Ausbildungszeugnis – Wissenswertes für Ausbilder und Auszubildende

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 30. September 2023

Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung, hofft jeder Auszubildende auf ein gutes Ausbildungszeugnis, das die erlernten Fähigkeiten und Fachkenntnisse wiedergibt und so den Weg zur beruflichen Karriere ebnet. Daher ist es für Sie als Azubi gut zu wissen, was alles in so ein Zeugnis gehört und bei welchen Formulierungen man besser genauer hinschauen sollte. 

Ausbildungszeugnis - Anspruch

Auszubildenden steht ein Recht auf ein Arbeitszeugnis nach Beendigung der Ausbildung zu. Und das auch dann, sollte die Ausbildung abgebrochen worden sein. Dazu heißt es in § 16 Absatz 1 Satz 1 Berufsbildungsgesetz: „Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen.“ Nach Satz 2 ist dabei die elektronische Form ausgeschlossen, das Zeugnis kann also beispielsweise nicht per E-Mail verschickt werden.

Einfaches oder qualifiziertes Ausbildungszeugnis?

Prinzipiell gibt es zwei Arten von Ausbildungszeugnissen, das einfache und das qualifizierte Ausbildungszeugnis.

Ausbildungszeugnis (© Björn Wylezich / fotolia.com)
Ausbildungszeugnis (© Björn Wylezich / fotolia.com)
In § 16 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz heißt es hierzu: „Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.“

  • Einfaches Ausbildungszeugnis

Hier wird im Prinzip nur ein Nachweis über die Dauer der Ausbildung erstellt, mit Nennung der Abteilungen, in denen gearbeitet wurde und welche Tätigkeiten dort verrichtet wurden. Im Prinzip ist das einfache Ausbildungszeugnis nur eine Bescheinigung für die Ausbildung.

  • Qualifiziertes Ausbildungszeugnis

Hier geht es hingegen auch um die Bewertung von Fachkenntnissen und des Sozialverhalten des Auszubildenden. Daher wird nicht nur erwähnt, welche Aufgaben erfüllt wurden, sondern auch, wie diese erfüllt wurden. Weiterhin wird auf die persönlichen Eigenschaften des Auszubildenden eingegangen. Wichtig ist es, dass der Auszubildende den Ausbilder dazu auffordert, ihm ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, da der Ausbilder nur ein einfaches Zeugnis verfassen muss.

Noten

Das Ausbildungszeugnis muss die Tätigkeiten und erworbenen Fachkenntnisse so wiedergeben, dass der potentielle neue Arbeitgeber diese einschätzen und sich somit ein genaueres Bild des Auszubildenden machen kann. Nach § 109 Gewerbeordnung muss das Zeugnis wohlwollend formuliert sein. In Absatz 2 heißt es dort: „Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.“

Mit der Zeit hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt, zu der auch verschiedene Geheimcodes gehören. So kann angebrachte Kritik in versteckter Form in die das Zeugnis einfließen.

Fachanwalt.de-Tipp: Daher ist jedes Ausbildungszeugnis sorgfältig zu lesen, denn jedem Wort kann hier eine wichtige Bedeutung zukommen und manchmal sind es feine Nuancen im Ausdruck, die den Unterschied zwischen Lob und einer negativen Bedeutung ausmachen.

Bestimmte Formulierungen im Ausbildungszeugnis lassen sich mit Schulnoten gleichsetzen. Beispiele dafür sind:

  • Stets zu unserer vollsten/größten/äußersten Zufriedenheit

Entspricht der Note 1

  • Zu unserer vollsten Zufriedenheit

Entspricht der Note 1 bis 2

  • Stets zu unserer vollen Zufriedenheit

Entspricht der Note 2

  • Zu unserer vollen Zufriedenheit/Stets zu unserer Zufriedenheit

Entspricht der Note 3

  • Zu unserer Zufriedenheit

Entspricht der Note 4

  • Insgesamt/Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit

Entspricht der Note 5

Bei den Beispielen „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ und „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ macht also nur das kleine Wörtchen „stets“ den Unterschied zwischen einer Note 1 und einer Note 2 aus. Werden vor allem vage Formulierungen wie „im Großen und Ganzen“ oder auch „in der Regel“ benutzt, lässt dies darauf schließen, dass der alte Arbeitgeber weniger zufrieden war mit der Leistung des Auszubildenden.

Weiterhin sind aktive Formulierungen wichtig. Wird der Auszubildende eher passiv beschrieben wie etwa „Er wurde eingesetzt in ...“ oder „Er erledigte ihm übertragene Aufgaben“, zeigt das, dass im Prinzip nur das getan wurde, was aufgetragen wurde, der Auszubildende aber ansonsten wenig Engagement und Eigeninitiative gezeigt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in diesem Artikel:

Arbeitszeugnis – Geheimcode, Formulierungen und Noten richtig anwenden und interpretieren

Schlussformel

Schlussformel (© bruce shippee / fotolia.com)
Schlussformel (© bruce shippee / fotolia.com)
Üblicherweise endet ein Ausbildungszeugnis mit einer Schlussformel. Der Arbeitgeber bedankt sich für die gute Zusammenarbeit, drückt sein Bedauern aus, dass die Zusammenarbeit nun endet und wünscht dem Auszubildenden für seine Zukunft alles Gute. Eine solche Schlussformel ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Ob der Arbeitgeber sie einfügt oder nicht, bleibt also ihm überlassen, ebenso wie die genaue Formulierung. Fehlt die Schlussformel in einem Zeugnis, lässt sich jedoch schnell der Rückschluss ziehen, dass der Auszubildende doch nicht so gut und beliebt war, ansonsten wären Dank, Bedauern und Wünsche für die Zukunft schließlich aufgeführt.

Beispiel: Ausbildungszeugnis mit Übernahme

Die eben genannte Schlussformel ist in dieser Form entbehrlich, wenn der Auszubildende von dem Ausbildungsbetrieb übernommen wird. Hierfür können verschiedene Formulierungen in das Zeugnis übernommen werden, beispielsweise:

  • Mit Wirkung von (Datum) haben wir Herr/Frau xx als (Berufsbezeichnung) in ein festes/befristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
  • Herr/Frau xx wird nach Ausbildungsende in das Angestelltenverhältnis übernommen. Seinem/ihrem Wunsch entsprechend, wird er/sie zunächst in der Abteilung xx eingesetzt.
  • Nach Beendigung seiner/ihrer Ausbildungszeit haben wir Herrn/Frau xx gerne ab (Datum) in unsere xx-Abteilung übernommen.

Vorlage / Muster

Ein sehr gutes Ausbildungszeugnis für einen Abschluss als Bürokauffrau kann so aussehen und steht zur kostenlosen Nutzung bereit:

Name des Unternehmens

Ausbildungszeugnis

Frau Martina Mustermann, geboren am 12.12.1987 in Berlin, ist vom 01.07.2013 bis zum 31.03.2016 in unserem Betrieb zur Bürokauffrau ausgebildet worden.

Die Papierfabrik Holler ist ein mittelständischer Betrieb und wichtiger regionaler Arbeitgeber mit 60 Angestellten.

Im Rahmen ihrer Ausbildung, wurde Frau Mustermann mit den in unserem Betrieb zur Papierherstellung und -verarbeitung anfallenden kaufmännischen Aufgaben vertraut gemacht. Dazu gehörten insbesondere:

- Erstellen von Angeboten in Deutsch und Englisch
- deutsche und englische Korrespondenz mit Kunden
- Entgegennahme und Bearbeiten von Aufträgen
- allgemeine Sekretariatsaufgaben
- Kontrolle und Erstellen von Rechnungen

Wir durften Frau Mustermann als engagierte und selbstständig arbeitende Auszubildende kennenlernen. Durch die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, hat sie ihre guten Englischkenntnisse stetig erweitert. Stets zeigte Frau Mustermann großes Interesse an ihrer Berufsausbildung und erledigte ihre Aufgaben mit großem Engagement. In neue Aufgabenbereiche arbeitete sie sich dank ihrer schnellen Auffassungsgabe rasch ein. Frau Mustermann bewies sich durch eine zuverlässige Arbeitsweise und einem hohen Maß an Identifikation mit ihren Aufgaben und dem Unternehmen. Bei aufkommenden Problemen war sie in der Lage, praktikable Lösungen zu finden und bewies so immer wieder größte Sorgfalt und Effizienz.

Frau Mustermann erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit und konnte ihre Ausbildung in unserem Betrieb mit überdurchschnittlichen Ergebnissen durchlaufen. Sie ist eine geschätzte Mitarbeiterin, die Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gegenüber stets ein einwandfreies persönliches Verhalten zeigte.

Wir freuen uns daher, Frau Mustermann nach Bestehen ihrer Abschlussprüfung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Für ihren weiteren Lebensweg wünschen wir Frau Mustermann weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

Alternativ:

Frau Mustermann verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern, mit ihr eine hervorragende Fachkraft und geschätzte Mitarbeiterin zu verlieren und bedanken uns für die vorbildliche und erfolgreiche Zusammenarbeit. Für ihre persönliche und berufliche Zukunft wünschen wir ihr alles Gute.


Ort / Datum / Unterschrift

Sie können hier ein Muster eines Ausbildungszeugnises als Word-Dokument herunterladen

Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.

Abbruch / vorzeitige Beendigung

Dem Auszubildenden steht auch bei Abbruch oder vorzeitiger Beendigung das Recht auf ein Ausbildungszeugnis zu. Hat der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis selbst beendet, können folgende Beispielformulierungen in das Ausbildungszeugnis aufgenommen werden:

  • Herr/Frau xx verlässt uns auf eigenen Wunsch, um eine andere Ausbildung aufzunehmen.
  • Herr/Frau xx hat erkannt, dass seine/ihre Begabungsschwerpunkte auf einem anderen Gebiet liegen und sich daher dazu entschieden, eine neue Ausbildung zu beginnen.
  • Herr/Frau xx verlässt uns auf eigenen Wunsch, um die begonnene Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen. (Vorteil hier: es handelt sich nicht um einen endgültigen Ausbildungsabbruch)

Gerade auch dann, wenn die Ausbildung abgebrochen wurde, sollte auf ein wohlwollend formuliertes Zeugnis Wert gelegt werden, um so die Chancen auf eine Neubewerbung zu steigern.

Fachanwalt.de-Tipp: Für die Ausbilder selbst ist es wichtig, dass während der Ausbildung fortwährend Beurteilungen notiert werden, um bei jedem Ausbildungsstand eine fundierte Zeugniserstellung zu ermöglichen, sollte der Auszubildende sich für einen Abbruch entscheiden.

Kein Ausbildungszeugnis erhalten?

In der Regel erfolgt das Ausstellen des Ausbildungszeugnisses durch den Ausbildungsbetrieb, wenn die Ausbildung beendet ist. Wer nicht möchte, dass das Zeugnis eventuell in Vergessenheit gerät, kann seinen Ausbilder persönlich darauf ansprechen und dabei auch erwähnen, dass ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis gewünscht wird. So wird direkt vermieden, dass vielleicht am Ende nur ein einfaches Zeugnis ausgestellt wird.

Sollte man kein Ausbildungszeugnis erhalten haben und wird es nicht dringend zu Bewerbungszwecken benötigt, ist es ratsam, zunächst noch einmal etwa zwei Wochen zu warten. Manchmal sind es nur kleine Formalitäten, die das Ausstellen verzögern. Lässt der Ausbilder aber auch nach zwei oder drei Wochen nichts von sich hören, sollte nachgefragt und der eigene Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis geltend gemacht werden. Die Aufforderung, ein Zeugnis auszustellen, sollte schriftlich beim Betrieb eingereicht werden, inklusive einer Fristsetzung von zwei Wochen. Um der Aufforderung mehr Nachdruck zu verleihen, sollte darauf hingewiesen werden, dass der Anspruch wenn nötig auch gerichtlich durchgesetzt wird, sollte die Frist ergebnislos verstreichen. In dem Schreiben kann auf § 16 Berufsbildungsgesetz als Anspruchsgrundlage für das Ausstellen eines Ausbildungszeugnisses verwiesen werden. Falls auf das Schreiben immer noch kein Ausbildungszeugnis ausgestellt wird, ist es angeraten, umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, der die gerichtliche Durchsetzung in die Wege leitet. Wer es seinem Ausbilder einfach machen möchte, kann einen eigenen Entwurf des Zeugnisses einreichen.

Fachanwalt.de-Tipp: Der Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses ist nach sechs Wochen verwirkt.

FAQ zum Arbeitszeugnis

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis ist ein Dokument, das vom Arbeitgeber erstellt wird und Informationen über die Leistungen und Fähigkeiten eines Arbeitnehmers während seiner Beschäftigung enthält. Es wird üblicherweise am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt.

Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen: das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält nur grundlegende Informationen über die Beschäftigung des Arbeitnehmers, wie etwa die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Art der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis geht dagegen detaillierter auf die Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers ein und bewertet diese in der Regel auch.

Wann hat der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis auszustellen?

Ein Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis auszustellen, sofern dieser dies verlangt. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich aus § 109 Gewerbeordnung (GewO).

Was bedeutet eine wohlwollende Formulierung im Arbeitszeugnis?

Eine wohlwollende Formulierung im Arbeitszeugnis bedeutet, dass die Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers in einer positiven und freundlichen Art und Weise beschrieben werden. Das Arbeitszeugnis darf keine negativen Formulierungen oder Andeutungen enthalten, die den Eindruck erwecken könnten, der Arbeitnehmer habe seine Aufgaben nicht zufriedenstellend erfüllt.

Was sind Codes im Arbeitszeugnis?

Codes im Arbeitszeugnis sind spezielle Formulierungen, die oft in qualifizierten Arbeitszeugnissen verwendet werden. Diese Formulierungen haben eine spezifische Bedeutung, die für den Arbeitgeber, aber auch für andere Unternehmen, die das Arbeitszeugnis lesen, verständlich ist. Beispiele für solche Codes sind "stets bemüht" (was oft als mittelmäßige Leistung bewertet wird) oder "kann jederzeit weiterempfohlen werden" (was als sehr gute Leistung bewertet wird).

Wie kann ein Arbeitnehmer sein Recht auf ein Arbeitszeugnis durchsetzen?

Wenn ein Arbeitnehmer sein Recht auf ein Arbeitszeugnis geltend machen möchte, kann er seinen Arbeitgeber schriftlich dazu auffordern, ihm ein Arbeitszeugnis auszustellen. Sollte der Arbeitgeber dem nicht nachkommen, kann der Arbeitnehmer gerichtliche Schritte einleiten, um sein Recht auf ein Arbeitszeugnis durchzusetzen.

Wie lange hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen zeitlichen Anspruch darauf, ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Allerdings empfiehlt es sich, das Arbeitszeugnis möglichst zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzufordern, da es im Laufe der Zeit schwieriger werden kann, die benötigten Informationen zu sammeln.

Wie lange muss ein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis aufbewahren?

Ein Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein Arbeitszeugnis mindestens drei Jahre lang aufzubewahren. Dies ergibt sich aus § 109 Absatz 3 GewO. In einigen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, das Arbeitszeugnis länger aufzubewahren, zum Beispiel wenn es als Referenz für zukünftige Bewerbungen genutzt werden soll.

Fachanwalt.de-Tipp: Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für Arbeitnehmer, da es Auskunft über ihre Leistungen und Fähigkeiten während ihrer Beschäftigung gibt. Arbeitnehmer haben das Recht auf ein Arbeitszeugnis und sollten dieses auch in Anspruch nehmen, um ihre zukünftigen Bewerbungschancen zu verbessern. Es ist wichtig, dass das Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert ist, um keine falschen Eindrücke zu vermitteln. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen und dieses für mindestens drei Jahre aufzubewahren. Sollte das Arbeitszeugnis falsche Angaben enthalten, hat der Arbeitnehmer das Recht auf eine Korrektur und gegebenenfalls auch auf Schadensersatz.

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