechte und Pflichten Azubi - gesetzliche Regelung
Rechte und Pflichten Azubi (© bluedesign / fotolia.com)Im Arbeitsrecht sind die gesetzlichen Grundlagen definiert, an die sich ein Ausbildungsbetrieb ebenso zu halten hat, wie der Auszubildende. An erster Stelle steht das Berufsausbildungsgesetz (BBiG), gefolgt vom Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG).
Rechte und Pflichten aus Ausbildungsvertrag
Um einen Ausbildungsvertrag zu schließen, bedarf es zweier Voraussetzungen:
- es handelt sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
- der Ausbildungsbetrieb hat das Recht und die Befähigung zur Ausbildung von Azubis
Jeder Ausbildung liegt ein gültiger Ausbildungsvertrag zugrunde. Er wird vom Arbeitgeber und dem Azubi (bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter) unterzeichnet.
Die Funktion dieses Vertrages ist die schriftliche, gesetzeskonforme Absicherung der Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Auszubildendem.
Ein Ausbildungsvertrag muss als Mindestvoraussetzung folgende Angaben enthalten (§ 11 BBiG, Vertragsniederschrift):
- den Beruf, der erlernt werden soll und die Ziele der Ausbildung
- Beginn und Ende der Ausbildung
- Regelungen der Berufsschule (außerbetriebliche Maßnahme)
- Arbeitszeitregelung
- Dauer der Probezeit
- Vergütung der Ausbildung (Sachleistungen, Entgeltfortzahlung, Kleidung)
- Urlaubsregelungen
- Außerordentliche Kündigung des Ausbildungsvertrages (Fristen, Formen, Anlässe)
- Mitgeltende Vorschriften und Regelungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsordnung)
Besondere Inhalte von Ausbildungsverträgen sind nichtig, wenn sie untenstehende Vereinbarungen enthalten (§12 Abs. 2 BBiG):
- Festlegung einer Entschädigung für die Berufsausbildung
- Vertragsstrafen
- Ausschluss oder Beschränkung von Schadenersatz
- Schadensersatz in Form eines Pauschalbetrages
Eine Beschränkung der beruflichen Tätigkeit nach der Ausbildung ist ebenfalls unzulässig und nichtig. Das gilt dann nicht, wenn der Azubi in den letzten sechs Monaten seiner Ausbildung die Absicht äußert, ein Arbeitsverhältnis mit dem Ausbildungsbetrieb einzugehen (§11 Abs. 1 BBiG).
Pflichten eines Azubis
Die Pflichten – sofern sie die Ausbildung betreffen – sind im Ausbildungsvertrag geregelt. In weiten Teilen seines Ausbildungsverhältnisses werden diese Pflichten auch von der geltenden Betriebsordnung, der Betriebsvereinbarung und geltenden Tarifverträgen bestimmt.
Gegenüber der Berufsschule
Die Berufsschule ist im dualen System Teil der Ausbildung. Es besteht daher die Verpflichtung am Unterricht teilzunehmen. Der Schulbesuch ist mit Arbeitszeit gleichzusetzen.
Gegenüber dem Ausbildungsbetrieb
Der Ausbildungsbetrieb unternimmt einige Anstrengungen um den Azubi künftig als fachlich und persönlich kompetenten Arbeitnehmer im Betrieb und in der Arbeitswelt zu integrieren. Welche Pflichten lassen sich gegenüber dem Ausbildungsbetrieb ableiten:
- Jeder Azubi verpflichtet sich am Ziel der Ausbildung mitzuarbeiten. Der Betrieb kann Protokolle und Berichte über Inhalte und erworbene Fertigkeiten verlangen.
- Die Anordnungen und spezifischen Vorgaben des Arbeitsschutzes müssen eingehalten werden. Dazu zählt das Rauchverbot ebenso wie bspw. das Tragen von Sicherheitskleidung.
- Arbeitskleidung, Werkzeug und anderes Material muss sorgfältig und schonend behandelt werden. Vor allem darf es nur für die Zwecke eingesetzt werden, für die es vorgesehen ist. Die Möglichkeit der privaten Verwendung ist ausgeschlossen.
- Alle Interna des Betriebes über Personal, Produkte, Markt und Strategie gelten als vertrauliche Informationen. Sie dürfen nicht an Personen außerhalb des Betriebes weitergegeben werden.
- Eine Erkrankung ist dem Ausbildungsbetrieb umgehend zu melden, ab dem dritten Tag ist eine Arztbescheinigung vorzulegen (gilt auch für die Berufsschule).
Rechte gegenüber dem Ausbildungsbetrieb
Der Schutz der Jugend und der Wunsch nach fachlich und persönlich kompetenten Mitarbeitern ist die Basis der Ausbildung. Aus den Pflichten des Betriebes, um diese Ziele zu erreichen, lassen sich auch die Rechte des Auszubildenden ableiten.
Recht des Azubis auf angemessene Vergütung
Die „angemessene Vergütung“ ist ein nachvollziehbares Recht. Es betrifft nicht allein die Zeiten im Betrieb, sondern auch die Phasen der schulischen Ausbildung und während des Urlaubs. Die „Angemessenheit“ wird in den geltenden Ausbildungs- und Tarifverträgen geregelt (§17 BBiG).
Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen / Berufsschulunterricht
Falls schulische Aktivitäten es erfordern, hat der Betrieb den Auszubildenden dafür freizustellen (Entgeltfortzahlung).
Verfolgung des Ausbildungsziels
Der Azubi hat das Recht auf die Vermittlung von Kenntnissen, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind (§14 Abs. 1 BBiG). Dieses Ziel ist planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert durchzuführen. Die Erreichung innerhalb der vorgesehenen Ausbildungszeit ist sicherzustellen.
Wochenarbeitszeit
Offiziell leisten Azubis keine Überstunden. Ihre Arbeitszeit als Jugendlicher beträgt 40, als Erwachsener 48 Wochenstunden. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Kostenlose Ausbildungsmittel
Der Ausbildungsbetrieb hat notwendige Ausrüstung, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung zu stellen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf den Aspekt der „Allgemeinen Schutz- und Fürsorgepflichten“ gelegt (§ 617 ff. BGB).
Kündigungsrecht von Azubis
Auszubildende unterliegen einer besonderen Kündigungssituation (§ 22 BBiG). Eine Kündigungsfrist von nur vier Wochen soll sie nicht daran hindern, die Ausbildung zu beenden und sich anderweitig zu orientieren. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit, ohne Kündigungsfrist, beendet werden.
Anspruch auf ein Zeugnis
Anspruch auf ein Zeugnis (© eyezoom1001 / fotolia.com)Jeder Auszubildende hat den Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis nach Abschluss der Ausbildung (§ 16 BBiG). Es bedarf der Schriftform und die elektronische Form ist ausgeschlossen. Im Bedarfsfall ist es vom Ausbilder zu unterzeichnen. Es enthält Angaben über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung und beschreibt die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse. Falls der Auszubildende es verlangt können auch Angaben über Verhalten und Leistung aufgenommen werden.
Bildung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung
Das Betriebsverfassungsgesetz (§60 BetrVG) sieht die Errichtung einer Jugend und Auszubildenden-Vertretung vor, wenn
- mindestens 5 Arbeitnehmer das unter 18 Jahren
- oder sie zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind unter 25 Jahren
Diese Ausbildungsvertretung wird vom Betriebsrat in alle Angelegenheiten einbezogen, die minderjährige Arbeitnehmer betreffen
Recht auf Auslandseinsatz von Auszubildenden
Ein Teil der Ausbildung kann auch in Form eines Auslandseinsatzes geleistet werden. Dieses Recht wird, da es keinen Rechtsanspruch gibt, im Arbeits- und Ausbildungsvertrag festgehalten.
Pflichten des Ausbildenden (Arbeitgebers)
Ausbildende unterliegen besonderen Verpflichtungen. Sie unterweisen junge Menschen und legen damit den Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Zukunft:
- Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten des Ausbildungsberufes und Sicherstellung, dass der Azubi das Ausbildungsziel erreichen kann
- Aufsicht, Fürsorge und Schutz vor gesundheitlichen und sittlichen Gefahren. Der Ausbildungsbetrieb hat den Azubi bei den gesetzlichen, sozialen Versicherungen anzumelden (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung). Die Kosten sind zu 100% vom Arbeitgeber zu tragen.
- Der Ausbilder hat dafür zu sorgen, dass alle Arbeitsmittel, Materialien und Werkzeuge, die bei der Ausbildung benötigt werden, zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für die Zeiten der Berufsschulausbildung.
Folgen der Verletzung von Rechten und Pflichten
Wenn der Auszubildende seine Pflichten verletzt, dann sind als rechtliche Mittel die Abmahnung und Kündigung definiert.
Die Kündigung ist im §22 BBiG geregelt. Die Folge einer Pflichtverletzung kann die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses sein. Wenn es sich um Jugendliche handelt muss die Aufhebung und Kündigung den Erziehungsberechtigten zugestellt werden.
Desgleichen kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis (fristlos) kündigen, wenn der Ausbildungsbetrieb Rechte verletzt oder Pflichten nicht nachkommt:
- häufiger Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz
- häufige Übernahme ausbildungsfremder Tätigkeiten
- sexuelle Belästigung, körperliche Gewalt
- nicht abgegoltene Überstunden oder Mehrarbeit
- unzureichende Vermittlung der Ausbildungsinhalte
- kein definierter Ausbilder
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte bei allen Fragen rund um Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses beigezogen werden.
Rechte und Pflichten von Auszubildenden - Häufige Fragen (FAQ)
Was versteht man unter einem Auszubildenden?
Ein Auszubildender ist eine Person, die eine Berufsausbildung in einem Unternehmen absolviert. Der Auszubildende wird während seiner Ausbildung vom Ausbildungsbetrieb ausgebildet und erhält eine Vergütung.
Welche Rechte haben Auszubildende?
Auszubildende haben verschiedene Rechte, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sind.
Dazu gehören:
- Recht auf eine angemessene Vergütung
- Recht auf Urlaub
- Recht auf Freistellung für die Berufsschule
- Recht auf Überstundenvergütung
- Recht auf Kündigungsschutz
- Recht auf Zeugnis
Welche Pflichten haben Auszubildende?
Auszubildende haben auch verschiedene Pflichten, die im BBiG festgelegt sind. Dazu gehören:
- Pflicht zur Teilnahme an der Berufsschule
- Pflicht zur Sorgfalt und zur Einhaltung der betrieblichen Regeln
- Pflicht zur Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen
- Pflicht zur Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung
Welche Konsequenzen können bei Verstößen gegen die Pflichten entstehen?
Bei Verstößen gegen die Pflichten können verschiedene Konsequenzen drohen, je nach Schwere des Verstoßes. Mögliche Konsequenzen können sein:
- Abmahnung
- Kündigung des Ausbildungsvertrags
- Schadensersatzforderungen
Wie lange dauert eine Ausbildung?
Die Dauer der Ausbildung hängt vom jeweiligen Ausbildungsberuf ab und ist im BBiG festgelegt. Die Ausbildungsdauer variiert zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. In manchen Fällen kann die Ausbildung auch verkürzt werden, beispielsweise wenn der Auszubildende bereits eine einschlägige Berufserfahrung hat.
Wie hoch ist die Vergütung für Auszubildende?
Die Höhe der Vergütung für Auszubildende ist ebenfalls im BBiG geregelt. Die Vergütung richtet sich nach dem Ausbildungsjahr und variiert je nach Branche und Unternehmen. Eine Beispielvergütung für das erste Ausbildungsjahr in der Industrie beträgt derzeit 980 Euro brutto im Monat.
Was ist ein Ausbildungsvertrag?
Der Ausbildungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden. In diesem Vertrag werden die Bedingungen der Ausbildung festgelegt, wie beispielsweise die Ausbildungsdauer, die Vergütung und die Arbeitszeiten. Der Ausbildungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und ist bindend für beide Seiten.
Welche Bestandteile hat ein Ausbildungsvertrag?
Ein Ausbildungsvertrag muss bestimmte Bestandteile enthalten, die im BBiG vorgeschrieben sind. Dazu gehören:
- die Bezeichnung des Ausbildungsberufs
- der Beginn und die Dauer der Ausbildung
- die Dauer der täglichen Arbeitszeit
- die Höhe der Vergütung
- die Dauer des Urlaubs
- die Bedingungen für die Kündigung des Vertrags
Welche Kündigungsfristen gelten für Ausbildungsverträge?
Für Ausbildungsverträge gelten besondere Kündigungsfristen, die im BBiG festgelegt sind. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Quartalsende. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei einer schweren Verfehlung des Auszubildenden oder bei einer Insolvenz des Ausbildungsbetriebs.
Können Auszubildende während der Ausbildung gekündigt werden?
Ja, Auszubildende können während der Ausbildung gekündigt werden. Die Kündigung muss jedoch begründet sein und es müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Eine Kündigung aus Gründen, die in der Person des Auszubildenden liegen, wie beispielsweise mangelnde Leistung, ist möglich. Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei schweren Verfehlungen des Auszubildenden, möglich.
Was ist ein Berichtsheft?
Das Berichtsheft ist ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. In diesem Heft dokumentiert der Auszubildende regelmäßig seine Tätigkeiten und Erfahrungen im Ausbildungsbetrieb. Das Berichtsheft dient als Nachweis für die erbrachten Leistungen und wird auch bei der Abschlussprüfung berücksichtigt.
Was ist die Abschlussprüfung?
Die Abschlussprüfung ist die letzte Prüfung der Ausbildung. Sie findet am Ende der Ausbildungszeit statt und besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Abschlussprüfung ist entscheidend für das Bestehen der Ausbildung.
Welche Möglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Nach der Ausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie beispielsweise eine Weiterbildung, ein Studium oder eine direkte Anstellung im Ausbildungsbetrieb oder in einem anderen Unternehmen. Auch eine Selbstständigkeit ist eine Option.