Kündigung wegen Selbstbeurlaubung – ist das rechtens?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 15. Februar 2024

Manch ein Arbeitnehmer, dem der gewünschte Urlaub nicht gewährt wird, kommt in die Verlockung, sich einfach selbst zu beurlauben. Ein solches Vorgehen kann jedoch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch die Kündigung wegen Selbstbeurlaubung ist möglich.

Urlaub ohne Genehmigung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Urlaubsgewährung zuständig und zu dieser auch verpflichtet. Die rechtliche Grundlage für die Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber findet sich in § 7 Bundesurlaubsgesetz. Was die zeitliche Festlegung des Urlaubs angeht, hat er die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

Kein Recht auf Selbstbeurlaubung (© Gina Sanders / fotolia.com)
Kein Recht auf Selbstbeurlaubung (© Gina Sanders / fotolia.com)
Dringende betriebliche Erfordernisse oder auch die Urlaubswünsche von Kollegen können jedoch mitunter dafür sorgen, dass der Urlaub gar nicht, oder nicht in dem gewünschten zeitlichen Rahmen gewährt werden kann. Dies ist für den Arbeitnehmer ärgerlich, jedoch steht ihm kein Recht auf Selbstbeurlaubung zu!

Durch eine Selbstbeurlaubung, kommt es zur Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten bis hin zur Arbeitsverweigerung. Dies kann einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB darstellen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass den Arbeitgeber die Beweislast trifft, warum er die Urlaubswünsche seines Arbeitnehmers nicht wie gewünscht umsetzen konnte. Er muss also beweisen, dass dies aufgrund dringender betrieblicher Belange oder wegen Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter nicht möglich war. Verwehrt der Arbeitgeber den Urlaub jedoch ohne hinreichenden Grund, kann der Arbeitnehmer klagen oder eine einstweilige Verfügung erwirken.

Fachanwalt.de-Tipp: Kann der Jahresurlaub während eines Urlaubsjahres aus wichtigen betrieblichen Gründen nicht genommen werden, muss der verbliebene Urlaubsanspruch auf das nächste Jahr übertragen werden. Der Arbeitgeber kann dann den Urlaub nicht mehr aus wichtigen betrieblichen Gründen verweigern. Der Arbeitnehmer muss seinen Urlaub dann innerhalb der ersten drei Monate des neuen Kalenderjahres nehmen, damit der Urlaubsanspruch nicht erlischt. Der Arbeitgeber kann ihm dies nicht verwehren, andernfalls kann der Arbeitnehmer Schadensersatz geltend machen.

Folgen - Kündigung wegen Selbstbeurlaubung möglich

Selbstbeurlaubung kann eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB rechtfertigen. Arbeitgeber sollten dabei § 626 Absatz BGB beachten: „Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. […].“ Die Ausschlussfrist nach § 626 Absatz 2 BGB beginnt erst zu laufen, wenn der Arbeitnehmer zurück zur Arbeit gekehrt ist. So soll diesem zunächst die Möglichkeit gewährt werden, angehört zu werden und möglicherweise dringende Gründe vorzutragen, die die Selbstbeurlaubung ausnahmsweise rechtfertigen können.

Andere Ansichten hingegen sehen in der fristlosen Kündigung bei Selbstbeurlaubung eine Überreaktion, mit der der Arbeitgeber gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. Daher sei in einem solchen Fall nur eine fristgemäße Kündigung zulässig

Die Kündigung wegen Selbstbeurlaubung ist als verhaltensbedingte Kündigung zu sehen, da ein durch den Arbeitnehmer frei steuerbares Verhalten dem Kündigungsgrund zugrunde liegt. Daher wird immer teilweise die Ansicht, dass der Arbeitnehmer zunächst abgemahnt werden muss. Erst dann könne bei Wiederholung des Fehlverhaltens eine Kündigung erfolgen. Die überwiegende Ansicht geht jedoch davon aus, dass es, abgesehen von individuell zu bewertenden Einzelfällen, keiner Abmahnung bedarf.

Selbstbeurlaubung nach Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung gilt die Kündigungsfrist. Das Arbeitsverhältnis besteht also bis zum Ende der Kündigungsfrist noch fort, der Arbeitnehmer ist also bis dahin weiterhin zur Arbeit verpflichtet, der Arbeitgeber zur Entlohnung.

Risiko einer Abmahnung

Wer die Arbeit verweigert, in dem er sich einfach selbstbeurlaubt, riskiert eine Abmahnung und bei Wiederholung eine fristlose Kündigung. Einige Gerichte sehen es hierfür schon als ausreichend an, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit nun schleifen lässt, indem er ständig unpünktlich erscheint.

Sperrfrist seitens der Agentur für Arbeit möglich

Hier sollte man nichts riskieren, denn wer sich eine fristlose Kündigung einhandelt, muss auch mit einer Sperrfrist seitens der Agentur für Arbeit rechnen, die 12 Wochen dauern kann. Eine Selbstbeurlaubung ist also auch nach einer Kündigung nicht ratsam. Weiter Informationen kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht erteilen.

FAQ zum Thema Kündigung wegen Selbstbeurlaubung

Was ist eine Selbstbeurlaubung?

Selbstbeurlaubung bezeichnet die Situation, in der ein Arbeitnehmer sich eigenmächtig von seiner Arbeit freistellt, ohne zuvor eine Erlaubnis oder Zustimmung vom Arbeitgeber einzuholen. Sie kann in vielen Formen auftreten, wie zum Beispiel unangekündigte Abwesenheit, Verspätung oder vorzeitiger Feierabend.

Ein solches Verhalten ist nach deutschem Arbeitsrecht grundsätzlich nicht gestattet und kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gemäß § 618 BGB ist der Arbeitgeber zur Fürsorgepflicht verpflichtet und muss das Arbeitsumfeld so gestalten, dass es den Arbeitnehmer nicht gesundheitlich gefährdet.

Im Gegenzug hat der Arbeitnehmer Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber, einschließlich der Arbeitspflicht gemäß dem Arbeitsvertrag und dem § 611a BGB. Eine Selbstbeurlaubung ist damit eine Verletzung dieser Pflichten.

Unter welchen Bedingungen kann eine Selbstbeurlaubung zur Kündigung führen?

Eine Selbstbeurlaubung kann unter bestimmten Bedingungen eine Kündigung rechtfertigen. Gemäß § 626 BGB kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen bestehen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • Der Arbeitnehmer sich häufig oder für längere Zeit selbst beurlaubt
  • Der Arbeitnehmer trotz mehrfacher Abmahnungen sein Verhalten nicht ändert
  • Die Selbstbeurlaubung zu betrieblichen Störungen führt

Ein Beispiel wäre, wenn ein Arbeitnehmer sich trotz mehrfacher Ermahnungen und ohne triftigen Grund für mehrere Tage eigenmächtig freistellt und dadurch der Betriebsablauf erheblich gestört wird.

Welche Schritte muss der Arbeitgeber vor der Kündigung aufgrund einer Selbstbeurlaubung durchlaufen?

Bevor eine Kündigung aufgrund einer Selbstbeurlaubung ausgesprochen wird, muss der Arbeitgeber in der Regel eine Reihe von Schritten durchlaufen:

  1. Abmahnung: Gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist in der Regel vor jeder verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung erforderlich. Der Arbeitnehmer muss über sein Fehlverhalten informiert und darauf hingewiesen werden, dass bei Wiederholung eine Kündigung droht.
  2. Einholung der Zustimmung des Betriebsrates: Falls ein Betriebsrat besteht und der Arbeitnehmer diesem angehört, muss der Arbeitgeber gemäß § 103 BetrVG die Zustimmung des Betriebsrates einholen, bevor er eine Kündigung aussprechen kann.
  3. Ausspruch der Kündigung: Wenn die vorherigen Schritte erfolgt sind und das Fehlverhalten fortbesteht, kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Arbeitnehmer zugehen (§ 623 BGB).

Kann der Arbeitnehmer gegen die Kündigung wegen Selbstbeurlaubung vorgehen?

Ja, der Arbeitnehmer kann gegen die Kündigung vorgehen. Er kann eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen zu lassen (§ 4 KSchG). Es ist zu beachten, dass diese Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden muss (§ 4 Satz 1 KSchG).

In der Klage wird das Gericht prüfen, ob der Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten hat und ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Ein Beispiel könnte ein Fall sein, in dem ein Arbeitnehmer geltend macht, dass seine Selbstbeurlaubung aufgrund einer Notlage gerechtfertigt war und die Kündigung daher unverhältnismäßig ist.


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