Teilzeit / Teilzeitarbeit und gesetzliche Regelungen anhand von Modellen und Beispielen aus der Praxis leicht erklärt

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 9. Oktober 2023

Der Wunsch Leben und Beruf ausgewogen zu gestalten, liegt dem Modell der Teilzeitarbeit zugrunde. Die Vorteile liegen auf beiden Seiten: Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit so gestalten, dass sie ihren sozialen Bedürfnissen entspricht. Arbeitgeber können ihre Unternehmen effektiv und am Kunden ausgerichtet führen. Im Übrigen gibt es seit 2019 die sogenannte Brückenteilzeit.

Teilzeitarbeit - Gesetzliche Regelung

Das Gesetz, das die Teilzeitarbeit regelt, ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Das Gesetz hat zum Ziel (§1 TzBfG):

  • die Teilzeitarbeit zu fördern
  • Voraussetzungen für befristete Arbeitsverträge zu schaffen
  • die Diskriminierung von teilzeit- oder befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern

Teilzeit - Definition

Teilzeit hängt vom Arbeitsverhältnis und der Anzahl der Wochenstunden, die bei Vollzeit gearbeitet werden, ab. Handelt es sich bei der Vollzeit um 40 Stunden, dann ist alles was darunter liegt Teilzeit.

Das bedeutet, dass jemand als Teilzeitarbeiter gilt, dessen Wochenarbeitszeit regelmäßig unter der eines Vollzeit-Arbeitnehmers liegt (§2 TzBfG). 

Häufige Fragen zur Teilzeit

Teilzeitarbeit (© momius / fotolia.com)
Teilzeitarbeit (© momius / fotolia.com)
Im Folgenden wird auf häufige Fragen im Rahmen zur Teilzeit Bezug genommen.

Haben Arbeitnehmer Recht auf Teilzeitarbeit?

Die erste Voraussetzung ist, dass in dem Betrieb regelmäßig mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt sind. Ist das der Fall, hat jeder Arbeitnehmer das Recht einen Antrag auf Teilzeitarbeit zu stellen, falls er mehr als sechs Monate im Unternehmen tätig ist. Die Anzahl der Stunden ist mit dem Arbeitgeber abzusprechen.

Der Arbeitgeber kann diesen Antrag zwar ablehnen, muss in dem Fall betriebliche Gründe benennen, die dem Antrag entgegensprechen. Die Arbeitsgerichte prüfen diese Fälle eher streng darauf, ob die Reduzierung tatsächlich unzumutbar ist. Pauschalbehauptungen werden nicht einfach so akzeptiert.

Es besteht für den Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, jedoch nicht auf die Rückkehr in die Vollzeit.

Wie kann man einen Antrag stellen?

Der Antrag ist formlos beim Arbeitgeber einzubringen. Es ist empfehlenswert die konkreten Wünsche (Anzahl der Stunden) und die Verteilung vorher zu besprechen.

Die Frist zur Abgabe beträgt für den Arbeitnehmer 3 Monate vor Beginn der Teilzeitarbeit. Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor Beginn der Teilzeit das Begehren schriftlich ablehnen oder annehmen (§8 TzBfG).

Die Teilzeitarbeit und die genauen Arbeitszeiten werden im Arbeitsvertrag festgehalten.

Für die Erstellung eines Teilzeit-Arbeitsvertrages kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch genommen werden.

Maximal- und Mindeststundenanzahl bei Teilzeit

Das Gesetz sieht keine Regelung der Mindeststundenanzahl vor. Damit steht den wechselseitigen Bedürfnissen Arbeitgeber - Arbeitnehmer ein breiter Gestaltungsraum zur Verfügung.

Üblicherweise wird Teilzeitarbeit mit einer festen Stundenanzahl vereinbart. Modelle mit flexiblen Wochenstunden sind möglich (die Arbeitszeit richtet sich nach den Erfordernissen des Unternehmens). Jedenfalls darf die Wochenarbeitszeit nicht weniger als 10 Stunden betragen, respektive muss das Entgelt für 10 Stunden jedenfalls bezahlt werden.

Der Arbeitgeber kann die Verteilung der vereinbarten Arbeitszeiten ändern, wenn es das Interesse des Betriebes erfordert und die Interessen das Arbeitnehmers als geringer eingestuft werden. Die Änderung ist spätestens einen Monat vor der geplanten Wirksamkeit anzukündigen.

Wie berechnet man den Urlaubsanspruch?

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Form der Beschäftigung. Wenn der Arbeitnehmer „werktäglich“ arbeitet, dann hat er den gleichen Anspruch, wie die Beschäftigten in Vollzeit. Zu beachten ist, dass das Bundesurlaubsgesetz den Berechnungen eine 6-Tage-Woche zugrunde legt.

Wird allerdings nicht an jedem Werktag gearbeitet (z.B. nur drei Tage in der Woche), dann ist das Werktags-Äquivalent zu berechnen: Urlaubswochen mal Arbeitstage = Urlaubsanspruch.

Wenn ein Teilzeitmitarbeiter 20 Stunden auf 4 Tage verteilt arbeitet, dann beträgt sein Urlaubsanspruch (bei 4 Wochen vertraglich vereinbartem Urlaub) 16 Tage. Ergibt sich bei der Berechnung eine Bruchzahl, dann wird auf den nächsthöheren ganzen Tag aufgerundet.

Teilzeitarbeit - Formen und Modelle, Beispiele

Teilzeitbeschäftigte (© Peggy Blume / fotolia.com)
Teilzeitbeschäftigte (© Peggy Blume / fotolia.com)
Grundsätzlich liegt der Teilzeit eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Anzahl und Verteilung der Stunden zugrunde. Es haben sich jedoch gebräuchliche Modelle herausgestellt, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt wurden.

Modell Classic

Die Stunden werden täglich reduziert, der Freizeitgewinn beträgt einige Stunden pro Tag. Die Arbeitszeit ist mehr oder weniger regelmäßig und für beide Seiten gut planbar.

Modell Classic Vario

Die Teilzeitstunden werden in diesem Modell auf 2 bis 5 Tage verteilt, es kann bspw. an zwei Tagen Vollzeit und an 2 Tagen Teilzeit gearbeitet werden. Damit steht ein ganzer freier Tag zur Verfügung (abhängig von der vereinbarten Stundenanzahl).

Modell Job-Sharing

Das Modell ist vor allem für projektorientierte Arbeitsstellen sehr geeignet. Dabei teilen sich zwei Mitarbeiter eine Stelle in Vollzeit. Das Modell verlangt einigermaßen hohe Verantwortung und regelmäßigen Informationsaustausch.

Teilzeit Home

Die Arbeitsleistung wird auf dem Heimarbeitsplatz erbracht. Die Arbeitszeiten werden davor vereinbart. Es besteht die Möglichkeit einzelne Arbeitstage im Unternehmen zu verbringen (Informationsaustausch, Kommunikation).

Teilzeit Team

Ein Team spricht die Arbeitszeiten untereinander ab und hat dabei die Vorgaben des Arbeitgebers (Anzahl der anwesenden Mitarbeiter, Zeitabschnitte) als Vorgabe zu beachten. Das Modell unterstützt Auslastung und Kundenorientierung in gleichem Maße gut.

Teilzeit Invest

Auch als „unsichtbare Teilzeit bezeichnet. Die Leistung wird unverändert in Vollzeit erbracht, das Entgelt allerdings auf das Teilzeitausmaß reduziert. Die Differenz wird auf einem Zeit- oder Wertkonto als Guthaben verbucht.

So können Freistellungsphasen über längere Zeiträume hinweg „angespart“ werden.  Eine Entsprechung dazu ist das Teilzeitmodell Saison, das Über- oder Unterbelastung in Saisonbetrieben ausgleicht.

Ab 2019 neu: Brücken-Teilzeit

Mit der sogenannten Brücken-Teilzeit eröffnet der Gesetzgeber die rechtliche Möglichkeit von Teilzeit wieder in die Vollarbeitszeit zurückzukehren. Der Geltungsbereich erstreckt sich:

  • für alle neuen Arbeitsverhältnisse ab 1.1.2019
  • für Betriebe, die mehr als 45 Beschäftigte haben
  • Mittelständler (45 bis 200 Beschäftigte) müssen dieses Recht einem von 15 Mitarbeitern gewähren.

Arbeitnehmer sind damit nicht mehr auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen, wenn sie zu einer Vollzeitstelle zurückkehren möchten.

Vor- und Nachteile für Arbeitgeber

Unternehmen können mit den Teilzeitmodellen Arbeit und Personal flexibel planen. Leerläufe können ebenso vermieden werden, wie ausgesprochene Zeiten der Überbelastung.

Auftragsspitzen sind leichter abzuarbeiten, Kundenservice kann durch längere Erreichbarkeit an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden.

Die Reduktion der Personalkosten mag ein nicht unwesentlicher Vorteil sein, wird abhängig von der Art des Unternehmens mehr oder weniger zu Buche schlagen.

Die Herausforderungen liegen mit Bestimmtheit in einem höheren Verwaltungs- und Organisationsaufwand.

Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer

Es können private und berufliche Herausforderungen in Einklang gebracht werden. Ob es um Familie oder Freizeitgestaltung geht, die Planung ist einfacher. Der Maxime von „Work-Life-Balance“ kann mehr Raum gegeben werden.

Dem gegenüber stehen die Reduzierung des Einkommens, mögliche Einbußen bei der Altersversorgung und im Fall der Arbeitslosigkeit.

Fachanwalt.de-Tipp: Der Arbeitgeber kann die Teilzeitarbeit aus betrieblichen Gründen ablehnen. Er muss dafür unverhältnismäßig hohe Kosten und / oder eine Störung der Abläufe im Betrieb geltend machen. Für zu hohe Belastungen steht beispielhaft diese Auflistung:

- der Arbeitsausfall muss durch Einstellung einer Vollzeitkraft ausgeglichen werden
- alle anderen Beschäftigten müssen dauerhaft zu Überstunden verpflichtet werden
- Leiharbeiter müssen eingestellt werden (falls nicht schon welche beschäftigt sind)

FAQ zur Teilzeitarbeit

Was ist Teilzeitarbeit?

Teilzeitarbeit ist eine Form der Beschäftigung, bei der die wöchentliche Arbeitszeit geringer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten. Die genaue Arbeitszeit variiert je nach Unternehmen und kann beispielsweise 20 Stunden, 30 Stunden oder 35 Stunden pro Woche betragen.

Welche Rechte und Pflichten haben Teilzeitbeschäftigte?

Teilzeitbeschäftigte haben dieselben Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte. Sie haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Schutz vor Diskriminierung. Zudem sind sie in der Regel auch in Betriebsratswahlen wahlberechtigt.

Wie wird der Lohn bei Teilzeitarbeit berechnet?

Der Lohn bei Teilzeitarbeit wird in der Regel auf Stundenbasis berechnet und ist proportional zur wöchentlichen Arbeitszeit. Wenn beispielsweise ein Vollzeitbeschäftigter 40 Stunden pro Woche arbeitet und 20 Euro pro Stunde verdient, würde ein Teilzeitbeschäftigter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden den halben Lohn erhalten.

Welche Arten von Teilzeitarbeit gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Teilzeitarbeit, zum Beispiel:

  • Verteilung der Arbeitszeit auf weniger Tage pro Woche
  • Arbeit nur an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten
  • Arbeit in Schichtarbeit oder mit wechselnden Arbeitszeiten

Gibt es Einschränkungen bei der Teilzeitarbeit?

Es gibt keine grundsätzlichen Einschränkungen bei der Teilzeitarbeit, aber es kann sein, dass bestimmte Stellen nur in Vollzeit besetzt werden können. In einigen Branchen, wie zum Beispiel im Einzelhandel oder in der Gastronomie, gibt es auch bestimmte Spitzenzeiten, zu denen Vollzeitbeschäftigte benötigt werden.

Welche Vorteile hat Teilzeitarbeit?

Teilzeitarbeit kann für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedene Vorteile haben, zum Beispiel:

  • Mehr Zeit für Familie und Freizeitaktivitäten
  • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Reduzierung von Stress und Burnout-Gefahr

Welche Nachteile hat Teilzeitarbeit?

Teilzeitarbeit kann aber auch Nachteile haben, zum Beispiel:

  • Weniger Einkommen als bei Vollzeitarbeit
  • Geringere Karrieremöglichkeiten
  • Weniger Einfluss auf Entscheidungen im Unternehmen

Wie wirkt sich Teilzeitarbeit auf die Rente aus?

Teilzeitarbeit kann sich auf die Höhe der Rente auswirken, da die Rente auf Basis der erworbenen Rentenpunkte berechnet wird. Wer weniger arbeit als ein Vollzeitbeschäftigter, erwirbt auch entsprechend weniger Rentenpunkte. Dies kann sich insbesondere bei einer langfristigen Teilzeitarbeit negativ auf die Höhe der späteren Rente auswirken. Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, durch freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung die Rentenpunkte aufzustocken.

Welche Regelungen gibt es zum Arbeitszeitgesetz bei Teilzeitarbeit?

Auch Teilzeitbeschäftigte unterliegen den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz schreibt unter anderem Pausenregelungen und Höchstarbeitszeiten vor. Bei der Teilzeitarbeit muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Arbeitszeit nicht unter den gesetzlichen Mindestanspruch fällt. Dieser liegt derzeit bei 20 Stunden pro Woche.

Welche Möglichkeiten gibt es zur Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitarbeit?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Vollzeit- in Teilzeitarbeit umzuwandeln, zum Beispiel durch:

  • Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit
  • Arbeitszeitverteilung auf mehrere Tage oder bestimmte Zeiten
  • Arbeit in Jobsharing-Modellen, bei denen sich mehrere Teilzeitbeschäftigte eine Vollzeitstelle teilen

In einigen Unternehmen gibt es auch spezielle Programme zur Förderung der Teilzeitarbeit, die beispielsweise den Wiedereinstieg nach einer Elternzeit erleichtern sollen.

Welche Rolle spielt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei Teilzeitarbeit?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, die in allen Bereichen des Arbeitslebens gleichberechtigt behandelt werden müssen.

Wie wird die Sozialversicherung bei Teilzeitarbeit berechnet?

Die Sozialversicherungsbeiträge bei Teilzeitarbeit werden auf Basis des Bruttoeinkommens berechnet. Da Teilzeitbeschäftigte in der Regel weniger verdienen als Vollzeitbeschäftigte, sind auch die Sozialversicherungsbeiträge entsprechend geringer. Allerdings gibt es hierbei auch Unterschiede zwischen den einzelnen Sozialversicherungszweigen, wie beispielsweise der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung.

Fachanwalt.de-Tipp: Teilzeitarbeit bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren und Stress zu reduzieren. Allerdings kann sie auch zu geringerem Einkommen und weniger Karrieremöglichkeiten führen. Bei der Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitarbeit gibt es verschiedene Möglichkeiten, die je nach Unternehmen und Branche unterschiedlich ausgestaltet sind. Teilzeitbeschäftigte haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte und sind gegen Diskriminierung geschützt.

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