Wie viele Minijobs darf man haben – mit und ohne Hauptbeschäftigung, als Selbstständiger, Schüler oder Rentner?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 12. September 2023

Wie viele Minijobs darf man haben? Diese Frage beschäftigt viele Menschen, sei es in einer Hauptbeschäftigung als Selbstständiger, Schüler oder Rentner. Die Regelungen rund um Minijobs werfen häufig Fragen auf, insbesondere wenn verschiedene Beschäftigungen parallel ausgeübt werden sollen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, bei mehreren Arbeitgebern zu arbeiten, auch wenn eine Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Allerdings sind die sozialversicherungs- und finanzrechtlichen Vorgaben bzw. Bestimmungen zu beachten.

Wie viele Minijobs darf man haben und welche rechtlichen Regelungen dabei zu beachten sind

Die rechtlichen Bestimmungen für Minijobs finden sich vor allem im "Gesetz zur Regelung geringfügiger Beschäftigung" (SGB IV), auch Minijob-Gesetz genannt. Hier wird geregelt, unter welchen Bedingungen eine Beschäftigung als Minijob gilt, wie die Verdienstgrenzen festgelegt sind und welche Abgaben und Versicherungsbeiträge in Zusammenhang mit Minijobs zu beachten sind.

Wichtig! Es ist erlaubt mehrere Minijobs zu haben solange der Verdienst insgesamt nicht über 520 Euro monatlich liegt.

Was ist unter einem Minijob zu verstehen?

Wie viele Minijobs darf man haben? (© Tatjana Balzer - stock.adobe.com)
Wie viele Minijobs darf man haben? (© Tatjana Balzer - stock.adobe.com)
Ein Minijob bezieht sich auf eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen eine festgelegte Verdienstgrenze nicht überschreitet. Gemäß dem "Gesetz zur Regelung geringfügiger Beschäftigung" (Minijob-Gesetz) liegt diese Verdienstgrenze aktuell (2023) bei 520,-- Euro im Monat.

Wesentliche Merkmale eines Minijobs sind die begrenzte Arbeitszeit und die daraus resultierende geringe Vergütung. Ein Minijob ist in der Regel sozialversicherungsfrei, was bedeutet, dass für den Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Stattdessen gibt es einen pauschalierten Abgabenbetrag, die sogenannte "Pauschalabgabe", die der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abführt.

Zu beachten ist, dass ein Minijob den Regelungen des Arbeitsrechts (Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigung) unterliegt. So haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und sind vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt.

Fachanwalt.de-Tipp: Der grundlegende Nachteil für alle, die einen oder mehrere Minijobs ausüben, liegt in der Regel darin, dass keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Somit besteht neben anderen eventuell nachteiligen Folgen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Steuerrechtliche Aspekte

Die Besteuerung bestimmt der Arbeitgeber:

  • Pauschal mit 2%: werden bei der Minijob-Zentrale gemeldet.
  • Individuell, von der Lohnklasse des Mitarbeiters abhängig (pauschaliert 20%): werden bei der Krankenkasse gemeldet, Steuer wird an das Finanzamt gezahlt.

Nebenberuflicher Minijob – das sollten Sie beachten

Arbeitsrecht beachten (© bennetsteiner - stock.adobe.com)
Arbeitsrecht beachten (© bennetsteiner - stock.adobe.com)
Möchte jemand zusätzlich zu seiner Haupttätigkeit, die der Sozialversicherungspflicht unterliegt, einen Minijob aufnehmen, ist die Zustimmung seines Hauptarbeitgebers erforderlich.

Solange es bei einem einzigen Minijob bleibt, besteht keine Verpflichtung zur Versicherung. Sobald jedoch weitere Minijobs hinzukommen und damit die Verdienstgrenzen überschritten werden, sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Personen ohne sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, die dafür aber mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern haben, müssen den Überblick über ihre Einkünfte behalten. Hierbei ist die Geringfügigkeitsgrenze von € 520,-- zu beachten. Übersteigt das monatliche Arbeitsentgelt diesen Betrag, fallen Beiträge für die Sozialversicherung an. Eine Bestimmung, die dann für alle Minijobs gilt.

Minijobs für Selbstständige

Selbständige haben grundsätzlich die Möglichkeit, neben ihrer eigenen Tätigkeit einen oder mehrere Minijobs auszuüben, die wiederum dann sozialversicherungspflichtig werden, wenn die Einkünfte € 520,-- im Monat übersteigen. Hierbei sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Kombination von Selbstständigkeit und Minijob: Selbständige dürfen parallel zu ihrer eigenen Unternehmertätigkeit einen Minijob ausüben. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Minijobs für Selbstständige.
  • Abgrenzung der Tätigkeiten:  Die ausgeübte Minijob-Tätigkeit sollte inhaltlich von der eigenen selbstständigen Tätigkeit abgegrenzt sein, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
  • Sozialversicherung und Steuern: Selbständige Minijobber sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Sie sind jedoch verpflichtet, die pauschalen Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie die Pauschalsteuer zu entrichten.
  • Steuerliche Aspekte: Selbständige müssen die Einnahmen aus dem Minijob in ihrer Steuererklärung angeben.

Es ist empfehlenswert, sich im Einzelfall durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen oder sich bei der Minijob-Zentrale über die spezifischen Bedingungen und Vorschriften zu informieren, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Minijob für Schüler

Es gelten spezifische Regelungen für Minijobs von Schülern. Hier sind die wichtigsten Punkte, die nach dem Jugendschutzgesetz zu beachten sind und es gilt der Grundsatz, dass die schulischen Leistungen immer Vorrang haben.

  1. Altersgrenzen und Arbeitszeitbeschränkungen: Schüler dürfen aufgrund des Verbots der Kinderarbeit frühestens erst ab 13 Jahren einen Minijob ausüben.
    1.  Im Alter von 13 bis 14 Jahren ist die Einwilligung der Eltern erforderlich und es sind maximal 2 Stunden am Tag, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben bis zu 3 Stunden am Tag erlaubt. Die tägliche Arbeitsleistung darf nur im Zeitraum zwischen 8 bis 18 Uhr erbracht werden, keinesfalls aber während eines regulären Unterrichts.
    2. Im Alter von 15 bis 17 Jahren dürfen Jugendliche im Zeitraum von 6 bis 20 Uhr, bis zu 8 Stunden täglich arbeiten. Die Wochenarbeitszeit darf an 5 Tagen die 40-Stunden-Grenze nicht überschreiten. Arbeit am Wochenende ist verboten und es sind die Regelungen zur Ruhezeit zu beachten.
    3. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.
  2. Sozialversicherung und Steuern: Schüler, die einen Minijob ausüben, sind in der Regel sozialversicherungsfrei. Es können jedoch Pauschalabgaben für die Kranken- und Rentenversicherung sowie Pauschalsteuern anfallen.

Minijob als Student

Studenten können grundsätzlich einen Minijob ausüben, unabhängig davon, ob sie an einer Hochschule eingeschrieben sind oder nicht. Der Fokus sollte jedoch auf dem Studium liegen. Sie können während des Semesters bis zu 20 Wochenstunden arbeiten, ohne den Studentenstatus zu gefährden. Diese Beschränkung gilt nicht in den Semesterferien, aber es gilt auch in diesen Fällen die monatliche Zuverdienstgrenze von € 520,-- will man verhindern, dass die Minijobs sozialversicherungspflichtig werden. Pauschalabgaben für Steuern, Kranken- und Rentenversicherung können anfallen.

Achtung: Beim Bezug von BAföG-Leistungen sind die Einkünfte aus einem Minijob zu berücksichtigen. Es gibt Freibeträge, die nicht auf das BAföG angerechnet werden.

Minijobs bei Rentnern

Auch Rentner dürfen Minijobs ausüben und müssen darauf achten, dass die monatliche Zuverdienstgrenze von € 520,-- nicht überschritten wird. Sollte das der Fall sein, werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig.

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden die Bezüge nicht gekürzt, auch wenn der Verdienst über € 520,-- im Monat liegt. Ist diese Grenze noch nicht erreicht, besteht für jeden Minijob die Rentenversicherungspflicht. Auf Antrag ist eine Befreiung davon möglich. Diese gilt dann für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht

Falls Unklarheiten über die Rechtssituation, die Sozialversicherung und steuerlichen Aspekte bestehen, ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht der kompetente Partner, um Unterstützung zu bieten. Er kann die Rechtslage einschätzen und darauf basierend eine professionelle und fundierte Rechtsberatung liefern. Des Weiteren kann er seinen Mandanten bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern zur Seite stehen, um die Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen. Kommt es zu keiner Einigung, wird er die Vertretung bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernehmen.


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