Betriebsvereinbarung – Wissenswertes über Zweck, Form, Zuständigkeiten und Inhalte

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 22. September 2023

Die Betriebsvereinbarung ist verbindliches Regelwerk und Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat als Vertreter der Arbeitnehmer. Es werden verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer, Rechte und Pflichten festgelegt. Wie entstehen solche „Tarifverträge im Kleinformat“? Wer ist für die Durchführung zuständig?  Wie werden die inhaltlichen Bestimmungen umgesetzt? Fragen und Antworten dazu in diesem Artikel. 

Betriebsvereinbarung - Definition

Um genaueres über die Betriebsvereinbarung zu erfahren wird der § 77 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) herangezogen:

Die Betriebsvereinbarung wird von Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam beschlossen und von beiden Seiten unterzeichnet. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Betriebsvereinbarung allen betroffenen Beschäftigten kenntlich zu machen (Aushang, Intranet, …). Betriebsvereinbarungen müssen nicht alle Arbeitnehmer treffen, es kann für verschiedene Unternehmensbereiche verschiedene Vereinbarungen geben, bspw. Außendienst, Innendienst. Eine Betriebsvereinbarung kann niemals einzelne Arbeitnehmer betreffen.

Gesetzliche Regelung

Betriebsvereinbarungen sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt (§ 77 BetrVG - Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen). Sie sind für Arbeitnehmer unmittelbar und zwingend (§77 Abs. 4 BetrVG), haben somit „Gesetzescharakter“. Selbst wenn die Arbeitnehmer nicht die konkreten Inhalte der Betriebsvereinbarung kennen, sind ihre Bestimmungen auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden.

Geltungsbereich

Betriebsvereinbarung (© eccolo / fotolia.com)
Betriebsvereinbarung (© eccolo / fotolia.com)
Eine Betriebsvereinbarung ist in dem Unternehmen gültig, für das sie abgeschlossen wurde. Das ist der räumliche Geltungsbereich. Für Konzerne werden Betriebsvereinbarungen durch den zuständigen Konzernbetriebsrat abgeschlossen.

Betriebsvereinbarung - Zustandekommen

Auf Arbeitnehmerseite obliegt der Abschluss einer Betriebsvereinbarung dem Betriebsrat. Weder Gewerkschaft, noch Gruppen von Arbeitnehmern oder einzelne Arbeitnehmer haben das Recht eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.

Betriebsvereinbarungen sind ein gemeinsamer Beschluss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der schriftlich niederzulegen ist (§77 Abs. 2 BetrVG). Konkret bedeutet dies, dass der gesamte Betriebsrat beschließen muss, dass die Vereinbarung angenommen wird. Weder der Vorsitzende allein oder einige Funktionäre sind befugt eine rechtsgültige Vereinbarung abzuschließen.  

Beschließt der Betriebsrat die Annahme der ausgehandelten Betriebsvereinbarung, ist der Vorsitzende ermächtigt, dies mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Betriebsvereinbarungen müssen die Unterschriften der Geschäftsleitung und des Betriebsrats-Vorsitzenden tragen. 

Ist eine Betriebsvereinbarung ohne Betriebsrat möglich

Gibt es im Unternehmen keinen gewählten Betriebsrat, ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung nicht möglich. Das bedeutet natürlich nicht, dass es keine anderen Vertragswerke zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt. Im Gegensatz zu Betriebsvereinbarungen können diese vom Arbeitgeber einseitig errichtet werden.

Vertragswerke in diesem Zusammenhang können sehr komplex, Fehler recht teuer werden. Die Begleitung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist daher mehr als zu empfehlen.

Inhalte

Es können alle Themen, besonders jene, bei denen dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht, in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Eine Betriebsvereinbarung unterliegt folgenden Prämissen:

  • Sie kann für das gesamte Unternehmen oder einzelne Bereiche abgeschlossen werden. Dann gilt sie für alle dort Beschäftigten ohne Rücksicht darauf, wann das Arbeitsverhältnis begonnen hat.
  • Dem Arbeitgeber steht es frei Einzelvereinbarungen abzuschließen. Diese sind aber nur gültig, soweit sie den Arbeitnehmer gegenüber der Betriebsvereinbarung begünstigen. Falls ein Arbeitnehmer auf seine Rechte aus der Betriebsvereinbarung verzichten will (einzelvertraglicher Anspruchsverzicht) muss der Betriebsrat zustimmen. Eine Betriebsvereinbarung ist für alle Beschäftigten normativ und zwingend.
  • Sachverhalte, die bereits in anderen Schriftstücken vollständig und abschließend geregelt sind, können nicht Teil einer Betriebsvereinbarung sein.
  • Dies trifft ebenso zu, wenn die Sachverhalte in höherrangigen Rechten geregelt sind:
    • Gesetze
    • EU-Recht
    • Verordnungen
    • Tarifverträge
  • Klassische Aufgaben der Unternehmensleitung können nicht Teil einer Betriebsvereinbarung sein. Der Betriebsrat darf sich nicht in die Leitung des Unternehmens einmischen.
  • Betriebsvereinbarungen unterliegen dem Gleichstellungsgrundsatz und dürfen nicht das private Umfeld der Arbeitnehmer zum Inhalt haben.
  • Betriebsvereinbarungen gelten nicht für leitende Angestellte (§ 5 Abs. 3 BetrVG)
  • Betriebsvereinbarungen unterliegen dem „Günstigkeitsprinzip“. Wird ein Arbeitnehmer in einem Arbeitsvertrag günstiger gestellt, als in der Betriebsvereinbarung, kann er sich auf diese günstigere Regelung berufen.

Erzwingbare Betriebsvereinbarungen – Beispiele

Wenn sich der Arbeitgeber weigert eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, kann der Betriebsrat diese erzwingen. Er kann in solchen Fällen die Einigungsstelle anrufen. Ihr Spruch ersetzt die erforderliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Betriebsvereinbarung gilt dann als erzwungen.

Beispiele, bei denen erzwungene Vereinbarungen möglich sind:

  • Personalbefragungen
  • soziale Themen und Angelegenheiten (Sozialpläne, menschengerechte Gestaltung der Arbeit, …)
  • Tätigkeitsänderungen
  • Arbeitszeiten, Zeiterfassung (Gleitzeit, Schichten, Beginn und Ende)
  • betriebliche Lohngestaltung
  • Videoüberwachung, Kontrollsysteme

Freiwillige Betriebsvereinbarungen -Beispiele

Alle anderen Themen sind freiwillig und können vom Arbeitgeber und Betriebsrat einseitig abgelehnt werden. Folgende Beispiele sind denkbar:

  • Errichtung von Sozialeinrichtungen (Kindergarten, Verpflegung)
  • Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer
  • Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes

Betriebsvereinbarung - Durchführung

Der Betriebsrat darf sich in die Leitung des Unternehmens nicht einmischen. Der Arbeitgeber ist zuständig die Betriebsvereinbarung durchzuführen und die Bestimmungen umzusetzen. Der Betriebsrat hat Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber an die Vereinbarungen in der Betriebsvereinbarung hält. Ist das nicht der Fall, können sie ggf. in einem Arbeitsgerichtsverfahren durchgesetzt werden.

Betriebsvereinbarung einsehen

Laut §77 Abs. 2, Satz 3 BetrVG hat der Arbeitgeber die Betriebsvereinbarung für alle betroffenen Arbeitnehmer an geeigneter Stelle offenzulegen.

Betriebsvereinbarung ändern

Betriebsvereinbarung ändern (© mostockfootage / fotolia.com)
Betriebsvereinbarung ändern (© mostockfootage / fotolia.com)
Wie eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird, so kann sie auch geändert werden und zwar durch einen Beschluss des Betriebsrates. Allerdings ist im Einzelfall zu entscheiden, ob nicht die Kündigung und der Neuabschluss die besseren Varianten sind.

Betriebsvereinbarung kündigen oder beenden

Betriebsvereinbarungen sind Verträgen gleichgestellt und können mit vereinbarten Fristen wechselseitig gekündigt werden. Falls keine anderen Kündigungszeiten vereinbart wurden, sieht § 77 Abs. 5 BetrVG eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor.

Wenn die Betriebsvereinbarung durch Kündigung endet, wirkt sie unter Umständen solange nach, bis eine neue Vereinbarung geschlossen wurde.

Nachwirkung

Arbeitgeber und Betriebsrat können eine Betriebsvereinbarung unter Einhaltung der Fristen kündigen. Erzwingliche Betriebsvereinbarungen bleiben wirksam, bis sie durch eine neue Abmachung, Vereinbarung ersetzt wurden. Die Zeit zwischen der offiziellen Beendigung der Betriebsvereinbarung, bis zum Beginn einer neuen Vereinbarung wird als „Nachwirkung“ bezeichnet. Sie erstreckt sich jedoch in der Regel nur auf den mitbestimmungspflichtigen Teil der Betriebsvereinbarung.

Die rechtliche Wirkung ist abgeschwächt.  In dieser Zeit kann der Arbeitgeber Änderungen durchführen, die eine Verschlechterung gegenüber der Betriebsvereinbarung darstellen. Das kann sich allerdings nur auf „nicht mitbestimmungspflichtige“ Sachverhalte beziehen. 

Freiwillige Betriebsvereinbarungen bedürfen hinsichtlich der Nachwirkung einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie enden sonst ersatzlos mit der Beendigung der Betriebsvereinbarung.

Fachanwalt.de-Tipp: Betriebsvereinbarungen sind Modelle der Rechtsklarheit, ihre Inhalte sind für die betroffenen Arbeitnehmer transparent zu machen. Eine einfache und klare Formulierung ist hilfreich.
Wenn Details den Umfang zu sprengen drohen, die Datenmengen zu groß sind, kann die Betriebsvereinbarung mit Anlagen ergänzt werden. Der Betriebsratsbeschluss muss sich damit zwingend auch auf die damit fest verbundenen Anlagen beziehen.
Betriebsvereinbarung und Anlagen sind zu verschriftlichen und an geeigneter Stelle auszulegen (§77 Abs. 2 BetrVG). Das Schrifterfordernis verlangt, dass die Betriebsvereinbarung von Arbeitgeber und Betriebsrat-Vorsitzendem auf derselben Urkunde unterzeichnet wird. Ist das nicht der Fall kann die Vereinbarung nichtig sein.

FAQ zu Betriebsvereinbarung

Was ist eine Betriebsvereinbarung?

Eine Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, die regelt, wie bestimmte Angelegenheiten im Unternehmen geregelt werden sollen. Sie wird auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geschlossen und ist für alle Mitarbeiter des Unternehmens bindend.

Welche Themen können in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden?

Eine Betriebsvereinbarung kann viele verschiedene Themen regeln, wie z.B. Arbeitszeitregelungen, Urlaubsansprüche, die Einführung von neuen Arbeitsmethoden, die Einstellung von Mitarbeitern oder die Verteilung von Prämien.

Wer schließt eine Betriebsvereinbarung ab?

Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat geschlossen. Der Betriebsrat ist die Vertretung der Arbeitnehmer im Unternehmen und hat das Recht, Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber abzuschließen.

Welche Voraussetzungen müssen für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung erfüllt sein?

Damit eine Betriebsvereinbarung wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst müssen der Arbeitgeber und der Betriebsrat sich auf die Inhalte der Vereinbarung verständigen. Die Vereinbarung muss dann schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet werden. Außerdem muss die Betriebsvereinbarung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Wie lange ist eine Betriebsvereinbarung gültig?

Eine Betriebsvereinbarung hat grundsätzlich eine unbefristete Gültigkeit, es sei denn, sie wird ausdrücklich befristet abgeschlossen. Eine Betriebsvereinbarung kann jedoch durch eine neue Vereinbarung abgelöst werden oder bei Änderungen der gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.

Was passiert, wenn eine Betriebsvereinbarung nicht eingehalten wird?

Wenn eine Betriebsvereinbarung nicht eingehalten wird, kann der Betriebsrat oder der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Klage erheben.

Wie unterscheidet sich eine Betriebsvereinbarung von einem Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag wird zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen und gilt für alle Unternehmen, die Mitglied des entsprechenden Arbeitgeberverbands sind. Eine Betriebsvereinbarung hingegen gilt nur für das einzelne Unternehmen, in dem sie geschlossen wurde, und wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen.

Können Betriebsvereinbarungen auch Nachteile für Arbeitnehmer haben?

Ja, Betriebsvereinbarungen können auch Nachteile für Arbeitnehmer haben, wenn sie beispielsweise zu Lasten der Arbeitsbedingungen oder der Entlohnung gehen. Es ist jedoch Aufgabe des Betriebsrats, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und sicherzustellen, dass die Betriebsvereinbarung fair und ausgewogen ist.

Was passiert, wenn es zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu keiner Einigung kommt?

Wenn es zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu keiner Einigung kommt, können sie einen Vermittler hinzuziehen oder sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Wenn auch das keine Einigung bringt, kann der Betriebsrat in bestimmten Fällen ein Mitbestimmungsverfahren einleiten, bei dem das Arbeitsgericht eine Entscheidung trifft.

Wie wichtig ist eine Betriebsvereinbarung für ein Unternehmen?

Eine Betriebsvereinbarung ist für ein Unternehmen sehr wichtig, da sie klare Regeln für bestimmte Arbeitsbereiche schafft und somit zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern beitragen kann. Eine Betriebsvereinbarung kann auch dazu beitragen, Konflikte im Unternehmen zu vermeiden und ein gutes Arbeitsklima zu schaffen.

Fachanwalt.de-Tipp: Insgesamt ist eine Betriebsvereinbarung ein wichtiges Instrument der Betriebsverfassung, das dazu beitragen kann, die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Unternehmen zu berücksichtigen und eine einheitliche Arbeitsweise sicherzustellen.

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