An welchem Arbeitsort müssen Sie Ihre vertraglich geschuldete Leistung erbringen?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 21. Oktober 2023

Der Arzt geht täglich in seine Praxis, die Sekretärin ins Büro und die Verkäuferin ins Geschäft; so hat jeder seinen Arbeitsort. Was so einfach klingt, kann jedoch verschiedene Fragen in der Praxis aufwerfen, vom zumutbaren Arbeitsweg bis zur fehlenden Regelung zum Arbeitsort im Arbeitsvertrag. Daher gibt es auch beim Arbeitsort einige Punkte zu beachten.

Arbeitsort – Definition

Arbeitsort (© Elnur / fotolia.com)
Arbeitsort (© Elnur / fotolia.com)
Geht es um den Ort, an dem die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbracht werden muss, können unterschiedliche Begriffe einschlägig sein. Dazu gehören:

  • Arbeitsort
  • Beschäftigungsort
  • Einsatzort
  • Dienstort

Die Bezeichnung 'Dienstort' wird dabei für Beamte im öffentlichen Dienst verwendet. Zum Begriff des Beschäftigungsorts sagt § 9 SGB IV: „Beschäftigungsort ist der Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird.“ Sollte ein Arbeitnehmer von zuhause aus in Heimarbeit seiner Tätigkeit nachgehen, ist § 2 Absatz 1 Heimarbeitsgsetz einschlägig. Demnach ist dann die eigene Wohnung oder die selbstgewählte Betriebsstätte der Arbeitsort.

Arbeitsort: Formulierung im Arbeitsvertrag

Eine mögliche Formulierung zum Arbeitsort im Arbeitsvertrag könnte so aussehen:

§ 3 Arbeitszeit und Arbeitsort

„Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsleistung am vereinbarten Arbeitsort anzubieten. Ist kein gesonderter Arbeitsort vereinbart, ist dies der Dienstsitz des Arbeitgebers. Aus betrieblichen Gründen kann durch mündliche Vereinbarung auch ein anderer Ort des Dienstbeginns vereinbart werden.“

Eine andere mögliche Formulierung wäre:

§ 3 Tätigkeit und Arbeitsort

(1) Der Arbeitsort ist (…)

(2) Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer vorübergehend oder dauerhaft eine andere zumutbare und gleichwertige, seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit zuzuweisen – auch an einem anderen Arbeitsort.

Es genügt die Angabe der Stadt im Arbeitsvertrag. In der Praxis zeigt sich jedoch oft, dass Ortsangaben im Arbeitsvertrag fehlen, wodurch dieser jedoch nichts unwirksam wird.

Mehrere Arbeitsorte im Arbeitsvertrag

Es muss nicht sein, dass ein Arbeitnehmer nur an einer Arbeitsstätte eingesetzt wird. Arbeitnehmer können herumreisen oder ihrer Tätigkeit an unterschiedlichen Standorten eines Unternehmens nachgehen. Laut SGB IV gilt dann die Arbeitsstätte als Beschäftigungsort, wo der Großteil der Arbeitszeit verbracht wird. Anders ist es bei Vertretern. Diese reisen typischerweise viel herum und haben so gesehen keinen festen Arbeitsort. In diesem Fall wird der Ort als Arbeitsstätte angesehen, an dem der Betrieb ansässig ist.

Fachanwalt.de-Tipp: Besonders beachtet werden sollten Regelungen im Arbeitsvertrag, die eine Versetzung an einen anderen Ort vorsehen. Der Arbeitgeber kann sich eine solche Versetzungsmöglichkeit auch vorbehalten.

Arbeitsort steht nicht im Arbeitsvertrag

Im Rahmen des Vertragsrechts ist es üblich, dass die Konditionen, auf denen ein Rechtsgeschäft basiert, schriftlich festgehalten werden. Zwar sind auch mündliche Absprachen möglich, bei denen jedoch im Streitfall die Beweisbarkeit oftmals schwerfällt. Um Probleme bei der Belegbarkeit von getroffenen Vereinbarungen im Arbeitsrecht zu vermeiden, gilt daher hier das Nachweisgesetz. In § 2 Absatz 1 Nummer 4 Nachweisgesetz heißt es hierzu:

„Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen […]. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: […] 4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann […].“

Daher müssen also die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten werden. Und zu diesen Informationen gehört eben auch eine Absprache zum Arbeitsort. Sollte dennoch keine Nennung des Arbeitsortes im Arbeitsvertrag erfolgt sein, kommt das sogenannte Direktionsrecht zur Geltung. Dieses besagt, dass der Arbeitsort seitens des Arbeitgebers nach billigem Ermessen bestimmt werden kann. Zum Weisungsrecht des Arbeitgebers heißt es hierzu in § 106 Gewerbeordnung: „Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.“

Es ist grundsätzlich möglich, den Arbeitnehmer überall im Betrieb einzusetzen. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass das Direktionsrecht des Arbeitgebers aber auf den Betrieb beschränkt ist, welcher jedoch mehrere Filialen umfassen kann. Der Arbeitnehmer kann daher auch von einem Betriebsteil in einen anderen versetzt werden.

Feiertagsregelung am Arbeitsort

Feiertagsregelung am Arbeitsort (© Wellnhofer Designs / fotolia.com)
Feiertagsregelung am Arbeitsort (© Wellnhofer Designs / fotolia.com)
Wer zu den Pendlern gehört wird wissen, dass es sein kann, dass man in einem Bundesland lebt, aber in einem angrenzenden Bundesland arbeitet. Dass kann sich auf die Feiertagsregelung am Arbeitsort auswirken, denn Feiertage sind oftmals in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche geregelt, nicht alle Feiertage gelten bundesweit. So wird beispielsweise der Reformationstag u.a. in Brandenburg gefeiert, nicht aber in Berlin. Wer nun in Brandenburg lebt, aber in Berlin arbeitet, stellt sich die berechtigte Frage, ob er dennoch auf einen freien Tag hoffen kann.

Fachanwalt.de-Tipp: Laut arbeitsrechtlichen Regelungen ist es jedoch so, dass nur die Feiertage am Arbeitsort gewertet werden, nicht die, die am Wohnort gelten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer steht es jedoch frei, individuelle Absprachen zu treffen.

Zumutbare Entfernung zum Arbeitsort

Mitunter kann es schwer sein, einen Arbeitsplatz in der Nähe des eigenen Wohnorts zu finden. Arbeitnehmer nehmen daher oftmals weite Strecken auf sich, um zum Arbeitsort zu gelangen und sich so ihren Lebensunterhalt sichern zu können. Ungünstig ist es dann, wenn es seitens des Arbeitgebers zu einer Verlegung des Arbeitsorts gemäß Arbeitsrecht kommt. Wird die Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsort dadurch noch größer, stellt sich die Frage, welche Entfernung zum Arbeitsort überhaupt noch zumutbar ist für den Arbeitnehmer.

Diese Frage haben auch bereits verschiedene Gerichte beantwortet. Demnach muss eine Versetzung zumutbar sein, sollte kein Arbeitsort vertraglich vorgegeben sein. Die zumutbare Distanz zwischen Wohn- und Arbeitsort ist dabei individuell von Fall zu Fall zu entscheiden. Zu berücksichtigende Faktoren dabei sind die tägliche Arbeitszeit sowie die Vergütung des Arbeitnehmers.

Bei einem hohen Gehalt, wird es dem Arbeitnehmer auch eher zumutbar sein, längere Strecken in Kauf zu nehmen. Wer als Arbeitnehmer dennoch nicht mit der Versetzung und dem damit einhergehenden längeren Arbeitsweg einverstanden sein sollte, sollte sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um die Versetzung individuell prüfen zu lassen. Bei einer Versetzung sind vom Arbeitgeber immer auch die Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

Welches Finanzamt ist zuständig: Wohnort oder Arbeitsort?

Die Zuständigkeit des Finanzamts richtet sich prinzipiell nach dem Wohnort. Es ist also üblicherweise das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk man zum Zeitpunkt der Abgabe der Einkommensteuererklärung wohnt.

FAQ zum Arbeitsort

Was ist der Arbeitsort?

Der Arbeitsort ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt. In der Regel wird der Arbeitsort im Arbeitsvertrag festgelegt.

Welche Bedeutung hat der Arbeitsort?

Der Arbeitsort ist von Bedeutung für die Arbeitsbedingungen und die Höhe des Arbeitsentgelts. Auch die Frage der Reisekosten und der Entfernungspauschale hängt vom Arbeitsort ab.

Was ist der Unterschied zwischen dem betrieblichen und dem auswärtigen Arbeitsort?

Der betriebliche Arbeitsort ist der Ort, an dem sich der Betrieb des Arbeitgebers befindet. Der auswärtige Arbeitsort ist ein Ort außerhalb des Betriebs, an dem der Arbeitnehmer tätig wird. Beispielsweise kann ein Außendienstmitarbeiter einen auswärtigen Arbeitsort haben, wenn er Kunden vor Ort besucht.

Was passiert, wenn der Arbeitsort verlegt wird?

Eine Verlegung des Arbeitsorts kann verschiedene Auswirkungen haben. Wenn der neue Arbeitsort im selben Ort liegt, hat dies in der Regel keine Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag. Bei einer Verlegung des Arbeitsorts in eine andere Stadt oder Region kann der Arbeitnehmer jedoch ein Recht auf eine Änderung des Arbeitsvertrags haben. In diesem Fall muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen.

Kann der Arbeitnehmer verpflichtet werden, den Arbeitsort zu wechseln?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht und kann den Arbeitnehmer zum Wechsel des Arbeitsorts verpflichten. Dies setzt jedoch voraus, dass dies im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist oder der Arbeitnehmer seine Zustimmung zu der Änderung erteilt. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsort einseitig ändern möchte, muss er eine Änderungskündigung aussprechen.

Was passiert, wenn der Arbeitsort im Home-Office liegt?

Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. In diesem Fall ist der Arbeitsort das Home-Office des Arbeitnehmers. Die Regelungen zum Arbeitsort können im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden.

Wie wirkt sich der Arbeitsort auf die Reisekosten aus?

Die Reisekosten und die Entfernungspauschale hängen vom Arbeitsort ab. Wenn der Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet, kann er in der Regel keine Reisekosten geltend machen. Wenn der Arbeitsort jedoch auswärtig ist, können die Kosten für die An- und Abreise sowie für die Unterkunft vom Arbeitnehmer geltend gemacht werden.

Fachanwalt.de: Der Arbeitsort ist von zentraler Bedeutung für die Arbeitsbedingungen und die Höhe des Arbeitsentgelts. Es ist wichtig, dass der Arbeitsort im Arbeitsvertrag klar definiert wird. Bei einer Verlegung des Arbeitsorts können Änderungen des Arbeitsvertrags erforderlich sein. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsort ändern möchte, muss er die Zustimmung des Arbeit Arbeitnehmers einholen oder eine Änderungskündigung aussprechen. Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. In diesem Fall ist das Home-Office der Arbeitsort des Arbeitnehmers. Die Regelungen zum Arbeitsort können im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden.

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