Kündigung während der Elternzeit – Zeitpunkt und Kündigungsschutz einfach erklärt mit Muster

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 17. Mai 2024

Arbeitnehmer genießen während der Elternzeit - und auch schon davor - einen besonderen Schutz. Jedoch ist auch hier in besonderen Ausnahmefällen eine Kündigung in der Elternzeit möglich. Die rechtliche Grundlage für die Elternzeit und den damit einhergehenden Kündigungsschutz finden sich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.

Kündigung Elternzeit – Rechtslage

Kündigung in der Elternzeit (© pololia / fotolia.com)
Kündigung in der Elternzeit (© pololia / fotolia.com)
Als Arbeitnehmer steht Eltern das Recht zu, sich für eine gewisse Dauer von der Arbeit freistellen zu lassen und in die sogenannte Elternzeit zu gehen. Die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen, besteht bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Während der Elternzeit genießen die Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz.

Das Recht auf Elternzeit besteht für Arbeitnehmer, also Personen, die einer nichtselbständigen Tätigkeit nachgehen, hierzu zählen u.a. auch schon Auszubildende. Die Regelungen für die Elternzeit, auf die sowohl Mütter wie auch Väter einen Anspruch haben, sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zu finden. Die Elternzeit beginnt mit der Geburt des Kindes und endet mit dessen dritten Geburtstag. Während der bis zu 36 Monate dauernden Elternzeit, ruht das Arbeitsverhältnis. Für Elternteile in Elternzeit gilt der Kündigungsschutz des § 18 BEEG. Dort heißt es in Absatz 1: „Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Kündigungsschutz nach Satz 1 beginnt

1. frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes und

2. frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes.

Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Zulässigkeitserklärung erfolgt durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle.“

Es ist dem Arbeitgeber also nicht gestattet, das Arbeitsverhältnis von dem Moment an, wo die Elternzeit verlangt wurde, jedoch höchstens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, zu kündigen. Berücksichtigt man nun, dass die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Antritt gemeldet werden muss, bleibt dem Arbeitnehmer genau eine Woche, die Elternzeit unter dem besonderen Kündigungsschutz anzumelden.

Kündigungsschutz Mutter

Für Mütter gilt ein umfangreicher Kündigungsschutz von der Schwangerschaft bis zum Ende der Elternzeit. Schwangere sind somit auch in der Schwangerschaft bereits unkündbar. Eine Ausnahme hiervon besteht dann, wenn triftige, persönliche Gründe vorliegen. Der Kündigungsschutz gilt innerhalb des Mutterschutzes und während der Elternzeit. Der Kündigungsschutz für Schwangere greift vom ersten Tag des Arbeitsverhältnisses. Voraussetzungen dafür sind eine bestehende Schwangerschaft und die Kenntnis des Arbeitgebers hiervon. Sollte der Arbeitgeber keine entsprechende Kenntnis haben, kann die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber auch noch zwei Wochen nach Zugang der Kündigung die Schwangerschaft bzw. Entbindung nachträglich mitteilen, damit sie dennoch in den Genuss des Kündigungsschutzes kommt.

Kündigungsschutz Vater

Für Väter gilt der Kündigungsschutz ebenfalls während der Elternzeit, um ihnen so die Möglichkeit zu geben, ihre Familie finanziell abzusichern. Väter sollten ihre Elternzeit möglichst erst innerhalb der achtwöchigen Frist anmelden. Bei einer Anmeldung der Elternzeit vor Beginn der achtwöchigen Frist, kann ansonsten gegebenenfalls eine Lücke im Kündigungsschutz entstehen, innerhalb der der Arbeitgeber doch die Kündigung aussprechen kann. Dies ist der Unterschied zum Kündigungsschutz der Mutter, die aufgrund der Schwangerschaft einen besonderen Schutz genießen.

Der Kündigungsschutz für den Vater beginnt hingegen tatsächlich erst ab der Acht-Wochen-Frist. Väter haben also wenig Zeit, fristgerecht die Elternzeit zu beantragen, ohne Angst vor einer Kündigung haben zu müssen. Ihnen bleibt hier nur eine Woche.

Der Sonderkündigungsschutz setzt acht Wochen vor dem Start der Elternzeit ein, was der errechnete Geburtstermin ist. Der Arbeitgeber muss sieben Wochen vor Beginn informiert werden.

Fachanwalt.de-Tipp: Väter sollten sich diese eine Woche im Kalender markieren, um die Antragsfrist für die Elternzeit einzuhalten!

Kündigung vor Elternzeit

Der besondere Kündigungsschutz gilt ab Antragstellung, jedoch maximal acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. Die Vorverlegung des Kündigungsschutzes vor den tatsächlichen Beginn der Elternzeit ist also zeitlich auf acht Wochen beschränkt. Wenn sich der Arbeitnehmer mehr als acht Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit erklärt, genießt er in der Zeit bis acht Wochen vor Antritt der Elternzeit zwar den allgemeinen Kündigungsschutz, etwa nach dem Kündigungsschutzgesetz, jedoch nicht den Kündigungsschutz nach § 18 BEEG.

Kündigung in Ausnahmefällen möglich

Kündigung Elternzeit (© detailblick-foto / fotolia.com)
Kündigung Elternzeit (© detailblick-foto / fotolia.com)
Vom Kündigungsschutz während der Elternzeit sind generell alle Kündigungen durch den Arbeitgeber umfasst, dazu gehört auch die Änderungskündigung. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Regel, so dass in besonderen Fällen auch eine Kündigung während der Elternzeit möglich ist. Dazu zählen u.a. folgende Fallkonstellationen:

  • Der Betrieb wird stillgelegt / geht insolvent
  • Der Arbeitnehmer hat sich eines strafrechtlichen Vergehens schuldig gemacht
  • Es liegt eine schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vor

Aber auch in solchen Fällen kann der Arbeitgeber die Kündigung nicht einfach so aussprechen. Gemäß § 18 BEEG ist hierfür die Genehmigung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde oder der von dieser bestimmten Stelle erforderlich.

Fachanwalt.de-Tipp: Geht dem Arbeitnehmer eine Kündigung zu, sollte er sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden und überprüfen lassen, ob die Kündigung tatsächlich durch die zuständige Behörde bewilligt wurde.

Regelung des Kündigungsschutzes in Kleinbetrieben

Die gesetzlichen Regelungen zum Kündigungsschutz finden bei Kleinbetrieben keine Anwendung. Als Kleinbetriebe in diesem Sinne zählen Unternehmen, die langfristig gesehen nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen. In Kleinbetrieben kann somit eine Kündigung ausnahmsweise auch während der Elternzeit wirksam sein. Zu beachten ist dabei jedoch, dass auch diesem Fall die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde für die Wirksamkeit der Kündigung erforderlich ist. Diese Hürde muss also erst vom Arbeitgeber genommen werden, damit er einen Arbeitnehmer auch tatsächlich in der Betreuungsphase entlassen kann.

Kündigung durch Arbeitnehmer

Eine Kündigung kann auch vom Arbeitnehmer ausgehen, wenn dieser während der Arbeitspause im Rahmen der Elternzeit merkt, dass er nicht mehr in das Unternehmen zurückkehren will. Möchte ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden, ist hier § 19 BEEG einschlägig: „Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.“

Die Kündigung seitens des Arbeitnehmers nach der Elternzeit kann schon im Laufe der Betreuungszeit erfolgen, die Kündigung muss aber spätestens drei Monate vor Ende der Elternzeit angekündigt werden. Durch die Frist soll es dem Arbeitgeber möglich sein, umzudisponieren oder sich nach einer neuen Arbeitskraft umzuschauen.

Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich, die Schriftform der Kündigung ist einzuhalten. Arbeitnehmer können die Kündigung auch während der Elternzeit aussprechen. Das Arbeitsverhältnis endet dann auch während der Elternzeit.

Kündigung nach Elternzeit durch Arbeitnehmer - Muster

Um das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit zu kündigen, muss eine schriftliche Kündigung erfolgen.

Im Folgenden finden Sie ein Muster einer Kündigung nach Elternzeit durch Arbeitnehmer zur kostenlosen Nutzung.

Name und Anschrift des Arbeitnehmers


Name und Anschrift des Arbeitgebers

                                                                                                                      Ort / Datum

Kündigung nach der Elternzeit

Sehr geehrte/r Frau/Herr ….,

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom … ordentlich und fristgerecht zum Ende meiner
Elternzeit. Unter Berücksichtigung der geltenden Frist wird die Kündigung somit nach meiner
Elternzeit zum …. wirksam.

Ich bitte Sie, den Erhalt der Kündigung sowie das Datum vom Ende meines Arbeitsverhältnisses zu
bestätigen. Weiterhin bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Ich bedanke mich für die langjährige gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen für die Zukunft
weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift Arbeitnehmer

Unterschrift Arbeitgeber: Bestätigung des Erhalts der Kündigung

Sie können hier ein Muster einer Kündigung nach Elternzeit als Word-Dokument herunterladen

Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.

Kündigung nach Elternzeit durch Arbeitgeber

Nach der Elternzeit gelten wieder die auch vormals gültigen Bedingungen für das Arbeitsverhältnis, der gewohnte Arbeitsalltag setzt wieder ein. Mit Beendigung der Elternzeit, also ab dem ersten Tag nach der Elternzeit, endet somit auch der Sonderkündigungsschutz und der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer entlassen, stets unter Beachtung der geltenden Kündigungsfristen.

Fachanwalt.de-Tipp: Sollte eine Kündigung noch während der Elternzeit mit einer Frist bis zum Ende ausgesprochen worden sein, ist diese unwirksam.

Anspruch auf Elterngeld trotz Kündigung

Elterngeld wird zur Unterstützung junger Familien gezahlt. Üblicherweise kann Elterngeld vom Zeitpunkt der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden, soweit beide Elternteile zeitweise in Elternzeit waren. Ist nur ein Elternteil in Elternzeit, wird Elterngeld nur für 12 Monate gezahlt.

Zu beachten ist, dass der Anspruch auf Elterngeld losgelöst von der Elternzeit ist. Der Anspruch auf Elterngeld wird gegen den Staat, nicht gegen den Arbeitgeber gerichtet. Das Elterngeld errechnet sich nach dem Verdienst der letzten 12 Monate vor der Entbindung. Monatlich werden zwischen 300 Euro und 1.800 Euro gezahlt. Ab der Kündigung wird das Minimum von 300 Euro angesetzt.

FAQ zu Kündigung Elternzeit

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist eine arbeitsrechtliche Regelung, die es Eltern ermöglicht, nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit von ihrer beruflichen Tätigkeit zu nehmen. Die Elternzeit beträgt maximal drei Jahre und kann von beiden Elternteilen genommen werden.

Besteht Kündigungsschutz während der Elternzeit?

Ja, während der Elternzeit besteht ein Kündigungsschutz, der den Eltern das Recht gibt, nach Ablauf der Elternzeit wieder in ihren Job zurückzukehren.

Wie kann man Elternzeit beantragen?

Elternzeit muss vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden. Der Antrag sollte spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden. Der Arbeitgeber muss die Elternzeit gewähren, es sei denn, er kann einen wichtigen betrieblichen Grund vorweisen.

Was passiert mit dem Arbeitsverhältnis während der Elternzeit?

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer hat in dieser Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslohn, sondern erhält stattdessen Elterngeld. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer während der Elternzeit nicht kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger betrieblicher Grund vor.

Was ist eine Kündigung in der Elternzeit?

Eine Kündigung in der Elternzeit ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Die Kündigung muss jedoch den Kündigungsschutz der Elternzeit berücksichtigen. Eine Kündigung in der Elternzeit ist nur aus wichtigem Grund möglich.

Was ist ein wichtiger Grund für eine Kündigung in der Elternzeit?

Ein wichtiger Grund für eine Kündigung in der Elternzeit liegt vor, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Elternzeit nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Betrieb geschlossen wird oder der Arbeitgeber insolvent ist.

Was passiert, wenn eine Kündigung in der Elternzeit ausgesprochen wird?

Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung in der Elternzeit ausspricht, muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. In diesem Verfahren muss der Arbeitgeber darlegen, dass ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. Kann er das nicht, ist die Kündigung unwirksam.

Was passiert nach Ablauf der Elternzeit?

Nach Ablauf der Elternzeit hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Rückkehr in seinen Job. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine vergleichbare Tätigkeit anbieten, wenn der ursprüngliche Arbeitsplatz nicht mehr vorhanden ist.

Fachanwalt.de-Tipp: Elternzeit ist eine wichtige Möglichkeit für Eltern, sich um ihr Kind zu kümmern, ohne den Job zu verlieren. Während der Elternzeit besteht ein Kündigungsschutz, der den Eltern die Rückkehr in ihren Job garantiert. Eine Kündigung in der Elternzeit ist nur aus wichtigem Grund möglich und muss den Kündigungsschutz der Elternzeit berücksichtigen. Wenn eine Kündigung in der Elternzeit ausgesprochen wird, hat der Arbeitnehmer das Recht, innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einzureichen. Nach Ablauf der Elternzeit hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Rückkehr in seinen Job.

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